Die bevorstehenden Bischofsweihen der „Piusbrüder“ lassen niemanden ruhen, der meint seinen Senf dazu geben zu müssen. So hat nun auch Clemens Victor Oldendorf (CVO) seine „kirchenrechtlichen und ekklesiologischen Überlegungen“ zu dem Thema angestellt.
Verständlich
„Unter rein praktischen Gesichtspunkten“, meint er, sei es „verständlich“ und „mit nur noch zwei verbliebenen Weihbischöfen nur eine Frage der Zeit“ gewesen, bis die „Piusbruderschaft“ das „Bedürfnis“ empfinden werde, „durch die Weihe neuer Bischöfe deren Zahl und weltweite Einsatzfähigkeit wieder zu erhöhen“. Das ist recht hübsch ausgedrückt. Als Erzbischof Lefebvre 1988 erstmals seine schismatischen Bischofsweihen vornahm, da „charakterisierte er diesen massiven Schritt als eine ganz außerordentliche Maßnahme in höchster Not für die Kirche und den überlieferten katholischen Glauben“. Er sah es als seine „Gewissenspflicht“ an, dies „nach dem römisch-tridentinischen Pontificale Romanum zu tun“, „weil damals namentlich der seit Sommer 1968 verpflichtend anzuwendende Ritus der Bischofsweihe im reformierten Pontificale Romanum Pauls VI. in der Priesterbruderschaft St. Pius X. wenigstens als zweifelhaft gültig eingestuft wurde“.
Hier irrt Herr Oldendorf. Lefebvre wendete nicht den „römisch-tridentinischen“ Ritus an, sondern die 1962er Variante, und der „Ritus der Bischofsweihe im reformierten Pontificale Romanum Pauls VI.“ wurde in der „Piusbruderschaft“ zumindest offiziell niemals „wenigstens als zweifelhaft eingestuft“. Lefebvre selber begründete die Vornahme seiner Weihen nicht damit, daß der neue Ritus zweifelhaft sei, sondern daß die von den modernistischen Bischöfen gespendeten Sakramente alle zweifelhaft seien, weil man an ihrer Intention zweifeln müsse. Das ist etwas anderes. Den Ritus selber hat er nie kritisiert. „CVO“, der hier in „Paranthese“ glaubt einschieben zu müssen, „daß es nach echt traditioneller Ekklesiologie und Sakramentenlehre als ausgeschlossen gelten muß, daß ein Papst der ganzen oder einem Großteil der Kirche einen sakramentalen Ritus auferlegen könnte (!), an dessen Gültigkeit Zweifel auch nur denkbar sind“, hat zwar vollkommen recht. Nur trifft das nicht die Argumentation Lefebvres, der so etwas nie behauptet hat.
Schwer verständlich
Die nunmehr von der „Piusbruderschaft“ geplanten neuerlichen Bischofsweihen jedoch scheinen dem Herrn keine bloße Wiederholung der Tat Lefebvres zu sein. „Ein wichtiger Unterschied“ sei der, „daß die Weihespender 1988 beide zumindest ursprünglich völlig regulär vom Papst ernannte Bischöfe waren“ (Erzbischof Lefebvre und Bischof de Castro Mayer sind gemeint), während die beiden jetzt für die Vornahme der Weihen vorgesehenen Bischöfe ebenso wie die neuen Kandidaten „nicht vom Papst“, sondern „vom aktuellen Generaloberen der Bruderschaft ausgewählt worden sind“. Es scheint Herrn Oldendorf „schwer verständlich“, wie „die Leitung der Priesterbruderschaft St. Pius X. voraussetzen kann, ein Vorrecht zu genießen, sich ihre Bischöfe selbst auszuwählen“, sei dies doch ein Privileg, wie es „historisch der König von Ungarn“ besessen habe, und auch dieser nicht als „grundsätzlich bestehendes Recht“, sondern „sozusagen ein Zugeständnis, das jedem einzelnen ungarischen König ad personam jeweils gemacht wurde“, als eine Art politisches Entgegenkommen. Daß der „Generalobere“ einer nicht existenten „pia unio“ ein solches Vorrecht dauerhaft genießen sollte, ist ein in der Kirche völlig unbekanntes Phänomen und hat mit „Tradition“ jedenfalls nichts zu tun.
Weiter fragt sich „CVO“, ob es nun „künftighin“ alle vierzig Jahre so weitergehen solle. Wobei es das nächste Mal sicherlich keine vierzig Jahre (genauer: 38 Jahre) dauern wird, denn wenn erst einmal Routine eingekehrt ist, wird man zweifellos häufiger und in geringeren Abständen, je nach Bedarf, diese Zeremonie wiederholen. Oldendorf weist darauf hin, daß es nicht viel nütze, wenn die „Piusbrüder“ über ihre unerlaubten Weihen „der Form halber“ Rom informieren. „Das tun auch andere, deren apostolische Sukzession als gültig anerkannt wird und die dennoch von Rom getrennt sind.“ Das Problem liege in ihrer „ambivalenten Haltung“ zu den „amtierenden Päpsten“. „Man nimmt sie einerseits für sich in Anspruch und bezeichnet dies als Anerkennung, ignoriert andererseits sie und ihre Anweisungen sowie diejenigen der vom Papst eingesetzten Diözesanbischöfe gewohnheitsmäßig immer dann, wenn sie nach eigenem Urteil und sozusagen gemäß der Linie der Piusbrüder als nicht traditionell oder glaubenstreu erscheinen.“
Problematisches Problem
Das ist die genuin lefebvristische Haltung des „Recognize and Resist“ mit ihrem inneren Widerspruch, der es ihnen ermöglicht beliebig zu navigieren, sich einerseits als „romtreu“ zu präsentieren, während sie andererseits tun, was sie wollen. „Man nennt ja den Papst und den Diözesanbischof im Kanon der Messe.“ So lautet ihr gängiges Alibi. Dagegen Oldendorf: „Gemeinschaft freilich muß wechselseitig sein. Das gilt ja schon für Freundschaften. Ich mag zwar gerne diesen oder jenen zum Freunde haben, wenn mein Angebot der Freundschaft nicht erwidert wird, mag ich das bedauern, aber es kommt keine Freundschaft zustande. Oder: wo sie ursprünglich bestanden hat, geht sie auseinander.“ Oder wie Bischof Sanborn gerne sagt: Es kommt nicht darauf an, ob ich sage, mit dem Papst in Gemeinschaft zu stehen, sondern ob er sagt, daß ich in Gemeinschaft mit ihm stehe.
Herr Oldendorf scheint es, daß „die Anerkennung des Papstes und der Diözesanbischöfe, wie die Priesterbruderschaft St. Pius X. sie versteht und praktiziert“, sogar „ohne neuerliche, nicht ordnungsgemäß autorisierte Bischofsweihen strenggenommen problematischer“ sei, „als wenn sie sie nicht anerkennen würde oder offen behauptete, daß die gewählten Päpste und die von ihnen eingesetzten Ortsbischöfe aus bestimmten Gründen an der wirksamen Ausübung ihrer Ämter und der damit normalerweise verbundenen Autorität gehindert seien“. So ist es. Denn eben durch diese Haltung befinden sie sich im Schisma, anders als etwa die „Sedisvakantisten“, für die die „konziliaren Päpste“ keine Päpste und die „konziliaren Bischöfe“ keine Bischöfe sind.
Das „Problem“ werde „auch nicht dadurch gelöst, daß man seitens der Bruderschaft St. Pius X. immer wieder betont, die eigenen Bischöfe seien reine Weihbischöfe, vereinfacht und verkürzt gesagt, nur dazu da, zu weihen und die Firmung zu spenden“. Nach dem „Verständnis des Zweiten Vatikanums“ empfange „jeder Bischof kraft der Weihe an sich eine Mitverantwortung für die Gesamtkirche ‚mit und unter dem Papst‘“. Es ist das jene „Kollegialität“, welche die „Piusbruderschaft“ ablehnt, worin „CVO“ eine „gewisse Ironie“ erkennt angesichts der Tatsache, daß sich ihre Bischöfe „in ihrem praktischen Verhalten allerdings auf eine Mitverantwortung für eine ‚Wahrung der Tradition‘ in der ganzen Kirche berufen und sie de facto zudem eher ‚ohne und gegen den Papst‘, den sie ja ‚anerkennen‘, wahrnehmen“.
Mitschuld Roms
Trotzdem spricht sich Herr Oldendorf seltsamerweise „ausdrücklich nicht (!) gegen die Weihen aus“, sieht aber, „daß die vorgetragene Argumentation immer weniger funktionieren wird, je häufiger derartige Bischofsweihen sich wiederholen, die Beziehungen zur Hierarchie und ihrer Spitze dabei jedoch geradezu systematisch inkonsequent bleiben“. Er nennt auch den Grund dafür, denn es sei „mit der Ekklesiologie nicht nur des Ersten Vatikanischen Konzils … an sich unvereinbar, einen Notstand für sich geltend zu machen, der praktisch die ganze Kirche befallen haben, und zwar von einem Ökumenischen Konzil (!) beziehungsweise von den Päpsten, die dessen Umsetzung und Implementierung anordnen und durchführen, seinen Ausgang genommen haben soll“. Wenn die „Argumentation“ der „Piusbrüder“ nicht „funktioniert“, weil sie schlicht falsch ist und mit der katholischen Ekklesiologie unvereinbar, verstehen wir nicht, wieso der studierte Herr trotzdem meint, die Weihen seien irgendwie gerechtfertigt, da er sich ja „ausdrücklich nicht (!)“ gegen diese aussprechen will.
Der Grund dürfte sein, daß „CVO“ eine „unbestreitbare Mitschuld Roms“ erkennt. Zwar sieht er, ohne es ausdrücklich zu nennen, durchaus die Gefahr eines Schisma heraufziehen, wie man überhaupt „konzilsgeschichtlich betrachtet“ „konstatieren“ müsse, „daß sich praktisch nach jedem Konzil Gruppen von der Kirche getrennt haben (oder von ihr getrennt wurden)“, was in seiner Sicht nach dem „II. Vatikanum“ bisher nicht geschehen sei. Doch vermutet er, „daß es für Rom, das mit seiner Synodalität das konziliare Kollegialitätsverständnis fortspinnt, vermutlich viel bequemer wäre, dieser Normalfall nachkonziliarer Abspaltungen würde auch diesmal endlich eintreten, um sich des Problems traditionalistischer Störenfriede zu entledigen“, was „durch die bevorstehenden Bischofsweihen forciert werden“ könnte.
Doch, so erläutert er: „Hätte Rom nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufrichtig und ehrlich ein potentielles Schisma von ‚traditionalistischer‘ Seite vermeiden wollen, wäre es zum Beispiel längst schon möglich gewesen, daß der Papst von sich aus weltweit eine gewisse Anzahl von Weihbischöfen ernennt und aus Rücksicht auf Sensibilitäten im alten Ritus konsekrieren läßt, die für die Bedürfnisse dezidiert traditionsgebundener Katholiken zur Verfügung stehen.“ Hierbei spreche er „ausdrücklich von Weihbischöfen, um eigens zu unterstreichen, daß dafür die Bildung eigener Rechtsgefüge oder eigener jurisdiktioneller Kompetenzen an sich überhaupt nicht erforderlich (gewesen) wäre“. Damit zeigt er, daß er vielleicht etwas von Theologie versteht, aber nichts von Politik. Von Anfang an ging es um eine politische Frage. Lefebvre wollte bei seinen Verhandlungen mit Rom 1988 für seine „Piusbruderschaft“ genau das erreichen: die Bildung eines „eigenen Rechtsgefüges“ mit „eigener jurisdiktioneller Kompetenz“, und „Rom“ wollte genau das verhindern. Die immer wieder vorgeschobenen „lehrmäßigen Schwierigkeiten mit Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils“ spielten nur eine Nebenrolle.
Schlußsatz
Der Schlußsatz von „CVO“ lautet: „Sei es wie es sei: In jedem Fall muß auch die Priesterbruderschaft St. Pius X. ihre Haltung zur Hierarchie und die Logik ihrer Position und Argumentationsstrategie auf Dauer überprüfen.“ Dem können wir nur beipflichten. Der ständige mühsame Balanceakt in der „Mitte“, nicht Fisch und nicht Fleisch, läßt sich auf Dauer nicht durchhalten, selbst wenn heute die „romtreuesten“ Tradis „ausdrücklich nicht“ gegen ein Schisma sind.