Vom Lehramt zum Leeramt III

Bevor wir uns mit dem nächsten „Papst“ der Konzilskirche beschäftigen, müssen wir wohl nochmals etwas nachgreifen, um noch etwas besser zu verstehen, was unter Montini alias Paul VI. eigentlich alles geschehen ist, denn davon hängt sehr viel für unseren Glauben ab.

Die breite Öffentlichkeit hat zumindest eines wahrgenommen: Montini hat mit dem Konzil ernst gemacht, auch wenn er seinen revolutionären Elan am Ende seiner Amtszeit angeblich etwas eingebüßt haben soll, um eine moderatere Gangart einzuschlagen. Das konnte er sich freilich auch leisten, denn das Wesentliche war geschehen – die Revolution war von höchster Autorität aus mit durchschlagendem Erfolg gelungen. Montini hatte schließlich sowohl die theoretische Grundlage für die Revolution geschaffen, das „2. Vatikanum“ ist das Manifest seiner neuen „Kirche“, als auch die praktische Durchführung derselben weltweit vorangetrieben, die neue Liturgie und alle neuen Sakramentsriten sind die neugeschaffene Lebenspraxis dieser neuen „Menschenmachwerkskirche“, die das ganze restkatholische Leben in wenigen Jahren im Sinne der Revolution umformen wird.

Es stellt sich jedoch für einen Katholiken die entscheidende Frage: Konnte Montini kraft seiner päpstlichen Vollmacht das eigentlich alles tun? Wobei mit diesem „konnte“ natürlich nicht einfach die tatsächliche Fähigkeit, dies tun zu können, gemeint ist, denn Montini hat durch die Tat bewiesen, daß er all das durchaus konnte, sondern die Frage zielt daraufhin, ob er diese Revolution in der ihm als Papst von Gott verliehenen Vollmacht durchführen konnte?

Bevor wir diese Frage sinnvoll und gültig beantworten können, müssen wir uns zunächst kurz in Erinnerung rufen, was denn eigentlich die wesentliche Aufgabe des Papsttums ist – die wesentliche, mit dem Amt unlösbar verbundene Aufgabe, die jeder Papst erfüllten muß, soll er auch wirklich Papst sein.

Papst Leo XIII. lehrt in seiner Enzyklika „Officio Sanctissimo“ vom 22. Dezember: „Gott hat befohlen, daß allein bei ihr (der Kirche) alle Wahrheiten, die durch seinen (Geistes-) Anhauch den Menschen kundgemacht wurden, gleichsam hinterlegt seien; und sie allein hat er schließlich zur gar weisen und zuverlässigen Auslegerin, Beschützerin und Lehrerin der Wahrheit eingesetzt, deren Vorschriften gleichermaßen die Einzelnen wie die Bürgerschaften hören und befolgen müssen.“

Dementsprechend faßt das Kirchenrechtsbuch von 1917 (CIC, can. 1322 § 1) die diesbezügliche dogmatische Lehre der Kirche in folgenden positiven Rechtssatz: „Christus der Herr hat die Glaubenshinterlage (depositum fidei) der Kirche anvertraut, damit eben sie – unter dem beständigen Beistand des Hl. Geistes – die geoffenbarte Lehre heilig hütet und getreulich darlegt.“

Die Kirche hat von Christus, ihrem göttlichen Herrn und Stifter, die wesentliche Aufgabe erhalten, die Glaubenshinterlage – unter dem beständigen Beistand des Heiligen Geistes – heilig zu hüten und getreulich darzulegen. Darum ist die hl. Kirche allein gemäß göttlicher Anordnung die weise und zuverlässige Auslegerin, Beschützerin und Lehrerin der Wahrheit. Jeder Einzelne und alle Bürgerschaften müssen deswegen die Vorschriften der hl. Kirche hören und befolgen.

Papst Pius X. erklärt im Großen Katechismus (Anhang: Kleine Geschichte der Religion) diese Lehre mit folgenden Worten:

„Unser Glaube stützt sich auf die göttliche Tradition, d.h. das Wort Gottes, das von Gott selbst in lebendigem Wort an die ersten Diener gesprochen wurde und von diesen durch ununterbrochene Folge auf uns gekommen ist, als auf sein solidestes Fundament...“ (n.7).
„Diese göttliche Tradition wurde gleichzeitig wie die Heilige Schrift, d.h. das ganze Wort Gottes zugleich, sei es geschrieben oder mündlich überliefert, von unserem Herrn Jesus Christus einem öffentlichen, fortdauernden, unfehlbaren Treuhänder, d.h. der heiligen katholischen und apostolischen Kirche anvertraut. Indem diese sich auf diese göttliche Tradition gründet, sich auf ihre von Gott empfangene Autorität stützt und sich dem Beistand und der Leitung des ihr zugesagten Hl. Geistes anvertraut, definiert sie, welches die Bücher sind, welche die göttliche Offenbarung enthalten, legt sie die Schriften aus, legt deren Sinn fest jedesmal, wenn sich diesbezüglich ein Zweifel erhebt, entscheidet über Dinge, die den Glauben und die Sitten betreffen, und urteilt in letzter Instanz über alle Fragen, die bei diesen Dingen von höchster Wichtigkeit irgendwie den Geist und das Herz der treuen Gläubigen in die Irre führen könnten“ (n.8).
„Merken wir schließlich noch an, daß dieses Urteil dem Elite-Teil der Kirche zusteht, der die lehrende Kirche heißt und der ursprünglich von den Aposteln und sodann von deren Nachfolgern, den Bischöfen zusammen mit ihrem Oberhaupt, dem Papst oder römischen Bischof, dem Nachfolger des hl. Petrus, gebildet wird.
Der Papst, der durch Jesus Christus mit der Unfehlbarkeit der Kirche selbst begabt ist, die notwendig ist zur Bewahrung der Einheit und Reinheit der christlichen Lehre, kann, wenn er ex cathedra d.h. als Hirt und Lehrer aller Christen spricht, in den Dingen des Glaubens und der Sitten diese Dekrete selbst erlassen und diese Urteile selbst fällen, die niemand ohne Irrtum im Glauben zurückweisen kann. Er kann immerzu seine höchste Vollmacht ausüben in dem, was selbst die Disziplin und die gute Regierung der Kirche betrifft; und alle Gläubigen müssen mit aufrichtiger Unterwerfung des Geistes und des Herzens gehorchen.
In diesem Gehorsam gegenüber der höchsten Autorität der Kirche und des Papstes, die uns die Glaubenswahrheiten vorlegt, und die Kirchengesetze auferlegt und uns all das, was zu ihrer guten Leitung notwendig ist, anordnet, in dieser Autorität liegt die Regel unseres Glaubens.“

Die lehrende Kirche, der Elite-Teil der Kirche, hat ihr Oberhaupt im Papst, dem römischen Bischof und Nachfolger Petri. Damit der Papst sein Amt entsprechend ausführen kann, die Kirche zu leiten und in der Wahrheit zu bewahren, hat ihn der göttliche Stifter mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgestattet. Dieses Charisma ist notwendig zur Bewahrung der Einheit und Reinheit der christlichen Lehre. Allein der Papst kann die Einheit der Kirche im Glauben gewährleisten, weil ihm allein (auch die Bischöfe sind nur in Verbindung mit dem Papst unfehlbar) der Beistand des Heiligen Geistes zur unfehlbaren Leitung der Kirche verheißen worden ist. Aufgrund dieses ihm von Jesus Christus übertragenen Charismas der Unfehlbarkeit sind alle Katholiken zum Glaubensgehorsam dem Papst in all seinen Lehramtsakten verpflichtet. „In diesem Gehorsam gegenüber der höchsten Autorität der Kirche und des Papstes, die uns die Glaubenswahrheiten vorlegt, und die Kirchengesetze auferlegt und uns all das, was zu ihrer guten Leitung notwendig ist, anordnet, in dieser Autorität liegt die Regel unseres Glaubens.“

Das lebendige Lehramt ist die nächste, unmittelbare, erste Regel des Glaubens für jeden Katholiken. Diese Glaubensregel im katholischen Sinne bestimmt beständig, was allgemein geglaubt werden soll. Und sie bestimmt diesen Glauben inhaltlich als zuverlässige, ja unfehlbare Treuhänderin und zwar nicht unter bloß sporadischem, sondern unter ständigem Beistand des Hl. Geistes (vgl. CIC oben) oder unter dem (ihr in seinen zur Weltmission ausgesandten Sendboten ja für alle Tage zugesicherten, also) ständigen Mit-Sein Christi (Mt 28,20), worin ja das Charisma der kirchlichen Unfehlbarkeit gründet. Die lehrende Kirche ist somit die dem Katholiken von Christus selbst vorgegebene, allzeit zuverlässige und unfehlbare Richtschnur seines Glaubens, Denkens und Handelns. Diese Unfehlbarkeit der lehrenden und leitenden Kirche ergibt sich mit Notwendigkeit aus dem von Christus der Kirche anbestimmten Zweck als notwendige Voraussetzung zu dessen Verwirklichung.

Darum sagt Pius XI. in seiner Enzyklika Mortalium animos:

„Der Eingeborene Sohn Gottes hat, als er seinen Sendboten den Befehl gab, alle Völker zu lehren, gleichzeitig alle Menschen verpflichtet, den Dingen und Tatsachen Glauben zu schenken, die ihnen durch die von Gott vorherbestimmten Zeugen (Apg 10,41) verkündet wurden, und er hat dieses Gebot mit folgender Sanktion versehen: Wer glaubt und sich taufen läßt, der wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden. (Mk 16,16).
Dieses Doppelgebot Christi aber, das Gebot der Lehrverkündigung und das Glaubensgebot, das um der Erreichung unseres Heiles willen erfüllt werden muß, ist keinesfalls verständlich, wenn die Kirche die Lehre des Evangeliums nicht ganz rein und deutlich vorlegt und bei dieser Glaubensvorlage nicht von jeglicher Gefahr des Irrtums frei ist.“

Diese Gedanken sollte heute jeder Traditionalist gründlich erwägen. Denn die allermeisten von ihnen bilden sich durchaus ein, daß sie ganz gut auch ohne den Papst, neben dem Papst oder sogar gegen den Papst katholisch sein können – solange der Papst keine unfehlbare Lehre verkündet, was er nach ihrer Ideologie aber nur höchst selten zuwege bringt. – Wir haben an anderer Stelle schon darauf verwiesen.

Das Vaticanum (I) lehrt in seiner Dogmatischen Konstitution Dei Filius vom 24. April 1870: „Mit göttlichem und katholischem Glauben muß all das geglaubt werden, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche in feierlichem Urteil oder in ihrer allgemeinen und ordentlichen Lehrverkündigung als göttlich geoffenbart zu glauben vorgelegt wird“ (DS 3011).

Aber nicht nur die unfehlbaren Lehren des kirchlichen Lehramtes verpflichten den Katholiken zum Gehorsam, auch dem sog. authentischen Lehramt gegenüber ist der Katholik Gehorsam schuldig. Julius Beßmer S.J. konnte in seinem Buch, Theologie und Philosophie des Modernismus, aus dem Jahre 1912 noch schreiben – man kann es heute kaum noch fassen: „Jeder Katholik weiß, daß er den Lehrentscheidungen des Apostolischen Stuhles, auch wenn sie nur von der Kongregation des Heiligen Offiziums oder von der Indexkongeregation und der heiligen Kongregation für die Sakramente ausgehen, sich mit innerer Zustimmung zu unterwerfen hat.“

Das weiß nun wirklich heute fast kein Katholik mehr! Kein Modernist und auch fast kein Traditionalist ist heutzutage dazu noch bereit. Die allermeisten von den Letzteren haben sich im Gegenteil so daran gewöhnt, das höchste Lehramt ihrem privatem Urteil zu unterwerfen – weil es gerade und sowieso nicht unfehlbar spricht –, daß sie den eigentlichen Sinn dieses Lehramtes, nächste Norm und Richtschnur unseres Glaubens zu sein, völlig aus den Augen verloren haben. Pius XII. hatte noch in seiner Enzyklika „Humani generis“ vom 12. Aug. 1950 gegen die Modernisten angemahnt:

„Das Lehramt wird von ihnen selbst als ein Hemmschuh des Fortschritts und ein Hindernis für die Wissenschaft dargestellt, von manchen Nichtkatholiken aber schon als ungerechtfertigte Zügelung betrachtet, durch die manche gebildetere Theologen von der Erneuerung ihrer Disziplin abgehalten würden. Und obwohl dieses heilige Lehramt in Glaubens- und Sittenfragen für einen jeden Theologen die nächste und allgemeine Norm der Wahrheit sein muß (denn ihm hat Christus, der Herr, die ganze Glaubenshinterlassenschaft - nämlich die Heilige Schrift und die göttliche 'Überlieferung' - anvertraut, um sie zu bewahren, zu beschützen und auszulegen), wird dennoch manchmal die Pflicht, durch die die Gläubigen gehalten sind, auch jene Irrtümer zu meiden, die sich mehr oder weniger einer Häresie nähern, und deshalb 'auch die Konstitutionen und Dekrete zu beachten, in denen solche verkehrten Auffassungen vom Heiligen Stuhl verworfen und verboten wurden' (Vgl. 3045), nicht zur Kenntnis genommen, so als ob es sie nicht gäbe.“ (DH 3884)
„... Man darf auch nicht meinen, das, was in den Enzykliken vorgelegt wird, erfordere an sich keine Zustimmung, weil die Päpste in ihnen nicht die höchste Vollmacht ihres Lehramtes ausüben. Dies wird nämlich vom ordentlichen Lehramt gelehrt; auch von ihm gilt jenes Wort: 'Wer euch hört, hört mich' [ Lk 10,16 ]; und meistens gehört das, was in Enzykliken vorgelegt und eingeschärft wird, schon anderweitig zur katholischen Lehre.“ (DH 3885)

Vertiefen wir unser Wissen über das kirchliche Lehramt noch etwas weiter. Für den Bereich der Lehre sagt das (I.) Vatikanische Konzil: „Den Nachfolgern des Petrus wurde der Heilige Geist ... (im Unterschied zu den Aposteln, die noch Empfänger neuer Offenbarung waren) nicht verheißen, damit sie durch seine Offenbarung eine neue Lehre ans Licht brächten, sondern damit sie mit seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. die Hinterlassenschaft des Glaubens heilig bewahrten und getreu auslegten. Ihre apostolische Lehre haben ja alle ehrwürdigen Väter angenommen und die heiligen rechtgläubigen Lehrer verehrt und befolgt; denn sie wußten voll und ganz, daß dieser Stuhl des heiligen Petrus von jedem Irrtum immer unberührt bleibt, gemäß dem an den Fürsten seiner Jünger ergangenen göttlichen Versprechen unseres Herrn und Erlösers: 'Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht versage: und du, wenn du einmal bekehrt bist, stärke deine Brüder' [Lk 22,32]” (DS 3070). „Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versagenden Glaubens wurde also dem Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhle von Gott verliehen, damit sie ihr erhabenes Amt zum Heile aller ausübten, damit die gesamte Herde Christi durch sie von der giftigen Speise des Irrtums ferngehalten und mit der Nahrung der himmlischen Lehre ernährt werde, damit durch Aufhebung ‚jeder‘ Gelegenheit zur Spaltung die ganze Kirche einig erhalten werde und, auf ihr Fundament gestützt, sicher gegen die Pforten der Unterwelt bestehe” (DS 3071). Und Papst Leo XIII. erklärte in seiner Kirchenenzyklika „Satis cognitum”, unmittelbar nachdem er von der Primatialvollmacht des Papstes, die Kirche zu lenken und zu regieren, gesprochen hat: „Weil alle Christen durch die Gemeinschaft des einen, unveränderlichen Glaubens mit einander verbunden sein müssen, hat Christus der Herr durch die Kraft seines Gebetes für Petrus auch erlangt, daß er in der Ausübung seines Amtes nie Schiffbruch im Glauben litte. ‚Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht wanke‘. (Lk 22,32) Überdies trug er ihm auf, sooft es die Umstände forderten, seinen Brüdern Belehrung und Stärke zukommen zu lassen: ‚Bestärke deine Brüder!‘ Nach dem Willen Christi sollte er also zugleich Fundament der Kirche und Stütze des Glaubens sein...” (DS 3070).

Dementsprechend erklärt Pius XI. in der Enzyklika Mortalium animos, diese traditionelle Lehre resümierend, über das Lehramt der Kirche und dessen Vollzugsweisen:

„Das Lehramt der Kirche - das durch göttlichen Ratschluß zu dem Zweck auf Erden eingerichtet ist, einerseits daß die geoffenbarten Lehren unversehrt für immer bestehen bleiben, andererseits auch besonders dazu, daß sie leicht und sicher den Menschen zur Kenntnis gebracht werden, - wird zwar durch den römischen Papst und die mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfe tagtäglich ausgeübt; aber für den Fall, daß es einmal erforderlich sein sollte, entweder den Irrtümern und Anfeindungen der Häretiker wirksamer entgegenzutreten oder Stücke der heiligen Lehre in deutlicherer und gründlicherer Erklärung dem Sinn der Gläubigen einzuprägen, umfaßt es (das kirchliche Lehramt) auch die Aufgabe, zu gelegener Zeit dazu zu schreiten, etwas in feierlich-förmlichen Riten und Dekreten definitiv vorzulegen.
Durch einen solch außerordentlichen Gebrauch des Lehramtes wird freilich nichts Erfundenes eingeführt noch etwas Neues der Gesamtheit der Lehren hinzugefügt, die in der von Gott der Kirche anvertrauten Offenbarungshinterlage wenigstens einschlußweise enthalten sind.
Vielmehr wird entweder etwas erklärt, was bislang etwa manchen noch dunkel scheinen mochte, oder es wird etwas als Gegenstand verpflichtenden Glaubens festgestellt, was zuvor bei manchen umstritten war.“

Soweit unsere kurze Wiederholung der kirchlichen Lehre zur Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes. Wer nur etwas aufmerksam den Texten der Päpste gefolgt ist, der wird sicher öfters dazu gedrängt worden sein, ein „aber“ einzuflechten, denn diese katholische Auffassung vom unfehlbaren Lehramtes der Kirche paßt freilich nicht mehr zu der durch das „2. Vatikanum“ geschaffenen Realität der Menschenmachwerkskirche. Das falsche Programm des „2. Vatikanums“, unter dem heuchlerischem Anspruch homogener Entfaltung dennoch traditionsfremde Neuerungen einzuführen, wie sie von der heutigen Zeit gefordert werden, hat das offizielle Verständnis des Lehramts in häretischer Weise verändert. Nunmehr sollte die Kirche der Welt nicht mehr die unbequeme, strenge, starre Wahrheit verkünden und den Irrtümern entgegenhalten, sondern das Lehramt sollte vielmehr auf die Welt hören und auf die „Zeichen der Zeit“ achten, um die Bedürfnisse des heutigen Menschen zu erkennen und seine Sprache sprechen zu lernen. Man glaubte nun offensichtlich vollkommen naiv und wirklichkeitsfremd (was man durchaus auch wieder bezweifeln kann, denn so naiv und wirklichkeitsfremd waren nicht die Revolutionäre, sondern nur die „konservativen Steigbügelhalter der Modernisten“, wie sie Pfr. Milch zu nennen pflegte), man könne ohne Sorge um die gesunde Lehre und um deren Homogenität einfach den Menschen von heute aus der kirchlichen Überlieferung dasjenige als Gottes Wort in der (vom Liberalismus und Modernismus geprägten) Sprache des heutigen Menschen mitteilen, was er in seinem Subjektivismus als Bedürfnis empfindet. Der hl. Paulus sah das ganz anders, da er seinen geliebten Timotheus mahnt: „Bewahre das anvertraute Gut, indem du die Neuheiten unheiliger Wörter (Vulgata; bzw. das unfromme leere Gerede; griech. Text) und die Gegenthesen der fälschlich sogenannten ,Erkenntnis (Wissenschaft)‘ vermeidest, zu der sich gewisse Leute bekannt haben und dadurch vom Glauben abgeirrt sind!“ (1 Tim 6,20; vgl. 2 Tim 2,16 und Kol 2,8).

Wie viel Neuheiten unheiliger Wörter und unfrommes leeres Gerede ist seitdem vom postkonziliaren Rom aus über das katholische Kirchenvolk in der ganzen Welt ausgegossen worden! Die Säule und Grundfeste der Wahrheit, die Lehrerin aller Völker war zum Sammelbecken aller Häresien geworden, zur Buhlerin, die fortan der Welt schmeicheln und nach dem Munde reden wollte. Infolge dieser wesentlichen Sinnänderung des Lehramtes wurde das „alte“ Lehramt seines eigentlichen Inhalts entleert und es wurde damit an sich sinnlos. Dennoch behielten die Revolutionäre dieses Amt vorerst noch bei, um damit umso effektiver ihre neuen Ideen verbreiten zu können. Paul VI. hatte durchaus gewußt, warum er die Tiara, das aufreizendste Würdezeichen der dreigliedrigen hierarchischen Hoheit des Papsttums, abgelegt und auf den Altar der Peterskirche gelegt hatte. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, daß er nunmehr keine göttliche Vollmacht mehr habe, weil er sie für seine neue Menschenmachwerkskirche auch nicht mehr brauchte – da der moderne Mensch an solch mittelalterlichen Absonderlichkeiten sowieso und zudem ganz zurecht nicht mehr glaubt. Montini wird fortan nur noch dann auf seine höchste Vollmacht zurückgreifen, wenn es der Revolution dienlich ist und er sein Zerstörungswerk vorwärtsbringen möchte. Ansonsten ist sein „Papsttum“ nur noch ein Dienst an der Menschheit.

Es läßt sich leicht verstehen, daß besonders die konservativen Katholiken infolge dieser Wesensänderung des Papstamtes erhebliche Schwierigkeiten bekamen, das nachkonziliare „Papsttum“ in ihre konservative Theologie noch irgendwie einzuordnen. Die Nachkonzilspäpste leisteten sich schließlich eine solche Menge von fundamentalen Fehlern, daß sie offensichtlich aus dem durch die kirchliche Lehre von der Unfehlbarkeit gegebenen Rahmen herausfielen. Ein Ausweg aus dem Dilemma war für sie allein noch der von den Modernisten schon vorgegebene und seit Jahrzehnten praktizierte Weg: Die Einschränkung der Unfehlbarkeit auf das absolute Minimum, d.h. auf die außerordentlichsten, feierlichsten, auffallendsten Akte des unfehlbaren Lehramtes, so daß de facto vom Lehramt nichts mehr übrigblieb. Ein unfehlbarer Akt des Lehramtes erschien plötzlich nicht nur als ein äußerst seltenes, alle Jahrhunderte einmal eintretendes Ereignis, nein, er erschien als das Schlimmste, was in der Kirche überhaupt passieren konnte. Solange nämlich dieser „Papst“ nicht in dieser außerordentlich seltenen Weise unfehlbar war, meinte man keine Probleme mit diesem „Papst“ zu haben. Hierzu nur ein einziges Beispiel aus prominentem Traditionalistenmund, wobei sich solcherart Ausführungen beliebig vermehren ließen: „...Unfehlbar?... die Unfehlbarkeit ist sehr beschränkt. Aber ich denke, es ist nicht gegen die Verheißungen unseres Herrn Jesus Christus, daß ein Papst eventuell durch eine ungeordnete Pastoral, durch eine falsche Pastoral die Gläubigen in die Apostasie führen kann... Das ist nicht unmöglich. Es ist nie gesagt worden, daß der Papst keine Dinge tun werde, die dem Wohl der Kirche entgegengesetzt sind...“ (Erzb. M. Lefebvre, Exerzitienvortrag vom 4. September 1987, in: Le Sel de la Terre, Nr. 31, Hiver 1999-2000, S. 203).

Der mitdenkende Leser wird angesichts solcher Erwägungen hoffentlich etwas ins Stocken geraten sein. Ist es wirklich gemäß der Lehre der Kirche denkbar, daß ein Papst eventuell durch eine ungeordnete Pastoral, durch eine falsche Pastoral die Gläubigen in die Apostasie führen kann? – man muß hier natürlich ergänzen: ein legitimer Papst, der die Gläubigen durch eine falsche Pastoral in die Apostasie (!) führt!

Lassen wir am besten zu dieser doch etwas abwegigen Vorstellung die Kirche selbst zu Wort kommen. Pius VI. schreibt in seiner Bulle gegen die Synode von Pistoja : „Der Satz der Synode, in dem sie erklärt, sie wünsche, daß die Ursachen beseitigt würden, durch welche die sich auf die Ordnung der Liturgie beziehenden Grundsätze teilweise in Vergessenheit geraten seien, 'indem man ihre Riten wieder vereinfacht, sie in der Volkssprache abhält und mit lauter Stimme vorträgt', so als ob die von der Kirche angenommene und gebilligte gültige Ordnung der Liturgie einem Vergessen der Grundsätze, nach denen sie sich richten muß, entsprungen wäre, leichtfertig, für fromme Ohren anstößig, gegenüber der Kirche beleidigend und begünstigt die Vorwürfe der Häretiker gegen sie” (Bulle „Auctorem fidei” vom 28. August 1794. DS/DH 2633).

Zudem erklärt er die These, in der kirchlichen Disziplin müsse „das, was notwendig oder nützlich ist, um die Gläubigen im Geiste zu erhalten, von dem unterschieden werden, was unnütz oder lästiger ist, als es die Freiheit der Kinder des neuen Bundes erträgt, aber mehr noch von dem, was gefährlich oder schädlich ist, da es zum Aberglauben und Materialismus führt, insofern sie angesichts der Allgemeinheit ihrer Worte auch die von der Kirche festgesetzte und gebilligte Ordnung umfaßt und der eben beschriebenen Prüfung unterwirft, so als ob die Kirche, die durch den Geist Gottes geleitet wird, eine Ordnung festsetzen könnte, die nicht nur unnütz ist und lästiger, als es die christliche Freiheit erträgt, sondern sogar gefährlich, schädlich und in Aberglauben und Materialismus führend wäre“ für „falsch, leichtfertig, Ärgernis erregend, verderblich, für fromme Ohren anstößig, gegenüber der Kirche und dem Geist Gottes, durch den sie geleitet wird, ungerecht, zumindest irrig“ (ebd. DS/DH 2678).

Und Gregor XVI. betont im selben Sinne und nachdrücklich: „...Könnte derart also die Kirche, die doch die Säule und Grundfeste der Wahrheit ist und die offenkundig ohne Unterlaß vom Hl. Geist die Unterweisung in der ganzen Wahrheit empfängt, etwas anordnen, genehmigen oder erlauben, was zum Schaden des Seelenheils und zur Verachtung oder zum Schaden eines von Christus eingesetzten Sakramentes ausschlüge? ‚Gibt es einen anmaßenderen Wahn, - sagte der hl. Augustin, - als, wenn die ganze Kirche in der ganzen Welt eine Praxis sich zu eigen macht, diese Handlungsweise anzufechten?‘... Es wäre zu langwierig,... die Aufzählung der irrigen Meinung dieser Neuerer weiterzuverfolgen... Es mag genügen, darauf hinzuweisen, daß Meinungen dieser Art aus keiner anderen vergifteten Quelle fließen und aus keinen anderen Prinzipien folgen als jenen, die durch das feierliche Urteil der Kirche schon vor langer Zeit in der mehrfach zitierten Konstitution Auctorem fidei, insbesondere in den Thesen 30, 33, 66 und 78, verurteilt wurden“ (Enzyklika „Quo graviora” vom 4. Oktober 1833 an die Bischöfe der Rheinprovinz. EPS/L n. 135-136, S. 110).

Der Domatiker J.B. Heinrich faßt diese Lehre der Kirche wie folgt zusammen: „Es ist also mindestens eine vollkommen gewisse theologische Wahrheit, daß die allgemeine Disziplin der Kirche, den Cultus eingeschlossen, niemals in irgend einem Punkte mit der Glaubens- und Sittenlehre, mit der von Gott eingesetzten Verfassung der Kirche und mit dem Seelenheile der Menschen im Widerspruche stehen kann.“

Es ist also durchaus gegen die Verheißung Christi an Seine Kirche, daß ein Papst eventuell durch eine ungeordnete Pastoral, durch eine falsche Pastoral die Gläubigen in die Apostasie führen kann. Etwas Derartiges ist auch in der ganzen Kirchengeschichte niemals vorgekommen, bis zu jenem Räuberkonzil, das man das „2. Vatikanum“ nennt. Denn wenn man die glaubenszerstörenden Änderungen der Konzilspäpste ganz einfach einmal ernst nimmt, wozu offensichtlich ein Großteil der sog. Traditionalisten nicht mehr fähig ist, bereiten sie einem nicht geringe Bauchschmerzen. Sowohl die Lehre, als auch die Disziplin, als auch die Liturgie sind in einer Weise verändert worden, daß man diese Änderungen durchaus als glaubensgefährdend, ja zur Apostasie führend bezeichnen muß. Aber wie ist das zu beurteilen? Konnte Paul VI. all das als Papst tun? Wie ist das etwa mit den für die ganze Kirche vorgeschriebenen neuen Riten Pauls VI., konnte er diese mit höchster päpstlicher Autorität der Kirche vorschreiben? An dieser Gretchenfrage scheiden sich die Geister. Denn letztlich muß sich jeder Katholik entscheiden: Entweder, wenn er den Papst als legitim anerkennt, muß er auch die von ihm geschaffenen Riten als katholisch akzeptieren, oder er muß den Papst als seines Amtes verlustig erklären, weil er diese Riten als unkatholsich verurteilt – oder er muß, wie es P. Matthias Gaudron von der FSSPX (sozusagen ein Schüler Mgr. Lefebvres) in seinem Buch „Katholischer Katechismus zur Kirchlichen Krise“ in der 62. Frage „Gehört die Promulgation eines Ritus nicht zur Unfehlbarkeit der Kirche?“ fertigbringt, einfach schreiben: „Es wird manchmal behauptet, die Einsetzung eines neuen Ritus oder die Veröffentlichung eines allgemeinen (z.B. liturgischen) Gesetzes fielen automatisch unter die Unfehlbarkeit der Kirche, so daß hier nichts Falsches oder der Kirche Schädliches enthalten sein könne. Dies ist aber nicht wahr. Es verhält sich hier ähnlich wie mit der päpstlichen Unfehlbarkeit. So wie nicht jedes Wort des Papstes unfehlbar ist, sondern die Unfehlbarkeit ihm nur dann zukommt, wenn er sie beansprucht, so ist auch nicht jedes liturgische Gesetz von sich aus unfehlbar, sondern nur dann, wenn die Kirche dieses mit ihrer ganzen Autorität erläßt und hier unfehlbar sein will” (P. Matthias Gaudron, Katholischer Katechismus zur Kirchlichen Krise. Rex Regum Verlag Jaidhof/Österreich 1997, S. 94).

Es schon wirklich sehr befremdlich, mit welcher Dreistigkeit P. Gaudron behauptet, das, was Pius VI., Gregor XVI., Pius IX., Leo XIII. usw. geschrieben haben, sei nicht wahr – so als könnte „die Kirche, die doch die Säule und Grundfeste der Wahrheit ist und die offenkundig ohne Unterlaß vom Hl. Geist die Unterweisung in der ganzen Wahrheit empfängt, etwas anordnen, genehmigen oder erlauben, was zum Schaden des Seelenheils und zur Verachtung oder zum Schaden eines von Christus eingesetzten Sakramentes ausschlüge?“

Denn das ist ja die unmittelbare und notwendige Folge davon, wenn die Kirche in allgemeinen disziplinären und liturgischen Gesetzen nicht unfehlbar ist, die Kirche kann dann etwa – laut der Ideologie der FSSPX – eine „in sich schlechte“ Messe haben, was doch zweifelsohne zum Schaden des Seelenheils und zur Verachtung oder zum Schaden eines von Christus eingesetzten Sakramentes ausschlüge, verbietet doch genau aus diesem Grund dieselbe FSSPX (wenigstens war das lange Zeit der Fall; was zur Zeit gerade für eine Auffassung vertreten wird, ist aufgrund der Wirren in der Gemeinschaft nicht sicher zu sagen) ihren Anhängern, die Neue Messe Pauls VI. zu besuchen. Was ist das aber für eine „Kirche“, die ihre Gläubigen, anstatt in den Himmel, in die Hölle führt? Die wahre Kirche, die Kirche Jesu Christi, die offenkundig ohne Unterlaß vom Hl. Geist die Unterweisung in der ganzen Wahrheit empfängt, kann sie ganz gewiß nicht sein. Die Kirche Jesu Christi ist gerade deswegen nicht nur ab und zu, wenn der Papst gerade einmal Lust und Laune verspürt, sondern immer dann unfehlbar, wenn es um den Wesensbestand der Kirche geht und das ist immer in der Verkündigung der Lehre und der Sitten, den allgemeinen disziplinären und liturgischen Gesetzen, den Heiligsprechungen und der Anerkennung der Orden der Fall. Die Kirche Jesu Christi muß hierin immer unfehlbar sein, weil sie die makellose Braut Christi ist, die etwa immer einen makellosen, heiligen Ritus der Gottesverehrung haben muß und keinen „Bastardritus“ (Mgr. Lefebvre) haben kann.

Es ist letztlich eine evidente Tatsche, an der niemand vorbeikommt: Durch Paul VI. ist das Lehramt der Kirche grundsätzlich, wesentlich verändert und zum Leeramt geworden. Darum auch die Not gewisser Traditionalisten, mit diesem neuen Leeramt richtig umzugehen. Sie müssen nämlich diesem Leeramt notwendigerweise die (d.h. ihre!) Tradition überstülpen – wobei sie jedoch in keiner Weise mehr wahrnehmen und auch nicht mehr wahrnehmen können, daß sich damit etwas Wesentliches, Entscheidendes, Grundlegendes ändert hat: Sie machen dadurch die entfernte Norm des Glaubens zur nächsten Norm des Glaubens. D.h. konkret gesprochen: sie sind immer selbst die letztentscheidende Instanz des Urteils, sie sind das Lehramt und nicht mehr ihr „Papst“ und Rom. Wie wir an anderer Stelle gezeigt haben, ist dieses Verhalten inzwischen bei vielen Traditionalisten so sehr zur Gewohnheit geworden, daß alle Argumente ins Leere gehen – wie könnte es auch anders sein bei so einem Leeramt.

Als Schluß möchten wir einen Brief in Erinnerung rufen, den Pius IX. am 28. Oktober 1870 an die Bischofskonferenz von Fulda schrieb. Der Anlaß des Briefes waren die Unruhen unter den deutschen Katholiken nach der Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas durch das Erste Vatikanische Konzil. Diese Unruhen wurden durch die sog. Altkatholiken verursacht, welche das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes leugneten. Wenn man den Brief liest, könnte man fast meinen, er sei an die heutigen Traditionalisten geschrieben:

„Wie alle Begünstiger der Häresie und des Schismas rühmen sie sich fälschlich, den alten katholischen Glauben bewahrt zu haben, während sie doch gerade das Hauptfundament des Glaubens und der katholischen Lehre umstürzen.
Sie anerkennen sehr wohl in der Schrift und in der Tradition die Quelle der göttlichen Offenbarung; aber sie weigern sich, das allzeit lebendige Lehramt der Kirche zu hören, obwohl es sich doch klar aus der Schrift und Tradition ergibt und von Gott eingesetzt ist als ständiger Hüter der unfehlbaren Darlegung und Erklärung der durch diese Quellen überlieferten Dogmen.
Demzufolge erheben sie sich ihrerseits selbst - mit ihrem falschen und beschränkten Wissen, unabhängig und sogar im Gegensatz zur Autorität dieses göttlicherseits eingesetzten Lehramtes, - zu Richtern über die in diesen Quellen der Offenbarung enthaltenen Dogmen.
Tun sie denn so etwas anderes, wenn sie in bezug auf ein von uns mit der Approbation des hl. Konzils definiertes Glaubensdogma leugnen, daß dies eine von Gott geoffenbarte Wahrheit ist, die eine Zustimmung katholischen Glaubens verlangt, (und zwar) ganz einfach deswegen (leugnen), weil sich dieses Dogma - ihrer Ansicht nach - nicht in der Schrift und in der Tradition findet?
Als ob es nicht eine Ordnung im Glauben gäbe, die von unserem Erlöser seiner Kirche eingestiftet und immer bewahrt worden wäre, wonach die Definition eines Dogmas selbst für sich allein schon als ein hinreichender, sehr sicherer und für alle Gläubigen geeigneter Beweis dafür gehalten werden muß, daß die definierte Lehre in der doppelten, nämlich der schriftlichen und der mündlichen, Glaubenshinterlage enthalten ist.“
(Brief „Inter gravissimas“ vom 28. Oktober 1870 an die Bischofskonferenz von Fulda.)
(Anmerkung: was Pius IX. hier direkt nur von den feierlichen Urteilen eines Konzils verurteilt, weil gerade diese damals in Frage gestellt wurden, gilt genau so von den ex-cathedra-Erklärungen der Päpste und den einmütig vorgetragenen Lehren des allgemeinen ordentlichen Lehramtes.)