Großes Ereignis

„Haben Sie schon etwas von dem großen Ereignis im Petersdom gehört?“ fragt Louis Verrecchio und erklärt sich genauer. Mit diesem „großen Ereignis“ meine er nicht das Regenbogen-Festival, das als wahre „Pride Parade“ am 6. September in der St.-Peters-Basilika stattgefunden hat, sondern das bevorstehende Großereignis, von welchem „kath.net“ wie folgt berichtete: „Kurienkardinal Burke wird am 25. Oktober im Petersdom Messe nach dem alten lateinischen Ritus zelebrieren - Papst Leo XIV. setzt offenbar seine Bemühungen um eine Aussöhnung mit den Anhängern dieser Messform in der katholischen Kirche fort.“

Einheit in der Vielfalt

Wie „kath.net“ weiter wußte, werde „Burke die Messe am Kathedra-Altar zelebrieren, der in der Apsis hinter dem Hauptaltar des Petersdoms steht“. „Die Feier werde Bestandteil der Pilgerfahrt der Anhänger der alten Messe sein, die vom 24. bis 26. Oktober geplant ist. Sie wird von der Vereinigung ‚Coetus internationalis summorum pontificum‘ organisiert.“ Im Sinne des Pluralismus, der „Diversität“ und „Gleichberechtigung“, der „Einheit in der Vielfalt“, welche in der „bunten“ Menschheitskirche des „II. Vatikanums“ herrscht, finden wir das ganz in Ordnung. Wenn man den Regenbogenleuten die Pforten des Petersdoms für ihre „Liturgie“ der „Pride Parade“ öffnet, warum dann nicht auch – zum Ausgleich sozusagen – den Tradis für ihre „traditionelle Liturgie“, die „Messe nach dem alten lateinischen Ritus“?

Nur Verrecchio bleibt ein Spielverderber und hat wieder einige kritische Anmerkungen zu machen, denn er sieht ein „kleines Problem“: Besagte Kirche sei durch die genannte „Regenbogen-Invasion“ entweiht. Ähnliche Bedenken hatten bereits die Tradi-Boulevard-Medien angemeldet. Louie verweist auf die entsprechenden Kanones des Kirchenrechts. Wir müssen da ein wenig tiefer einsteigen, um zu verstehen, worum es wirklich geht.

Entweihung

Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen Entweihung (exsecratio) und Schändung (violatio). „Entweihung einer Kirche (exsecratio) ist der Verlust des Charakters einer heiligen Sache“, erläutert dazu das Lehrbuch von Eichmann-Mörsdorf (2. Band, Paderborn 1953). „Die Entweihung tritt entweder ein durch Zerstörung der Kirche oder durch Profanerklärung“ (S. 304). Damit eine Kirche ihre Weihe durch Zerstörung verliert, muß sie „vollständig zerstört“ oder wenigstens „der größere Teil der Kirchenwände eingestürzt“ sein. „Umbauten und Erweiterungsbauten, die den alten Kirchenbau nicht wesentlich beeinträchtigen, führen keinen Verlust der Weihe herbei“ (ebd.). Eine Profanerklärung kann durch den Ortsoberhirten erfolgen, der ein Kirchengebäude „zur weltlichen Sache erklärt und demzufolge dem weltlichen, aber nicht einem unwürdigen Gebrauch“ übergibt. „Die Profanerklärung ist eine kirchenamtliche Maßnahme. Eine durch staatliche Maßnahmen (z.B. Säkularisation) oder sonstwie tatsächlich herbeigeführte Verwendung einer Kirche zu weltlichen Zwecken hat keine Entweihung zur Folge, unter Umständen aber eine Schändung der Kirche“ (ebd.).

Es läßt sich darüber streiten, ob die Übernahme der geweihten Kirchengebäude durch die „Konziliare Kirche“ mit ihrem „Novus Ordo“ – wozu nicht selten der konsekrierte Altar abgerissen durch einen Tisch oder Druidenstein ersetzt wurde – mit einer Entweihung einherging. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, wie die Kirche jene Fälle behandelt hat, in welchen katholische Kirchen in die Hände von Akatholiken übergegangen sind, was ja in der „Reformationszeit“ nicht selten geschah. Darüber konnten wir leider bislang nichts in Erfahrung bringen. Zur Klärung dieser Frage wäre ohnehin eine autoritative Entscheidung notwendig, weshalb wir sie offen lassen müssen. Leichter läßt sich die Frage nach der Schändung der katholischen Kirchengebäude beantworten.

Schändung

„Die Schändung (violatio) einer Kirche bewirkt nicht den Verlust des Charakters einer heiligen Sache, sondern nur dies, daß die Kirche für alle gottesdienstlichen Handlungen gesperrt ist, bis sie durch einen liturgischen Akt entsühnt und damit in ihrer Würde wiederhergestellt ist“, erläutern Eichmann-Mörsdorf (ebd.). Eine solche Schändung geschieht nur durch eine der folgenden Handlungen, wobei vorausgesetzt ist, „daß sie sicher begangen und offenkundig, also rechtlich oder tatsächlich allgemein bekannt, und daß sie innerhalb des vor den Gottesdienst bestimmten Kirchenraumes vorgefallen sind“ (S. 305). Solche Handlungen sind zunächst das „Verbrechen des Mordes“ oder „ungerechtes und bedeutendes Blutvergießen“. Ferner gehört dazu die „Verwendung der Kirche zu gottlosen oder verwerflichen Zwecken, z.B. zu Gottlosen- oder Freidenkerveranstaltungen, zu unzüchtigen Veranstaltungen oder zu einem Gebrauch, der der Würde des Gotteshauses zuwider ist (Lichtspieltheater [oder Konzertsaal!], Stall, Kaserne)“ (ebd.). Ein weiterer Grund wäre die „Bestattung eines Ungläubigen oder Gebannten, wenn der Kirchenbann durch hoheitlichen Spruch festgestellt oder verhängt worden ist“.

Verrecchio hat den dritten Punkt im Auge, die „Verwendung der Kirche zu gottlosen oder verwerflichen Zwecken“, und stellt die Frage, ob eine solche nicht durch jene Regenbogen-Veranstaltung im Petersdom, die zweifellos als „sicher begangen und offenkundig, also rechtlich oder tatsächlich allgemein bekannt“ gelten müsse, gegeben sei. In diesem Fall aber träten die rechtlichen Folgen ein, welche so aussehen: „Die Schändung einer Kirche bewirkt, daß dieselbe für alle gottesdienstlichen Handlungen gesperrt ist. Es ist verboten, das heilige Opfer in der Kirche zu feiern, die Sakramente und Sakramentalien zu spenden, und es darf keine Beerdigung in der Kirche (…)vorgenommen werden“ (ebd.). Diese Sperre „dauert solange, bis die Kirche entsühnt ist“.

Entsühnung

Die Entsühnung ist „ein liturgischer Reinigungsakt, der nach dem Pontificale oder dem Rituale Romanum vorzunehmen ist“, und ist „möglichst bald durchzuführen“ (S. 306). „Aus der Natur der Sache ergibt sich, daß bei einer Schändung wegen gottlosen oder verwerflichen Gebrauchs der Kirche die Entsühnung nicht stattfinden kann, bevor der zweckwidrige Gebrauch aufgehört hat.“ Dabei ist zu beachten: „eine konsekrierte Kirche kann nur der Ortsoberhirt und, wenn es sich um die Kirche eines exemten priesterlichen Verbandes handelt, der höhere Ordensobere gültig entsühnen“ (ebd.).

Nun fragt Verrecchio weiter, ob denn ein Vertreter der „Trad, Inc.“, also der Firma „Tradi & Co“, wie er die führenden Tradis aufgrund ihres ausgeprägten Geschäftssinnes respektlos betitelt, seine Beziehungen zu „Kardinal“ Burke dahingehend ausnützen werde, diesen darauf hinzuweisen, daß die Petersbasilika zuerst entsühnt werden müsse, ehe er dort zum Altare trete, andernfalls er eine Freveltat auf die andere häufe und „sowohl die Basilika als auch den traditionellen römischen Ritus, den er angeblich so hoch schätzt, herabwürdigt“. „Sollten sie es versäumen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um Kardinal Burke dazu zu bewegen, das zu tun, was getan werden muß, um die heilige Würde des Petersdoms angesichts der Verletzung, die am vergangenen Wochenende stattgefunden hat, wiederherzustellen, und stattdessen die bevorstehende TLM bejubeln, als wäre nichts geschehen, hätte ein vernünftiger Mensch keine andere Wahl, als zu dem Schluß zu kommen, daß sie nichts als selbstverliebte Schwätzer sind, denen in erster Linie ihr eigenes Wohlbefinden und ihre eigene Bequemlichkeit am Herzen liegen.“ So lauten die fulminanten Schlußworte von Verrecchios Verdikt.

Greuel an heiliger Stätte

Ja, der gute Louie, er ist halt immer noch ein allzu gutgläubiger Optimist! Zunächst einmal: Geschändet ist der Petersdom schon seit langem, wie wir an anderer Stelle bereits bemerkt haben, und wurde unseres Wissens in den letzten sechzig Jahren niemals entsühnt. Zwar ist jede weitere Freveltat erneut eine Schändung dieses Heiligtums, fällt jedoch nicht mehr so ins Gewicht, wenn der Ort bereits geschändet ist. Die große „violatio“ war zweifelsohne das „II. Vatikanum“, wo der Petersdom zu „gottlosen oder verwerflichen Zwecken“ genutzt wurde, zu einer „Gottlosen- oder Freidenkerveranstaltung“, nämlich einem „concilium malignantium“, einem Räuberkonzil zur Gründung einer freimaurerisch-humanistischen Großsekte namens „Konziliare Kirche“, welche die Katholische Kirche verdrängen sollte.

Fortan hörten die Schändungen nicht auf, indem falsche Päpste, Kardinäle und Bischöfe dort auftraten und ihr freimaurerisches Welteinheits-Programm verkündeten und umsetzten, indem vor allem der „Novus Ordo“ dort regelmäßig begangen wurde, mal ohne, mal mit Begleitung größerer Exzesse, indem unheilige „Heilige“ dort verehrt wurden wie Roncalli in seinem Schneewittchen-Sarg usw. usf. Kurz, seit spätestens 1962 steht dort der „Greuel an heiliger Stätte“ und wurde bisher nicht entfernt, sondern stets erneuert. Natürlich wurde nie eine Entsühnung vorgenommen, die ohnehin derzeit gar nicht vorgenommen werden kann. Denn erstens wäre dafür der „Ortsbischof“ zuständig, also der Papst, und einen solchen haben wir nicht, und zweitens müßte zuvor der „Greuel an heiliger Stätte“ beseitigt werden. Der Petersdom ist daher „für alle gottesdienstlichen Handlungen gesperrt“. „Es ist verboten, das heilige Opfer in der Kirche zu feiern, die Sakramente und Sakramentalien zu spenden, und es darf keine Beerdigung in der Kirche (…) vorgenommen werden“, und dies „dauert solange, bis die Kirche entsühnt ist“.

Kein Grund zur Freude

So gut es Louie Verrecchio mit den Tradis meint, aber sein Ratschlag, Burke möge zuerst eine Entsühnung des Petersdoms vornehmen, ehe er die „TLM“ darin aufführt, ist rührend naiv. Selbst wenn Burke dies wollte, so könnte er es nicht. Er ist weder Papst noch Kardinal, ja er hat nicht einmal eine gültige Bischofsweihe und nur eine zweifelhafte Priesterweihe (die ihm „Paul VI.“ am 29. Juni 1975 im Petersdom erteilt hat; ein weiterer „Greuel an heiliger Stätte)“. Und auch wenn die Basilika unrealistischerweise zuvor entsühnt würde, würde es nichts nützen, denn die „TLM“ Burkes würde sie sofort wieder schänden; zum einen, weil sie zweifelhaft und damit sakrilegisch ist, zum anderen, weil sie erstens von einem „konziliaren“ Würdenträger und zweitens mit Sicherheit „una cum Leo“ und somit außerhalb der römisch-katholischen Kirche gefeiert wird. Selbst wenn es die „TLM“ ist und selbst wenn sie gültig wäre, ist sie doch der Gottesdienst einer akatholischen Sekte, und die Kirche verbietet uns streng die Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Von ihr gilt, was Bischof Konrad von Paderborn seinen Diözesanen eingeschärft hat:

„ Aber unser römisch-katholischer Glaube lehrt, daß eine solche Meßfeier kein Gottesdienst, sondern ein Gottesraub sei, nicht eine unblutige, sondern gewissermaßen eine blutige Erneuerung des Kreuzesopfers, nicht eine Quelle des Segens, sondern eine Quelle des Verderbens für den Darbringer wie für die Teilnehmer.“

(Gemeinden ohne Seelsorger, tredition GmbH, Hamburg; vgl. Antimodernist Nr. 47, Oktober 2025).

Das „große Ereignis im Petersdom“ der Tradis wird nur ein weiterer „Greuel an heiliger Stätte“ bzw. an bereits entheiligter Stätte sein, und setzt die Reihe der Schändungen der Basilika des heiligen Petrus fort. Es gibt keinen Grund, sich darüber zu freuen, vielmehr zu trauern und Buße zu tun