1. Gleichsam wie die Blumen im Frühling sprießen derzeit die Stilblüten und Kuriositäten hervor, mit welchen die Herren Abbés von der „Piusbruderschaft“ bemüht sind, sich auf die bevorstehenden „Heiligsprechungen“ zweier Konzilspäpste, unter ihnen vor allem der in „Traditionalisten“-Kreisen nicht eben beliebte Karol Wojtyla alias Johannes Paul II., einzustellen. Immerhin, für sie geht es ja auch um etwas. Es geht um nicht weniger als die Rettung der eigenen Existenzgrundlage in Gestalt der Ideologie des „Recognize & Resist“ (R&R), wie es die Amerikaner so schön und kompakt in eine griffige Formel gebracht haben: Anerkenne und widerstehe! Man ist also einerseits entschlossen, den weißgekleideten Mann in Rom um jeden Preis als Papst anzuerkennen, mag es kosten was es wolle, und andererseits die eigene Unabhängigkeit und Ungebundenheit zu wahren, an die man sich inzwischen schon so schön gewöhnt hat, nämlich zu tun, was man will, mag der Papst seinerseits sagen, was er will, weshalb man sich die Freiheit nimmt, dem „Heiligen Vater“ permanent ins Angesicht hinein zu widerstehen.
In dieser ihrer „elliptischen“ Position besteht die Besonderheit, die „differentia specifica“ der „Piusbruderschaft“, wodurch sie sich von anderen Gruppierungen unterscheidet. Denn würde sie einfach nur das „Recognize“ behaupten und ernstnehmen, so wäre nicht einzusehen, wieso sie nicht längst in den „Ecclesia Dei“-Gemeinschaften aufgegangen ist und beispielsweise mit ihrer „Schwester“, der „Petrusbruderschaft“ fusioniert. Würde sie andererseits das „Resist“ wirklich konsequent zu Ende denken, so müßte sie das „Recognize“ aufgeben und geriete gar unter die – Gott bewahre! – „Sedisvakantisten“! Um also ihr „Profil zu schärfen“ und sich gleichzeitig wohltuend als die „Mitte“ zwischen zwei „Extremen“ zu positionieren, halten die „Piusbrüder“ verzweifelt an ihren beiden „Säulen“ fest: Anerkenne UND Widerstehe! Daß sich diese beiden Pole gegenseitig aufheben und sie somit eigentlich gar keinen Halt mehr haben, kann ihnen freilich nicht in den Sinn kommen. Zu sehr haben sie sich schon daran gewöhnt, sich in Ideologien zu bewegen und als eigentlichen Fixpunkt ihres Denkens nur noch sich selbst bzw. ihre „Piusbruderschaft“ und deren Wohlergehen vor Augen zu haben.
2. Nun gibt es einen kritischen Punkt, an welchem die Seifenblase ihrer „R&R“-Ideologie zu platzen droht: die Unfehlbarkeit des Papstes. Denn ganz wesentlich für ihre Rechtfertigung, dem von ihnen theoretisch anerkannten Papst praktisch in allen Dingen und alleweg ungehorsam sein zu dürfen, ist natürlich dessen Fehlbarkeit. Man gehorcht nicht oder widersteht, weil der Papst etwas Falsches, etwas „gegen den Glauben“ sagt oder tut oder verlangt. So die Begründung. Wäre der Papst nun aber auf einmal unfehlbar, so gäbe es keine Ausflucht mehr. Man müßte entweder gehorchen, oder aber man müßte – o unvorstellbarer Graus! – zu dem Schluß kommen, daß der Papst gar nicht der Papst ist und wäre dann – wovor uns der Himmel behüte! – „Sedisvakantist“ geworden! Darum ist die Angst der „Pius“-Patres vor der Unfehlbarkeit des Papstes gerade so groß wie die vor dem „Sedisvakantismus“.
So werden die konziliaren Heiligsprechungen zur unüberwindlichen Klippe, zum zweischneidigen Schwert, welches statt dem bequemen „sowohl als auch“ ein unerbittliches „entweder - oder“ zu verlangen scheint. Denn Heiligsprechungen gehören nun einmal nach einhelliger Ansicht aller Theologen zu den unfehlbaren Akten des Papstes. Wie entkommt man also diesem Dilemma?
3. Abbé Benoît Storez FSSPX meint in seinem Bulletin „Le Belvédère“ vom März 2014 immerhin, das Hindernis der Unfehlbarkeit sei nicht „unüberwindlich“. Das tröstet uns ungemein. Die einfachste Lösung, und die hat man tatsächlich vor einem guten Jahrzehnt bereits allen Ernstes gemeint gefunden zu haben, besteht natürlich darin, die Unfehlbarkeit der Heiligsprechungen generell zu leugnen. Wir haben darüber bereits an anderer Stelle ausführlich gehandelt und brauchen hier nicht weiter darauf einzugehen, zumal dieser gescheiterte Versuch selbst von den „Pius“-Theologen – jedenfalls von den seriöseren unter ihnen – inzwischen aufgegeben ist.
Als nächster Ausweg bietet sich eine Strategie an, der obendrein die Aura besonderer Geistigkeit und übernatürlicher Haltung eignet: das Gebet zu Gott, Er möge den Skandal der geplanten Heiligsprechungen verhindern. Zu solch heiligem Tun hat etwa der „Pius“-Distriktobere von Frankreich seine Gläubigen aufgerufen. Das klingt sehr fromm, bemäntelt jedoch nur schwach das eigentliche Anliegen, nämlich die eigene Ideologie vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Geholfen hat es bisher nicht, und es wird auch diesmal nicht helfen. Zumal das Kind längst in den Brunnen gefallen ist und die bevorstehenden Unheilig-Sprechungen ja nicht die ersten ihrer Art sind.
4. Somit bedarf es weiterer Anstrengungen der Geistesakrobatik, um aus der Zwickmühle herauszukommen und das so kunstvoll ersonnene „R&R“-Luftschloß nicht an der Wahrheit zerschellen zu lassen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. So verfiel der Vorzeige-Theologe des deutschen „Pius“-Distrikts, P. Gaudron, auf den glänzenden Einfall, daß Heiligsprechungen im Grunde gar nichts anderes aussagen wollten als nur das Faktum, daß die betreffende Person schließlich irgendwann und irgendwie im Himmel angelangt sei – auf welchen Umwegen auch immer, und sollte es Jahrhunderte im Fegefeuer gekostet haben. Heiligkeit im landläufigen Sinn sei damit nicht verbunden, weshalb er denn auch gleich eine Zahl von höchst unheiligen „Heiligen“ anzuführen wußte, die wir gleichwohl einer gewissen Verehrung für würdig hielten, da sie ja nun mal Selige des Himmels seien. In dieser Lesart wäre wohl auch der berühmte „Engel Aloisius“ von Ludwig Thoma ein Heiliger.
5. Der mit dem deutschen Vorzeige-Theologen nicht zu verwechselnde französische „Pius“-Priester Abbé Gaudray hat offensichtlich die Sache etwas eingehender studiert und ist denn auch entschieden anderer Auffassung. Nicht nur stellt er ganz zweifelsfrei fest, daß Heiligsprechungen unfehlbar sind und sein müssen, sondern unterstreicht auch mit Innozenz III. die Bedingungen, welche die Streitende Kirche auf Erden von einer von ihr als heilig zu verehrenden Person verlangt: ein außerordentliches Hervorragen in der Tugend während ihres Erdenlebens und die Verherrlichung durch Wunder nach ihrem Tod. „Beide Bedingungen sind undispensierbar“, betont der Papst und Abbé Gaudray mit ihm, und er erläutert auch mit dem Dictionnaire de Théologie Catholique, was Innozenz III. unter dem außerordentlichen Hervorragen in der Tugend versteht, nämlich den „heroischen Tugendgrad“: „einen Grad der Vollkommenheit von solcher Art, daß er weit über die übliche Weise hinausgeht, in welcher die anderen Menschen, selbst die Gerechten, die Tugend üben“.
So weit, so gut. Doch wie rettet unser Theologe nun trotz allem die „Pius“-Ideologie (denn daß er dies im Sinn hat, steht von vornherein unzweifelhaft fest)? Man muß zugeben, daß sein Ansatz weitaus intelligenter ist als das, was man sonst aus den Reihen der „Pius“-Theologen hört. Habe man früher, sagt er, langwierige und akkurate Prozesse geführt, um auch jedes Stäubchen und jeden Zweifel aufzudecken, der das Licht der heroischen Tugend der zur Beatifikation anstehenden Person trüben konnte, so nehme man sich heute längst nicht so viel Zeit und Mühe dafür. Der Papst urteile heute nicht mehr mit derselben Strenge, weil er den heroischen Tugendgrad nicht mehr verlange („aujourd'hui le pape ne juge plus avec la même rigueur parce qu'il n'exige plus l'héroïcité des vertus“). So enthalte das Wort „Kanonisation“ heute nicht mehr dieselbe Realität. Auch wenn es nicht eigentlich äquivok geworden sei, so reiche doch der Bedeutungsunterschied hin, an der Unfehlbarkeit der nachkonziliaren Kanonisationen zu zweifeln.
Einen weiteren Grund sieht er darin, daß die Päpste, welche den Lehren des „II. Vatikanum“ anhangen, damit einen neuen, nämlich veränderlichen, lebendigen und evolutiven Begriff von der Wahrheit hätten. Darum wollten sie keine Wahrheiten mehr unfehlbar und für immer festhalten. Sie würden schlicht ihre Unfehlbarkeit nicht mehr in Anspruch nehmen, jenes von Erzbischof Lefebvre immer vorgebrachte „einfachste und radikalste“ Argument. Überdies sei die Unfehlbarkeit eine Assistenz, die einem klugen Akt verliehen sei. Darum seien die Untersuchungen für Kanonisationen stets mit größter Sorgfalt und Akkuratesse geführt worden. Allein die Vielzahl der nachkonziliaren Heiligsprechungen zeige, daß man hier der Sorgfaltspflicht gar nicht mehr habe nachkommen können.
Somit kommt unser Theologe zu dem Schluß, daß es drei Argumente erlauben, die Unfehlbarkeit der durch die „konziliaren Päpste“ durchgeführten Kanonisierungen in Frage zu stellen: unter „Heiligkeit“ verstehe man heute etwas anderes als die Kirche immer darunter verstand, endgültige Definitionen seien unmöglich, da die Wahrheit evolutiv geworden sei, und das Erfordernis einer ernsthaften Untersuchung sei nicht erfüllt. „Das soll nicht heißen, daß unter den seit dem II. Vatikanischen Konzil Kanonisierten keine Heiligen sind, sondern lediglich, daß wir darin jener Sicherheit beraubt sind, die uns das päpstliche Lehramt verleihen sollte.“ Aber eben darin erweist sich ja das päpstliche Lehramt als solches, daß es uns jene Sicherheit gibt, deren wir nach Meinung des Paters seit dem „II. Vatikanum“ beraubt sind! Fehlt diese Sicherheit, dann doch wohl auch das, was uns diese Sicherheit verleiht: der Fels Petri.
Die Heiligsprechung durch den Papst soll uns zweifelsfrei gewährleisten, daß wir es wirklich mit einer heiligen Person zu tun haben, die wir als solche auch verehren dürfen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, erst wieder zu prüfen, ob denn der Papst überhaupt noch die richtige Vorstellung von Heiligkeit besitzt, ob er noch an seine Unfehlbarkeit glaubt oder seine Hausaufgaben gemacht hat. Gerade das garantiert uns ja die Kanonisierung, daß es mit alldem seine Richtigkeit hat. Manch einer wird überdies einwenden, daß auch die „konziliare Kirche“ nach wie vor erst in einem Dekret den „heroischen Tugendgrad“ feststellt, ehe sie einen Selig- oder Heiligsprechungsprozeß einleitet, daß auch die „konzilaren Päpste“ bei den Kanonisierungen auf ihre apostolische Autorität und damit ihre „Unfehlbarkeit“ pochen („Auctoritate Nostra Apostolica“) und drittens stets zumindest behaupten, die Sache sorgfältig untersucht zu haben. Man müßte also jeweils konkret nachweisen, daß dem nicht so ist. Der bloße Verdacht und allgemeine Spekulationen, es könne sich anders verhalten, helfen uns nicht weiter.
Im eigentlichen jedoch ist es schließlich unerheblich, ob man die Unfehlbarkeit der Heiligsprechungen insgesamt leugnet oder nur die Unfehlbarkeit gewisser Heiligsprechungen. Es kommt im letzten auf dasselbe hinaus. Denn wenn einige Heiligsprechungen nicht unfehlbar sind, dann sind Heiligsprechungen eben allgemein nicht unfehlbar. Wenn es heute sein kann, daß Päpste bei den Kanonisierungen irren, wieso konnte es dann früher nicht auch schon so sein? Oder gibt es zwei Arten von Heiligsprechungen, solche die unfehlbar sind, und solche, die es nicht sind? Und wie und nach welchen Kriterien sollen wir diese jeweils auseinanderhalten? Die Unfehlbarkeit der Päpste bei den Heiligsprechungen gehört zur Heiligkeit der Kirche. Fehlt sie, so fehlt die Heiligkeit, und dann ist es auch nicht die Kirche, die solches tut, und damit auch nicht die kirchliche Autorität.
6. Was also gibt es an weiteren Lösungsmöglichkeiten? Da richtet sich unser Blick sogleich auf den unvergleichlichen Abbé Jean-Michel Gleize, seines Zeichens „Ekklesiologe“ und Dozent im „Pius“-Seminar von Ecône, der bereits durch seine subtile Unterscheidung zwischen dem subjektiven und dem objektiven lebendigen Lehramt auf sich aufmerksam gemacht hat. Im Januar 2014 füllte er den „Courrier de Rome“ (Nr. 372) mit einer gelehrten Studie unter dem Titel „Jean-Paul II : un nouveau saint pour l’Eglise?“ Er stellt darin die brennende Frage: „Verpflichten die neuen Kanonisationen alle katholischen Gläubigen im Gewissen?“ und: „Kann Johannes Paul II. kanonisiert werden?“
In seinem „Epilog“, den das „Pius“-Organ „DICI“ unter dem bezeichnenden Titel „Das Dilemma, vor das uns die Heiligsprechung Johannes Pauls II. stellt“ im Internet veröffentlicht hat, weist unser Abbé auf einige Konsequenzen hin, welche sich aus der Heiligsprechung Johannes Pauls ergeben, z.B. daß dann seine Lehre als untadelig angenommen werden müßte und wir unser Verhältnis zu den anderen christlichen Denominationen, zum Judentum und Islam zu korrigieren hätten usw. Daraus schließt er messerscharf: „Der einzige Ausweg ist jene doppelte Schlußfolgerung, die sich aufdrängt: Karol Wojtyla kann nicht kanonisiert werden, und der Akt, der seine Heiligkeit vor der Kirche zu erklären vorgeben würde, könnte nur eine falsche Kanonisation sein.“
So einfach ist das. Weil Johannes Paul II. nicht heilig ist, kann er nicht heiliggesprochen werden und kann seine Heiligsprechung nur falsch sein. Das ist von umwerfender Logik! Weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf. Daß damit einmal mehr Sinn und Zweck der Heiligsprechungen – von der Unfehlbarkeit ganz abgesehen – beseitigt und dadurch mit der Heiligkeit der Kirche insgesamt aufgeräumt wurde, ist unserem „Ekklesiologen“ wohl nicht aufgefallen. Denn das soll ja gerade durch die Heiligsprechung und ihre Unfehlbarkeit vermieden werden: daß Personen als Heilige verehrt werden, die es gar nicht sind. Nun aber werden auch Unheilige heiliggesprochen, und an uns ist es jeweils herauszufinden, ob sie überhaupt Heilige sind und die Heiligsprechung daher eine echte war oder nicht. Zudem habe ich damit ein Instrument in der Hand, mit welchem ich beliebig nach meinem Geschmack aussortieren kann. Wenn mir ein Heiliger nicht gefällt, so war er eben nicht heilig und nicht kanonisierbar und deshalb seine Heiligsprechung einfach ungültig.
7. Wie wir sehen, kommen die Herren „Pius“-Theologen trotz all ihrer Gelehrsamkeit und ihres Einfallsreichtums aus der Falle nicht heraus. Sie mögen sich drehen und winden wie sie wollen, es geht immer im Kreis herum und am Ende müssen sie in letzter Konsequenz (auch wenn sie das natürlich nicht beabsichtigen) die Unfehlbarkeit und Heiligkeit der Kirche leugnen, wenn anders sie ihr „Recognize & Resist“ durchaus beibehalten wollen. Es sei denn, sie wären entweder bereit, ihr „Resist“ zu verlassen und dann eben auch einen Rollbahn und Koran küssenden „heiligen“ Papst zu verehren, oder sie würden das Unaussprechbare und Schreckliche tun... Aber hier wagen wir gar nicht weiterzudenken. Denn würden sie das „Recognize“ aufgeben, so wären sie ja – Gott stehe uns bei! - „Sedisvakantisten“!
Der oben bereits erwähnte Abbé Gaudray hatte noch die theologischen Gründe genannt, warum eine Heiligsprechung unfehlbar sein müsse, und Melchior Cano dazu zitiert: „Es ist nicht möglich, daß der Oberste Pontifex die gesamte Kirche in Dingen, welche die Moral und den Glauben betreffen, in die Irre führt. Das jedoch würde geschehen, wenn er sich in den Heiligsprechungen täuschen könnte. Den Menschen einen Verdammten zur Verehrung vorzustellen, würde das nicht im letzten heißen, dem Teufel selbst einen Altar zu errichten?“, um gleich darauf die Frage zu stellen: „Wie ist es nun damit seit dem II. Vatikanischen Konzil? Muß man sich dem Urteil des Papstes unterwerfen, der heute einen Heiligen kanonisiert?“ Wohlgemerkt: „Es ist nicht möglich, daß der Oberste Pontifex die gesamte Kirche in Dingen, welche die Moral und den Glauben betreffen, in die Irre führt“, auch nicht durch Schein-Heiligsprechungen oder Simulationen! Unser Theologe nennt eine solche Vorstellung oben noch eine „Blasphemie“! Und nun plötzlich sollte es doch möglich sein? Weil seit dem „II. Vatikanum“ alles anders ist und man sich daher dem Urteil des Papstes „heute“ nicht mehr unterwerfen muß?
Ja, es hat sich etwas geändert. Das „II. Vatikanum“ war die Konstituante einer neuen Kirche, einer menschengemachten Kirche, die nicht mehr heilig ist und nicht mehr unfehlbar ist. Eine „Kirche“, die einen Karol Wojtyla als „Heiligen“ hervorbringt, kann nicht unsere heilige Mutter Kirche sein. Und ein „Papst“, der eine solche Heiligsprechung vornimmt, kann nicht unser Heiliger Vater sein. Denn unser Heiliger Vater täuscht sich in diesen Dingen nicht und betrügt uns nicht durch falsche „Kanonisationen“. Das kann der Heilige Vater unmöglich tun, so wenig wie unsere heilige Mutter Kirche das tun kann. Darum ist er der HEILIGE Vater (nicht notwendig wegen seiner persönlichen Heiligkeit). Uns scheint das die einzige Lösung zu sein. Doch zu dieser zu gelangen, müßte man... – alle guten Geister, steht uns bei! - ab omni actu infallibilitatis Summi Pontificis, parce nobis Domine; a „sedisvacantismo“ et omni similitudine ejus, libera nos Domine!