Je länger ein Zustand andauert, desto mehr neigt man dazu, sich an ihn zu gewöhnen – mag dieser Zustand noch so verkehrt und unannehmbar sein. Das sog. 2. Vatikanische Konzil liegt nun schon über ein halbes Jahrhundert zurück und hat Verhältnisse geschaffen, die den meisten Zeitgenossen normal und selbstverständlich erschienen, zumal die alten Kämpfer längst ausgestorben sind und die heutige Generation es gar nicht mehr anders kennt. Für sie ist das „2. Vatikanum“ ein geschichtliches Ereignis wie alle anderen auch, man nimmt die Dinge hin, wie sie sind, und versucht, das Beste daraus zu machen.
Der Postmodernismus trägt viel dazu bei, die alten Frontstellungen obsolet erscheinen zu lassen. Während die „Alt-Traditionalisten“ noch mit Vehemenz gegen den Modernismus und das „2. Vatikanum“ ins Feld zogen, hat sich das Feindbild der „Neo-Traditionalisten“ – nicht zuletzt dank Bergoglio – auf den „Hyperpapalismus“ verschoben und auf das „1. Vatikanum“, dem sie dafür letztlich die Schuld geben. Der konkurrierende Widerstreit zwischen „Reformern“ und „Konservativen“ hat längst den Kampf um den Glauben ersetzt. Werden auch bisweilen gewisse Tendenzen des „2. Vatikanums“ und gewisse danach erfolgte Fehlentwicklungen kritisiert, so wird das „2. Vatikanum“ dennoch nicht als das wahrgenommen, was es eigentlich war: die „Konstituante einer neuen Kirche“ (A. Holzer), sondern wird als eines der vielen Ereignisse im Laufe der Kirchengeschichte eingeordnet und bewertet.
Uns scheint es daher wichtig, den Blick wieder auf das Wesen bzw. Unwesen dieses „Räuberkonzils“ zu lenken, um den darum entstandenen Nebel aufzulösen und eine klare und katholische Sicht zu bekommen. Diese ist uns sehr notwendig, wenn wir auf dem Meer dieser Zeit nicht untergehen, sondern den sicheren Hafen der Ewigkeit erlangen wollen. Es geht um eine fundamentale Frage, von der unser Seelenheil abhängt. Wir sind deshalb sehr dankbar, daß Hw. P. Martin Lenz sich die Mühe gemacht hat, in einer Reihe apologetischer Artikel die entscheidende Frage zu stellen und zu behandeln: „Ist das 2. Vatikanische Konzil katholisch oder nicht?“ Mit freundlicher Erlaubnis des Autors wollen wir diese Artikel in fortlaufender Serie veröffentlichen und beginnen hier mit dem ersten Teil.
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Einführung
Man sagt, das Reisen mit der Bahn sei sowohl sicher als auch entspannt. Die Jahresstatistik der Verkehrstoten gibt dieser Einschätzung recht. Doch kann unter Umständen auch eine Zugfahrt ein böses Ende nehmen. Der Lokführer übersieht ein Signal. Eine Weiche wurde falsch gestellt. Oft sind es Kleinigkeiten, die in Sekunden ein Zugunglück heraufbeschwören, das manchmal in einer Katastrophe endet und zahlreiche Menschenleben fordert.
Auch die katholische Kirche kann man mit einer Eisenbahnlinie vergleichen. Ihre Fahrt verläuft durch die Jahrhunderte hindurch auf den Gleisen der von Gott durch Jesus Christus und die Apostel geoffenbarten Wahrheit, welche die Kirche selbst und alle, die mit ihr reisen, dem Ziel der ewigen Glückseligkeit entgegenträgt. Die Fortbewegung mit ihr ist, so man die im Zug geltenden Vorschriften beachtet, unfehlbar sicher. Bisher bestand die Sorge der Katholiken allein darin, die geltenden Regeln zu beachten und alle anderen Menschen auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, auf diesen Zug aufzuspringen, nicht vorzeitig auszusteigen und sich so zu benehmen, daß man nicht wieder hinausgeworfen wird.
Wache Katholiken stellen nun schon seit Jahrzehnten fest, daß auf einmal irgend etwas anders geworden ist. Doch seit im Jahr 2013 Jorge Mario Bergoglio zum „Bischof von Rom“ gewählt wurde, stellt sich unter den Reisenden eine allgemeine und zunehmende Beunruhigung ein. Die anhaltenden öffentlichen Skandale von Franziskus lassen die ernste Frage aufkommen, ob man denn noch im richtigen Zug sitzt. Immer mehr Menschen gelangen zu der Ansicht, daß irgend etwas in der katholischen Kirche aus dem Lot geraten ist. Das allgemeine Befremden, verursacht durch zahlreiche unorthodoxe Äußerungen des Kirchenoberhauptes in Interviews oder Videobotschaften, vor allem aber in seinen offiziellen Akten, rufen bei denen, die katholisch sein und bleiben wollen, verschiedene Reaktionen hervor. Einige von ihnen akzeptieren diese Akte (zähneknirschend), andere kritisieren sie und fordern in Petitionen ihre Korrektur, wieder andere ignorieren sie oder weisen sie komplett zurück.
Die Gefahr, welcher sich die wenigsten hierbei bewußt sind, besteht jedoch darin, daß diese unterschiedlichen Reaktionen zwar jeweils von der guten Absicht getragen sein mögen, dem katholischen Glauben und der katholischen Glaubenspraxis unter allen Umständen treu bleiben zu wollen, doch aufgrund der Außerachtlassung einiger fundamentaler Prinzipien der katholischen Glaubenslehre unkatholische Reaktionen sind. Reaktionen, die in gleicher Weise wie die progressiven Exzesse Bergoglios mit dem katholischen Glauben nicht vereinbar sind. Folglich muß man sich in Anbetracht der heutigen Situation auf die fundamentalen Prinzipen des katholischen Glaubens besinnen und sein persönliches Handeln von diesen bestimmen lassen. Nur diese Herangehensweise bedeutet wirklich „aus dem Glauben zu leben“. Ansonsten kann es passieren, daß man gerade dasjenige, was man eigentlich bewahren will, selber verliert – den katholischen Glauben! Die Weichen müssen also richtig gestellt sein, sonst endet es unweigerlich in der Katastrophe.
Kapitel 1: Eine unausweichliche Weichenstellung – Die Tragweite der Problematik um das "2. Vatikanum"
Die hauptsächliche Frage, die zu klären ist, lautet zunächst nicht, ob Jorge Mario Bergoglio Papst ist oder nicht, ob man seine Lehren und seine Gesetze befolgen muß oder nicht. Die Akte und Reden des Franziskus sind nur Symptome, also äußere Anzeichen, nicht jedoch Ursachen des Übels. In der Ursachenforschung muß man auf das sogenannte 2. Vatikanische Konzil (1962-65) zurückgehen. Was Bergoglio mehr, oder besser gesagt offener tut als seine Vorgänger, ist lediglich folgendes: Er denkt das 2. Vatikanum konsequent zu Ende und setzt die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen (anders als seine Vorgänger) kompromißlos in die Tat um.
Um auf die heutige kirchliche Situation richtig zu reagieren, müssen wir uns also nicht so sehr mit den aktuellen Ereignissen unter der Ägide Bergoglios, sondern mit dem „2. Vatikanum“ befassen und uns in diesem Zusammenhang die fundamentale Frage stellen: Ist die Religion des „2. Vatikanums“ die römisch-katholische Religion oder ist sie es nicht? Unter „die Religion des 2. Vatikanums“ verstehen wir im Folgenden die Gesamtheit dessen, was diese Religion ausmacht. Nämlich die Gesamtheit der drei wesentlichen Aspekte jeder Religion. Dies sind: die Glaubenslehre, die liturgische Praxis und die kirchliche Disziplin. Stellt nun diese Gesamtheit, welche durch „das Konzil“ maßgeblich geprägt wurde, die katholische Religion dar oder nicht? Oder einfacher gefragt: Ist das „2. Vatikanum“ katholisch, oder ist es nicht katholisch? Ja oder Nein? Eine dritte Antwort scheidet aus, da man den katholischen Glauben entweder ganz oder gar nicht hat.
Die Frage ist deshalb von fundamentaler Bedeutung, weil unsere Antwort darauf alles weitere – unser Denken, unser Reden, unsere Handlungen, und unsere Pflichten – bestimmen wird. Die Beantwortung dieser Frage wird eine Weichenstellung sein, die uns vorgibt, was wir als treue Katholiken im Bezug auf die nachkonziliaren Probleme, mit denen wir uns heute in immer schärferem Maß konfrontiert sehen, denken und tun müssen. Sich den Ernst und die Tragweite dieser Frage klar vor Augen zu stellen, ist sehr wichtig!
Dem Problem auf den Grund gehen!
Bei den meisten Menschen beginnt der Weg, das Problem des „2. Vatikanums“ zu erfassen bei der Auseinandersetzung mit der „Neue Messe“. Das, was man heute „Bewegung der Tradition“ nennt, wurde geboren aus einer Reaktion auf die „Neue Messe Pauls VI.“.
Man kann sagen, daß die liturgische Praxis gleichsam das Gesicht der Kirche darstellt. Die Liturgie ist nicht das Fundament der Kirche – das ist die Glaubenslehre –, aber wie zahlreiche Päpste immer wieder betonten, ist die Liturgie ein äußerlich sichtbares Glaubensbekenntnis. Liturgie ist gebetetes Dogma, ist für alle, die ihr beiwohnen, sichtbar gewordener Glaube. Sie ist das äußere Gesicht des Glaubens, nicht der Glaube selbst.
Wenn wir nun aber in unserer Reaktion einfach bei einer ablehnenden Haltung einem (neuen) Meßritus gegenüber, der uns nicht gefällt und den wir deshalb nicht mögen und zurückweisen, stehen bleiben, so bleiben wir beim äußerlich Sichtbaren, also an der Oberfläche des Problems, ohne zu dessen fundamentaler Ursache vorzudringen. Unsere Reaktion bliebe letztlich subjektiv: „Ich mag die Neue Messe nicht.“ „Das spricht mich nicht an.“ „Sie ist mir zu banal, zu ehrfurchtslos.“ „Ich will lieber die traditionelle Messe, die meinem geistlichen Empfinden mehr entspricht.“ Bei den meisten beginnt die Reaktion auf das „2. Vatikanum“ auf dieser liturgischen Ebene. Das ist nicht falsch. Aber es ist unzureichend! Wenn wir hier stehen bleiben und der Sache nicht weiter auf den Grund gehen, dann machen wir notwendigerweise Fehler, fallen in Irrtümer und verlieren dabei – ohne es vielleicht sogar selbst zu merken – den katholischen Glauben.
Der Ökumenismus und der absolute Wahrheitsanspruch der katholischen Kirche
Niemand kann ernsthaft anzweifeln, daß das „2. Vatikanum“ die Kirche verändert hat. Das ist eine offensichtliche Tatsache. Wenn man diese Veränderungen durch das „2. Vatikanum“ untersucht, wie dies bereits in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen geschehen ist, so kann man einen vorherrschenden Grundsatz, ein Leitprinzip ausmachen. Prinzipiell stehen diese Veränderungen unter dem Stern des Ökumenismus. Das „2. Vatikanum“ wurde einberufen, um den Ökumenismus zu „taufen“.
Vom Ökumenismus kommen dann auch die zahlreichen übrigen Irrlehren, wie etwa die Religionsfreiheit, die neue Konzeption der katholischen Kirche (d.h. die „Mehr-oder-weniger“-Zugehörigkeit auch nichtkatholischer „Kirchen“ zur Kirche Jesu Christi) oder die Kollegialität der Bischöfe als eine Angleichung an die Kirchenregierung der Orthodoxen, die ja den päpstlichen Primat prinzipiell ablehnen; und schließlich der „Ökumenismus unter den Weltreligionen“ im sogenannte „Interreligiösen Dialog“. All diese Lehren wurzeln im Ökumenismus. Der Ökumenismus aber hat wiederum ein tieferes Fundament. Es besteht in der Relativierung der Wahrheit. Ohne diese Grundlage funktioniert der Ökumenismus nicht. Niemand, der am „ökumenischen Dialog“ teilnimmt, darf beanspruchen, daß er die Wahrheit schlechthin besitzt, wohingegen sich alle anderen im Irrtum befänden. Damit setzt der Ökumenismus die Zerstörung des katholischen Begriffs und des katholischen Verständnisses einer absoluten, für alle Menschen gleichermaßen gültigen und verbindlichen Wahrheit voraus. In der Folge entzieht er der Forderung der katholischen Kirche das Fundament, daß es allen Menschen zum Heil ihrer Seele notwendig ist, die Wahrheit der katholischen Glaubenslehre annehmen und bekennen zu müssen. Stets war es die feste Überzeugung von der einen absoluten Wahrheit, welche die katholische Kirche am Ökumenismus gehindert hat und notwendigerweise dazu führen mußte, daß sie ihn durch Papst Pius XI. im Jahr 1928 in der Enzyklika „Mortalium animos“ mit sehr deutlichen Worten verurteilt hat. Nach den Worten des Papstes kommen die Vertreter des Ökumenismus „Schritt für Schritt zum Naturalismus und Atheismus“. „Daraus ergibt sich dann ganz klar die Folgerung, daß jeder, der solchen Ansichten und Bemühungen beipflichtet, den Boden der von Gott geoffenbarten Religion vollständig verläßt“ (HK 671). Der Ökumenismus verstößt nicht nur gegen diese oder jene Glaubenswahrheit, sondern zerstört aufgrund der prinzipiellen Gleichstellung von Wahrheit und Irrtum alle katholischen Dogmen und damit die ganze katholische Religion mit einem Schlag! Doch erst durch die Zerstörung des Absolutheitsanspruchs der katholischen Wahrheit läßt sich die Tür zum Ökumenismus mit den „getrennten Brüdern“ öffnen.
In der Folge der Annahme des Ökumenismus durch das „2. Vatikanum“ gab es zahllose liturgische Änderungen, Änderungen in der kirchlichen Disziplin („Amoris laetitia“ ist nicht die erste und nicht die einzige!) und Änderungen in der Glaubensverkündigung. Jeder ist damit schon in Berührung gekommen. Dadurch hat die Kirche ein ganz neues Gesicht erhalten. Wenn man das Erscheinungsbild der katholischen Kirche aus dem Jahr 1958, als Papst Pius XII. starb, dem Erscheinungsbild der Kirche von heute gegenüberstellt, käme niemand auf den Gedanken, daß es sich hierbei um ein und dieselbe Religion, um ein und dieselbe Kirche handeln könnte. Man erkennt die katholische Kirche von 1958 in der postkonziliaren Kirche nicht wieder. Und ist es denn ein und dieselbe Kirche?
Der entscheidende Unterschied: Wesentliche oder unwesentliche Veränderungen?
Haben die Änderungen des „2. Vatikanums“ die Kirche nun wesentlich oder unwesentlich verändert? – Waren die Änderungen substantieller Natur oder bloß akzidentell? – Haben diese Änderungen das Wesen der katholischen Kirche berührt – ihre Lehre, ihre Liturgie, ihre Disziplin? Oder sind sie bloß unwesentliche Anpassungen gewesen?
Jede Veränderung ist entweder wesentlich oder unwesentlich; entweder substantiell oder akzidentell. Es gibt nichts dazwischen. Einige Beispiele: Etwas verbrennen ist eine wesentliche Veränderung. Das Feuer greift in das Wesen einer Sache ein und gestaltet sie komplett um. Die zurückbleibende Asche ist eben nicht mehr dasselbe, sondern etwas wesentlich anders als etwa das Haus oder der Wald vor einem Brand. – Eine Sache mit einer anderen Farbe anstreichen ist hingegen lediglich eine unwesentliche Veränderung. Wenn ein rotes Auto in silbergrau umlackiert wird, so bleibt es wesentlich dasselbe Auto. Es fährt sich nicht anders, nur die äußerliche Farbe hat sich geändert.
Noch ein Beispiel, um den Unterschied zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Veränderung gut zu verstehen: Stellen wir uns vor, wir hätten einen alten Biertisch auf dem Flohmarkt erstanden. Aufgrund seines Alters ist die Lackfarbe der orange gestrichenen Tischplatte abgeblättert. Sie muß also neu gestrichen werden. Doch leider haben wir keine orange, sondern nur grüne Farbe zur Verfügung. Kurzentschlossen wird die Tischplatte grün gestrichen. Dadurch hat der Tisch zwar eine Veränderung erfahren, jedoch nur eine unwesentliche. Es ist ja nach wie vor derselbe Tisch. Wie zuvor können wir ihn seinem Wesen entsprechend als Tisch – jetzt eben mit einer grünen Tischplatte – nutzen. Wir können Speisen, Getränke oder sonst etwas darauf abstellen, uns mit der Familie um diesen Tisch herum zusammensetzen, etc. – Wenn wir aber später den Tisch umfunktionieren und ihm seine Holzbeine auf halber Höhe absägen, dann greifen wir mit dieser Veränderung in das Wesen des Tisches ein. Fortan ist er kein Biertisch mehr sondern zu einer Bierbank geworden. Er hat also eine wesentliche Veränderung erfahren, weil er nicht mehr dieselbe Sache ist wie vorher. Wir können uns zwar jetzt bequem darauf hinsetzen, aber ihn nicht mehr als Tisch nutzen. Diese wesentliche Veränderung hat den Tisch zu etwas anderem gemacht, zu etwas neuem; zu etwas, das er vorher nicht gewesen ist.
Ein Dogma unseres katholischen Glaubens besagt, daß sich die katholische Kirche nicht wesentlich ändern kann! Sie ist „indefektibel“. D.h., sie kann kein Defizit an ihrem Wesen erleiden. Sie kann keinen Defekt aufweisen in den Bereichen, die für unser Seelenheil entscheidend sind. Es kann bei ihr im Laufe der Zeit weder einen Zuwachs (d.h. Neuheiten) noch einen Verlust an Heilsgütern geben. Sie kann im Laufe der Zeit nichts hinzugewinnen, also nicht noch vollkommener werden, weil sie sonst nicht schon von Anfang an die makellose „Braut Christi“ gewesen wäre. Erst recht aber kann sie durch die Jahrhunderte hindurch nichts von den ihr von Jesus Christus anvertrauten Heilsgütern verlieren. Sie ist unveränderlich.
Dieses Dogma von der Indefektibilität der Kirche besagt also, daß es in der katholischen Kirche keine wesentliche Veränderungen geben kann. Sie wird in ihrem Wesen, in ihrer Verfassung und in ihren Eigenschaften genauso bis zum Ende der Welt fortdauern, wie sie von Christus gestiftet wurde. Die Indefektibilität schließt als ihr erstes und wesentliches Moment die Unfehlbarkeit in der Lehre und im Glauben ein. Denn die Kirche muß vor allem in der Wahrheit, auf der sie ganz und gar beruht, indefektibel sein. Der Begriff der Unveränderlichkeit der Kirche ist aber weiter als der von der Unfehlbarkeit. Denn er schließt die gesamte Verfassung und das gesamte Leben der Kirche in sich und spricht aus, daß die Kirche nicht bloß die Wahrheit und das Gesetz Christi, sondern sowohl die Gnade und Wirksamkeit Christi als auch die von Christus seiner Kirche gegebene Verfassung unwandelbar bewahrt bis ans Ende der Welt. Deshalb hat die Kirche, etwa durch Papst Pius VI. in der Konstitution „Auctorem fidei“ Nr. 1 (DH 2601) die Behauptung stets als falsch und häretisch verworfen, daß in ihr jemals eine Entstellung und Verdunklung der Wahrheit eingetreten sei. Damit jedoch nicht genug. In der nämlichen Konstitution (vgl. „Auctorem fidei“ Nr. 51; 52; 67; 76; 77) wurde auch die Behauptung, daß zu irgendeiner Zeit die Disziplin der Kirche verfälscht und der Geist Christi in ihr erlöschen könne verurteilt und verdammt. Zuvor schon hatte Papst Clemens XI. in seiner Konstitution „Unigenitus Dei filius“ unter der Nr. 100 (DH 2500) die irrige These des Jansenisten Pasquier Quesnels (1634-1719) verworfen, welcher behauptete, es könne geschehen, daß das kirchliche Lehramt einer solchen Verblendung anheimfallen könne, daß es die Rechtgläubigen verfolge. Würden derlei Dinge geschehen, wie dies bedauerlicherweise auch heute wieder von konservativen und traditionalistischen Kreisen entgegen der katholischen Lehre behauptet wird, so befände sich ein Defekt, ein Mangel, ein Fehler an der katholischen Kirche. Das aber widerspräche Gottes Wort von der Kirche als unfehlbarer Heilsanstalt (Mt. 28,20; Mt. 16,18; Lk. 1,33; Joh. 14,16f.) und makelloser Braut Christi (Eph. 5,27). Wesentliche Veränderungen bzw. Verfälschungen in der Glaubenslehre, bei den Gnadenmitteln oder in der kirchlichen Disziplin sind gänzlich unmöglich!
Ein anderes Prinzip besagt, daß es in der Kirche sehr wohl unwesentliche Veränderungen geben kann und nachweislich immer gegeben hat. Die Kirche feiert heutzutage die hl. Messe – gemeint ist natürlich der überlieferte römische Ritus – nicht in exakt derselben Weise, wie dies die heiligen Apostel Petrus und Paulus im 1. Jahrhundert getan haben. Der Meßritus hat im Laufe der Jahrhunderte Veränderungen erfahren, die jedoch sein Wesen unangetastet ließen. Der hl. Papst Pius V. ordnete beispielsweise erst im 16. Jahrhundert an, daß der Psalm 42 „Judica me Deus“ nicht, wie bis dahin üblich, in der Sakristei zu beten sei, sondern fortan als Stufengebet am Fuße des Altares. Auch das Schlußevangelium geht erst auf diesen Papst zurück. Nicht anders verhält es sich im Bereich der kirchlichen Gesetzgebung. Es gibt Unterschiede zwischen dem lateinischen Kirchenrecht und dem der orientalischen Katholiken. Im Wesentlichen ist es gleich, jedoch in unwesentlichen Dingen verschieden. Es gab immer und wird immer akzidentelle, also unwesentliche Veränderungen geben.
Eine Antwort mit schwerwiegenden Folgen
Wie sieht es nun mit den Veränderungen aus, die durch das „2. Vatikanum“ ins Werk gesetzten worden sind? Waren es wesentliche Veränderungen oder unwesentliche? Die Antwort auf diese Frage ist von fundamentaler Bedeutung. Denn, wenn das „2. Vatikanum“ nur unwesentliche Änderungen in Gang gesetzt hat, dann müssen wir das Konzil und seine Reformen als gute und treue Katholiken zur Gänze annehmen und dürfen es unter keinen Umständen ganz oder teilweise kritisieren, korrigieren, geschweige denn zurückweisen!
Diese Antwort entzöge der ganzen „Bewegung der Tradition“ ihre Daseinsberechtigung. Es gäbe keinen legitimen Grund und auch gar keinen Sinn für ihre Existenz. Vielleicht gefallen uns die konziliaren Änderungen in Lehre, Liturgie und Disziplin nicht. Aber wenn es sich dabei nur um unwesentliche Veränderungen handelt, gibt es keinen gerechten Grund sie abzulehnen oder nicht zu befolgen. Man könnte vielleicht rein subjektiv anmerken, in unseren Augen seien die Reformen des „2. Vatikanums“ besser oder schlechter, mehr oder weniger ausdrucksstark als die vorkonziliare Art und Weise den Glauben zu verkünden und Liturgie zu feiern. Die kirchlichen Gesetzesvorschriften wären mehr oder weniger gut geeignet, aber in jedem Fall gut genug, um die Seelen, die sich daran halten, unfehlbar sicher in den Himmel zu führen. Wenn es sich dabei nur um unwesentliche Veränderungen handelt, so bleibt es eine Frage des persönlichen Geschmacks, da dann das Wesen der Kirche ja nicht berührt worden ist. Fragen des persönlichen Geschmacks müssen aber in jedem Gemeinwesen den Verfügungen der amtlichen Autorität untergeordnet werden. Erst recht wenn, wie im Falle des „2. Vatikanums“, die höchste kirchliche Autorität auf dessen Annahme besteht.
Gefährdet der Ökumenismus das Seelenheil?
Nicht selten wird dem „Novus Ordo“, d.h. der gesamten durch das Konzil „erneuerten“ Kirchenordnung, von traditionalistischer Seite vorgeworfen, daß er das Heil der Seelen gefährden werde. – Kann ich dann meine Seele retten, wenn ich die „Novus-Ordo“-Religion des „2. Vatikanums“ praktiziere oder nicht? – Wenn ich die Neue Messe besuche, von der die „Konzilspäpste“ und deren Kirchenrecht erwarten, daß ich daran teilnehme – also am Pfarrgottesdienst in der örtlichen Pfarrkirche – wenn ich dort praktiziere, dort die Sakramente empfange und alles genau so mitmache (inkl. Handkommunion), wie es nach oberhirtlicher Anordnung vorgesehen ist – wandle ich dann auf dem sicheren Pfad des Heiles oder nicht? Findet das, was ein mehr oder weniger folgsamer „Novus-Ordo“-Katholik tut, Wohlgefallen bei Gott? Kann ich in dieser Umgebung meine Seele retten? Ist der ganze „Novus Ordo“ des Konzils – also inkl. Glaubenslehre, rechtliche und liturgische Disziplin – Gott wohlgefällig? Oder ist er es nicht? Auch hier gibt es nur ein „Ja“ oder ein „Nein“.
Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor man sich entscheidet, nicht mehr in die Pfarrmesse zu gehen, gegen die Neue Messe verbal oder schriftlich Stellung zu beziehen, die Handkommunion abzulehnen, die Liturgie des Diözesanbischofs und des Papstes als „in sich schlecht“ abzutun und ein „Apostolat“ zu betreiben, welches Familienangehörige, Freunde und Bekannte von ihren Pfarrgemeinden abwirbt.
„Johannes Paul II.“ ist „heiliggesprochen“ worden. Das bedeutet, daß ein Mann zur Ehre der Altäre erhoben worden ist, dessen Lebenswerk darin bestand, die ökumenistischen Lehren des „2. Vatikanischen Konzils“ in die Praxis umzusetzen, der an synkretistischen Greueltaten teilgenommen und solche selbst veranstaltet hat (wie z. B. die Assisi-Treffen), welche das Erste Gebot Gottes geschändet haben. – All das wohlgemerkt im Namen „des Konzils“! Das bedeutet, daß man, wie „Johannes Paul der Große“, durch den „Novus Ordo“ seine Seele nicht einfach nur retten, sondern sogar ein Heiliger werden kann – ja, ein großer Heiliger!
Wie positionieren wir uns in dieser Angelegenheit? Wenn man auf diese Weise, wie er, in den Himmel kommen und sogar ein Heiliger werden kann, welche Rechtfertigung gibt es dann noch für den Kampf der Traditionalisten gegen den Ökumenismus? Wer darf es da noch wagen zu behaupten, daß man durch die Befolgung der „erneuerten“ Kirchenordnung des „Vatikanums II“ sein Seelenheil gefährden würde und unbedingt an der vorkonziliaren Glaubenslehre und Glaubenspraxis festhalten müsse?
Konsequenzen aus der Antwort: „Ja, das 2. Vatikanum ist katholisch.“
Die Antwort ist eine Weichenstellung! Sie wird unsere Reaktion auf „das Konzil“ bestimmen und festlegen. Es gibt nur ein „Ja“ oder ein „Nein“. Eine dritte Antwort als Mittelweg scheidet aus. – Wenn die Antwort „Ja“ lautet: „Ja, das 2. Vatikanum ist katholisch“, dann müssen wir es annehmen. Wenn die Antwort „Nein“ lautet: „Nein, es ist nicht katholisch“, dann müssen wir es komplett verwerfen und bekämpfen.
Wenn die Antwort also lautet „Ja, das 2. Vatikanische Konzil ist katholisch“, so ist es die einzig richtige Reaktion, um den katholischen Glauben zu bewahren, das Konzil zu akzeptieren, sich der kirchlichen Autorität im Vertrauen auf den göttlichen Beistand, der ihr von Christus zugesichert ist, zu beugen. Wenn die Neue Messe einfach nur unserem Geschmack nicht zusagt, dann können wir zur „Motu proprio“-Messe gehen. Auch hierfür bietet ja der Novus Ordo inzwischen eine Nische an. Wir können zu den offiziellen Autoritäten der „Konzilskirche“ gehen und sagen, daß wir die traditionelle Liturgie bevorzugen. Und sie werden uns die „Alte Messe“ in einem gewissen Rahmen zugestehen. „Heilige“ wie „Johannes Paul II.“, „Paul VI.“ oder „Johannes XXIII.“ sind dann tatsächlich große Vorbilder, deren Nachahmer gewiß selig werden. Es wäre alles in bester Ordnung! Unter der Voraussetzung, daß das „2. Vatikanum“ katholisch ist, wäre das die einzig katholische Reaktion!
Das Problem bestünde dann einzig und allein in meinem persönlichen Empfindungen, da mein rein subjektiver Geschmack das Alte bevorzugt. Das ist die Auffassung der „altrituellen“ Gemeinschaften (früher „Ecclesia Dei“) und derjenigen, die vom „Motu proprio“ „Benedikts XVI.“ Gebrauch machen.
Würden wir trotz der Feststellung, daß das „2. Vatikanum“ die Kirche nicht in ihrem Wesen verändert hat, dennoch dem „Novus Ordo“ Widerstand leisten, dann verhielten wir uns wie Protestanten, die ihre persönlichen religiösen Empfindungen, ihr subjektives Verständnis von Tradition und ihr eigenes Urteil, beispielsweise über die Heiligkeit bestimmter Personen, über das Urteil der in diesen Fragen von Gott bevollmächtigten kirchlichen Hierarchie stellen. Mit dieser Haltung würden wir aufhören katholisch zu denken, katholisch zu handeln und katholisch zu sein.
Konsequenzen aus der Antwort: „Nein, das 2. Vatikanum ist nicht katholisch.“
Wenn aber die Antwort lautet: „Nein, das 2. Vatikanum ist nicht katholisch! Es hat mit der Relativierung der Wahrheit und dem Ökumenismus die Institutionen der Kirche wesentlich verändert!“, dann – und nur dann! – dürfen, ja müssen wir das Konzil und alle seine Reformen zurückweisen. Und zwar in der gleichen Weise, wie die Kirche in früheren Zeiten Häresien (die ja nichts anderes als wesentliche Änderungen des Glaubens sind) zurückgewiesen hat. Dann hätte nämlich das „2. Vatikanum“ durch seinen Eingriff in das Wesen der Kirche eine andere, eine wesentlich neue, eine wesentlich andere Kirche geschaffen; eine Kirche, die nicht die katholische Kirche sein kann, weil die katholische Kirche ja in ihrem Wesen unveränderlich ist.
In diesem Fall hätten wir die schwere Pflicht, diese neue häretische und schismatische „Konzilskirche“ zu bekämpfen, weil sie nicht die einzig wahre, von Christus gestiftete, römisch-katholische Kirche ist und sein kann. Ja, schlimmer! Weil sie sich vor aller Welt für die von Christus gestiftete römisch-katholische Kirche ausgibt, unzählige Seelen täuscht, in die Irre und letztlich ins Verderben führt.
Mit dieser Feststellung befänden wir uns in der gleichen Situation wie die Katholiken in Deutschland und England während der Reformation, als die bestehenden Kirchenstrukturen durch feindliche Übernahme okkupiert und umfunktioniert wurden. Wir müssen dann das „2. Vatikanum“ so fundamental ablehnen, daß wir eher bereit wären, den Tod auf uns zu nehmen, wie es damals der hl. Kardinal John Fisher oder der hl. Fidelis von Sigmaringen getan haben, als in irgendeiner Weise an dieser Entstellung und Verfälschung der katholischen Religion teilzuhaben. Warum diese strikte Haltung?
Der katholischen Kirche ist der unfehlbare göttliche Beistand garantiert
Es ist ein Dogma unserer katholischen Religion, daß die oberste Autorität der katholischen Kirche unmöglich für die ganze Kirche falsche Lehren vorschreiben, schlechte Gesetze in Kraft setzen und „in sich schlechte“ oder gar zweifelhaft gültige liturgische Riten zur Sakramentenspendung promulgieren kann. Dieser Glaubenssatz von der „Unfehlbarkeit der Kirche“ besagt, daß die Kirche unfehlbar ist in der Bewahrung, Erklärung und Verteidigung alles dessen, was im apostolischen Glaubensdepositum enthalten ist.
Obwohl aus fehlbaren Menschen bestehend, ist die Kirche durch die Gnade und Kraft Gottes in allen ihren auf göttlicher Einsetzung beruhenden Institutionen und Eigenschaften, vor allem aber im wahren Glauben indefektibel. Garantiert wird diese Unverbrüchlichkeit durch den Dienst des durch den Beistand Christi und seines Heiligen Geistes unfehlbaren Lehramtes. Im Hinblick auf die Unfehlbarkeit der Kirche unterscheidet man die Unfehlbarkeit im Lehren (infallibilitas activa) von der Unfehlbarkeit im Glauben (infallibilitas passiva). Erstere kommt allein den Trägern des kirchlichen Lehramtes, also dem Papst und den Ortsbischöfen (nicht aber den Alt-Bischöfen, Weihbischöfen oder gar den Ordensoberen) zu. Sie werden zusammengenommen die „lehrende Kirche“ (ecclesia docens) genannt. Die passive Unfehlbarkeit der Kirche kommt hingegen allen übrigen Gliedern der Kirche zu, egal welchem Stand sie angehören. Dieser Teil der Kirche wird auch als die „hörende Kirche“ (ecclesia audiens, ecclesia discens) bezeichnet. Beide verhalten sich zueinander wie Ursache und Wirkung. D.h. die Unfehlbarkeit der hörenden Kirche ist keine selbständige, sondern eine nachfolgende und damit passive Unfehlbarkeit. Sie steht in unmittelbarer Abhängigkeit von der Unfehlbarkeit der aktiv lehrenden Kirche. Aber auch innerhalb der lehrenden Kirche kommt nicht allen Hirten die Unfehlbarkeit im Lehren in gleicher Weise zu. Die unfehlbare Glaubensverkündigung der Bischöfe, welche über den Erdkreis verstreut ihren Ortskirchen vorstehen, ist davon abhängig, ob sie mit der Lehrverkündigung des Papstes, des Bischofs von Rom, in Einklang steht. Denn der Glaube der römischen Kirche wurde stets als unfehlbare Glaubensnorm für die ganze Universalkirche betrachtet. Die römische Kirche ist die „Mutter und Lehrerin aller Kirchen“, weil sie durch den Statthalter Jesu Christi belehrt und regiert wird, dem es zukommt, nicht nur die Lämmer, also die hörende Kirche, zu weiden, sondern auch die Schafe, d.h. die Bischöfe (vgl. Joh. 21, 15-17). Die Unfehlbarkeit des Kirchenvolkes hängt also von dessen Übereinstimmung mit der Lehre ihrer Bischöfe ab, sofern diese wiederum in Einklang mit dem Statthalter Jesus Christi in Rom ihr Lehramt ausüben.
Diese Ursächlichkeitsordnung der kirchlichen Unfehlbarkeit muß uns klar vor Augen stehen. Es kann also niemals der Fall eintreten, daß die gesamte lehrende Kirche einschließlich ihres Oberhauptes von der katholischen Wahrheit abwiche, indem sie etwa auf einem „Pastoralkonzil“ einmütig Irrtümer annehmen, verkünden und umsetzen würde. Sonst wäre die ganze Kirche in Irrtum gefallen, was nicht sein kann. Dadurch ist zweitens ausgeschlossen, daß die kirchliche Unfehlbarkeit weiterhin gewährleistet bliebe, wenn im Gegensatz zum irrenden Lehramt nur ein kleiner Teil der hörenden Kirche – die „treu gebliebenen“ Traditionalisten – die katholische Wahrheit bewahren würde. Die Unfehlbarkeit der hörenden Kirche hängt vollkommen von der unfehlbaren Lehrverkündigung der lehrenden Kirche ab! Allein die lehrende Kirche ist die Ursache der immerwährenden Unfehlbarkeit der Kirche. Dem katholischen Glauben gemäß kann somit unmöglich der Fall eintreten, daß einzelne emeritierte Kardinäle, ein emeritierter Erzbischof oder eine Handvoll Weihbischöfe gegen kontinuierlich „irrende“ Päpste die Unfehlbarkeit der Kirche trotzdem aufrecht erhalten. Nein! Aufgrund der Ursächlichkeitsordnung der kirchlichen Unfehlbarkeit ist der „sanior pars“, wie die Theologen sagen, also der im Glauben „gesündere Teil“ der Kirche notwendigerweise immer dort zu finden, wo der Papst steht. Könnte das oberste kirchliche Lehramt eine selbstverschuldete Häresie lehren oder auch nur für kurze Zeit unverschuldetem Irrtum verfallen, so wäre das schwere Gebot, das Lehramt zu hören (Lk. 10, 16), mit ihm im Glauben übereinzustimmen und ihm gehorsam Folge zu leisten, nicht mehr berechtigt, ja sogar zu einem Fallstrick geworden.
Die Bewahrung, Erklärung und Verteidigung des von Gott gestifteten Wesens der Kirche geschieht allein durch das kirchliche Lehramt. Damit seine Amtsträger, welche an sich von menschlicher Schwäche und mit Fehlbarkeit behaftet sind, dazu in der Lage seien, hat ihnen Jesus Christus seinen göttlichen Beistand zugesichert. Dieser göttliche Beistand ist der Heilige Geist, welcher der „Geist der Wahrheit“ (Joh. 14, 17) ist. Außerdem hat die Kirche die Verheißung des göttlichen Erlösers, „alle Tage bis zur Vollendung der Welt“ bei Seiner Kirche zu bleiben, nicht nur auf seine bleibende Gegenwart im Allerheiligsten Altarsakrament bezogen, sondern auch darauf, daß Er in der Autorität Seines sichtbaren Stellvertreters, des Nachfolgers Petri, immerdar bei Seiner Kirche sei. Er selbst ist es, der durch den Papst auf Erden bindet, was dann auch im Himmel gebunden sein wird, und auf Erden löst, was auch im Himmel gelöst sein wird (Mt. 16, 19). Diese Garantien mußte der Gottmensch geben, damit die katholische Kirche überhaupt in der Lage war, ihren Daseinszweck, nämlich die Seelen in den Himmel zu führen, treu erfüllen zu können. Seine Garantien müssen sich auf alle Bereiche erstrecken, die für die Realisierung des Heiles der Seelen notwendig sind: Primär auf die Verkündigung der Glaubens- und Sittenlehre, sber auch (sekundär) auf die Bereiche der liturgischen Riten und der rechtlichen Disziplin.
Die Kirche ist nicht nur bei dogmatischen Entscheidungen unfehlbar
Die auf die Bewahrung, Erklärung und Verteidigung der katholischen Heilsgüter gerichteten Akte sind entweder gewöhnliche, allgemeine Akte des universalen Lehramtes, oder es sind außerordentliche und förmliche Lehrentscheidungen bzw. Lehrdeklarationen. Ersteres ist der Fall, wenn der Papst oder die Ortsbischöfe einmütig mit dem Papst lehren. Letzteres ist der Fall, wenn der Papst alleine „ex cathedra“ spricht, oder der Papst und die mit ihm vereinten Bischöfe auf einem Konzil.
Der göttliche Beistand ist dem Apostolischen Stuhl aber nicht nur gegeben bei der Fällung definitiver Glaubensentscheidungen, sondern auch bei jenen Akten, die dazu gesetzt sind, die gesamte Kirche zu lehren, zu heiligen und zu regieren, auch wenn dabei nicht die Fülle der päpstlichen Autorität bemüht wird. Dies haben vor allem die Theologen Ende des 19. Jahrhunderts im Anschluß an das Schreiben „Tuas libenter accepimus“ von Papst Pius IX. und den hl. Thomas von Aquin (S.Th. II-II, q.1, a.9; Quodlib. q.9, a.16) herausgearbeitet. So schreibt beispielsweise Kardinal Franzelin in seinem „Traktat über die göttliche Tradition“: „Auch wenn bei derartigen Erklärungen die Wahrheit der Lehre nicht unfehlbar ist, weil darüber nach der Voraussetzung keine [definitive] Entscheidung beabsichtigt ist, so ist doch die Sicherheit unfehlbar“ (dt. Ausgabe; S. 111). Das bedeutet, daß es für das Heil der eigenen Seele immer unfehlbar sicher ist, die Verlautbarungen und Anordnungen des Apostolischen Stuhles, welche die Gesamtkirche betreffen, zu befolgen, es hingegen sicher heilsgefährdend ist, wenn man sich weigert, diesen Akten Folge zu leisten. Diese Unterscheidung zwischen der unfehlbaren, von Gott geoffenbarten Wahrheit (definierte Dogmen im strickten Sinn) und der unfehlbaren Sicherheit des universalen kirchlichen Lehramtes ist ein weiterer Punkt, der bei nahezu allen Traditionalisten, in ihrer Vorstellung und Darstellung der kirchlichen Unfehlbarkeit unter den Tisch fällt. Wie oft wird doch fälschlich behauptet, allein den dogmatischen Definitionen käme Unfehlbarkeit zu. Alle anderen Akte des Magisteriums seien nicht unfehlbar. Und so könne es tatsächlich geschehen, daß sich darunter auch Lehren und Vorschriften einschleichen könnten, die nicht heilsförderlich, ja deren Befolgung sogar heilsgefährdend wäre. Nein! Die Kirche muß stets, „alle Tage, bis ans Ende der Welt“ (Mt. 28, 32), in allen Bereichen, die das Seelenheil aller betreffen, unfehlbar sein; auch in solchen Bereichen, welche ihrer Natur nach niemals dogmatisch definiert werden können! So müssen sich beispielsweise auch die liturgischen und kirchenrechtlichen Gesetze unfehlbarer Sicherheit erfreuen, obwohl diese freilich in unwesentlichen Dingen veränderbar bleiben. Sie zu befolgen kann und darf sich jedoch nicht schädlich für das Seelenheil auswirken können.
Wenn dieses Dogma von der Unfehlbarkeit der Kirche nicht wahr wäre, dann könnte und würde die Kirche in ihrer wesentlichsten Mission, die Seelen zu retten, versagen und einen Defekt aufweisen. Unmöglich könnte sie „Säule und Grundfeste der Wahrheit“ (1.Tim. 3, 15) genannt werden. Wenn die universale Kirche den Seelen der ganzen Welt etwas verabreichen könnte, was vom Weg zu Gott wegführt – einen falschen Kult, falsche Glaubenslehren, schädliche Anordnungen im Hinblick auf Disziplin und Moral, unheilige Heilige als Vorbilder – dann würde Seine Kirche nicht die fehlerlose Braut sein, „ohne Flecken oder Falten oder etwas dergleichen“, nicht „heilig und ohne Makel“ (Eph. 5, 27), wie sie der hl. Paulus beschrieben hat. Sie wäre dann nichts anderes als eine der unzähligen protestantischen „Kirchen“, wie die Sekten der „Freikirchler“, die anglikanischen „Kirchen“ oder irgendeine andere religiöse Gemeinschaft, die keine Garantie und keinen göttlichen Beistand haben. Sie wäre, wie diese, dem Ansturm der „Pforten der Hölle“ (Mt. 16, 18) schutzlos und hilflos ausgeliefert. So eine Kirche hätte keine Daseinsberechtigung. Ein derart sinnloses Gebilde sollte gar nicht existieren! In so einem Fall wäre es wahrlich besser, wenn wir uns unsere eigene Religion selbst zusammenbasteln würden, als uns von einer Kirche leiten zu lassen, die uns in die Hölle führen kann.
Die Autorität der Kirche ist identisch mit der Autorität Christi
Wenn wir aber nun feststellen müssen, daß das „2. Vatikanum“ mit seinem Ökumenismus eine wesentliche Veränderung in der Kirche und in der Glaubenslehre darstellt, dann schließt dies notwendigerweise mit ein, daß das „2. Vatikanum“ nicht von der Autorität der katholischen Kirche kommen kann. Denn das 2. Vatikanum ist rein äußerlich betrachtet ein Akt des allgemeinen, universalen Lehramtes. Es hat allgemeine, für alle Katholiken gültige Regeln verordnet. Es hat allgemeingültige liturgische Vorschriften veranlaßt. Seine Lehren und Anordnungen gelten für die gesamte Kirche und wurden mit Autorität zur Annahme auferlegt.
Wenn die eben genannten Dinge wesentliche Veränderungen beinhalten sollten, so müssen wir notwendiger Weise daraus folgern, daß sie nicht von der Autorität der Kirche kommen können! – Warum? Weil die Autorität der Kirche die Autorität Christi ist. Papst Pius XII. lehrte dies zuletzt in seiner Enzyklika „Mystici corporis“: Die Macht und die Autorität des Papstes ist dieselbe wie die Autorität Christi. Es gibt nicht zwei unterschiedliche Autoritäten an der Spitze der Kirche. Es gibt zwar ein unsichtbares Haupt – Jesus Christus – und ein sichtbares Haupt – den Papst. Der Papst aber ist der Stellvertreter Jesu Christi auf Erden und spricht deshalb mit Seiner göttlichen Autorität. Darum ist die Autorität des Papstes dieselbe wie die Autorität Christi.
Wäre das "2. Vatikanum" nun eine Entstellung, eine wesentliche Verfälschung des katholischen Glaubens, so stünde sofort fest, daß so etwas unmöglich von der Autorität der Kirche kommen kann. Sonst müßten wir annehmen, daß es der Wille Christi selbst wäre, daß wir eine wesentliche Verfälschung des katholischen Glaubens im Gehorsam annehmen müssen. Eine solche Annahme aber wäre blasphemisch!
Entweder – oder!
Wir müssen also feststellen: Die dogmatischen Prinzipien des katholischen Glaubens lassen keinen Mittelweg zu! Entweder das „2. Vatikanum“ ist katholisch oder nicht! Dementsprechend müssen wir, um katholisch zu bleiben (!), den gesamten „Novus Ordo“ (Lehren, Liturgie, Disziplin) entweder vollständig annehmen, oder aber wir müssen „das Konzil“ und seine Reformen samt und sonders verwerfen. – Entweder Bergoglio ist Papst und seine Vorgänger waren Päpste, die in der Autorität Jesu Christi sprachen und sprechen, oder sie sind es nicht! – Entweder das wesentliche Problem der Kirchenkrise besteht nur hinsichtlich unseres persönlichen Geschmacks, oder es besteht darin, daß die katholische Kirche seit gut 60 Jahren keinen Papst hat.