Verbotene Bücher (1/2)

Eines der bemerkenswertesten Phänomene an der „Wokeness“ ist die Geschwindigkeit, in welcher dort rasante Kehrtwenden um „360 Grad“ (nach dem neuen Maß einer ehemaligen deutschen Außenministerin) hingelegt werden. Über Jahrzehnte hinweg war der politische „Mainstream“, vor allem der „Linken“ auf Frieden und Abrüstung geeicht, gegen Krieg, für Aussöhnung und Völkerverständigung usw. Innerhalb kürzester Zeit hat sich das vollkommen gedreht. Plötzlich stehen die Zeichen auf „Kriegstüchtigkeit“ und Aufrüstung, der Feind steht wieder einmal im Osten und muß erbarmungslos niedergemacht werden. Sonderbarerweise sind es gerade jene Leute, die einstmals „friedensbewegt“ waren, die nun in die Posaune des Krieges blasen, und wehe dem, der etwas dagegen zu sagen wagt! Und all das vollzieht sich gewissermaßen von heute auf morgen.

„Tradi-Wokeness“

Erstaunlicherweise findet sich dieselbe Art von „Wokeness“, wenngleich mit etwas anderen Inhalten, auch in der Szene der „Tradis“ und „Sedis“. „360-Grad“-Wenden häufen sich dort gerade in den letzten Jahren immer mehr (wie z.B. die staunenswerte neuerliche Kurve der „Piusbrüder“ vom „Super-Soft“-Schmusekurs zurück ins „Super-Hardline“-Schisma). Eine davon betrifft die von der Kirche anerkannten großen Erscheinungen der seligsten Jungfrau in der Neuzeit. War es jahrzehntelanger guter Brauch in „traditionell katholischen“ Kreisen, diese fromm zu verehren, empfänglichen Herzens auf die Botschaft der Muttergottes zu hören und darüber zu betrachten, um die Lehren zu befolgen, die sie uns vermitteln will, so hat sich das Blatt inzwischen vollkommen gewendet, insbesondere was die Ereignisse von Fatima (1917) und von La Salette (1846) anbelangt.

Gerade diese Erscheinungen waren es, die für „Traditionalisten“ und „Sedisvakantisten“ immer besondere Bedeutung hatten, da sie in ihnen die deutlichsten Hinweise auf die „Kirchenkrise“ fanden. Doch nun will man davon nichts mehr wissen. Fatima war „teuflischer Betrug“ und die einst so viel zitierte „Große Botschaft“ von La Salette wurde gar von Rom auf den „Index“ gesetzt, so schlimm und gefährlich war sie. Für jeden braven Katholiken steht es außer Frage, daß er Rom gehorchen muß – jedenfalls was die „Große Botschaft“ von La Salette anbelangt, nicht aber in der Frage der Echtheit von Fatima, wo sich Rom offensichtlich geirrt hat. Überhaupt ist man erstaunt, welche „Romtreue“ plötzlich dieselben Leute an den Tag legen, die beispielsweise die unerlaubten Bischofsweihen der „Piusbrüder“ verteidigen, während sie gleichzeitig La Salette verteufeln, weil da vor hundert Jahren einmal etwas auf dem Index stand.

Sonnenfinsternis

Unlängst fand sich auf einem halb-lefebvristischen „Sedi“-Blog ein Beitrag über die „Kirchenkrise“, überschrieben „The Passion and the Eclipse“. Nach gut lefebvristischer Manier wurde dort die „Kirchenkrise“ mit der Passion Christi in Parallele gesetzt und dabei besonders auf die außergewöhnliche Sonnenfinsternis hingewiesen, die gemäß dem Evangelium den Kreuzestod Christi begleitete. Die Stelle lautet bei Lukas wörtlich: „Et obscuratus est sol – Die Sonne verfinsterte sich“ (Lk 23, 45). Der Schreiber weist nun darauf hin, daß dieses „obscuratus est sol“ genau der astronomische Ausdruck für eine Sonnenfinsternis sei, wie er im Mittelalter oft gebraucht wurde. Im Griechischen heiße es „toû hēlíou eklipóntos“, abgeleitet vom Verb „ekleípō“, von welchem wiederum das Wort „ékleipsis“, also „Eklipse“ stammt.

Diese „Eklipse“ nun, meint der Autor, die sich bei der Passion Christi ereignete, sei das perfekte Bild für die „Kirchenkrise“. Ebenso wie diese sei sie in jeder Hinsicht außergewöhnlich gewesen und habe ungewöhnlich lange gedauert. Man könne die katholische Kirche füglich mit der Sonne vergleichen und den „dunklen Mond“ mit der „modernistischen Sekte“, welche sich an die Stelle der Sonne gesetzt habe und diese verdunkle, sodaß für den Beobachter nur ein kleiner Schein, die „Corona“, sichtbar bleibe – die unser Interpret mit jenen wenigen Orten gleichsetzt, an welchen „die wahre Messe und Lehre“ noch gefunden werde.

„Von der Kirche verurteilt“

Wir wollen hier nicht weiter auf seine sonstigen Spekulationen zu diesem Gegenstand eingehen. Was uns jedoch spontan dazu einfiel, waren die Worte Unserer Lieben Frau von La Salette: „Die Kirche wird verfinstert werden – L’Église sera éclipsée“. Wir warteten natürlich darauf, daß der Autor das erwähnen würde. Stattdessen fanden wir am Ende seines Aufsatzes folgenden Hinweis: „Abgesehen von den Visionen von Anna Katharina Emmerich (die von der Kirche weder anerkannt noch verurteilt wurden) soll dieser Artikel nicht dazu dienen, übernatürliche Botschaften oder Bücher, die solche enthalten, zu propagieren, insbesondere nicht solche, die von der Kirche verurteilt wurden.“ Sieh da! Es folgt der „Disclaimer“: „Wir wissen, daß es in der heutigen Zeit eine Vielzahl verschiedener falscher Botschaften gibt. Wenn sich herausstellt, daß diese dasselbe Phänomen erwähnen, bedeutet das nicht, daß die in diesem Artikel dargelegte Analogie falsch ist (oder daß diese Botschaften wahr sind), denn selbst in falschen übernatürlichen Botschaften finden sich oft Elemente der Wahrheit, die sie glaubwürdiger erscheinen lassen.“

Damit meint er, sich besonders schlau aus der Affäre gezogen zu haben. Wir hingegen finden es eher feige und unklug. Denn mit Sicherheit ist er nicht anders zu seinem Vergleich zwischen „Kirchenkrise“ und Sonnenfinsternis gekommen, als gerade durch die Aussage Unserer Lieben Frau von La Salette, an die ein jeder bei seinen Ausführung unwillkürlich denken wird. Daß diese vollkommen konform mit der Heiligen Schrift und unserem Glauben ist, hat er selber gezeigt. Es ließe sich das noch viel weiter ausführen, wozu hier jedoch nicht der Ort ist. Indem er dann jedoch das „woke“ Vorurteil bringt mit den „von der Kirche verurteilten“ Büchern, womit er sich eindeutig auf La Salette bezieht, und obendrein insinuiert, daß es sich dabei um eine „falsche übernatürliche Botschaft“ handelt, macht er sich selber unglaubwürdig. Es wäre unter diesen Umständen besser gewesen, er hätte seinen ganzen Artikel nicht geschrieben.

Die Verbote

Wir hingegen haben uns oft ausdrücklich auf diese Worte Unserer Lieben Frau von La Salette bezogen, die wir für durchaus echt halten, und tun es auch weiterhin. Aber sind wir damit nicht unsererseits unglaubwürdig und widersprechen uns selbst? Einerseits werfen wir den „woken“ Tradis und Sedis vor, eine sehr selektive Auffassung von „Romtreue“ zu haben, und dann sind wir keinen Deut besser? Denn ist es nicht tatsächlich so, daß „am 21. Dezember 1915 … unter Papst Benedikt XV. das Vortragen und Darlegen ‚des sogenannten Geheimnisses von La Salette‘ bei Strafe der Exkommunikation (bzw. Suspension für Priester) verboten“, und „am 9. Mai 1923 … unter Pius XI. der 1922 erschienene (unveränderte) Nachdruck von Melanies ‚Großer Botschaft‘ sogar auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt und ‚verdammt’“ wurde?

Zunächst ist einiges ein wenig zu korrigieren, was in dieser Darstellung, die wir der Schrift von Dr. Ludwig Neidhart Die Marienerscheinung von La Salette entnommen haben, nicht ganz korrekt ist. Freundlicherweise gibt er uns die lateinischen Originaltexte aus den „Acta Apostolicae Sedis“ an. Im ersten Dokument von 1915 geht es nicht um das „Darlegen und Vortragen“ des Textes, verboten ist vielmehr das „disserere ac pertractare“ desselben, also die Erörterung und eingehende Untersuchung, namentlich in schriftlicher Form. Als Strafe wird nicht die „Exkommunikation“ angedroht – was auch unsinnig wäre, wenn man die einfachen Gläubigen gleich exkommuniziert, während man die Geistlichen nur suspendiert –, sondern das „Interdikt“, nämlich das Verbot, die Sakramente zu empfangen (ohne jedoch von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen zu sein). 1923 wurde eine konkrete Kleinschrift verurteilt und auf den Index gesetzt, welche die „Große Botschaft“ enthält.

Der „Index librorum prohibitorum“

Es gab also ein Verbot der öffentlichen Auseinandersetzung über die „Große Botschaft“ sowie einer Kleinschrift, die selbige wiedergibt. Davon völlig unberührt bleibt erstens die kirchlich anerkannte Erscheinung vom 19. September 1846 selber mit ihrer „kleinen Botschaft“ und zweitens die Frage, wie echt oder falsch die „Große Botschaft“ ihrerseits ist – wie übrigens Kardinal Merry del Val in einem Brief vom 7. Februar 1916 an den Bischof von Grenoble bestätigte, in welchem er im Namen des Heiligen Offiziums versichert, daß das Dekret vom 21. September 1915 „kein Urteil aussprechen und keine Meinung abgeben“ wollte über das Faktum der Erscheinung. Dessen ungeachtet bleibt die Tatsache bestehen, daß ein Büchlein mit dem Text der „Großen Botschaft“ von La Salette auf dem Index der verbotenen Bücher stand, was uns Gelegenheit gibt, uns mit diesem Index, seinem Sinn und Inhalt zu beschäftigen, um zu verstehen, worum es überhaupt geht. Denn man muß, wie wir bereits gemerkt haben, in dieser Angelegenheit schon sehr genau sein, wenn man wirklich an der Wahrheit interessiert ist und nicht nur irgendwelche Vorurteile bestätigt haben will.

Sehen wir also zunächst in Buchbergers „Lexikon für Theologie und Kirche (LThK)“ (5. Band, Freiburg i.Br. 1933) nach, was es uns zum berühmt-berüchtigten „Index“ zu sagen hat. „Index librorum prohibitorum“, lesen wir da, „Verzeichnis der vom Röm. Stuhl ausdrücklich verbotenen Bücher. Die Aufstellung solcher Verzeichnisse gehört der Neuzeit an“ (Sp. 380). Das überrascht uns nicht, denn das Problem mit einer Flut gefährlicher Bücher trat erst mit der Erfindung des Buchdrucks in der Neuzeit auf. Bis dahin gab es eine andere Praxis, mit unliebsamen Schriften umzugehen: „Nach dem Beispiel der Christen von Ephesus (Apg 19, 19) hatte man bis zur Erfindung des beweglichen Buchdrucks sowohl im weltlichen Recht (…) wie in der kirchlichen Praxis häretische oder sonst gefährliche Schriften durch Verbrennen beseitigt. Noch das Konzil von Konstanz (6.7.1415), das 5. Laterankonzil (1515), Leo X in der Bulle Exsurge (15.6.1520) und der Reichstag von Worms standen auf diesem Standpunkt. Verzeichnisse verbotener Bücher (…) erschienen da überflüssig“ (ebd.).

Die Entstehung des Index

Dann jedoch änderten sich die Zeiten. „Die rasche Verbreitung gedruckter Bücher ließ aber die Kirche wie die weltlichen Behörden neue Mittel ergreifen, um ihrer Pflicht, die Gläubigen vor Verführung durch Irrtum und Laster zu schützen, nachzukommen. Diese Mittel waren Einführung der kirchlichen Druckerlaubnis und des Index. Weltliche Behörden waren vorangegangen, so Heinrich VIII in England (Index von 1526, 20 Ausgaben bis 1546), Karl V in den Niederlanden (1529, vermehrt herausgegeben von der Universität Löwen 1546 u.ö.), in Frankreich die Sorbonne (1544-56 6 immer vermehrte Ausgaben), Spanien (seit 1551) und italienische Staaten (zuerst Lucca 1545). Daß auch protestantische Fürsten Deutschlands strenge Bücherzensur übten, ist bekannt (…); dagegen ist ein eigentlicher Index nicht überliefert“ (ebd.). Die „bösen“ römischen Päpste waren weder die Erfinder des Index noch hatten sie das Monopol darauf. Sie übernahmen nur eine anderswo bereite geübte Praxis.

Das kam so: „Zu Rom wurde nach der Neueinrichtung des Hl. Offiziums (1542) der erste Index 1559 durch Paul IV (zugleich mit einer mildernden Beigabe De libris orhodoxorum patrum) publiziert, erlangte aber keine Bedeutung, da das Konzil v. Trient (Sess. XVIII) eine eigene Kommission mit dem Index betraute; ihre fleißige Arbeit wurde am Schluß des Konzils (…) dem Papste zur Schlußredaktion übergeben. Tatsächlich veröffentlichte Pius IV schon 24.3.1564 mit der Konstitution Dominici gregis custodia den Index; er enthält außer den 10 (tridentin.) Indexregeln über die Zensur von Büchern ein Verzeichnis der verbotenen Bücher, in 3 Klassen geordnet (Verfasser, deren sämtl. Bücher verboten werden, Einzelwerke, anonyme Bücher). Seine Ergänzung wurde der März 1571 von Pius V errichteten, von Gregor XIII 13.9. 1572 feierlich bestätigten Indexkongregation anvertraut (25.3.1917 durch Vereinigung mit dem Hl. Offizium aufgehoben)“ (Sp. 380-381). Bis 1917 gab es also eine eigene „Indexkongregation“.

Weitere Entwicklung

Natürlich war der Index mit seiner ersten Ausgabe und auch der Ergänzung von 1571 keineswegs abgeschlossen, weil ja die Herausgabe neuer Bücher munter weiterging und sogar Fahrt aufnahm. Er mußte daher ständig erweitert und neu herausgegeben werden. „Von den mehr als 40 Neuausgaben seien erwähnt: die von Sixtus V 1585-90 fertiggestellte, aber nicht publizierte (…), die von Klemens VIII 1596, von Alexander VII 1664 (verkürzt 1665), welche die Klasseneinteilung aufgab, die von Benedikt XIV 1758, der dessen Konstitution Sollicita ac provida v. 9.6.1753 beigegeben war, eine Instruktion für die Indexkongregation zum Zwecke einer möglichst objektiven Prüfung der denunzierten Bücher; endlich der Index librorum prohibitorum SS. D. N. Leonis XIII jussu et auctoritate recognitus et editus (Rom 1900). Er enthielt außer der Konstitution Benedikts XIV die allg. Bestimmungen der Konstitution Officiorum ac munerum v. 25.1.1897 über die Bücherzensur“ (Sp. 381).

Das 20. Jahrhundert stellte neue Anforderungen: „Seit 1929 ([damals] letzte amtl. Ausgabe) erscheint der Index in den modernen Kultursprachen. Er enthält im 1. Teil außer einem geschichtlichen Vorwort die allgemeinen Indexregeln (CIC can. 1385 bis 1405), die Instruktion des Hl. Offiziums vom 3.5.1927 über laszive Literatur und das Dekret des Hl. Offiziums vom 29.1.1914 und 29.12.1926 über Verurteilung gewisser Werke des Ch. Maurras und der Zeitschrift L’Action Française. Der 2. Teil, der eigentliche, in den neuesten Ausgaben fortwährend ergänzte Index Leos XIII, enthält in alphabetischer Ordnung (auch Anonyma verifiziert) das Verzeichnis von ca. 6500 Buchtiteln (je ca. 2500 für das 17. u. 18., 1300 für das 19., ca. 140 für das 20. Jahrh.). Er zeigt neben bibliographischer Korrektheit eine große Verminderung des Inhalts: sämtliche Bücher bis 1600 (also der ganze Tridentinische Index) sind weggelassen, deswegen aber nicht erlaubt; von späteren sind ausgelassen einige literarisch bedeutsame Werke, kommentierte Ausgaben des Konzils von Trient, Publikationen, die ehedem aus Opportunitätsgründen verboten waren, oder solche, die jetzt ohne jede Bedeutung sind“ (ebd.).

Der Index im 20. Jahrhundert

Das Lexikon gibt folgende Bewertung: „Die Bedeutung des Indexverzeichnisses darf weder unter- noch überschätzt werden. Es verpflichtet kraft kirchlichen Gehorsams alle, die nicht die kirchliche Erlaubnis zum Lesen der verbotenen Bücher haben, im Gewissen auch dann, wenn eine Gefahr der Verführung nicht vorliegt. (…) Eine kirchliche Zensur [Strafe] ist mit dem Verbot nicht verbunden außer hinsichtlich Büchern von Apostaten, Häretikern und Schismatikern, welche die Apostasie, Häresie oder das Schisma verteidigen, sowie jener Bücher, die namentlich durch ein Apostol. Schreiben unter Zensur verboten worden sind (can. 2318 § 1). Andererseits ist der Index nicht das Verzeichnis der kirchlich verbotenen Bücher in dem Sinn, als ob er alle oder auch nur die gefährlichsten enthielte. Dies mochte vom Tridentinischen Index gelten, dagegen von jedem neueren immer weniger; manche Sprachen (slawische) sind gar nicht, die neuere Massenliteratur nur verschwindend wenig berücksichtigt. Auf zufälliger Anzeige beruhend, berührt er neuestens fast nur Publikationen über theologisch und kirchenpolitisch gefährliche Probleme. Der eigentliche Index tritt an Bedeutung immer mehr hinter den Indexregeln zurück. – Das Indexverbot, das absolut oder ‚donec corrigatur‘ (bis zur Verbesserung) erlassen wird, bedeutet nur die Zensur des objektiven Sinnes eines Buches, nicht der subjektiven Gesinnung des Autors; es ist an sich reformabel (vgl. z.B. Galilei), verpflichtet aber in dem Sinne, in dem es erlassen ist, zur Unterwerfung (laudabiliter se subjecit, neuerdings verschärft: ac damnatos libros reprobavit)“ (Sp. 381-382).

Wikipedia“ faßt die gesamte Geschichte des „Index“ wie folgt zusammen: „Im 16. Jahrhundert gab es mehrere Kataloge verbotener Bücher, die von politischen und kirchlichen Instanzen verboten worden waren. Der Katalog der römischen Inquisition von 1559 war der erste, der den Namen Index trug und einen weltweiten Geltungsanspruch hatte. 1562 wurde eine Kommission eingesetzt, um den Index zu verwalten, 1564 verkündete ihn Papst Pius IV. als Richtlinie für künftige Zensoren. 1571 wurde dafür die Congregatio indicis librorum prohibitorum gegründet. Verboten waren alle ketzerischen, abergläubischen und obszönen Bücher, sowie alle nicht ausdrücklich approbierten Ausgaben und Übersetzungen der Bibel. Der Index Romanus wurde bis 1948 herausgegeben (mit Nachträgen bis 1962) und enthielt zuletzt 6000 Bücher. Der Index wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 bzw. 1966 nicht mehr weitergeführt.“

Das Verfahren und das Ende des „Index“

Zu dem gebräuchlichen Verfahren berichtet das „Online-Lexikon“: „Das reguläre Indizierungsverfahren begann mit der Anzeige eines Buches, die entweder aus der Kurie selbst oder von außerhalb kommen konnte. Oft genügte bereits der Ort des Erstdruckes für einen Anfangsverdacht. Zunächst prüfte im Vorverfahren der Sekretär der Kongregation mit zwei Gutachtern, ob überhaupt ein Zensurverfahren gegen das Buch eingeleitet werden sollte. Das Traktat von Adolph Freiherr von Knigge Über den Umgang mit Menschen ist ein Beispiel für die nach dem Vorverfahren nicht weiter betrachteten Schriften.“ Danach konnte das „Hauptverfahren“ eingeleitet werden. Dieses „bestand aus einem, bei katholischen Autoren aus zwei schriftlichen Gutachten, die von einem Fachgremium, den Konsultoren, ausgewertet und in einer Versammlung beraten wurden. Am Ende der Versammlung stand ein Beschlussvorschlag, der dem Kardinalsgremium der Inquisition vorgelegt wurde. Die Kardinäle wiederum beschlossen, ob das Buch als gefährlich oder ungefährlich einzustufen sei, worauf der Papst die endgültige Entscheidung zur Aufnahme in den Index traf.“ „Am Ende des Verfahrens standen drei mögliche Urteile“, nämlich entweder „Indizierung mit anschließender Veröffentlichung des Beschlusses“ oder „Nicht-Indizierung ohne Veröffentlichung, dass es ein Indizierungsverfahren gegeben hatte“, oder „Einholen eines weiteren Gutachtens“. „Immer wieder kam es vor, dass Bücher aus dem Index gestrichen wurden, so insbesondere 1752 und 1900 bei großen Indexreformen. Damit galten sie nicht mehr als verboten.“

Weiter lesen wir: „Die letzte amtliche Ausgabe des Index librorum prohibitorum erschien 1948 mit Nachträgen bis 1962. Der Index enthielt zuletzt über 6000 Titel, die sich mit der Glaubens- oder Sittenlehre der Kirche nicht vereinbaren ließen. Bekannte Beispiele sind die Liebesgeschichten von Honoré de Balzac, die Chansons von Pierre-Jean de Béranger, sieben Werke von René Descartes, zwei Werke von Denis Diderot (darunter die Encyclopédie), die Liebesgeschichten von Alexandre Dumas dem Älteren und von Alexandre Dumas dem Jüngeren. Weiterhin werden vier Werke von Heinrich Heine, die Kritik der reinen Vernunft von Immanuel Kant, Das andere Geschlecht von Simone de Beauvoir, das Gesamtwerk von Maurice Maeterlinck und nahezu alle Werke von Voltaire genannt. Als einer der letzten gelangte Jean-Paul Sartre auf den Index.“ Wir erfahren auch Genaueres über das Ende des „Index“: „Der Index wurde 1965 [„faktische Abschaffung“] bzw. 1966 unter Papst Paul VI. außer Kraft gesetzt [„formell abgeschafft“]. Einer der Gründe war auch, dass eine ständig aktualisierende Fortführung angesichts der inzwischen unüberschaubaren Menge von Büchern, Schriften, Filmen, Radio- und Fernsehformaten nicht mehr praktikabel war.“ Wir hoffen ja, daß so vorbildlich „gehorsame“ Leute wie Herr Neidhart selbstverständlich eine der letzten Ausgaben des „Index“ stets in ihren Händen haben und genau befolgen, indem sie beispielsweise den indizierten Schriften von Descartes und Kant sorgfältig aus dem Wege gehen.

Sinn des Index

Als Katholiken sind wir selbstverständlich bestrebt, auf die Kirche zu hören. Wie es im Kirchenlied heißt: „Fest soll mein Taufbund immer stehen, ich will die Kirche hören. Sie soll mich allezeit gläubig sehen und folgsam ihren Lehren.“ Dabei geht es nicht nur darum, ausdrückliche Befehle und Verbote zu befolgen, sondern überhaupt zu lernen, mit der Kirche zu denken und zu fühlen: „Sentire cum Ecclesia“. So auch in diesem Fall. Deswegen wollen wir sehen, wie wir mit dem „Index“ und den Bücherverboten heute umgehen sollen, da wir derzeit leider keine Hirten haben, die uns sagen können, was konkret zu tun ist. Wie wir gehört haben, darf die „Bedeutung des Indexverzeichnisses … weder unter- noch überschätzt werden“. „Es verpflichtet kraft kirchlichen Gehorsams alle, die nicht die kirchliche Erlaubnis zum Lesen der verbotenen Bücher haben, im Gewissen auch dann, wenn eine Gefahr der Verführung nicht vorliegt.“ Doch wie genau sollen wir es damit halten, da es schon seit über sechzig Jahre keine aktuellen Ausgaben des „Index“ mehr gibt? Was für eine stets wachsende Flut verderblicher Schrifterzeugnisse und Medien ist seither über uns hereingebrochen!

Nach dem Zeugnis unserer Quellen beginnt der „Index“ am Anfang der „Neuzeit“, als nach Erfindung des Buchdrucks die Herstellung und Verbreitung neuer Bücher einen enormen Aufschwung nahm. „Reformatorische“ Kreise erkannten schnell den Vorteil dieses neuen Verfahrens und benutzten es, um ihre Ideen unter das Volk zu bringen. „Im 16. Jahrhundert bildete der Druck der Schriften Martin Luthers fast ein Drittel der gesamten Auflage“, läßt uns „Wikipedia“ wissen. „Die rasche Verbreitung gedruckter Bücher ließ aber die Kirche wie die weltlichen Behörden neue Mittel ergreifen, um ihrer Pflicht, die Gläubigen vor Verführung durch Irrtum und Laster zu schützen, nachzukommen“ (LThK, s.o.), und so kam es zuerst im weltlichen, dann auch im kirchlichen Bereich zum Bücherverbot. Dies schien in dieser Zeit ein probates Mittel zu sein und wurde daher auch in besonderer Weise von der Römischen Kirche aufgegriffen, der „Mutter und Lehrmeisterin“ aller Gläubigen.

Fortsetzung folgt