Schisma statt „Notstand“

Albert Jaquemin ist der Name eines französischen Priesters, der ehedem bei der „Piusbruderschaft“ war, diese jedoch im Jahre des Herrn 1988 aus Protest gegen die schismatischen Bischofsweihen verließ und sich der Diözese von Paris eingliedern ließ. Mittlerweile ist er Doktor beider Rechte, pardon, Doktor der Rechtsgeschichte und des kanonischen Rechts, hält Vorlesungen am „Institut Catholique“ von Paris und ist seit 2022 Vorsitzender des „Nationalen Kanonischen Strafgerichts“ der französischen „Bischofskonferenz“.

Rorate Caeli“ veröffentlichte ein Interview, das dieser Mann der französischen Internetseite „Le Salon Beige“ gewährt hat, die ihn als intimen Kenner der Verhältnisse zu den bevorstehenden „Pius“-Bischofsweihen befragte. Vielfach, so werden wir eingeführt, würden diese Weihen als die unmittelbare Folge der gescheiterten Verhandlungen zwischen der „Piusbruderschaft“ und „Rom“ angesehen, doch greife dies für Jaquemin zu kurz. Er sieht darin das Stadium eines längeren Prozesses, der bereits in den 1970er Jahren in Gang gesetzt wurde. Unter Berücksichtigung der dogmatischen und ekklesiologischen Entwicklung Lefebvres will er uns zeigen, daß es nicht nur um eine disziplinarische oder liturgische Auseinandersetzung gehe, sondern daß viel grundlegendere Fragen dahinter stecken, nämlich die Natur der Tradition, die Autorität des „lebendigen Lehramts“ und die „hierarchische Gemeinschaft“ in der Kirche mit ihren Bedingungen. Jaquemin scheint ein kluger Kopf zu sein, der nicht mit den üblichen Schlagworten herumwirft, sondern den Dingen auf den Grund geht. Das verspricht interessant zu werden.

„Notstand“

Die „Piusbruderschaft“, so die einleitende Frage von „Le Salon Beige“, rechtfertige die neuerliche Konsekration von Bischöfen mit dem Hinweis auf einen „Notstand“, in welchem sich die Kirche befinde. Was sei davon zu halten? Könne ein solcher „Notstand“ die Weihe von Bischöfen gegen den Willen des Papstes erlaubt machen? Jaquemin gibt darauf die klare und zutreffende Antwort, daß ein „Notstand“, auch wenn er existiere, niemals gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes geltend gemacht werden könne. Das Kirchenrecht erkenne das Prinzip des „Notstands“ an, insbesondere wenn es darum gehe, „das Heil der Gläubigen unter außergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten“, wie z.B. bei Kriegen, Verfolgungen, in Todesgefahr, bei dauerhafter Unmöglichkeit, die Sakramente zu erhalten, oder einer vorübergehenden Unmöglichkeit, die kirchlichen Autoritäten zu erreichen. Die betreffende Gefahr müsse ein „wesentliches Gut der Kirche“ betreffen, sie müsse schwer, objektiv, aktuell gegeben oder drohend bevorstehend sein. Insbesondere sei vorausgesetzt, daß keine alternative legitime Lösung vorhanden sei. Schließlich müßten die angewendeten Mittel der Gefahr proportional sein und mit der hierarchischen Struktur der Kirche vereinbar. Der Notstand sei somit nicht ein Ausnahmerecht, um sich einseitig vom Gehorsam gegen die Kirche zu dispensieren.

Es freut uns, daß hier jemand ist, der nicht blumig vom „Notstand“ faselt, sondern einmal genau definiert, was ein solcher „Notstand“ bedeutet und wie nach den Regeln des Kirchenrechts damit umzugehen ist. Sehr gut! Außerdem, fährt Jaquemin fort, könne ein Notstand nicht von einer partikulären Gruppe ausgerufen werden, um diesen zu ihrem eigenen Vorteil zu nützen. (Das wäre sonst sehr praktisch. Es könnte dann, um ein kleines Beispiel zu nennen, in irgendeiner Stadt eine Gaunerbande einfach den „Notstand“ ausrufen, um ungestört die Häuser zu plündern.) In der katholischen Kirche obliege „die endgültige Beurteilung einer solchen Situation stets der zuständigen Autorität – und insbesondere dem Heiligen Stuhl –, wenn die betreffende Handlung die kirchliche Struktur berührt“. Wir glücklich sind wir, das hier einmal klar ausgesprochen zu hören!

Damals und heute

Im Jahr 1988 habe sich die „Piusbruderschaft“ auf den „Notstand“ berufen, um ihre Bischofsweihen zu rechtfertigen. In ihrer Sicht bedrohte die „Krise“ in Lehre und Liturgie, welche dem „II. Vatikanum“ folgte, die Weitergabe des katholischen Glaubens und Priestertums. Erzbischof Lefebvre zufolge sollten die Bischofsweihen einen außerordentlichen Akt zur Rettung der Tradition darstellen. In der Praxis hätten sie zu einer zunehmenden „Autonomisierung“ oder „Emanzipation“ der „Piusbrüder“ von der römischen Autorität geführt. Schon 1988 sei das Argument im Grunde obsolet gewesen, weil der „Heilige Stuhl“ im Prinzip eine Bischofsweihe für die „Piusbruderschaft“ zugestanden hatte, und zwar für den 15. August jenes Jahres. Rom hat somit eine „kanonische Lösung“ offeriert, welche die Fortsetzung des Werkes Lefebvres ermöglichte, ohne die „kirchliche Gemeinschaft“ zu brechen, weshalb eine wesentliche Bedingung für den „Notstand“ – das Fehlen einer anderen legitimen Lösung – schon einmal nicht vorhanden war. Überhaupt habe die Entscheidung Lefebvres keines der Kriterien für einen Notstand erfüllt. Deshalb habe „Johannes Paul II.“ diese Weihen in seinem „Motu Proprio Ecclesia Dei“ auch als „schismatischen Akt“ deklariert. (Der eigentliche Grund dürfte der gewesen sein, daß Lefebvre gar keine wirkliche „legale“ Lösung anstrebte, weil er sich schlicht sein ureigenstes „Baby“, die „Piusbruderschaft“, nicht wegnehmen lassen wollte. Niemand sollte ihm in sein Werk irgendetwas dreinfunken oder dreinreden können, kein „Papst“ und kein Bischof.)

Heute nun sei die Sachlage noch verfahrener. Die „Piusbruderschaft“ habe ihre Haltung weiter verhärtet und behaupte nun, daß die gewöhnlichen Heiligungsmittel aus der katholischen Kirche praktisch verschwunden seien und die „Tradition“ im eigentlichen Sinne nur bei ihr und in ihrer Gemeinschaft fortbestehe. Abgesehen davon, daß es nicht Aufgabe einer einzelnen Priestergruppe sei, eine solche „Diagnose über den Zustand der Weltkirche“ zu stellen, stehe diese Behauptung in direktem Widerspruch zur katholischen Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche, stellt Jaquemin fest und hat vollkommen recht. „Zu behaupten, die hierarchische Kirche habe im Wesentlichen aufgehört, die ordentliche Weitergabe des Glaubens, der Sakramente und der Gnade zu gewährleisten, kommt praktisch der Leugnung gleich, daß Christus in seiner Kirche gegenwärtig und wirksam bleibt.“ So ist es.

„Substitutions-Ekklesiologie“

Damit gelangt Jaquemin zum „Kern der Sache“ und statuiert: „Die Piusbruderschaft entwickelt eindeutig eine Substitutions-Ekklesiologie, die der katholischen Tradition fremd ist.“ „Substitutions-Ekklesiologie“ ist ein ausgezeichneter Ausdruck dafür. „Sie [die Piusbruderschaft] betrachtet sich selber als mit der Mission betraut – ohne anzugeben, von welcher Instanz – die angeblichen Versäumnisse der Kirche selbst auszugleichen.“ Wir dürfen korrigieren: Diese „Instanz“ hat Lefebvre sehr wohl angegeben und sehr gerne genannt. Es war niemand anders als die „göttliche Vorsehung“, also Gott selber, der den „Piusbrüdern“ diese „Mission“ auferlegt hat. Die „Anerkennung des Papstes“ sei nunmehr „rein theoretisch“, bemerkt Jaquemin, in der Praxis sei die wahre Autorität auf die Parallel-„Jurisdiktion“ der „Piusbruderschaft“ übergegangen, die selber entscheide, wo die „authentische Tradition“ zu finden sei und wann der Gehorsam gegen den „Heiligen Stuhl“ auszusetzen sei. Der Mann hat es vollkommen erfaßt!

Er erinnert daran, daß ein Schisma nicht darin bestehe, die Autorität des römischen Pontifex zu leugnen, sondern genau darin, hartnäckig die Unterwerfung unter dieselbe zu verweigern. Dies führe in der Praxis – allen Beteuerungen der Treue gegenüber dem Nachfolger Petri zum Trotz – zur „Bildung einer autonomen kirchlichen Struktur und eines eigenständigen kirchlichen Lebens außerhalb der hierarchischen Gemeinschaft“, wie es bei der „FSSPX“ längst geschehen ist. Daher seien die 1988er Konsekrationen als „schismatischer Akt“ bezeichnet worden. Die Weihe von Bischöfen gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes schädige die sichtbare Einheit der Kirche schwer, und zwar in einem Bereich, der direkt ihre göttliche Verfassung berühre. Einmal mehr sind wir erbaut, wie klar der Herr Pater die Dinge sieht und ausspricht, die von den Tradis gerne unter dem Schleier der Verschwommenheit und diffusen Begriffsverwirrung gehalten werden. So sprechen die Lefebvristen beispielsweise niemals von Bischofsweihen „gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes“, sondern höchstens von Bischofsweihen „ohne päpstliches Mandat“, was zwei ganz verschiedene Paar Stiefel sind.

Daher, so das Fazit Jaquemins für diesen ersten Abschnitt, seien die für 1. Juli dieses Jahres geplanten neuen Bischofsweihen „ohne päpstliches Mandat“ nicht einfach eine Wiederholung von 1988, sondern eine „beträchtliche Verschlimmerung“. 1988 hatte Erzbischof Lefebvre angegeben, eine außergewöhnliche, ausnahmsweise Handlung in einer „Übergangssituation“ zu vollziehen. Jetzt, fast vierzig Jahre später, sei die Wiederholung derselben Geste die Manifestation der endgültigen Zementierung der „Bruderschaft“ in einer „Logik der Trennung“. Nach Jahrzehnten der fortwährenden Verweigerung einer „kanonischen Regulierung“ und der zunehmenden „Autonomisierung“ würden die neuen Weihen nur den Willen bekunden, „eine von der römischen Autorität unabhängige bischöfliche Sukzession aufrechtzuerhalten“. Und genau darum geht es ja. Diese Weihen wären somit nicht mehr nur ein einzelner „schismatischer Akt“, „sondern – gerade aufgrund ihrer Wiederholung – der Höhepunkt eines faktisch vollendeten Schismas, auch wenn der Begriff von denjenigen, die es herbeiführen, weiterhin abgelehnt wird“. Die „Piusbruderschaft“ geht damit den „klassischen“ Weg aller Schismatiker, die nicht anerkennen wollen, im Schisma zu sein, und nicht bereit sind umzukehren, weshalb sie sich zunehmend in ihrem Schisma verhärten.

Keine Frage der Liturgie, sondern der Lehrautorität

Le Salon Beige“ will wissen, ob nicht die „römischen Autoritäten“ ein wenig mit schuld daran seien, daß es so weit gekommen ist, wenn man daran denke, daß „Johannes Paul II.“ und „Benedikt XVI.“ den „Traditionalisten“ sehr weit entgegengekommen seien, bis mit „Traditionis Custodes“ alle ihre Bemühungen abgewürgt wurden. Darauf entgegnet Abbé Jaquemin, daß das wahre Problem hinter den von der „Piusbruderschaft“ anvisierten Konsekration nicht liturgisch, sondern ekklesiologisch sei. Ein wahres Wort! Er legt den Finger auf den richtigen Nerv. Die Frage der Feier der „Tridentinischen Messe“ könne nicht mehr ernsthaft ins Spiel gebracht werden, hätte sich doch seit 1988 die Möglichkeit vervielfältigt, diese Liturgie „in der katholischen Kirche“ zu feiern, auch außerhalb der Bruderschaft, bei „Instituten, die in Gemeinschaft mit Rom stehen, und sogar, trotz der jüngsten Einschränkungen (die jederzeit gelockert werden können [und auch schon gelockert werden]), in zahlreichen Diözesen auf der ganzen Welt“. In Wahrheit gehe es bei den Auseinandersetzungen zwischen der „FSSPX“ und dem „Heiligen Stuhl“ nicht um die „Feier der alten Liturgie“, sondern um die Lehrautorität des „II. Vatikanums“, die Auslegung der Tradition und letztlich um das Wesen der kirchlichen Autorität selbst. Das hatte übrigens Bergoglio sehr richtig erkannt, und genau das war es, weshalb er mit „Traditionis Custodes“ – der Titel allein drückt bereits alles aus – den aufsässigen Tradis einen Riegel vorschieben wollte. Die „alte Messe“ hätte er ihnen schon vergönnt, aber er sah genau, was wirklich dahinter steckte.

1988, erinnert Jaquemin, habe Erzbischof Lefebvre sich auf die Notwendigkeit berufen, das „Überleben des Priestertums und des tridentischen Ritus“ zu gewährleisten. Dieses Argument sei heute obsolet. Die „tridentinische Liturgie“ existiere nach wie vor „in der Kirche“, und von Rom anerkannte Priester, Seminarien und Gemeinschaften stellten deren Weitergabe sicher. Wenn die „Piusbruderschaft“ jetzt neue Konsekrationen ins Auge fasse, dann weniger zum Erhalt eines liturgischen Ritus als vielmehr zur Aufrechterhaltung ihrer dogmatischen und ekklesiologischen Position. Vielfach werde behauptet, daß es ohne Lefebvre und seine Weihen die heutigen „traditionellen Institute“, die in „Gemeinschaft mit Rom“ stehen, gar nicht geben würde. Dagegen sei zu sagen, daß die abweisende Haltung, die der „Heilige Stuhl“ lange Zeit im Hinblick auf die „tridentinische Messe“ gehegt habe, gerade daraus resultierte, daß Erzbischof Lefebvre die Frage der Liturgie mit einer „dogmatischen Infragestellung des Konzils und der römischen Autorität“ verknüpft hatte und diese somit untrennbar mit einer ekklesiologischen Opposition gegen die Autorität Roms verbunden war.

Überdies und vor allem profitierten die heutigen „altrituellen“ Institute von den vom „Heiligen Stuhl“ den „Piusbrüdern“ bereits im „Protokoll“ vom 5. Mai 1988 gewährten Zugeständnissen, jenem Abkommen, das Lefebvre schließlich zurückwies. Das bedeute, daß die Bedingungen für die erlaubte Zelebration der „Messe des heiligen Pius V.“ bereits in trockenen Tüchern gewesen seien, bevor die unerlaubten Konsekrationen stattfanden. Diese waren somit nicht die notwendige Bedingung für das „Überleben der tridentinischen Liturgie in der Kirche“. Das ist fein beobachtet. Tatsache ist, daß die „tridentinische Messe“ für Lefebvre immer nur der Aufhänger oder Vorwand war für seine eigentlichen Absichten, zumal er selber in liturgischen Dingen wenig Klarheit und Eindeutigkeit aufwies. Wir erinnern daran, daß zu Beginn, Anfang der 1970er Jahre, in der „Piusbruderschaft“ der „frühkonziliare“ 1965er Ritus in Gebrauch war, bis dann unter dem Druck der Seminaristen zur Version von 1962 gewechselt wurde, wobei bis Ende der 1970er Jahre auch noch frühere Versionen benutzt wurden, ehe Lefebvre zu Beginn der 1980er Jahre aufgrund seiner Verhandlungen mit „Rom“ aus politisch-taktischen Gründen die 1962er Bücher verbindlich vorschrieb – was allein schon zeigt, daß die Liturgie für ihn im Dienste anderer Interessen stand.

„Objektiv schismatisch“

Heute nun, bemerkt Jaquemin, sei die unterschwellige Bedeutung der Ereignisse noch schwerwiegender. Der wahre Grund hinter den neuen Konsekrationen sei der, daß die „Piusbruderschaft“ der Auffassung sei, sie selber müsse, unabhängig vom Urteil des Heiligen Stuhles, für die „authentische Kontinuität der katholischen Tradition“ sorgen. Das aber bedeute, daß sie sich selber eine „normative Funktion“ zuschreibe, „die in der Praxis über dem Lehramt der Kirche steht“. Somit drehe sich die Frage nicht mehr um eine liturgische Form, die vielleicht wenig zuvorkommend behandelt werde, sondern es gehe schlicht um die Frage einer „parallelen Lehrautorität“. Wobei man eigentlich nicht einmal von einer „parallelen“ Lehrautorität sprechen kann, beanspruchen die „Piusbrüder“ doch sogar eine ihrem „Heiligen Stuhl“ überlegene Lehrautorität.

Vielleicht, meint der Abbé, hätten die durch „Traditionis Custodes“ eingeführten Beschränkungen unter den der „alten Liturgie“ verbundenen Gläubigen den Eindruck von Unverstandensein oder Ungerechtigkeit erweckt. Das aber sei nicht hinreichend, um Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat zu erklären oder gar zu rechtfertigen. Diese entsprächen vielmehr der Logik der dauerhaften Etablierung einer bischöflichen Sukzession, die entgegen dem sogenannten „neo-modernistischen Rom“ das garantieren solle, was die „Piusbrüder“ als die „wahre Tradition“ ansehen. Daher handle es sich nicht um einen disziplinären Konflikt, sondern um die Zuspitzung einer „Logik der doktrinären und hierarchischen Absonderung“, die „objektiv schismatisch“ sei. Dem können wir nur zustimmen.

Die „Piusbrüder“ und die „deutschen Bischöfe“

Die dritte und letzte Frage an den Pater formuliert das, was viele „Tradis“ aufgrund ihrer getroffenen Befindlichkeit gerne vorbringen: Warum läßt man die „deutschen Bischöfe“ und andere gewähren und ihren „Synodalen Weg“ gehen, ohne daß diese dafür sanktioniert werden, während man bei braven „traditionellen“ Bischöfen gleich mit „Exkommunikation“ zur Hand ist. Das ist doch ungerecht! Darauf antwortet unser Doktor „beider Rechte“ ganz lapidar mit dem Kirchenrecht. Dieses sehe in can. 1387 („Neues Kirchenrecht“ von 1983) für Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat die Strafe der automatischen Exkommunikation („latae sententiae“) vor. (Obwohl sich diese Bestimmung im „neuen Kirchenrecht“ findet, ist sie nicht neu, sondern geht auf Papst Pius XII. zurück.) Dies sei deswegen so geregelt, weil es um eine sehr schwerwiegende Sache gehe, welche die hierarchische Konstitution der Kirche und ihre sichtbare Einheit betreffe. Ein Bischof, der so handle, stelle sich durch die Handlung selber außerhalb der Gemeinschaft der Kirche („Ex-communio“). Der Heilige Stuhl habe in diesem Fall nichts weiter zu tun, als die Tatsache festzustellen und die durch die Tat selber bereits eingetretene Strafe zu erklären. Am 13. Mai dieses Jahres habe der „Präfekt des Dikasteriums der Glaubenslehre“ nichts anderes getan, als diese kanonische Sachlage anhand des „Motu Proprio Ecclesia Dei“ von 1988 und der „Nota explicativa“ des „Päpstlichen Rates für Gesetzestexte“ von 1996 darzulegen, wie sie sich im Fall einer Wiederholung des schismatischen Aktes präsentiere. (Dies war es gewesen, was die „Tradis“ so auf die Palme gebracht und zu ihrem anklagenden Fingerzeig auf die „deutschen Bischöfe“ animiert hatte.)

Der Fall der „deutschen Bischöfen“ sei anders gelagert. Auch wenn einige ihrer Positionen zweifellos die katholische Morallehre und die kirchliche Autorität sowie die Natur der Kirche selber in Frage stellten und eine schwere Herausforderung seien, so habe „Rom“ doch bereits mehrfach darauf reagiert. Es gehe hier aber nicht um einzelne kanonische Handlungen, welche eine Exkommunikation „latae sententiae“ mit sich brächten. Vielmehr sei man mit „schweren Lehrirrtümern“ konfrontiert, mit ekklesiologischen Angriffen und Akten des Ungehorsams, die mit der Zeit zu Sanktionen führen könnten, aber durch verschiedene Verfahren. Nun ja, wenn die „deutschen Bischöfe“ „schwere Lehrirrtümer“ vertreten – vulgo „Häresien“ – und sich „ekklesiologische Angriffe“ und habituellen Ungehorsam leisten – vulgo „Schisma“, dann sind sie genauso „latae sententiae“ exkommuniziert wie die künftigen „Pius“-Bischöfe. Richtig ist, daß es bei ihnen nicht einen einzelnen plakativen Akt gibt, wo man ansetzen könnte, sondern ein ganzes Konglomerat, das man aufdröseln müßte. Richtig ist aber auch, daß man tatsächlich mit zweierlei Maß mißt, denn die „deutschen Bischöfe“ befinden sich forsch voran auf dem revolutionären Weg des „II. Vatikanums“, nur zu weit voraus, während die „Piusbrüder“ zurück wollen, was ja nun gar nicht geht. Aber interessant ist, daß selbst den „Traditionalisten“ die Parallele zwischen den „Piusbrüdern“ und den „deutschen Bischöfen“ auffällt, die tatsächlich beide „objektiv im Schisma“ sind.

Bruch in verschiedenen Formen

Jaquemin jedoch verteidigt die „römischen Autoritäten“ gegen den Vorwurf eines „doppelten Standards“. Es handle sich um zwei verschiedene Sachverhalte, die verschiedene „legale Mechanismen“ in Gang setzten. Im einen Fall gebe es die automatisch eintretende Strafe, im anderen Fall müsse die kirchliche Autorität nach und nach die „genaue Natur“ des Irrtums feststellen und die Anrechenbarkeit sowie die mögliche Widersetzlichkeit der Betroffenen einschätzen. Kurz, es geht um eine heikle politische Angelegenheit, und man will ja die „deutschen Bischöfe“ nicht völlig verprellen, zumal sie über viel Geld verfügen. „Es sei hinzugefügt“, so versucht Jaquemin sein „Rom“ zu retten, „daß der Heilige Stuhl niemals ausgeschlossen hat, kanonische Sanktionen gegen bestimmte deutsche Amtsträger zu verhängen, falls diese an Positionen festhalten, die mit der katholischen Lehre unvereinbar sind, oder die Kirche in Deutschland konkret auf einen Weg führen, der der kirchlichen Gemeinschaft zuwiderläuft“. Mehrere jüngste Interventionen aus Rom zielten gerade darauf ab, zu verhindern, daß ein nationaler Synodenprozeß den Anspruch erhebt, „sich als autonome Lehrinstanz gegenüber dem universalen Lehramt der Kirche zu etablieren.“ Auch Bergoglio war mit dem „Synodalen Weg“ der „deutschen Bischöfe“ nicht zufrieden und hat ihnen mehrmals auf die Finger geklopft. Nur, wie gesagt, haben diese natürlich politisch und finanziell ein ganz anderes Gewicht als die ewig mosernde kleine Schar von „Traditionalisten“. Immerhin ehrt es Jaquemin, daß er seinen „Heiligen Stuhl“ in Schutz nehmen und verteidigen will – ganz anders als die „Tradis“, die ihn zwar ebenfalls für ihren „Heiligen Stuhl“ halten, was sie aber nicht hindert, ihn munter anzugreifen und niederzumachen und sich ihm zu widersetzen.

In beiden Fällen, resümiert der Abbé, gehe es um die fundamentale Frage der Einheit der Kirche und der Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri. Und da haben sich die „deutschen Bischöfe“ und die „Piusbruderschaft“ gegenseitig nichts vorzuwerfen, da sie es beide damit nicht ernst nehmen und sowohl die „Einheit der Kirche“ als auch die „Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri“ gebrochen haben. Die Formen des Bruches, ihre kanonische Natur und die rechtlichen Konsequenzen seien freilich verschieden, und das können wir gelten lassen.

Zusammenfassung

Wir fassen zusammen. Der Vorwand eines „Notstands“ ist unzulässig, da ein solcher niemals gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes geltend gemacht werden könnte. In der katholischen Kirche obliegt „die endgültige Beurteilung einer solchen Situation stets der zuständigen Autorität – und insbesondere dem Heiligen Stuhl –, wenn die betreffende Handlung die kirchliche Struktur berührt“. Solange die „Piusbruderschaft“ daran festhält, es bei den Modernisten im Vatikan mit dem „Heiligen Stuhl“ zu tun zu haben, kann sie sich für ihren Widerstand gegen diese auf keinen „Notstand“ berufen. Schon bei den Bischofsweihen von 1988 hatte Erzbischof Lefebvre zu unrecht einen „Notstand“ bemüht, denn er selber hatte die „legitime Lösung“ ausgeschlagen, die ihm angeboten worden war. Erst recht steht die „Piusbruderschaft“ heute mit ihrer Behauptung eines „Notstands“, der die ganze Weltkirche betreffe und dem sie allein abhelfen könnte, in „direktem Widerspruch zur katholischen Lehre von der Unfehlbarkeit der Kirche“. „Zu behaupten, die hierarchische Kirche habe im Wesentlichen aufgehört, die ordentliche Weitergabe des Glaubens, der Sakramente und der Gnade zu gewährleisten, kommt praktisch der Leugnung gleich, daß Christus in seiner Kirche gegenwärtig und wirksam bleibt.“

In Wahrheit geht es nicht um einen „Notstand“, sondern um ein ekklesiologisches Problem. Die „Piusbrüder“ haben eine „Substitutions-Ekklesiologie“ entwickelt, „die der katholischen Tradition fremd ist“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als ein „faktisch vollendetes Schisma“ mit der Aufrechterhaltung einer „von der römischen Autorität unabhängigen bischöflichen Sukzession“. Auch die immer wieder vorgeschobene Begründung mit dem Erhalt des „tridentinischen Ritus“ ist obsolet, zumal dieser inzwischen trotz „Traditionis Custodes“ breit verfügbar ist. In Wahrheit geht es um die Frage der Lehrautorität. Das Problem ist kein liturgisches, sondern ein ekklesiologisches. Die „Piusbruderschaft“ schreibt sich eine „normative Funktion“ zu, die „in der Praxis über dem Lehramt der Kirche steht“. Sie beansprucht eine „parallele Lehrautorität“ bzw. sogar eine dem Heiligen Stuhl überlegene Lehrautorität. Der Vergleich zwischen den „Piusbrüdern“ und den „deutschen Bischöfen“ ist zwar einerseits erhellend, weil beide „objektiv im Schisma“ sind, andererseits aber irreführend, weil es sich um einen „Bruch in verschiedenen Formen“ handelt.

Wir sind Herrn Abbé Jaquemin sehr dankbar für seine professionelle und kompetente Analyse, die viel substantieller ist und uns viel weiter bringt als der übliche Hickhack und „Blabla“ im Internet. Wir würden uns wünschen, daß alle Diskussionen, bei allen Unterschieden und Gegensätzen, sich auf diesem Niveau abspielen würden.