Folgender Artikel ist schon 17 Jahr alt, aber er hat an Aktualität nichts eingebüßt, sondern im Gegenteil aufgrund des unlängst begonnenen Reformationsjubliäums dazugewonnen. Zudem zeigt er, wie schon damals die sachliche Auseinandersetzung im Namen der Ökumene auf der Strecke blieb – und das nicht nur bei den Konzilsanhängern, sondern auch bei den sog. Traditionalisten, die ebenfalls wie alle anderen auch ganz einfach wieder zur Tagesordnung übergegangen sind, so als wäre nichts Wesentliches geschehen. Überraschend erscheinen einem aus heutiger Sicht die Anmerkungen von Walter Kasper über „Reinterpretation“ und „praktische Umstrukturierung“ des Papsttums bereits, die dieser schon 1980 einen Beitrag veröffentlichte. Das, was er damals mit „Selbstbeschränkung des Jurisdiktionsprimates“ umschreibt, ist inzwischen mit Jorge Mario Bergoglio an der Spitze der römischen Konzilskirche vollkommen verwirklicht. Dieser hat mehrfach klar zum Ausdruck gebracht, daß ihm an theologischen Auseinandersetzungen nichts liegt, er vielmehr auf praktische Umsetzung der Ökumene setze. Außerdem betonte er bei seinem Rückflug von Armenien vor den mitreisenden Journalisten, daß sich Protestanten und Katholiken inzwischen über die Rechtfertigungslehre Luthers geeinigt hätten und verwies dabei auf die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, um die es in diesem Beitrag geht. Er bezeichnete diese als eines der „reichhaltigsten und tiefsten ökumenischen Dokumente“. Somit ist es sicherlich der Mühe wert, einen Blick auf dieses Dokument zu werfen, um zu sehen, wie dies wohl zu verstehen ist.
Lesen Sie hier: Gemeinsame Erklärung