Ärgernis und Wiedergutmachung

Das „Generalhaus“ der „Piusbrüder“ hat aus aktuellem Anlaß ein „Kommuniqué“ herausgegeben. „Am vergangenen 4. November veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre eine ‚Note zu einigen marianischen Titeln, die sich auf das Mitwirken Marias am Heilswerk beziehen‘“, heißt es da. „Dieser Text, der anscheinend besorgt ist, ‚die einzigartige Heilsvermittlung Christi nicht zu verschleiern‘, lehrt, dass ‚die Verwendung des Titels der Miterlöserin immer unangebracht ist, wenn es darum geht, Marias Mitwirkung zu definieren‘ und dass ‚bei der Anwendung des Titels der Mittlerin auf Maria besondere Vorsicht angezeigt ist‘.“

Ärgernis und…

Dazu die Kritik der „Piusbrüder“: „Diese ‚Note’ – sie karikiert die traditionelle Terminologie der Kirche, um sich leichter von ihr zu distanzieren und ergeht sich gleichzeitig weitschweifig in schönen Erwägungen über die mütterliche Rolle der Jungfrau Maria – beabsichtigt, die Rolle zu schmälern, die Gott seiner Gefährtin im Werk der Erlösung und des Heils der Seelen anvertraut hat“. Ihr Vorwurf: „Durch seine irreführenden Warnungen ‚verschleiert‘ das Dikasterium für die Glaubenslehre die einzigartige Mitwirkung Unserer Lieben Frau am Erlösungswerk. Es entthront die Gottesmutter und schmäht die göttliche Weisheit. Schließlich ist es allen Christen ein Ärgernis…“

Aus diesem Grunde rufen „die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X.“, tief „empört und gewillt, einen solchen Schaden öffentlich zu sühnen“, „alle befreundeten Priester und Gläubigen dazu auf, sich ihrem Gebet am Sonntag, dem 16. November, anzuschließen“. Da nämlich wollen sie allen „an diesem Tag von ihnen zelebrierten öffentlichen Messen“ die „Intention zur Wiedergutmachung der begangenen Beleidigung und des verursachten Skandals hinzufügen“. „Und am Ende jeder Messe soll der Gesang oder die Rezitation der Lauretanischen Litanei sowie des Stabat Mater folgen.“ Danach kann man dann wieder zur Tagesordnung übergehen.

„Wiedergutmachung“

Na, wenn das keine vollgültige „Wiedergutmachung“ ist! Wir werden uns nicht beteiligen, schon deswegen, weil wir keine mit der „Piusbruderschaft“ „befreundeten Priester und Gläubigen“ sind und der Aufruf uns somit gar nicht betrifft. Dann aber vor allem deswegen, weil es die „Piusbrüder“ viel nötiger hätten, für ihr eigenes Verhalten „öffentlich zu sühnen“ und für ihre hartnäckige Widersetzlichkeit gegen das von ihnen als solches anerkannte „kirchliche Lehramt“ Wiedergutmachung zu leisten. Stattdessen fügen sie eine weitere „Beleidigung“ hinzu, indem sie sich erneut über ihr „Lehramt“ erheben und es lächerlich machen.

Wie wir dank unserer theologischen Studien wissen, legt die Entscheidung einer römischen Behörde – zu denen das „Dikasterium für die Glaubenslehre“ in den Augen Tradis zweifellos gehört – ebenso wie die „Akte des Papstes, durch die er sein Lehramt noch nicht unfehlbar ausübt“, allen Katholiken eine „wirkliche Verpflichtung auf“ die zwar „keine Glaubenspflicht“ ist, wohl aber eine „Verpflichtung zu religiöser innerer Zustimmung (assensus internus intellectualis religiosus), die aus Ehrfurcht vor der religiösen Einrichtung des Lehramtes in der Kirche zu leisten ist in der Erwartung (nicht: in der offenbarungsmäßig garantierten Überzeugung), daß auch in dieser Ausübung des Lehramtes der Irrtum durch den Beistand des heiligen Geistes ferngehalten werde gemäß der göttlichen Fürsorge für seine Kirche“.

Weit entfernt, diese „innere religiöse Zustimmung“ zu leisten, verhöhnen die „Piusbrüder“ jene „Note“, indem sie sie in Anführungszeichen setzen und ihr herablassend bescheinigen, sie „karikiere“ die „traditionelle Terminologie der Kirche, um sich leichter von ihr zu distanzieren“ und ergehe sich „gleichzeitig weitschweifig in schönen Erwägungen über die mütterliche Rolle der Jungfrau Maria“. Das „Dikasterium für die Glaubenslehre“ entthrone die Gottesmutter und schmähe die göttliche Weisheit, ja es sei „allen Christen ein Ärgernis“. Man muß sich wundern, was für ein Verhältnis die „Piusbrüder“ zu ihrem „Lehramt“ haben. Statt ihm zu folgen, wie es ihre Pflicht wäre, halten sie sich für berechtigt, es zurückzuweisen, zu kritisieren, zu verwerfen und ihrerseits ihr „Lehramt“ zu belehren. Das ist in der Tat „allen Christen ein Ärgernis“ und bedürfte dringend der Sühne und der Wiedergutmachung. Und zwar mehr als nur ein paar hinzugefügte „Intentionen“ und Gebete bei einigen Sonntagsmesssen.