Schismatüchtig

In der „Piusbruderschaft“ geht man mit dem Gedanken um, in nächster Zukunft neue Bischöfe zu weihen. Denn die „alten“ sind nun wirklich alt und zudem auf die Zahl von zweien geschrumpft, weshalb sie den Anforderungen kaum noch nachkommen können. Aus gegebenem Anlaß will man die Gläubigen auf das bevorstehende Ereignis vorbereiten. Ebenso wie die Politik uns im Hinblick auf einen offensichtlich auf uns zukommenden Krieg „kriegstüchtig“ machen möchte, so wollen die „Piusbrüder“ ihre Gläubigen „schismatüchtig“ machen. Zu diesem Zweck hat man eine noch aus dem Schisma-Jahr 1988 stammende alte Arbeit wieder ausgegraben und sie auf den Internet-Seiten der „Piusbruderschaft“ in mehreren Sprachen den geneigten Gläubigen erneut präsentiert, um sie gegen etwaige Bedenken zu imprägnieren und zu versichern, daß sie „weder schismatisch noch exkommuniziert“ seien, wenn sie sich weiterhin den „Piusbrüdern“ anvertrauen.

Verwirrung

„Ni schismatiques ni excommuniés“ lautete der Titel einer „Studie“, die im September 1988, dem Jahr der legendären Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre, in der Zeitschrift „Si si no no“ und zugleich im „Courrier de Rome“ erschien. Dieser Artikel, so versichert uns die deutsche Version auf den „Pius“-Seiten, sei „inzwischen schwer zu finden“ und habe daher „eine neue Präsentation verdient“. Es fänden sich darin „die grundlegenden Argumente, auf die sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. stützt, um die Weihen von 1988 zu erklären“, und das dürften zugleich die „Argumente“ sein, mit denen sie auch heute, nach 37 Jahren, die Wiederholung solcher Weihen – wahrscheinlich wieder gegen den ausdrücklichen Willen ihres „Papstes“ – „erklären“ will.

Dankenswerterweise finden wir auch gleich eine Zusammenfassung des „umfangreichen“ Artikels – in der französischen Fassung als „pdf“-Datei umfaßt er 23 Seiten – wie folgt: „Der Text beginnt mit der Feststellung, dass es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Kirche eine immer größer werdende Verwirrung gibt, die sich tiefgreifend auf Dogmen, Moral, Disziplin, Liturgie auswirkt. Die Gläubigen sind zwischen ihrem Glauben und dem Gehorsam gegenüber den neuen kirchlichen Orientierungen, die von der Hierarchie vorgegeben werden, hin- und hergerissen.“ Da wäre vor allem zu fragen, ob nicht in den seither verflossenen fast vierzig Jahren die Möglichkeit gewesen wäre, diese „Verwirrung“ zu sortieren und den „hin- und hergerissenen“ Gläubigen eine klare Orientierung zu vermitteln. Wieso tischt man ihnen wieder die „Verwirrung“ aus den 1980er Jahren auf statt sie mit den eindeutigen Fakten aus dem Jahr 2025 zu konfrontieren?

Führungsaufgaben

Weiter in der Zusammenfassung: „Angesichts dieses allgemeinen Führungsversagens [v.a. der „Pius-Führung“, s.o.] sind diejenigen, die ihren Glauben intakt halten wollen, gezwungen, eine Entscheidung zu treffen, nämlich Gott mehr zu gehorchen als den Menschen. Nicht aus Ungehorsam gegenüber den legitimen Autoritäten, sondern aus Treue zu Christus, dem Oberhaupt der Kirche, dessen Stellvertreter der Papst ist.“ Das, so gestehen wir, erzeugt bei uns einige „Verwirrung“. Denn hat nicht Papst Pius XII. in seiner Enzyklika „Mystici Corporis“ geschrieben:

„In seiner Weisheit konnte Er [Christus] ja den von Ihm geschaffenen gesellschaftlichen Leib der Kirche keineswegs ohne sichtbares Haupt lassen. Man kann auch nicht, um diese Wahrheit in Abrede zu stellen, behaupten, durch den in der Kirche aufgestellten Rechtsprimat sei dieser mystische Leib mit einem doppelten Haupte versehen. Denn Petrus ist kraft des Primates nur der Stellvertreter Christi, und daher gibt es nur ein einziges Haupt dieses Leibes, nämlich Christus. Er hört zwar nicht auf, die Kirche auf geheimnisvolle Weise in eigener Person zu regieren, auf sichtbare Weise jedoch leitet Er sie durch den, der auf Erden seine Stelle vertritt. Bereits nach seiner glorreichen Himmelfahrt war die Kirche nicht nur auf Ihm selber, sondern auch auf Petrus als dem sichtbaren Grundstein erbaut. Daß Christus und sein Stellvertreter auf Erden nur ein einziges Haupt ausmachen, hat Bonifaz VIII., Unser Vorgänger unvergeßlichen Andenkens, durch das apostolische Schreiben Unam Sanctam feierlich erklärt (Corp. Iur. Can., Extr. comm., I, 8, 1), und seine Nachfolger haben diese Lehre immerfort wiederholt“ (Hervorhebung von uns).

Wie soll es nun angehen, daß wir entgegen dieser immerwährenden und unfehlbaren Lehre der Kirche doch plötzlich einen Unterschied machen und „aus Treue zu Christus, dem Oberhaupt der Kirche“, Seinem Stellvertreter, dem Papst, ungehorsam sind, obwohl doch beide „nur ein einziges Haupt ausmachen“? Sollen wir ein und demselben Haupt gleichzeitig treu und ungehorsam sein? Oder sollen wir uns lieber an die Devise des heiligen Alphons Maria von Liguori halten: „Der Wille des Papstes, der Wille Gottes“? Was das „Führungsversagen“ betrifft, so könnte es ein solches bisweilen geben, wenn der Papst z.B. nicht oder nicht ausreichend reagiert. Doch erstens würde uns das trotzdem nicht zum Ungehorsam gegen den Papst berechtigen, und zweitens kann man ein solches „Versagen“ den „Konziliaren Päpsten“ gewiß nicht vorwerfen, am wenigsten Bergoglio, der seine „Führungsrolle“ gewissenhaft wahrnimmt, sogar noch vom Krankenbett aus (wenngleich nicht immer zur Freude der „Traditionalisten“). Schon gar nicht gilt es für die Bischofsweihen von 1988, als „Johannes Paul II.“ sehr getreulich seinen „Führungsaufgaben“ nachkam, die Weihen verbot und mit Sanktionen belegte.

Entscheidungen und Orientierungen

Die „Piusbrüder“ erläutern: „Leider kann es vorkommen, dass der Papst Entscheidungen oder Orientierungen trifft, die von denen Christi abweichen. Dies ist grundsätzlich relativ selten geschehen, jedoch in der Geschichte der Kirche mehrfach vorgekommen.“ Dazu wieder unsere Frage: Wie können wir denn wissen, ob und wann „der Papst Entscheidungen oder Orientierungen trifft, die von denen Christi abweichen“, da uns die „Entscheidungen und Orientierungen“ Christi doch nur aus dem Mund von dessen Stellvertreter auf Erden bekannt sind? Und wo bitteschön sind die Belege, daß solches „in der Geschichte der Kirche mehrfach vorgekommen“ sei? Vielleicht finden wir diese später in der französischen Arbeit, aber vorläufig weisen wir eine solche Behauptung zurück unter Berufung auf das Vatikanische Konzil, das in seiner Konstitution „Pastor Aeternus“ unter Bezugnahme auf die Worte Verheißung des Heilands „Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen“ (Mt 16, 18) lehrt:

„Die Wahrheit dieses Ausspruches beweisen die geschichtlichen Tatsachen. Stets blieb beim Apostolischen Stuhl die katholische Religion unversehrt erhalten; allzeit stand bei ihm die Glaubenslehre hoch und heilig in Ehren.“ Ferner: „Die von den Päpsten verkündete apostolische Lehre haben denn auch die altehrwürdigen Väter ohne Ausnahme angenommen, und die rechtgläubigen, heiligen Lehrer sind ihr ehrfürchtig gefolgt. Denn sie wußten zu klar, daß der Lehrstuhl des heiligen Petrus von jedem Irrtum immerdar frei bleiben werde, weil der Herr, unser Erlöser, dem obersten seiner Jünger das göttliche Versprechen, getan: ‚Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht wanke, und du hinwieder stärke dereinst deine Brüder.‘“

Nie wird der Papst „Entscheidungen oder Orientierungen“ treffen, „die von denen Christi abweichen“. Das genau verhindert die Unfehlbarkeit.

Einheit der Kirche

Weiter meinen die „Piusbrüder“ in ihrer Paraphrase der „Studie“: „Die Aufgabe des Stellvertreters Christi besteht darin, die Einheit der Kirche zu gewährleisten, insbesondere in Fragen des Glaubens, der Leitung und der Gemeinschaft.“ Sehr richtig, und er allein kann diese Einheit wirken. „Wenn er jedoch sein Amt ausübt, indem er zu sehr persönlichen Ideen oder Vorstellungen folgt, kann es ihm passieren, dass er sich von seiner Funktion löst und versagt.“ Davon haben wir in der „traditionellen“ Lehre der Kirche nie etwas gehört. Im Bibelkommentar von Arndt-Allioli zu der Verheißung Mt 16, 18 lesen wir etwa folgendes:

„Was das Fundament [Petrus, der Fels] zu leisten hat, sagt der Herr selbst 7, 24: die Festigkeit. Doch zugleich gibt das Fundament den Teilen ihre Einheit, da alles, was außerhalb desselben gebaut ist, nicht eines mit dem Hause ist. Da nun Christi Kirche eine Vereinigung von Menschen ist, erhält diese ihre Festigkeit und Einheit durch ihre Verbindung mit dem heil. Petrus. Mithin haben sich alle seiner Autorität zu unterwerfen. In den Worten des Herrn ist zugleich die Verheißung enthalten, daß er Sorge tragen werde, damit Petrus wirklich diese Festigkeit und Einheit erhalte und seine Aufgabe als Fundament erfülle. Wodurch? Durch den Glauben, den er bekennt. Da nun die von Christus gegründete Kirche durch alle Zeiten bestehen soll: Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen, so muß dies Fundament ebenso beständig sein wie die Kirche. Christus ist selbst das Hauptfundament der Kirche. (1 Kor. 3, 11). Aber wie es Gott allein eigen ist, die Sünden zu vergeben und er diese Gewalt dennoch den Aposteln mitteilt, so will Christus, das erste Fundament, auch dem heil. Petrus seine Festigkeit mitteilen. (Chrys. Leo.)“

Das ist die katholische Lehre. Wie die „Studie“ der „Piusbrüder“ zu ihren sonderbaren Ansichten kommt, der von Christus selber gelegte, beglaubigte und mit Seiner eigenen Festigkeit ausgestattete Fels könne sich „von seiner Funktion lösen“ und „versagen“, bleibt schleierhaft. Die Einheit der Kirche, eine der ihr wesentlichen Eigenschaften oder Kennzeichen, wäre dahin, und wir könnten nicht mehr beten: „Credo unam sanctam … Ecclesiam“.

Persönliche Initiativen

Man müsse, so hören wir weiter, unterscheiden können „zwischen legitimer Ausübung von Autorität und persönlichen Initiativen“. Die „Einheit des Glaubens, die durch die heutige Ökumene bedroht ist“, sei „das Kriterium“ und dürfe „niemals geopfert werden, auch nicht im Hinblick auf eine sogenannte Einheit der Gemeinschaft“. Nun, und wer garantiert uns diese „Einheit des Glaubens“? Niemand anders, wie wir eben gehört haben, als Petrus der Fels, der Stellvertreter Christi, der Papst. „Mithin haben sich alle seiner Autorität zu unterwerfen“ und nicht feinsinnig zu unterscheiden „zwischen legitimer Ausübung von Autorität und persönlichen Initiativen“ des Papstes.

Natürlich gibt es auch „persönliche Initiativen“ des Papstes, so etwa die durchaus lobenswerte Hilfe, die Pius XII. vielen Juden während des II. Weltkrieges hat zukommen lassen, um sie vor dem „Holocaust“ zu bewahren. Wer aber wüßte da nicht zu „unterscheiden“, ob der Papst in einer Enzyklika seine Lehrgewalt gebraucht oder in Hilfsaktionen eine „persönliche Initiative“ ergreift? Was die „Pius-Studie“ meint, ist ganz etwas anderes. Sie will uns suggerieren, daß die „heutige Ökumene“ eine „persönliche Initiative“ der „Konziliaren Päpste“ sei und somit nicht unter die „legitime Ausübung“ ihrer „Autorität“ falle.

Das stimmt so nicht, denn die „heutige Ökumene“ wurde vom „II. Vatikanum“ als offizielle „Lehre der (Konziliaren) Kirche“ verkündet und wird seither von deren „Päpsten“ in all ihren Lehrverkündigungen pausenlos wiederholt. Das sind keine „persönlichen Initiativen“, sondern sie beanspruchen dafür ihre „legitime Autorität“. Damit bleibt nur die Entscheidung, sich dieser „Autorität“ zu unterwerfen oder es nicht zu tun. Wenn man es nicht tut, gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder man gesteht ein, daß die „Konziliaren Päpste“ gar keine wirklichen Päpste sind und deswegen keine Autorität beanspruchen können, der wir uns zu unterwerfen hätten. Oder man beharrt darauf, daß sie wahre Päpste sind, und tut damit das, was ein Katholik auf keinen Fall tun kann: Man entzieht sich ihrer Autorität, der sich doch „alle unterwerfen“ müssen! Im Fachausdruck nennen wir so etwas ein „Schisma“.

Außergewöhnliche Situation und Gewissensverweigerung

Weiter behauptet die „Studie“ in der Zusammenfassung der „Piusbrüder“: „Diese Verwirrung und diese Widersprüche schaffen in der Kirche eine ‚außergewöhnliche‘ Situation, in der die Einheit des Glaubens nicht mehr gewährleistet ist.“ Wenn „die Einheit des Glaubens nicht mehr gewährleistet ist“, kann das nur einen Grund haben: daß derjenige fehlt, der „diese Festigkeit und Einheit erhalte und seine Aufgabe als Fundament erfülle“, also der Papst. Auch dafür haben wir einen Fachausdruck: „Sedisvakanz“.

Wollen die „Piusbrüder“ damit etwa sagen, daß der Stuhl Petri derzeit und schon seit Jahrzehnten nicht besetzt sei – eine wahrhaft „außergewöhnliche“ Situation? Sind sie „Sedisvakantisten“ geworden? Das sei ferne! Das aber wollen sie sagen, daß dies für „alle Mitglieder der Kirche“ „besondere Pflichten mit sich“ bringe und die Gläubigen „durch eine heilige ‚Gewissensverweigerung’ ihren Glauben in seiner Reinheit bewahren und sich allem widersetzen“ müßten, „was ihn zerstören könnte“. Was für eine „heilige ‚Gewissensverweigerung’“ soll das wohl sein? Was müssen denn die Gläubigen ihrem Gewissen „verweigern“? Etwa daß es fordert, dem von ihnen als solchen anerkannten Papste Gehorsam zu leisten? Was soll daran „heilig“ sein? Seinem Gewissen Widerstand zu leisten, kann niemals „heilig“ sein.

Autorität zum Heil der Seelen

Die Priester „und vor allem die Bischöfe“, so hören wir weiter, seien „aufgrund der Autorität, die sie zum Heil der Seelen besitzen, ganz besonders verpflichtet, alles zu tun, um den Glauben und die Disziplin zu wahren und den Gläubigen die Mittel zur Verfügung zu stellen, um sich unter den gegenwärtigen Umständen zu retten“. Dem könne „sich der Papst nicht widersetzen“.

Was ist das für eine „Autorität“, welche „die Priester und vor allem die Bischöfe“ zum „Heil der Seelen“ besitzen? Ist damit die Weihegewalt gemeint, die sie grunsätzlich befähigt, die hl. Messe zu feiern und Sakramente zu spenden? Oder ist hier eine Jurisdiktionsgewalt gemeint, die ihnen eine eigentliche Autorität über die Gläubigen verleiht? Wenn letzteres gemeint sein sollte, dann ist zu bemerken, daß „die Priester und vor allem die Bischöfe“ eine solche nicht besitzen können außer durch Übertragung letztlich durch den Heiligen Vater. Hat er ihnen eine solche übertragen, dann wird er sich gewiß nicht „widersetzen“, wenn sie diese Autorität „zum Heil der Seelen“ ausüben. Hat er ihnen keine solche gegeben, dann haben sie auch keine Autorität, die sie „zum Heil der Seelen“ ausüben könnten. Bleibt nur die Weihegewalt, in deren Ausübung „zum Heil der Seelen“ sie an die Disziplin der Kirche gebunden sind und ganz und gar dem Papst unterworfen, der sich daher auch „widersetzen“ kann. Denn er, und er vor allen anderen und über alle anderen, besitzt die Fülle der „Autorität“ zum „Heil der Seelen“.

Gesetzesbrecher

Wenn es daher im weiteren heißt: „Unvermeidlich können diese Pflichten zu Handlungen führen, die zwar der gewöhnlichen Disziplin widersprechen, aber nicht dem göttlichen Recht“, dann ist das zumindest mehrdeutig. Denn sich der päpstlichen Autorität zu widersetzen, widerspricht nicht nur der „gewöhnlichen Disziplin“, sondern vor allem auch „dem göttlichen Recht“, wonach sich alle der Autorität des Obersten Hirten zu unterwerfen haben. Mit Befremden vernehmen wir die Worte: „Man befindet sich in einem Zustand, in dem die für das übernatürliche Leben notwendigen Güter so bedroht sind, dass man gezwungen sein kann, das Gesetz zu brechen, um sie zu bewahren.“ Das „Gesetz“, das „zu brechen“ „man“ sich hier „gezwungen“ sieht, um angeblich „die für das übernatürliche Leben notwendigen Güter“ zu bewahren, ist offensichtlich die unbedingte Verpflichtung zum Gehorsam gegen den Römischen Papst. Wir erinnern an die unfehlbaren Worte Papst Bonifaz’ VIII. aus „Unam Sanctam“, auf die sich auch Pius XII. in dem oben zitierten Dokument „Mystici Corporis“ berief:

„Die eine und einzige Kirche (hat) also nur einen Leib, ein Haupt, nicht zwei Häupter wie eine Mißgeburt, nämlich Christus und den Stellvertreter Christi, Petrus, und den Nachfolger des Petrus“ (DH 872). Für dessen Gewalt also gilt: „Diese Autorität ist aber, auch wenn sie einem Menschen verliehen wurde und durch einen Menschen ausgeübt wird, keine menschliche, sondern vielmehr eine göttliche Gewalt, die Petrus aus göttlichem Munde verliehen und ihm und seinen Nachfolgern in Christus selbst, den er als Fels bekannt hat, bestätigt wurde, als der Herr zu Petrus selbst sagte: ‚Alles, was du gebunden hast‘ usw. (Mt 16, 19). Wer immer sich also dieser von Gott so angeordneten Gewalt ‚widersetzt, widersetzt sich der Anordnung Gottes’ (Röm 13, 2)“ (DH 874). Deshalb: „Wir erklären, sagen und definieren nun aber, daß es für jedes menschliche Geschöpf unbedingt notwendig zum Heil ist, dem Römischen Bischof unterworfen zu sein“ (DH 874).

Nun aber soll es plötzlich nötig sein, dieses „Gesetz zu brechen“, um „die für das übernatürliche Leben notwendigen Güter“ zu „bewahren“? Das, was „unbedingt notwendig zum Heil ist“, soll man über Bord werfen, um das Heil zu erlangen? Wie absurd! Daß überhaupt ein „Gesetzesbrecher“ das Heil erlangen soll (außer durch Reue und Buße) wäre uns neu. Mit unseren protestantischen Freunden wollen wir fragen: Wo steht das in der Heiligen Schrift?

Schismatisch und exkommuniziert

Die wiedergegebene „Studie“ versucht dennoch diese Quadratur des Kreises, sie macht sich daran, „den realen Charakter dieses Notstands zu ermitteln, und untersucht dann sorgfältig die vom Gesetz vorgegebenen Bedingungen, damit dieser Zustand eine Handlung wie die Weihen von 1988“ – und damit natürlich auch die für die Zukunft bevorstehenden Weihen – „begründen und legitimieren kann“. Erstaunlicherweise kommt sie dabei zu der „Schlussfolgerung“, „dass diese Weihen weit davon entfernt waren, die kirchliche Einheit durch Schisma zu gefährden“. Vielmehr seien sie „im Hinblick auf das Wohl der Kirche legitim“ gewesen und „hätten keinesfalls die Exkommunikation nach sich ziehen dürfen“. „Johannes Paul II.“, der von der „Piusbruderschaft“ zweifelsfrei anerkannte damalige „Papst“, sah das vollkommen anders. In seinem „Motu Proprio ‚Ecclesia Dei‘“ vom 2. Juli 1988 stellte er höchstrichterlich fest:

„Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Sukzession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar. Da sie diesen Akt trotz des offiziellen Monitums vollzogen, das ihnen durch den Kardinalpräfekten der Kongregation für die Bischöfe am vergangenen 17. Juni übermittelt wurde, sind Msgr. Lefebvre und die Priester Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta der schweren Strafe der Exkommunikation verfallen, wie die kirchliche Disziplin vorsieht“ (Nr. 3).

„Johannes Paul II.“ nennt die Weihen einen „schismatischen Akt“ und spricht die Exkomunikation aus; die „Studie“ aber behauptet: „Weder schismatisch noch exkommuniziert“. Wenn wir zu wählen hätten, wem wir zu glauben haben: dem Papst oder einer anonymen Studie, so stünde unsere Wahl fest. Zumal der Papst nun einmal der höchste Richter ist, „d.h. er hat keinen irdischen Richter über sich: Papa omnes iudicat, sed a nemine iudicatur (vgl. c. 1556). Von einem Spruch des Papstes gibt es keine Berufung weder an das Allgemeine Konzil noch an eine weltliche Macht (cc. 228 § 2 2332)“ – und erst recht nicht an ein „traditionalistisches“ Magazin. „In der Zulässigkeit einer Berufung, zu deren Wesen es gehört, daß sie an einen Höheren geht, läge die Anerkennung, daß das Allgemeine Konzil oder eine weltliche Macht“ – oder „Si Si No No“ bzw. der „Romkurier“ – „dem Papst übergeordnet ist“ (Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, 1. Band, Paderborn 1951).

Erosion

Laut unseren „Piusbrüdern“ sind dies „die inhaltlichen Grundzüge des eingangs erwähnten Artikels, dessen Argumentationskraft seit 1988 nichts von ihrer Kraft eingebüßt hat“ – und die vor allem immer noch ebenso falsch und irrig sind wie damals. Wohlgemerkt, wir wollen nicht behaupten, daß es in unserer nun schon seit mehr als sechseinhalb Jahrzehnten andauernden papstlosen Zeit nicht erlaubt sein kann, Bischöfe ohne päpstliches Mandat zu weihen. Das ist nicht nur möglich, sondern auch nötig. Wir behaupten aber, daß es niemals erlaubt oder notwendig oder gut sein kann, gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes Bischöfe zu weihen.

Offensichtlich aber haben die „Piusbrüder“ derlei erneut im Sinn, und für sie gibt es ja einen „Papst“. Zwar warten sie noch ab, wie sich die Dinge entwickeln, denn angesichts des Alters und Gesundheitszustands Bergoglios kann es wohl nicht mehr lange dauern, bis er das Zeitliche segnet. Andererseits müssen die „Piusbrüder“ allmählich eine Entscheidung treffen. Darum bereiten sie sich und ihre Gläubigen schon einmal darauf vor, daß es wie das letzte Mal gehen wird. Denn trotz der jahrzehntelangen unter großen Verrenkungen und Opfern betriebenen Bestrebungen um „Versöhnung und Annäherung“ mit dem „konziliaren Rom“ mit dem Ziel einer „kanonischen Anerkennung“, möglichst als „Personalprälatur“, war das Ergebnis ernüchternd. Wie nicht anders zu erwarten. Wäre man von vornherein nüchtern an die Sache herangegangen, hätte man sich viel Aufwand, Enttäuschung und Verschleiß erspart, Verletzungen und Spaltungen und viele andere irreparable Schäden wären vermieden worden.

Nun steht man also wieder da, wo man vor 37 Jahren schon einmal stand, nur in einer viel schwächeren Position. Konnte ein Lefebvre die „Konzilsrömer“ mit der Androhung seiner Weihen noch schrecken und aufscheuchen, so werden sie heute kaum noch mit den Achseln zucken. Was bedeutet heute noch eine schismatische Bischofsweihe? Nichts. Wir stehen vor einer völligen Erosion des letzten „katholischen Sinnes“, des „Sentire cum Ecclesia“. „Schismatüchtig“ braucht man die heutigen „Katholiken“ nicht erst zu machen. Sie sind es gewissermaßen von Natur aus. Wenn sie noch zu etwas taugen, dann zum Schisma. Das ist das eigentliche traurige Ergebnis, das sich aus dem Vergleich mit 1988 ergibt.