Fastenzeit

1. Mit dem Aschermittwoch beginnt die 40tägige Fastenzeit. Zwar ist erst danach der Erste Fastensonntag, der Sonntag Quadragesima (= vierzig), doch die sechs Wochen von diesem bis Ostern reichen nicht für volle vierzig Tage Fasten. Freilich sind sechs Wochen 42 Tage, doch da die Sonntage keine Fasttage sind, müssen wir die sechs Fastensonntage abziehen und erhalten somit nur 36 Tage. Das ist der Grund, warum die Fastenzeit bereits vier Tage früher beginnt, eben am Aschermittwoch. Im Volkskatechismus von Spirago heißt es: „Die 40tägige Fastenzeit beginnt mit dem Aschermittwoch und dauert bis zum Karsamstag mittags. Nur die Sonntage in dieser Zeit sind keine Fasttage, wohl aber die Feiertage.“

2. Der Katechismus des heiligen Pius X. unterrichtet uns über die Fastenzeit: „Die Fastenzeit ist eine Zeit des Fastens und der Buße, die von der Kirche auf Grund apostolischer Überlieferung eingeführt wurde.“ Spirago: „Die 40tägige Faste ist von den heiligen Aposteln eingeführt worden (hl. Hieronymus) zum Andenken an die 40tägige Faste des Heilands in der Wüste.“ Die Fastenzeit geht also auf Christus selbst und die Apostel zurück. Sie hat ihre Vorbilder bereits im Alten Testament: das Volk Israel wurde 40 Jahre durch die Wüste geführt, Moses und Elias fasteten jeweils 40 Tage.

Wozu nun wurde die Fastenzeit eingeführt? Der hl. Pius X.: „Die Fastenzeit wurde eingeführt: 1. um uns unsere Pflicht zu Bewußtsein zu bringen, die ganze Zeit unseres Lebens Buße zu tun, wovon nach den heiligen Vätern die Fastenzeit das Sinnbild ist; 2. um das vierzigtägige strenge Fasten Jesu Christi in der Wüste einigermaßen nachzuahmen; 3. um uns durch Buße vorzubereiten, das Osterfest würdig zu feiern.“

3. Wir alle sind Sünder, und sind wir auch von der Erbsünde durch die Taufe gereinigt, so waren wir doch einst von ihr befleckt und tragen ihre Folgen noch in uns. Hinzu kommen unsere persönlichen Sünden, die wir täglich begehen und von denen wir im Laufe unseres Lebens unzählige angehäuft haben. Davon ist keiner ausgenommen – von der allerseligsten Jungfrau natürlich abgesehen –, sündigt doch selbst der Gerechte siebenmal des Tages. All diese Sünden aber müssen abgebüßt werden. „Unsere Sünden müssen in dieser oder in der anderen Welt gestraft werden“, schreibt der heilige Ludwig Maria Grignion in seinem „Rundschreiben an die Freunde des Kreuzes“. „Büßen wir sie in dieser Welt, so brauchen wir es nicht zu tun in der anderen. Straft Gott sie in dieser Welt mit unserer Zustimmung, so wird die Strafe liebevoll sein. Die Barmherzigkeit Gottes, die in dieser Welt herrscht, wird sie dann sühnen, nicht die strenge Gerechtigkeit; die Züchtigung wird leicht und vorübergehend, von Süßigkeit und Verdiensten begleitet sein und in Zeit und Ewigkeit Belohnungen im Gefolge haben. Bleibt aber die Züchtigung, die wir für unsere begangenen Sünden verdient haben, für die andere Welt aufbewahrt, so wird es die mit Blut und Feuer rächende Gerechtigkeit Gottes sein, welche dort züchtigt. Furchtbare Strafe, unaussprechliche, unbegreifliche Züchtigung! Wer kann die Macht Deines Zornes ermessen? ... Eine Züchtigung ohne Barmherzigkeit, ohne Mitleid, ohne Trost, ohne Verdienst, ohne Grenzen und ohne Ende.“ Das ist der erste Grund für unser Fasten.

Der zweite Grund ist die Nachahmung Unseres Herrn Jesus Christus. Unser Heiland hat nichts umsonst getan. Wenn Er vor Beginn Seiner öffentlichen Tätigkeit ein so strenges Fasten hielt, dann deswegen, weil Er dessen Wert kannte. Vor allem weist Er uns hin auf die Gewalt, die das Fasten gegen den Teufel hat, indem Er selbst am Ende Seiner 40tägigen Fasten den Versucher überwindet und später Seinen Aposteln über einen Dämon erklärt: „Diese Art wird nur mit Fasten und Gebet ausgetrieben.“ Papst Benedikt XIV. schrieb am 30. Mai 1741: „In der Beobachtung der Fasten liegt die Zucht unserer Heerschar. Durch sie unterscheiden wir uns von den Feinden des Kreuzes Christi; durch sie wenden wir die Geißel des göttlichen Zornes von uns ab; durch sie, während des Tages von himmlischer Hilfe geschützt, stärken wir uns gegen den Fürsten der Finsternis. Wenn diese hl. Übung nachläßt, so geschieht dies zum Nachteil der Verherrlichung Gottes, zur Schmach der katholischen Religion, zur Gefährdung der christlichen Seelen. Uns kann kein Zweifel darüber obwalten, daß diese Nachlässigkeit eine Quelle von Leiden und Unheil in den öffentlichen Angelegenheiten der Völker und aller Art von Mißgeschick für den einzelnen bedeutet.“ Im Fasten liegt die Kraft der Tugend, der Selbstbeherrschung, die Kraft des Erlösers.

Schließlich geht es darum, uns auf die österliche Gnadenzeit gut vorzubereiten, denn je besser unsere Vorbereitung ist, desto größer wird unser Anteil an den Gnaden des gekreuzigten und auferstandenen Heilands sein. Ostern ist das größte Fest der Christenheit, es ist der Tag des Triumphs Unseres Herrn Jesus Christus über Teufel, Sünde und Tod. Vierzig Tage sind sicher nicht zu viel für einen Christen, um sich auf diesen großen Tag vorzubereiten – wenn man denkt, wieviel Zeit die Weltmenschen oft verbringen, um sich auf weit geringere Fest- und Feiertage vorzubereiten.

4. Warum nun heißt der erste Tag der Fastenzeit Aschermittwoch? „Der erste Tag der Fastenzeit heißt Aschermittwoch, weil die Kirche an diesem Tage geweihte Asche auf das Haupt der Gläubigen streut.“ Und warum tut die Kirche das? „Die Kirche pflegt am Anfang der Fastenzeit geweihte Asche zu streuen, damit wir uns daran erinnern, daß wir aus Staub gebildet sind und mit dem Tod wieder zu Staub werden müssen, damit wir uns demütigen und für unsere Sünden Buße tun, solange wir noch Zeit dazu haben.“ „Denn Staub bist du, und zum Staube sollst du zurückkehren“, so kündigte schon nach dem Sündenfall im Paradies Gott dem ersten Menschenpaar die Strafe für die Sünde an, den Tod. Wir sollen daran denken, was wir sind: Staub und Nichts, Staub und Sünde. Der Mensch, „homo“, ist der aus Erde, dem „humus“ Gemachte, und zu diesem „humus“ kehrt er zurück. Das nötigt uns zur „humilitas“, der Demut. Und es erinnert uns daran, wie schwach und gebrechlich wir sind, stets vom Tod umgeben, daß die Zeit unseres Lebens abläuft wie eine Sanduhr und wir nie wissen, wann die Frist vorüber ist, welche uns zur Buße gewährt wurde.

Darum genügt es freilich nicht, einfach die geweihte Asche zu empfangen. Sie ist ein Sakramentale und wirkt die Gnade, wenn wir die entsprechende Gesinnung und Disposition haben. Mit welcher Geisteshaltung müssen wir also die geweihte Asche empfangen? „Wir müssen die geweihte Asche mit zerknirschtem und demütigem Herzen empfangen und mit dem heiligen Entschluß, die Fastenzeit mit Werken der Buße zu verbringen.“ „Denn Schlachtopfergaben gefallen dir nicht, und brächte ich Brandopfer dar, du möchtest es nicht. Opfer für Gott ist ein zerknirschter Geist; ein zerknirschtes und zerschlagenes Herz wirst du, o Gott, nicht verschmähen“, betet der heilige Prophet David in seinem Bußpsalm. Diese Opfergesinnung ist das wichtigste für uns, doch gehören dazu natürlich auch die Opfer, eben jene Werke der Buße, zu welchen wir jetzt den festen Entschluß fassen sollen. Wir müssen nicht nur im Herzen wollen, sondern auch etwas tun.

5. Was sollen wir nun konkret tun, um die Fastenzeit im Geist der Kirche gut zu verbringen? „Um die Fastenzeit im Geist der Kirche gut zu verbringen, müssen wir vier Dinge tun: 1. das Fasten genau beobachten und uns nicht nur in unerlaubten und gefährlichen Dingen abtöten, sondern auch soweit wie möglich in erlaubten Dingen, wie z.B. in der Erholung mäßigen; 2. mehr als zu jeder anderen Zeit Gebete, Almosen und andere Werke der christlichen Liebe gegenüber dem Nächsten verrichten; 3. das Wort Gottes anhören, nicht etwa aus reiner Gewohnheit oder Neugierde, sondern in dem Wunsch, die gehörten Wahrheiten in die Tat umzusetzen; 4. uns sorgsam auf die Beichte vorzubereiten, um das Fasten verdienstlicher zu machen und um uns besser auf die Osterkommunion vorzubereiten.“

Zunächst also sollen wir das Fasten genau beobachten. Doch worin besteht das Fasten? „Das Fasten besteht darin, eine einzige Mahlzeit am Tag einzunehmen und sich der verbotenen Speisen zu enthalten.“ Dabei erlaubt die Kirche an Fasttagen „eine kleine Stärkung am Abend oder auch am Mittag, wenn die einzige Mahlzeit auf den Abend verschoben wird“. Doch das wollen wir uns noch etwas genauer ansehen. Spirago führt dazu aus: „In den früheren Jahrhunderten war das 40tägige Fasten weit strenger. Die ersten Christen aßen in der ganzen Fastenzeit kein Fleisch, ja überhaupt nichts von warmblütigen Tieren, also keine Butter, keine Milch, keinen Käse [und keine Eier!]; außerdem aßen sie früh gar nichts und sättigten sich erst am Abend.“ Bei manchen „orthodoxen“ Christen ist das bis heute so. „Noch im Mittelalter war der Fleischgenuß in der 40tägigen Fastenzeit verboten; wer in dieser Zeit Fleisch aß, wurde von der österlichen Kommunion ausgeschlossen (Konzil von Toledo 653). Ja, weltliche Regenten, wie Kaiser Karl der Große, hielten die, welche in der Fastenzeit Fleisch aßen, für Verächter der Religion und verhängten körperliche oder Geldstrafen über sie.“

Dagegen: „Nun wie leicht ist heute dieses Fastengebot! Die Kirche verlangt nur von uns, daß wir uns einmal des Tages sättigen. Es ist nicht vorgeschrieben, daß diese Sättigung gerade mittags stattfinden müsse. Man kann die Hauptmahlzeit auch abends einnehmen [was früher ohnehin üblich war, wie oben erwähnt, weshalb im römischen Brevier die Priester in der Fastenzeit die Vesper vor der nunmehr mittäglichen Mahlzeit zu beten haben]. Es ist auch erlaubt, früh und abends eine Stärkung zu sich zu nehmen und zwar hinsichtlich der Menge und der Art der Speise nach der ortsüblichen Gewohnheit (CIC can. 1251 § 1). Es ist nicht verboten, bei der Mahlzeit Fleisch zu genießen; auch ist nicht verboten, bei einer und derselben Mahlzeit Fleisch- und Fischspeisen zu essen (can. 1251 § 2). Nur am Aschermittwoch und selbstverständlich an den Freitagen ist der Fleischgenuß verboten.“

In der Moraltheologie von Heribert Jone von 1959 heißt es: „Abstinenz- und Fasttage zugleich sind: Der Aschermittwoch, die Freitage und Samstage der Fastenzeit, die Quatembertage... Bloße Fasttage sind die übrigen Tage der Fastenzeit (can. 1252 § 3).“ D.h. an allen Tagen der Fastenzeit (die Sonntage ausgenommen) ist nur eine einmalige Sättigung erlaubt, am Aschermittwoch, den Freitagen, Samstagen der Fastenzeit und den Quatembertagen ist obendrein der Fleischgenuß untersagt. Dabei gilt: „Fasten müssen alle von Vollendung des 21. Lebensjahres an bis zum Beginn des 60. Lebensjahres (can. 1254 § 2). Abstinenz halten müssen alle von Vollendung des 7. Lebensjahres an (can. 1254 § I) bis zum Lebensende.“ „Sowohl das Abstinenz- als auch das Fastengebot hört auf an allen Sonntagen und gebotenen Feiertagen. Nur an einem gebotenen Feiertag der vierzigtägigen Fastenzeit bleibt das Fasten- und Abstinenzgebot bestehen.“

6. Beim Fastengebot ist zu beachten: „In der Zeit zwischen den drei genannten Mahlzeiten darf man keine Nahrung zu sich nehmen, wohl aber einen Trunk, der nicht nährt (z. B. Wasser, Wein, Bier usw., nicht aber Bouillon, Schokolade, Milch usw.). Damit der Trunk aber nicht schade, darf man auch ein wenig dazu essen.“ Das Abstinenzgebot „verbietet Fleisch und Fleischbrühe, nicht aber Eier, Milch und Würze, auch nicht, wenn sie aus Tierfett besteht (can. 1250). Verboten ist aber nur das Fleisch von Säugetieren und Vögeln, aber auch deren Speck, Blut sowie Knochenmark, Gehirn, Herz, Leber usw. - Erlaubt sind dagegen Fische, Frösche, Schildkröten, Schnecken, Muscheln, Austern, Krebse. - Als Würze darf man ausgelassenen Speck (Fett) nicht nur benützen, um Speisen zu bereiten, sondern auch, um ihn aufs Brot zu streichen. Ebenso sind erlaubt: Kunstbutter, Maggi, sowie gewisse Fleischextrakte, die nicht mehr den Geschmack von Fleisch und Fleischbrühe haben (z. B. Gelatine, Pepsin und Peptone), nicht aber jene "Suppenwürfel", die verbotene animalische Bestandteile enthalten. - Kraft päpstlichen Indultes ist im ehemaligen Deutschen Reich und Österreich Fleischbrühe an allen Tagen erlaubt mit Ausnahme des Karfreitags; die Überbleibsel vom geschmolzenen Fett sind immer erlaubt.“

Allerdings war bereits zu der Zeit, da Jone dies schrieb, jedenfalls in Deutschland, das Fasten bereits weiter deutlich abgeschwächt worden. Jone: „Nach den von dem Apostolischen Stuhle für die deutschen Diözesen gewährten Milderungen sind (nach der Fastenverordnung von Freiburg) vorläufig Fast- und Abstinenztage: der Aschermittwoch, der Karfreitag, der Vortag des Festes Mariä Empfängnis (falls dieser Tag kein Sonntag ist), der Fast- und Abstinenztag vor Weihnachten. Bloße Fasttage gibt es nicht.“ Gefastet wurde also in der Fastenzeit nur noch am Aschermittwoch und Karfreitag. Wie wir wissen, ist das heute überall die gängige Regelung, in der „Konziliaren Kirche“ sind dies überhaupt die einzigen noch übriggebliebenen Fasttage im ganzen Jahr. Daß ein solcher Niedergang des Fastens gleichzeitig einen gewaltigen Niedergang der Kirche bedeuten mußte, liegt auf der Hand.

7. Spirago weist darauf hin: „Das Gebot der 40tätigen Faste ist gar nicht streng, wenn man bedenkt, daß eigentlich nur verboten ist, mehr zu genießen, als zur Erhaltung der notwendigen Körperkraft notwendig ist.“ Außerdem will die Kirche „keineswegs, daß wir durch das Fasten Schaden leiden an der Gesundheit oder an der Erfüllung unserer Berufspflichten gehindert werden“, und kennt daher Entschuldigungsgründe und erteilt Dispensen. „Es dürfen daher an Freitagen [Abstinenztagen] Fleisch essen: Leute von schwächlicher Gesundheit, denen das Fasten schädlich wäre“, wie z.B. Kranke und Genesende. Vom Gebot der nur einmaligen Sättigung sind befreit: „Personen, die nicht über 21 Jahre oder schon über 59 Jahre sind; ferner Leute von schwächlicher Gesundheit und Leute, die geistig oder körperlich viel arbeiten müssen.“

So sagt auch der hl. Pius X.: „Zum Fasten sind alle jene verpflichtet, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und nicht rechtmäßig daran gehindert sind.“ „Jene, die nicht zum Fasten verpflichtet sind, sind nicht völlig von der Pflicht zur Abtötung befreit, weil niemand von der allgemeinen Pflicht, Buße zu tun, ausgenommen ist. Deshalb müssen sie sich in anderen Dingen nach ihren Kräften abtöten.“ Spirago: „Wer nicht fasten kann, soll trachten, dafür andere gute Werke zu verrichten.“ Ohnehin haben wir gesehen, daß im Katechismus von Pius X. als zweites der vier Dinge, welche wir in der Fastenzeit tun sollen, nach dem genauen Beobachten der Fasten genannt wird: „mehr als zu jeder anderen Zeit Gebete, Almosen und andere Werke der christlichen Liebe gegenüber dem Nächsten verrichten“. Am Freitag nach Aschermittwoch hören wir die Lesung aus dem Propheten Isaias, wo Gott spricht: „Seht, am Tage eures Fastens tut ihr, was euch gelüstet, und bedränget alle eure Schuldner. Seht, bei Streitigkeiten und Zänkereien fastet ihr und schlagt zu mit roher Faust. Fastet nicht so weiter wie bisher, daß man euer Lärmen in der Höhe vernehmen kann. Ist das ein Fasten, wie Ich es haben will, wenn einer sich einen Tag kasteit oder sein Haupt wie einen Reifen niederbeugt und sich auf Sack und Asche hinstreckt? Kannst du das etwa Fasten nennen oder einen dem Herrn genehmen Tag? Ist nicht vielmehr das ein Fasten, wie Ich es haben will: Löse auf gottlose Fesseln, löse drückende Bande, gib frei die Unterdrückten, zerbrich jedes Joch. Brich dem Hungrigen dein Brot und führe Arme und Obdachlose in dein Haus. Siehst du einen Nackten, so bekleide ihn und verachte nicht dein eigen Fleisch. Dann wird dein Licht dem Morgen gleich hervorbrechen, und deine Heilung rasch erfolgen. Deine Gerechtigkeit wird vor dir hergehen, und die Herrlichkeit des Herrn wird dich begleiten. Dann wirst du rufen, und der Herr wird dich erhören; du wirst flehen, und Er wird antworten: Siehe, da bin Ich. Denn Ich bin barmherzig, Ich, der Herr, dein Gott.“ Ohne Liebe wäre alles Fasten nichts. Darum gehören die Werke der Liebe zu Gott (Gebet) und zum Nächsten (Werke der Barmherzigkeit) wesentlich zur Fastenzeit.

Der heilige Pius X. mahnt uns, wir sollten „uns nicht nur in unerlaubten und gefährlichen Dingen abtöten, sondern auch soweit wie möglich in erlaubten Dingen, wie z.B. in der Erholung mäßigen“. Der Grund dafür ist ein doppelter. Erstens geht es darum, einen Ausgleich zu schaffen: Haben wir uns unerlaubte und gefährliche Dinge gegönnt, so müssen wir zur Buße dafür nun eben auch auf erlaubte Dinge verzichten. Zweitens wäre es kein Opfer, wenn wir nur das nicht tun, was ohnehin verboten ist. Wir tun dann nur, was gerecht ist. Das Opfer verlangt mehr: den freiwilligen Verzicht aus Liebe. Die Liebe ist die Seele der ganzen Fastenzeit. Darum ist unser Fasten auch freudig und froh. „Einen freudigen Geber hat Gott lieb.“

8. Wir sollen drittens, wie wir gehört haben, „das Wort Gottes anhören, nicht etwa aus reiner Gewohnheit oder Neugierde, sondern in dem Wunsch, die gehörten Wahrheiten in die Tat umzusetzen“. „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von jedem Wort, das aus dem Munde Gottes hervorgeht“, lehrt uns der Heiland bei Seinem heiligen Fasten in der Wüste. Wir sollen wieder lernen, mehr nach dem Geist als nach dem Fleisch zu leben. Darum gab es früher in der Kirche besondere Fastenpredigten, die während der Fastenzeit gehalten wurden.

Viertens, so wurde uns gesagt, sollen wir uns sorgsam auf die Beichte vorbereiten, „um das Fasten verdienstlicher zu machen und um uns besser auf die Osterkommunion vorzubereiten“. Jone schreibt: „Alle Gläubigen, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, müssen alle ihre Sünden wenigstens einmal im Jahre aufrichtig beichten (can. 906). Die Beichte muß an sich nicht in der österlichen Zeit stattfinden; wegen der vorgeschriebenen Osterkommunion wird sie aber praktisch immer in dieser Zeit abgelegt werden. Auch Kinder, die noch nicht das siebte Lebensjahr erreicht haben, sind zur Beichte verpflichtet, wenn sie den Gebrauch der Vernunft bereits erlangt haben. - Streng genommen aber sind nur jene verpflichtet, die eine Todsünde begangen haben. - Durch eine sakrilegische Beichte wird die Pflicht nicht erfüllt (can. 907).“ Zur Osterkommunion: „Alle Gläubigen, die den Vernunft gebrauch erlangt haben, müssen einmal im Jahre, wenigstens in der österlichen Zeit, die hl. Kommunion empfangen. … Verpflichtet sind auch die Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, vorausgesetzt, daß sie den Vernunftgebrauch haben. Die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Kinder ihre Osterkommunion halten, obliegt in besonderer Weise den Eltern, Vormündern, dem Beichtvater, den Erziehern und dem Pfarrer (can. 860).“

9. Wenn wir die Fastenzeit in dieser Weise begehen, werden wir erfahren, was die Kirche in der Fastenpräfation betet: „Es ist in Wahrheit würdig und recht, billig und heilsam, Dir immer und überall dankzusagen, heiliger Herr, allmächtiger Vater, ewiger Gott. Durch das Fasten des Leibes unterdrückst Du die Sünde, erhebst Du den Geist, spendest Tugendkraft und Lohn: durch Christus, unsern Herrn.“