Die Ankündigung der „Piusbrüder“, in diesem Sommer Bischöfe weihen zu wollen, treibt bei den Tradis recht kuriose Blüten. Nun hat sich auch Atila Sinke Guimaraes von „traditioninaction.org“ zu Wort gemeldet und sieht die „Traditionalisten“ vor die „Wahl zwischen Pharisäern und Sadduzäern“ gestellt („Choosing Between Pharisees & Sadducees“).
„Rugby“-Spiel
Was er, Guimaraes, von der neuerlichen Sache zwischen der „Piusbruderschaft“ und dem Vatikan denke, sei er von Freunden gefragt worden. Bekanntlich habe der „Pius“-Vorsitzende für den 1. Juli Bischofsweihen angesagt, woraufhin es zu einem Treffen zwischen ihm und „Kardinal“ Fernandez kam, der einen „Dialog“ anbot unter der Bedingung einer Suspendierung der avisierten Weihen, andernfalls der Vatikan die „SSPX“ für schismatisch erklären werde. Der „Pius“-Vorsitzende seinerseits hatte erklärt, daß ein „Dialog“ keinen Sinn habe und man an den geplanten Weihen festhalte.
Vor den Augen von Guimaraes gleicht dieser Hickhack zwischen „Piusbruderschaft“ und Vatikan dem Bild zweier „Rugby“-Spieler, die einen harten Kampf austragen. Beide Mannschaften seien dabei, ihre „Fans“ für ein großes bevorstehendes „Match“ zu rüsten. Die Emotionen gehen hoch und die Geister polarisieren sich. „Konservative Prälaten“ wie „Erzbischof“ Viganò oder die „Bischöfe“ Schneider (der unvermeidliche) und Strickland feuern die „Piusbruderschaft“ an, während „progressistische“ Publikationen sie ausbuhen und mit der „Sekte der Altkatholiken“ vergleichen, die das „I. Vatikanum“ zurückgewiesen haben und schismatisch und häretisch wurden. (Womit diese „progressistischen“ Schreihälse ganz recht haben, wie wir gleich anmerken.)
„Pius“ gegen „Vatikan“
Somit stelle sich das ganze Spiel als die Konfrontation folgender zwei Seiten dar: „Pius“ vertrete die „Treue zur Tradition“ der Kirche von beinahe 2000 Jahren bis zum „II. Vatikanum“, sei Gegner „DES Konzils“ und seiner Folgen sowie Bewahrer der „Tridentinischen Messe“. Die angekündigten Bischofsweihen dienten dem Erhalt „dieser Schätze“. Fernandez auf der anderen Seite sei der Repräsentant zugleich der „offiziellen Kirche“ und der „Vatikan-II-Hardliner“ (der „Franziskus-Linie“), welche keinerlei Diskussion über die ursprünglichen Konzilstexte zulasse. Offen sei er nur für eine theologische Diskussion über die Verpflichtungsgrade eines kirchlichen Dokuments und drohe mit der Erklärung des Schismas, falls die „Piusbrüder“ nicht spuren.
Somit stünden wir vor folgendem Dilemma: Wer treu zur „Tradition“ und zur katholischen Kirche stehe, das „II. Vatikanum“ und den „Novus Ordo Missae“ ablehne, müsse die „Piusbruderschaft“ unterstützen und ihr ins Schisma folgen. Andernfalls verbleibe er zwar „innerhalb der Kirche“, doch zum Preis des Abfalls vom rechten Glauben. Und das will Herr Guimaraes so nicht stehen lassen, fühlten sich doch „viele katholische Traditionalisten“ nunmehr im Zwang, Position zu beziehen und sich zur „Piusbruderschaft“ und ihrem Schisma zu bekennen. Von „böswilligen Personen“ auf beiden Seiten werde dieses Szenario noch aufgeblasen und zu einer dramatischen Entscheidung gedrängt: Entweder rechtgläubig bleiben und ins Schisma gehen, oder den „Progressismus“ akzeptieren und in der Kirche bleiben. Er aber werde uns die „Irrtümer dieses melodramatischen falschen Dilemmas“ aufzeigen, das wohl für ihn – wie die Überschrift nahelegt – dem zwischen Pharisäern und Sadduzäern gleicht, die verfeindete Parteien waren und doch einig in ihrer Ablehnung Christi. Wir sind gespannt.
Ehrlich gesagt sehen wir die Sache nicht ganz so dramatisch. Anders als vor gut 40 Jahren scheint uns die „Traditionalisten“-Szene vielgestaltiger und deutlich entspannter, oder sagen wir lieber pragmatischer geworden zu sein. Den meisten geht es nur darum, ihre „TLM“ zu finden, in welcher Umgebung auch immer. Ob „in der Kirche“ oder nicht, ob „rechtgläubig“ oder nicht, das interessiert sie wenig. Hauptsache „würdig“! Der große „Kampf“ ist längst zu einem bloßen Gerangel um die „Freiheit für die TLM“ geworden. Die Beobachtung der Parallele zu Schein-Gegensätzen wie jenem zwischen Pharisäern und Sadduzäern ist nicht ganz verkehrt. Tatsächlich sind sich auch hier beide Parteien einig in der Ablehnung des Christkönigs, der nicht die „Freiheit“ für sich verlangt neben Barabbas, sondern die absolute Herrschaft beansprucht. Darum gilt nicht „Freiheit für die TLM“ neben dem „Novus Ordo“ in der „konziliaren“ Menschheitskirche, sondern unbedingte Zurückweisung der falschen Kirche mit ihrem „Novus Ordo“ und treues Festhalten an der Kirche Christi und ihrer Heiligen Messe. „Verstoße die Magd und ihren Sohn; denn der Sohn der Magd soll nicht Erbe sein mit dem Sohne der Freien!“ (Gal 4, 30).
„Gemäßigt“ gegen „radikal“
Doch nun zu den „Irrtümern“, von welchen Guimaraes sprach. Den ersten großen Fehler erblickt er darin, daß viele sich einbilden, die „Piusbruderschaft“ nehme das „II. Vatikanum“ nicht an. Doch das sei falsch. Sie nimmt es sehr wohl an, sofern es „im Licht der Tradition interpretiert“ werde. Schon Erzbischof Lefebvre habe dies mehrfach klar festgestellt, wie in mehreren öffentlichen Dokumenten nachzulesen. Der frühere und langjährige „Pius“-Vorsitzende Bischof Bernard Fellay habe sogar angegeben, 95 Prozent des Konzils ohne weiteres akzeptieren zu können. „Kardinal“ Hoyos, als damaliger „Ecclesia-Dei“-Vorsitzender mit den Verhandlungen mit seinem Kumpel Fellay betraut, habe unwidersprochen öffentlich ausgesagt, daß die vier „Pius“-Bischöfe mit dem „II. Vatikanum“ einverstanden seien (wie hier und hier nachzulesen).
Ja, sogar der angebliche „Hardliner“ Williamson, dem die hartnäckige Legende nachsagt, er sei wegen seiner intransigenten Haltung gegen die „konziliare Kirche“ aus der „Piusbruderschaft“ ausgestoßen worden und nicht wegen seiner peinlichen und die Verhandlungen gefährdenden „Holocaust“-Aussagen, sogar er habe bei einem Besuch bei Mr. Guimaraes, den er diesem noch als „Regens“ des Seminars in Winona im „TIA-Hauptquartier“ abgestattet hatte, die Differenzen zwischen ihnen wie folgt charakterisiert: „Das Problem ist, daß Sie das Konzil zerstören wollen, während wir [die „Piusbruderschaft“] nur einige Kritikpunkte daran haben.“ Und auch der jetzige „Pius“-Vorsitzende habe noch in seinem Brief an Fernandez vom vergangenen 18. Februar, in welchem er den angebotenen „Dialog“ ablehnte und das Vorhaben der diesjährigen Bischofsweihen bekräftigte, darauf hingewiesen, daß der Einigungsprozeß mit Rom einst auf einem guten Weg gewesen sei, ehe „Kardinal“ Müller (dem sie das nie verzeihen werden) diesen mit seinem „Alles oder Nichts“ in bezug auf „DAS Konzil“ abrupt abgewürgt, den Dialog jäh zu Fall gebracht und alle Hoffnungen zerstört habe. Der „Pius-General“ wirft Fernandez vor, dieselbe radikale Haltung einzunehmen, woraus Guimaraes schließt, daß er für eine Annahme des „II. Vatikanums“ offen wäre, wenn es entsprechend „interpretiert“ würde.
All das ist gut beobachtet, und Mr. Guimaraes entnimmt diesen Fakten, daß das den „Traditionalisten“ mit großer emotionaler Glut vermittelte Bild, die „Piusbruderschaft“ sei gegen das „II. Vatikanum“, schlicht falsch sei. Zurechtgerückt ergebe sich vielmehr das wahre Bild, nämlich daß die „Piusbrüder“ eine „gemäßigte“ Anwendung des „II. Vatikanums“ befürworten, während Fernandez und der Vatikan es „radikal“ angewendet wissen wollen. So ist es, so war es schon zu Lefebvres Lebzeiten und so wird es immer bleiben, weil es in der Natur der Sache liegt. Die Existenz der „konziliaren“ Menschheitskirche beruht auf dem „II. Vatikanum“, weshalb sie es nur in seiner Integrität voraussetzen und seine Annahme in ihrer Auslegung und Verwirklichung fordern kann. Die „Piusbruderschaft“ hingegen existiert nur aufgrund ihrer Kritik an einigen Punkten dieses „Konzils“, die sie ebenfalls nicht aufgeben kann, ohne sich selber aufzugeben. Sie ist eine „Protestpartei“, und das geht nicht ohne Protest. Somit ist jede „Verständigung“ unmöglich und ausgeschlossen, obwohl oder gerade weil beide Parteien einander brauchen.
„Legitimer Schneeball“
Der nächste verbreitete „Irrtum“ ist laut Herrn Guimaraes die „diskutable“ Behauptung, die „Piusbruderschaft“ halte lediglich an der „Tridentinischen Messe“ fest. Hierzu scheinen ihm einige Anmerkungen angebracht. Erstens gebe es das Zeugnis des Hw. Guérard des Lauriers, der in den 1970er Jahren „Professor“ im „Pius“-Seminar in Ecône gewesen ist, welches besagt, daß Erzbischof Lefebvre eine Zeit lang den „Novus Ordo“ gefeiert haben soll. Zweitens habe Lefebvre die berühmte „Ottaviani-Intervention“ gegen die „Neue Messe“, die aus der Feder desselben Guérard des Lauriers stammt und von den Kardinälen Ottaviani und Bacci unterfertigt wurde, nicht unterschreiben wollen, obwohl er darum gebeten worden war. Drittens sei Lefebvre nur auf Druck seiner „Basis“ zur „alten Messe“ zurückgekehrt und habe die 1962er-Version gewählt, die den Übergang zwischen der „Tridentinischen Messe“ von vor 1955 und dem „Novus Ordo“ von 1969 darstellt.
Das 1962er Missale, fügt er hinzu, ist das Werk von Annibale Bugnini, dem „Architekten“ des „Neuen Meßbuchs“ von 1969. Das Meßbuch „Johannes’ XXIII.“ von 1962 enthält bereits viele wegweisende Änderungen, wie Guimaraes mit einigen „Links“ belegt, während wir dazu auf unsere Broschüre „Liturgische Metamorphose“ verweisen. Den „Piusbrüdern“ habe die Wahl des 1962er Meßbuchs ermöglicht, sich an gewissen Orten als „mehr aggiornati“ zu zeigen, wie z.B. in Deutschland und einigen Kapellen in den USA, wo man auf dieser Grundlage die „dialogisierte Messe“ einführte. Wie Gumaraes anmerkt, seien sämtliche Reformen seit 1955 (hier irrt er, es war bereits seit 1948) von Annibale Bugnini vorgenommen wurden, einschließlich der „Karwochenreform“ von 1955/56, der „Konstitution Sacrosanctum Concilium“ des „II. Vatikanums“, der Meßbücher von 1962, 1965, 1969 und 1970, welches das 1969er ein wenig kosmetisch aufbereitete, um der Kritik des „Ottaviani-Intervention“ zu begegnen.
Der Autor kommt zu dem Schluß, daß die Behauptung, das 1962er Missale sei der authentische Ausdruck der „Tridentinischen Messe“, eine Schimäre ist („Fake“ würde man heutzutage sagen). Zwar erscheint ihm dieses Meßbuch „legitim“, doch sei es bereits ein „Schneeball, der den Berg hinunterrollt“. Wir unsererseits halten dieses „Missale“ nicht für legitim, weil es von einem falschen Anti-Papst herausgegeben wurde. Doch da sind wir bereits beim nächsten Punkt, wo es nun wirklich kurios wird.
Lehr- und Hirtengewalt
Den dritten „Irrtum“ sieht Guimaraes in der Vermischung der Lehr- und der Hirtengewalt. Es gebe, referiert er, drei fundamentale päpstliche Gewalten: die Lehrgewalt, die Leitungsgewalt oder Jurisdiktion und die Weihegewalt. Kraft seiner Lehrgewalt sei der Papst verpflichtet, den Katholiken die wahre Lehre zu vermitteln und sie im Glauben zu stärken. Durch seine Leitungsgewalt, welche mit dem päpstlichen Primat und der petrinischen Schlüsselgewalt gleichzusetzen ist, genieße er die oberste Jurisdiktion über die ganze Kirche. In der Weihegewalt besitze der Papst die Fülle der Weihen wie jeder andere Bischof, obwohl „in der Praxis“ die Weihegewalt „eng verbunden“ sei mit der Leitungsgewalt, weshalb niemand zum Bischof oder zum Priester geweiht werden könne ohne Erlaubnis.
Wir haben unsererseits schon oft über diese Gewalten gehandelt. Die Theologen sprechen zwar vom dreifachen Amt der Kirche, dem Lehr-, Hirten- und Priesteramt, unterscheiden jedoch gewöhnlich nur zwischen zwei Gewalten, der Weihegewalt und der Hirtengewalt. Die Lehrgewalt bildet einen Teil der letzteren, und zwar deswegen, weil zum autoritativen Lehren in der Kirche die Jurisdiktion gehört, welche die Gläubigen auf diese Lehren verpflichten und entsprechende Urteile verhängen kann. Im Lehrbuch des Kirchenrechts von Eichmann-Mörsdorf (Band I, 6. Aufl., Paderborn 1951) lesen wir hierzu: „Der auf formalem Einteilungsgrund beruhenden Unterscheidung zwischen Weihe- und Hirtengewalt steht eine aus der protestantischen Theologie stammende und zu Anfang des 19. Jahrh. über Kirchenrechtler (Walther, Philips) in die katholische Theologie eingedrungene Dreiteilung in Weihe-, Lehr- und Hirtengewalt gegenüber, bei der die Lehrgewalt als eigenständige dritte Gewalt aufgefaßt wird“ (S. 238).
Die Lehrgewalt ist jedoch nicht „formal, sondern gegenständlich bestimmt; sie ist eine Größe eigener Art, insofern sie als authentische Lehrvermittlung und Lehrfeststellung an sich ohne Lehrgesetzgebung möglich ist, und hat als solche einen inneren Bezug zu dem Spendungscharakter der Weihegewalt; sie kann jedoch als Gewalt der Kirche nur dadurch begriffen werden, daß die authentisch festgestellte Lehre für die Kirchenglieder rechtlich bindend ist.“ Mit der Weihe ist also schon ein gewisser Auftrag zur „authentischen Lehrvermittlung und Lehrfeststellung“ verbunden, doch nicht die eigentliche Lehrgewalt, die diese „rechtlich bindend“ machen würde. „Sie [die eigentliche Lehrgewalt] gehört daher in formaler Sicht zur Hirtengewalt und erweist gerade in ihrer Eigenart des auf innere Überzeugung angelegten und zugleich autoritativen Lehrens den Charakter der geistlichen Führergewalt“, stellt das Lehrbuch fest und bemerkt: „Die Dreiteilung ist daher eine inadäquate Unterscheidung und hat dadurch, daß sie die alte scholastisch-kanonistische Zweiteilung weitgehend verdrängte, den Zugang zur Wesensschau der Kirche in erheblichem Maße behindert“ (ebd.).
„Respektvolle theologische Diskussion“ und „provisorische Lösung“
Offensichtlich hat auch Herr Guimaraes diese „inadäquate Unterscheidung“ übernommen und sich in Abkehr von der „alten scholastisch-kanonistischen Zweiteilung“ den „Zugang zur Wesensschau der Kirche in erheblichem Maße behindern“ lassen. Der „Irrtum“ liegt in diesem Fall auf seiner Seite. Nach seiner Auffassung ist es nunmehr so: „Wenn der Papst eine falsche Lehre verkündet, dürfen Katholiken Widerstand leisten, sofern dieser Widerstand respektvoll erfolgt.“ Hingegen könne „kein Katholik die Jurisdiktionsgewalt des Papstes leugnen“, würde doch dies einen „Bruch in der kirchlichen Einheit“ bedeuten und sie „ins Chaos“ stürzen. Demnach würde ein Widerstand gegen die päpstliche Lehrgewalt (vulgo Häresie) keinen „Bruch in der kirchlichen Einheit“ bedeuten und sie nicht „ins Chaos“ stürzen. Das haben ein Dr. Martinus Luther und seine „reformatorischen“ Gesinnungsgenossen ja eindrucksvoll bewiesen. Guimaraes hingegen bezieht sich auf jene Fälle in der Vergangenheit, in denen jene, die sich anmaßten, gegen den Willen des Papstes Bischöfe zu weihen, ins Schisma fielen und sich außerhalb der Kirche stellten. Was bei jenen, die sich seinem Lehramt widersetzen (wie Herrn Dr. Martinus Luther), wohl nicht der Fall gewesen zu sein scheint.
Heute nun maße sich die „Piusbruderschaft“ bzw. deren Obere an, das Recht zu besitzen, ohne päpstliche Erlaubnis Bischöfe zu konsekrieren auf der Grundlage „doktrineller Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung des Zweiten Vatikanischen Konzils“. „TIA (Tradition in Action)“ aber sage (oder vielmehr er sagt): Dies sind zwei verschiedene Bereiche. Eines rechtfertige nicht das andere. Was die Lehrgewalt angehe, so mögen „die Oberen der Piusbruderschaft weiterhin eine respektvolle theologische Diskussion mit dem Heiligen Stuhl über die von ihnen gewünschten Themen führen“. Dies sei „die legitime Lösung für ihren Fall“. In bezug auf die Jurisdiktions- und Weihegewalt jedoch müßten die „Pius“-Chefs, solange keine Einigung in der Lehre erzielt sei, den Papst um eine provisorische Lösung bitten, sodaß die Anhänger ihrer Bewegung nicht der Sakramente beraubt würden. Keinesfalls dürften sie eigenständig beschließen, gegen den Willen Roms öffentlich Bischöfe zu weihen (geheim also schon?). Dies sei eine „arrogante Rebellion, welche die strengste Bestrafung verdient“, die bekanntlich in der „Exkommunikation“ bestehe, weshalb sich „die Täter dieses Verbrechens freiwillig außerhalb der Kirche“ stellten.
Das ist wahrlich absurdes Theater. Während die „Piusbrüder“ ganz „legitim“ eine „respektvolle theologische Diskussion mit dem Heiligen Stuhl über die von ihnen gewünschten [!] Themen führen“, dürfen sie keinesfalls gegen den Willen Roms öffentlich Bischöfe weihen, sondern müssen höflich und devot den „Papst“ darum bitten, ihnen eine „provisorische Lösung“ zu gewähren, damit „die Anhänger ihrer Bewegung nicht der Sakramente beraubt“ werden. Wenn wir der „Papst“ wären, wäre unsere Antwort ganz einfach: Ihre „Anhänger“ sollen die Sakramente eben anderswo empfangen als in ihrer ohnehin schismatischen „Bewegung“, zumal sie selbst die „Novus-Ordo“-Sakramente als grundsätzlich gültig und legitim anerkennen. Wer „beraubt“ sie denn der Sakramente, indem er sie zwingt, diese nur in ihrer „Bewegung“ zu empfangen?
Schlußfolgerungen
Der „wahre Widerstand“ gegen den „Progressismus“ – das „II. Vatikanum“ und seine Folgen, die „Neue Messe“, die „Usurpation“ der kirchlichen Regierung usw. – müsse „innerhalb der Kirche“ erfolgen, wie es seine „Tradition in Action“ vorbildlich leiste, postuliert Herr Guimaraes und kommt somit hier zu seiner „dritten Schlußfolgerung“, daß das von der „Piusbruderschaft“ und den „progressistischen Medien“ (wohl in konzertierter Aktion) in der Öffentlichkeit vorgeführte Drama ganz und gar irreführend, wenn nicht gar unredlich sei. Denn, noch einmal, die beiden Fragen – Einwände in der Lehre und Bischofsweihen – seien unabhängige Gegenstände und müßten entsprechend separat behandelt werden. Für jede von beiden gebe es eine klare Lösung. (Wir stimmen zu, was die „Unredlichkeit“ des „Dramas“ angeht, beharren aber darauf, daß es nur eine simple Lösung für beide Fragen gibt, die keineswegs „unabhängig“ sind: Der weißgekleidete Mann in Rom ist nicht der Papst und verfügt über keinerlei Hirtengewalt, somit auch über keine Lehrgewalt.)
Im Gesamt lautet Herrn Gumaraes Schlußfolgerung so: „Das Spiel hinter der Konfrontation zwischen Pagliarani und Fernandez scheint darauf hinzuzielen, die nachkonziliare Kirche von all ihren traditionalistischen Gegnern zu befreien – die der Piusbruderschaft in eine neue Episkopal-Kirche folgen sollen – und den progressiven Päpsten freie Hand zu geben, auf ungehindertem Wege innerhalb der Kirche noch rasanter auf die universale Weltreligion zuzusteuern.“ Eine klassische „Verschwörungstheorie“! Wenn er nun noch dazu sagen könnte, wen genau er für dieses „Spiel“ verantwortlich macht: Prevost, Fernandez, den „Pius“-Vorsitzenden, anonyme „Progressisten“, oder gar finstere Mächte im Hintergrund wie die Freimaurerei, oder womöglich die ganz abgefeimten „Sedisvakansten“?
Dialektisches Spiel
Unsere eigene Schlußfolgerung lautet so: Wir haben hier eine ganz krude Mischung von trefflich Wahrem und katastrophal Falschem vor uns. Richtig beobachtet hat Herr Guimaraes das dialektische Prinzip, nach welchem der Liberalismus funktioniert samt den auf seiner Ideologie basierenden Konstruktionen, darunter der Kommunismus, der Modernismus, aber auch die liberale Demokratie. Der Liberalismus ist sehr wandlungsfähig und immer darauf bedacht, allen alles zu sein: Er selber und sein Gegenteil, Regierung und Opposition, konservativ und progressiv, gemäßigt und radikal. So täuscht er Gegensätze vor, die nicht vorhanden sind, beschäftigt die Anhänger der verschiedenen Parteien mit nutzlosen Grabenkämpfen und verpufft ihre Energie in aufgeregten Emotionen und moralischer Entrüstung, während die eigentliche Richtung von ganz anderen Kräften vorgegeben wird, die hinter all diesem Talmi agieren und regieren. Man nennt das heute gerne „tiefer Staat“ oder ähnlich, ohne freilich die Mechanismen wirklich zu durchschauen oder die letzten Gründe zu sehen. Ebenso läuft es in der modernistischen „Konzilskirche“, wo „Traditionalisten“ und „Liberale“ sich gegenseitig die Köpfe einschlagen und den Theaterdonner liefern, unter dessen Getöse die Revolution unbeirrt ihren Gang geht. An diesem Spiel ist – bewußt oder unbewußt, gewollt oder ungewollt – auch die „Piusbruderschaft“ beteiligt und leistet ihre Auftritte als Gladiatoren in der Arena: „Pius“ gegen Vatikan.
Daß beide trotz all ihrer Gegensätze für dieselbe Sache stehen, hat Guimaraes gut erkannt. Beide Seiten anerkennen das „II. Vatikanum“ als ökumenisches Konzil der Kirche. Beide anerkennen die „konziliaren Päpste“ als deren Oberhaupt, als den „Heiligen Vater“. Die „Piusbruderschaft“ vertritt jedoch eine „gemäßigte“, ja retardierende Linie und will „DAS Konzil“ im „Licht der Tradition“ lesen, während der „Vatikan“ es so interpretiert, wie es gemeint war: als Konstituante einer neuen, liberalen, apostatischen und revolutionären „Kirche“, und auf dieser Linie zügig weitermacht. Dasselbe Bild, auch das hat Herr Guimaraes richtig gesehen, zeigt sich auf dem liturgischen Gebiet, wo die „Piusbruderschaft“ mit dem 1962er Meßbuch ein früheres, „präkonziliares“ Stadium derselben „Reform“ festhalten will, deren Endresultat der „Vatikan“ als die „einzige Ausdrucksform der lex orandi des Römischen Ritus“ betrachtet, wie „Papst Franziskus“ dankenswerterweise festgestellt hat. Der Gegensatz ist also nicht „für das Konzil – gegen das Konzil“, „Tridentinische Messe gegen reformierte Messe“, sondern „gemäßigt“ gegen „radikal“ bei grundsätzlicher Befürwortung „DES Konzils“ und der „Reform“.
Die Höchst- und Vollgewalt des Papstes
So weit hat Herr Guimaraes die Dinge katholisch gesehen und zutreffend erkannt. Doch dann kommt der entscheidende Punkt. Hier wechselt seine Optik plötzlich, und er übernimmt die „aus der protestantischen Theologie stammende“ und „in die katholische Theologie eingedrungene Dreiteilung in Weihe-, Lehr- und Hirtengewalt“. Für Protestanten ist das einleuchtend, denn bei ihnen gibt es keine eigentliche Lehrautorität. Sie haben Prediger, die zwar das Evangelium verkünden können, nicht aber die Macht haben, eine Lehre verbindlich aufzuerlegen. Folgerichtig gibt es bei ihnen auch keine wahre Weihe- und keine Hirtengewalt. Wohl ist der evangelische „Pastor“ nach dem lateinischen Wort für „Hirte“ benannt, doch ist er nur „der erste Prediger oder Seelsorger einer Gemeinde“ (Wikipedia) und empfängt keine Weihe, sondern eine „Ordination“, die keinen sakramentalen Charakter mitteilt. Anders in der katholischen Kirche, deren Weihe eine echte Gewalt über den eucharistischen Leib Christi und deren Hirtenamt eine echte Gewalt über den Mystischen Leib Christi verleiht.
Zu dieser Hirtengewalt gehört auch die Autorität, den Gläubigen die katholische Lehre nicht nur zu verkünden, sondern sie ihnen verbindlich aufzuerlegen. A fortiori gilt das für den Obersten Hirten, den Papst. „Die oberste Hirtengewalt des Papstes (c.218) ist: 1. Höchstgewalt (potestas suprema), d.h. sie ist die höchste Gewalt im kirchlichen Bereich und unabhängig von jeder menschlichen Gewalt“ (Eichmann-Mörsdorf a.a.O. S. 320). Sie ist „2. Vollgewalt (potestas plena), d.h. der Papst besitzt die kirchliche Höchstgewalt in ihrer Fülle, also ohne irgendeine Beschränkung“ (S. 321). In „gegenständlicher Hinsicht“ erstreckt sich diese Vollgewalt „auf alle kirchlichen Angelegenheiten: auf den Glauben wie auf die Sitten, auf die kirchliche Zucht wie auf die Leitung der Kirche“. „Insbesondere hat der Papst die oberste Lehrgewalt und ist, wenn er amtlich als oberster Lehrer (ex cathedra) in Glaubens- und Sittensachen eine Entscheidung trifft, unfehlbar (c. 1323)“ (ebd.). In „formaler Hinsicht“ erstreckt sich die Vollgewalt des Papstes „auf alle Funktionen der kirchlichen Hirtengewalt“ (ebd.). Er ist „höchster Gesetzgeber“, „höchster Richter“ und „höchster Verwalter“. Die päpstliche Gewalt umfaßt alles in gleicher Weise. Alles in der Kirche ist dieser Gewalt unterworfen.
Zum Gehorsam verpflichtet
Es ist nicht nachvollziehbar, wie Herr Guimaraes auf die Idee kommt, der Papst könne seiner Unfehlbarkeit zum Trotz eine „falsche Lehre“ verkünden, weshalb man ihm dann „Widerstand“ leisten dürfe – natürlich nur „sofern dieser Widerstand respektvoll erfolgt“, denn ein Feigenblatt muß schon sein. Keinesfalls aber dürfe man gegen den Willen Roms „öffentlich Bischöfe weihen“, denn damit würde man „die Jurisdiktionsgewalt des Papstes leugnen“, was einen „Bruch in der kirchlichen Einheit“ bedeuten und sie „ins Chaos“ stürzen würde. In der Glaubenslehre also darf man vom Papste abweichen – obwohl er darin unfehlbar ist – und „eine respektvolle theologische Diskussion mit dem Heiligen Stuhl“ führen, in Dingen der Disziplin ist man unbedingt an den Willen des Papstes gebunden – obwohl er darin nicht unfehlbar ist – und darf ihm keinesfalls widersprechen oder zuwiderhandeln. Wenn das keine überaus sonderbare und verkehrte Auffassung ist!
In Wahrheit ist der Katholik in beiden Fällen – in der Lehre wie in der Disziplin – an die Höchst- und Vollgewalt des Papstes gebunden und zu Unterwerfung und Gehorsam verpflichtet, wobei der Ungehorsam im Glauben jedoch gewöhnlich schwerer wiegt als in der Disziplin. Die „Piusbruderschaft“ erlaubt sich beides, und weder das eine noch das andere ist „legitim“. Auch der „wahre Widerstand“, wie ihn „TIA“ zu leisten beansprucht – gegen das „II. Vatikanum“ und seine Folgen, die „Neue Messe“, die „Usurpation“ der kirchlichen Regierung usw. – ist illegitim und spielt sich nicht „in der Kirche“ ab, wie Guimaraes glaubt, sondern bedeutet einen „Bruch“ der „kirchlichen Einheit“. „Das Allgemeine Konzil hat in gleicher Weise wie der Papst höchste Gewalt über die ganze Kirche“, lehrt das Kirchenrecht (c. 228; S. 330). Gegen ein vom Papst approbiertes Ökumenisches Konzil und eine von diesem Konzil und dem Papst promulgierte Meßreform gibt es keinerlei „legitimen Widerstand“, auch nicht gegen eine von „Progressisten usurpierte kirchliche Regierung“. Gegen die authentische, vom Papst getragene und bestätigte „kirchliche Regierung“ kann niemand ein Widerstandsrecht beanspruchen, mag sie von „Progressisten“ besetzt sein oder von „Konservativen“ oder von „Traditionalisten“. Sonst wären wir wieder beim dialektischen Spiel der Liberalen. Dem Papst und seiner „kirchlichen Regierung“ ist zu gehorchen, sowohl wenn er eine Lehre verkündet – ob mit oder ohne Konzil – als auch wenn er eine Liturgie promulgiert als auch wenn er Bischofsweihen anordnet oder verbietet.
„Katholische Protestanten“
Für beide Fragen – „Meinungsverschiedenheiten“ in der Lehre und Bischofsweihen – gibt es tatsächlich „eine klare Lösung“, die allerdings nicht die der „TIA“ ist, beide „separat“ zu behandeln und das eine zu bejahen, das andere zu verneinen. Die Lösung ist für beide dieselbe: „Meinungsverschiedenheiten“ mit dem Papst in der Lehre und Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat bzw. sogar gegen päpstliches Verbot gibt es nicht – wenn es sich wirklich um den Papst handelt. Anders wäre es, wenn der Mann gar nicht Papst ist. Aber das wäre ja „Sedisvakantismus“, und der ist auf jeden Fall tabu, für die „Piusbrüder“ wie für „TIA“ wie für die „konziliare Kirche“. Darin besteht ihre große Einigkeit.
Meuterei gegen den Kapitän auf einem Schiffe war stets ein strafwürdiges Verbrechen. Im „Schiff“ der Kirche wird es mit Exkommunikation geahndet (wie Guimaraes oben selber betonte). Es sei denn, es handle sich gar nicht um den Kapitän, sondern einen Piraten, der das Schiff gekapert hat. Rebellion, gleich auf welchem Gebiet, ist nie katholisch. Jede Rebellion gegen die legitime Autorität ist eine Nachahmung jener ersten Rebellion, die der Erzengel Michael im Himmel niederschlug. Rebellion in der Kirche, Rebellion gegen den Heiligen Vater ist protestantischen Wesens, nicht katholisch. Beide, „TIA“ und „Piusbruderschaft“, sind leider von diesem Geiste. Darin besteht ihre fundamentale Übereinstimmung, mögen sie sonst ihre Differenzen haben. Wir sehen aber einmal mehr, welch kuriose Früchte das langwährende außerordentliche Interregnum trägt: „katholische“ Schismatiker und „katholische“ Protestanten. Ein Grund mehr für uns, uns vor diesen Gefahren in Acht zu nehmen.