Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat „Weihbischof“ Athanasius Schneider eine umfangreiche Arbeit verfaßt mit dem Titel „Über die Fragestellung eines häretischen Papstes“. Zuerst „in englischer Sprache“ auf „Rorate Caeli“ erschienen, wurde eine deutsche Übersetzung, „von S.E. Bischof Schneider authorisiert [!]“, auf „kath.net“ veröffentlicht. Diese scheint zunehmend in interessierten Kreisen zum „Sedisvakantisten-Hammer“ zu avancieren, weshalb wir uns genötigt sehen, erneut und ausführlich auf die Ausführungen des „Weihbischofs“ einzugehen, damit nicht noch ungefestigte Konvertiten durch ihn verunsichert werden.
Wir werden den einzelnen Aussagen des „Weihbischofs“ einfach die Wahrheit gegenüberstellen. Es handelt sich im Grunde um eine reine Fleißarbeit, da wir alles bereits ausführlich anderswo behandelt haben, und soll nur dienen, denen, die ernsthaft nach der Wahrheit suchen, die Mühe zu erleichtern. Daß unsere Ausführungen sehr lange geraten sind, dafür entschuldigen wir uns. Die Ursache dafür liegt jedoch primär beim „Weihbischof“, da seine Abhandlung eine nicht enden wollende Länge aufweist. Auch mußten wir uns oft wiederholen, weil sich der „Weihbischof“ ebenfalls dauernd wiederholt. Hier nun das Ergebnis unserer Arbeit.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen sei, wurde noch nie dermaßen eingehend behandelt, dass man zumindest annähernd von einem diesbezüglichen allgemeinen Konsens in der ganzen katholischen Tradition sprechen könnte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Bereits im Mittelalter haben sich die Theologen ausführlich Gedanken über einen „papa haereticus“ gemacht und waren sich einig, daß ein solcher ipso facto aufhören würde, Papst zu sein, da es einen „häretischen Papst“ nicht geben kann. „Der Rechtsgrundsatz ‚prima sedes a nemine iudicatur‘ ist seit dem 5. Jhd. nachweisbar“, schreibt Prof. Dr. Rolf Decot in seinem Werk „Die Kirche im Spätmittelalter (Konziliarismus und Reformkonzilien)“. „Ausnahmen von der Gültigkeit dieses Satzes gab es für den Fall der Häresie eines Papstes. Daher entwickelte sich der Rechtsgrundsatz weiter zu der Form: ‚Papa a nemine iudicatur, nisi deprehendatur a fide devius‘. (Der Papst wird von niemand gerichtet, wenn er nicht vom rechten Glauben abweicht). So wird dieser Satz bereits von Papst Hadrian II. (867-872) anerkannt und endgültig von Kardinal Humbert (+1061) promulgiert. Durch Kardinal Deusdedit, Ivo von Chartres und Gratian fand dieser Rechtsgrundsatz Eingang in die kirchliche Kanonistik und wurde von den Dekretisten immer wieder eifrig kommentiert. Die Vorstellung findet sich in dem berühmten Kanon Si papa.“ Im Anschluß an das „Abendländische Schisma“ wurde die Frage abermals von den Theologen viel diskutiert und vom heiligen Kirchenlehrer Robert Bellarmin zusammengefaßt und wie folgt entschieden: „Die fünfte richtige Meinung ist also die, ein offenbar ketzerischer Papst höre von selbst auf, Papst und Haupt der Kirche zu sein, so wie er von selbst aufhört, Christ und Glied des kirchlichen Leibes zu sein; darum könne er von der Kirche gerichtet und bestraft werden. Dies ist die Ansicht aller alten Väter, welche lehren, offenbare Ketzer verlören alsbald alle Jurisdiktion, und namentlich des Cyprianus. … Derselben Ansicht sind die gelehrtesten Neueren…“ (Robert Bellarmin, Disputationen über die Streitpunkte des christlichen Glaubens, Bd. III, Kulmbach 2014, S. 212). Der Grund dafür ist einleuchtend: „Diese Ansicht ist darauf gebaut, dass ein offenbarer Ketzer auf keine Weise Glied der Kirche ist, d.h. weder mit Seele noch Leib oder weder nach einer innerlichen noch einer äußerlichen Einigung. Denn auch schlechte Katholiken sind vereinigt und sind Glieder, in der Seele durch den Glauben, körperlich durch das Bekenntnis des Glaubens und die Teilnahme an den sichtbaren Sakramenten. Die heimlichen Ketzer sind bloß zufolge der äußeren Einigung vereint und Glieder. So sind umgekehrt Katechumenen Kirchenglieder bloß zufolge einer innerlichen Einigung, nicht aber zufolge einer äußerlichen. Offenbare Ketzer auf keine Weise, wie bereits erwiesen worden“ (ebd.). Das des „Sedisvakantismus“ gewiß unverdächtige „Lexikon für Theologie und Kirche (LThK)“ steht nicht an, unter dem Stichwort „Papst“ die Lehre des heiligen Bellarmin zu übernehmen: „Die Amtsvollmacht des rechtmäßig gewählten Papstes wird durch persönliche Sündhaftigkeit nicht aufgehoben (wohl aber durch öffentliche Häresie und Schisma von seiner Seite, da er nur als Glied der Kirche ihr Haupt sein kann)“ (LThK von 1960, Bd 8, Sp.45). - Man wird also sehr wohl „zumindest annähernd von einem diesbezüglichen allgemeinen Konsens in der ganzen katholischen Tradition sprechen“ müssen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Bisher gab es weder von einem Papst noch von einem Ökumenischen Konzil relevante lehramtliche Äußerungen im Bezug auf den Fall, wie mit einem häretischen Papst während seiner Amtszeit umzugehen sei, noch haben sie dazu verpflichtende kirchenrechtliche Normen erlassen.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Papst Innozenz III. (1198 – 1216), ein hervorragender Rechtsgelehrter, der ebenso ein glühender Verteidiger des Apostolischen Stuhles war wie ein eifriger Kämpfer gegen die Häresie, formulierte folgenden Grundsatz: „Noch weniger kann der römische Pontifex sich rühmen, denn er kann von Menschen gerichtet werden – oder besser, es kann gezeigt werden, daß er gerichtet ist, wenn er nämlich in Häresie fällt [quia potest ab hominibus judicari, vel potius judicatus ostendi, si videlicet evanescit in haeresim]. Denn wer nicht glaubt, ist schon gerichtet“ (Innozenz III., Sermo 4: In Consecratione, PL 218:670). Ganz dem entsprechend wiederholt Papst Paul IV. in seiner Bulle „Cum Apostolatus officio“ vom 15. Februar 1559 den Grundsatz, daß „der Papst von niemandem gerichtet werden kann und ihm niemand widersprechen darf: ‚nisi deprehendatur a fide devius’, außer er würde vom Glauben abweichen“, und bestimmt, „daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch – wie vorbemerkt – ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die ‚Inthronisation des Römischen Pontifex’ selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen werden.“ - Es gibt also sehr wohl „relevante lehramtliche Äußerungen im Bezug auf den Fall, wie mit einem häretischen Papst … umzugehen sei“, und es haben sehr wohl Päpste „dazu verpflichtende kirchenrechtliche Normen erlassen“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Es gibt keinen historischen Fall, dass ein Papst sein Papstamt während seiner Amtszeit aufgrund einer tatsächlichen oder einer angeblichen Häresie verloren hätte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Das ist richtig. Es hat nie einen Papst gegeben, der „sein Papstamt während seiner Amtszeit aufgrund einer tatsächlichen oder einer angeblichen Häresie verloren hätte“, weil es nie einen Papst gegeben hat, der „häretisch“ gewesen wäre.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Papst Honorius I (625 – 638) wurde posthum von drei Ökumenischen Konzilien exkommuniziert (das dritte Konzil von Konstantinopel 681, das zweite Konzil von Nicäa 787 und das vierte Konzil von Konstantinopel 870), weil er die häretische Lehre derjenigen, die den Monotheletismus unterstützten, förderte, und auf diese Weise bei der Verbreitung der Häresie half. Im Brief, mit dem der heilige Papst Leo II (+ 682 – 683) die Beschlüsse des dritten Konzils von Konstaninopel bestätigte, sprach er das Anathema über Papst Honorius aus (‚anathematizamus Honorium‘), indem er erklärte, dass ‚Honorius, anstatt dass er diese Apostolische Kirche gereinigt hätte, es zuließ, dass der unbefleckte Glaube durch einen profanen Verrat befleckt wurde‘ (Denzinger-Schönmetzer, Nr. 563).“
Die Wahrheit sieht so aus:
„Die gegen Honorius gerichteten Erklärungen des sechsten Konzils [3. Konzil von Konstantinopel, 680] scheinen in ihrer Gesamtheit wirklich den Sinn zu haben, daß Honorius als eigentlicher Ketzer verurteilt wird“ (Wetzer und Welte‘s Kirchenlexikon, Bd. 6, Sp. 245). Jedoch: „Die Erklärung des Konzils, daß Honorius Häretiker sei, und sein in diesem Sinn gefälltes Anathem sind keine gültigen Handlungen eines ökumenischen Konzils, weil die Väter hierbei sich nicht im Einklange, sondern in offenkundiger Dissonanz mit den Päpsten zur Zeit des Konzils, Agatho und Leo II., befanden“ (Sp. 255). „Daß nun die sechste Synode mit ihren … Urteilen über Honorius in Widerspruch zu dem nachdrücklichen Schreiben des Papstes Agatho getreten ist, braucht nicht erst erwiesen zu werden. Aber sie wurde mit ihrem strengen Spruche auch im Stiche gelassen von Leo II. Dieser nimmt zwar im übrigen die Synode an und bezeichnet sie als ökumenische, aber die Beschlüsse gegen Honorius bestätigt er durchaus nicht im Sinne der Konzilsbischöfe“ (ebd.). Zwar übernahm Leo II. das Anathem gegen Honorius, sprach es aber ausdrücklich nicht wegen Häresie aus, sondern wegen Nachlässigkeit, welche der Häresie Vorschub leistete.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der Liber Diurnus Romanorum Pontificum, eine Sammlung von Formularen, die in der päpstlichen Kanzlei bis ins 11. Jahrhundert verwendet wurde, beinhaltet den Text eines päpstlichen Eides, demzufolge jeder neue Papst beim Amtsantritt schwören musste, dass er „das sechste Ökumenische Konzil anerkennt, welches mit einem ewigen Anathema die Urheber der Häresie (Monotheletismus), Sergius, Pyrrhus, etc., gemeinsam mit Honorius, verworfen hat“ (PL 105, 40-44).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Im „Liber Diurnus“ steht im Original: „Auctores vero novi haereticis dogmatis Sergium, Pyrrhum, …, una cum Honorio, qui pravis eorum affectionibus fomentum impendit…“ Das heißt verdeutscht: „Die Urheber jedoch jener neuen häretischen Lehre Sergius, Pyrrhus…, zusammen mit Honorius, welcher ihren verkehrten Neigungen Nahrung gab…“ Honorius wird also im „Liber Diurnus“ nicht, wie der „Weihbischof“ durch seine verkürzte Wiedergabe suggeriert, in einem Atemzug mit Sergius, Pyrrhus und Konsorten als „Urheber der Häresie“ genannt, sondern ausdrücklich davon unterschieden als der, welcher ihrer Häresie durch seine Fahrlässigkeit Vorschub leistete – genau wie die Päpste Agatho und Leo II. ihr Urteil gefaßt hatten.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„In einigen Brevieren bis zum 16. oder bis zum 18. Jahrhundert wurde Papst Honorius in den Lesungen der Matutin vom 28. Juni, am Fest des heiligen Papstes Leo II, als Häretiker erwähnt: ‚In synodo Constantinopolitano condemnati sunt Sergius, Cyrus, Honorius, Pyrrhus, Paulus et Petrus, nec non et Macarius, cum discipulo suo Stephano, sed et Polychronius et Simon, qui unam voluntatem et operationem in Domino Jesu Christo dixerunt vel praedicaverunt.‘“
Die Wahrheit sieht so aus:
Da der „Weihbischof“ nicht angibt, um welche Breviere es sich handelt, können wir die Angabe nicht nachprüfen. Die Tatsache jedoch, daß diese Breviere offensichtlich später korrigiert wurden, spricht dafür, daß sie nicht korrekt waren. Breviere sind im Gegensatz zum Papst nicht unfehlbar. Wie die Päpste über Honorius geurteilt haben, haben wir gesehen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Das Fortbestehen dieser Brevierlesungen durch viele Jahrhunderte zeigt, dass viele Generationen von Katholiken keinen Anstoß daran nahmen, dass ein einzelner Papst und in einem Einzelfall, einer Häresie oder der Unterstützung einer Häresie für schuldig befunden werden konnte. In jenen Zeiten konnten die Gläubigen und die Hierarchie der Kirche klar unterscheiden zwischen der Unzerstörbarkeit des katholischen Glaubens, die dem Lehramt des Petrusamtes göttlich garantiert wurde, und der Untreue und dem Verrat eines konkreten Papstes in der Ausübung seines Lehramtes.“ Im weiteren versucht er seine These zu belegen und zeigt sich unter Berufung auf „Dom John Chapman“ (ursprünglich Anglikaner, nach seiner Konversion Benediktiner) und dessen Buch „The Condemnation of Pope Honorius“ (London 1907) überzeugt, „dass dasselbe dritte Ökumenische Konzil von Konstantinopel, das das Anathema über Papst Honorius ausgesprochen hatte, eine klare Unterscheidung zwischen dem Irrtum eines einzelnen Papstes und der Unfehlbarkeit im Glauben des Apostolischen Stuhls als solchen, machte“. Er wiederholt: „Papst Honorius I war fehlbar, er irrte sich, er war ein Häretiker...“ Doch: „Weil er von seinen Nachfolgern verurteilt wurde, konnten die Worte des Papstes Honorius I der Tatsache der Irrtumslosigkeit im Glauben des Apostolischen Stuhls keinen Schaden zufügen.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Papst Honorius I. war kein „Häretiker“, sondern hat sich lediglich der Fahrlässigkeit gegenüber der Häresie schuldig gemacht, wie die Päpste Agatho und Leo II. bezeugen (s.o.). Die Idee, „zwischen dem Irrtum eines einzelnen Papstes und der Unfehlbarkeit im Glauben des Apostolischen Stuhls als solchen“ zu unterscheiden, ist nicht neu. Wir kennen sie bereits von den Gallikanern. J.B. Heinrich schreibt in seiner Dogmatik (Bd. 2, § 89, S. 213 f): „Bossuet und die ihm folgenden Gallikaner stellten die Behauptung auf, daß der apostolische Stuhl, das Papsttum oder, wie man dieses näher erklärte, die Reihenfolge der Päpste unfehlbar sei, nicht aber irgend ein einzelner Papst. Dieser könne eine irrige Lehrentscheidung erlassen, aber der apostolische Stuhl könne bei einem solchen Irrtum nicht verharren, vielmehr werde dieser Irrtum durch einen Nachfolger des irrenden Papstes verbessert werden.“ Zur Bewertung dieser Ansichten schreibt Heinrich: „Diesen Kirche und Glauben radikal zerstörenden Irrtümern gegenüber ist also festzuhalten, daß wie die Lehrautorität, so auch das damit verknüpfte Charisma der Unfehlbarkeit den jeweiligen Trägern des kirchlichen Lehramtes, also in jeder Zeit dem zeitweiligen Papste und Episkopate eigen ist. Nur der lebende Papst, der lebende Episkopat ist eine lebendige Autorität – und darum handelt es sich, darauf allein kommt alles an. Wenn es dagegen gestattet wäre, jede Lehrentscheidung eines bestimmten gegenwärtigen Papstes oder eines bestimmten gegenwärtigen Konzils, unter dem Vorwande einer Abweichung von der Überlieferung der früheren Päpste und des früheren Episkopates und unter Berufung auf einen zukünftigen Papst oder ein zukünftiges Konzil oder auf die Geschichte, zu verwerfen, so wäre jede lebendige kirchliche Autorität, jede Sicherheit des Glaubens vernichtet und jenes Kirche und Christentum zersetzende System [der Altkatholiken und Modernisten] eingeführt, das wir oben charakterisiert haben.“
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Es ist darüber hinaus eine gewichtige Tatsache, dass im Laufe von zweitausend Jahren niemals ein Papst aufgrund des Verbrechens einer Häresie während seiner Amtszeit für abgesetzt erklärt worden ist. Papst Honorius I wurde erst nach seinem Tod mit dem Anathema belegt. Der letzte Fall eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes war der Fall von Papst Johannes XXII (1316 – 1334), der seine Theorie lehrte, dass sich die Heiligen der visio beatifica erst nach dem Letzten Gericht im zweiten Kommen Christi erfreuen würden.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Es ist in der Tat kein Papst jemals „aufgrund des Verbrechens einer Häresie … für abgesetzt erklärt worden“, weder „während seiner Amtszeit“ noch danach. Denn es hat nie einen „häretischen Papst“ gegeben (schon gar keinen „teilweise häretischen“, was Unsinn ist; man ist katholisch oder ist es nicht, man ist häretisch oder ist es nicht; es gibt kein „teilweise katholisch“ und „teilweise häretisch“). Honorius war kein Häretiker (und wurde auch nicht „für abgesetzt erklärt“, weder zu Lebzeiten noch posthum), und Papst Johannes XXII. war es ebensowenig. Bezüglich der Theorie, die Johannes XXII. vertrat (seiner angeblichen „Häresie“), ist festzuhalten: „Erstens handelte sich um eine damals noch offene Streitfrage, in welcher eine theologische Diskussion zulässig ist. Entschieden wurde sie erst durch den Nachfolger Johannes‘ XXII., Benedikt XII. Zweitens beteiligte sich Johannes XXII. ausdrücklich nur als privater Theologe daran und trug jene Meinung vor, die er bei den Vätern gefunden zu haben meinte. Drittens war er selber an einer eindeutigen Klärung dieser Frage interessiert und hielt nicht starr an seiner Ansicht fest, weshalb er schließlich auch widerrief“ (Correctio). Auch Johannes XXII. wurde weder zu Lebzeiten noch posthum „für abgesetzt erklärt“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Kirche konnte in den sehr seltenen konkreten Fällen eines schwerwiegenden theologischen Irrtums oder einer Häresie mit so einem Papst durchaus leben. Die Praxis der Kirche bis jetzt war die, dass sie das endgültige Urteil über einen regierenden häretischen Papst seinem Nachfolger oder einem zukünftigen Ökumenischen Konzil überließ, wie es im Fall des Papstes Honorius I. geschah. Dasselbe wäre wahrscheinlich auch mit Papst Johannes XXII geschehen, wenn er seinen Irrtum nicht widerrufen hätte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Es gab mit Honorius I. nur einen einzigen Papst, der posthum verurteilt wurde (allerdings nicht als Häretiker). Aus diesem absolut singulären Fall eine „Praxis der Kirche“ ableiten zu wollen, scheint überaus abenteuerlich und verwegen. Die Behauptung, die Kirche habe „in den sehr seltenen konkreten Fällen eines schwerwiegenden theologischen Irrtums oder einer Häresie mit so einem Papst durchaus leben“ können, entbehrt jeder Grundlage und widerspricht jedem katholischen Empfinden. Der heilige Robert Bellarmin schreibt: „Im übrigen wäre das eine sehr elende Lage der Kirche, wenn sie gezwungen würde, einen offen reißenden Wolf als Hirten anzuerkennen.“ Das kirchliche Lehramt, dessen oberster Inhaber der Papst ist, ist die „regula proxima“ für den Glauben der Katholiken. Wie sollten sie den Glauben bewahren, wenn ihre Glaubensregel häretisch ist?
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Es ist ein Glaubensdogma, dass der Papst keine Häresie verkünden kann, wenn er ex cathedra lehrt. Das ist die göttliche Garantie dafür, dass die Pforten der Hölle die cathedra veritatis, welche der Apostolische Stuhl des heiligen Apostels Petrus ist, nicht besiegen werden.“ Er glaubt jedoch unter Berufung auf seinen Gewährsmann Dom John Chapman: „Die Unfehlbarkeit ist gleichsam die Spitze einer Pyramide. Je feierlicher die Äußerungen des Heiligen Stuhls ist, desto mehr können wir über deren Wahrheit in Sicherheit sein. Wenn sie das Maximum der Feierlichkeit erreichen, das ist, wenn sie ausdrücklich ex cathedra sind, dann ist die Möglichkeit eines Irrtums vollständig beseitigt. Der Autorität eines Papstes muss auch in den Fällen in denen er faktisch nicht unfehlbar ist, gefolgt und Hochachtung entgegengebracht werden. Dass sie auf der falschen Seite sein kann, ist eine Eventualität, die durch den Glauben und durch die Geschichte als möglich erwiesen wurde.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Das Vatikanische Konzil (1869/70) lehrt, daß „dieser Stuhl des heiligen Petrus von jedem Irrtum immer unberührt bleibt“ (DH 3070). Das Vatikanum zitiert zustimmend das vierte Konzil von Konstantinopel: „…denn beim Apostolischen Stuhl wurde stets die katholische Religion unversehrt bewahrt und die heilige Lehre in Ehren gehalten“ (DH 3066). Im „Syllabus“ Papst Pius‘ IX. wird folgender Satz unfehlbar verurteilt: „Die Römischen Bischöfe und ökumenischen Konzilien sind von den Grenzen ihrer Vollmacht abgewichen, haben sich Rechte der Fürsten angemaßt und haben auch bei der Definierung von Glaubens- und Sittenfragen geirrt“ (23. Satz, DH 2923). Nirgendwo ist da die Rede, daß dies nur für die „Spitze der Pyramide“ gilt, wo die Äußerungen des Heiligen Stuhls „das Maximum der Feierlichkeit erreichen“. Wie könnte uns die Kirche unter Sünde zum Gehorsam gegen die Autorität des Papstes verpflichten, wenn diese „auf der falschen Seite sein kann“? „Wir haben gesagt, dieses kirchliche Lehramt sei immer und allezeit unfehlbar und jederzeit könne man bei ihm die Wahrheit finden. Es ist also nicht möglich, daß diese Unfehlbarkeit je eine Unterbrechung erleide und daß die lehrende Kirche irgendeinmal, wenn auch nur vorübergehend, Falsches lehre und falsche Lehrentscheidungen gebe. Wenn es demnach, wie oben angeführt, eine Häresie ist, zu sagen, es könne in der Kirche je eine allgemeine Verdunkelung bezüglich irgendwelcher Wahrheiten der katholischen Glaubens- oder Sittenlehre eintreten [Hier wird auf die erste in der Bulle ‚Auctorem fidei‘ vom 28. August 1794 durch Pius VI. als häretisch verurteilte These der Synode von Pistoja angespielt, wonach eine solche Verdunkelung de facto stattgefunden habe (DS 2601)], so ist es ebenso eine Häresie, zu meinen, es könne das kirchliche Lehramt jemals, wenn auch vorübergehend, in Sachen des Glaubens und der Moral in einen Irrtum fallen…“ („Der Katholik“ Bd. I S. 694 f).
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Verbreitet ein Papst lehrmäßige Irrtümer oder Häresien, hat die göttliche Struktur der Kirche schon ein Gegenmittel zur Verfügung: das in diesem Fall springen ein in ersetzender Weise das Dienstamt der Vertreter des Episkopates und der unerschütterliche sensus fidei der Gläubigen; dabei ist allerdings der numerische Gesichtspunkt nicht entscheidend. Es ist schon ausreichend, wenn einige Bischöfe die Integrität des Glaubens verkünden und auf diese Weise die Irrtümer eines häretischen Papstes korrigieren. Es ist ausreichend, dass die Bischöfe ihre Herde unterrichten und vor den Irrtümern eines häretischen Papstes schützen; ebenso sollen es ihre Priester und die Eltern in den katholischen Familien tun.“
Die Wahrheit sieht so aus:
„Es ist… offenbar häretisch und die Grundverfassung der Kirche und das Fundament des Glaubens zerstörend, wenn man behauptet: … Es stehe, sei es den Einzelnen oder der Gesamtheit, oder den Gelehrten zu, zu entscheiden, ob eine kirchliche Lehrentscheidung mit der Überlieferung im Einklang sei oder nicht. Das heißt nichts anderes, als das protestantische Schriftprinzip auf die Tradition anwenden…“ („Der Katholik“ Bd. II S. 38 f). Übrigens zeigt schon die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, daß gegen die falschen Autoritäten der Menschenmachwerkskirche keine „Gegenmittel“ eingetreten sind. Weder sprang „in ersetzender Weise das Dienstamt der Vertreter des Episkopates“ ein noch „der unerschütterliche sensus fidei der Gläubigen“. Vielmehr breiteten sich allerhand Irrtümer ungehindert aus, einschließlich der Irrtümer des „Weihbischofs“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Gemäß der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium (vgl. n. 12) des II. Vatikanischen Konzils, kann sich der ganze Leib der Gläubigen in Fragen des Glaubens nicht irren, wenn von den Bischöfen bis hin zu den letzten Gläubigen eine universelle Übereinstimmung in Fragen des Glaubens und der Moral bekundet wird. Auch wenn ein Papst theologische Irrtümer und Häresien verbreitet, bleibt doch der Glaube der Kirche als ein Ganzes intakt, aufgrund der Verheißung Christi hinsichtlich des besonderen Beistands und der dauernden Gegenwart des Heiligen Geistes, des Geistes der Wahrheit, in Seiner Kirche (vgl. Joh 14,17; 1 Joh 2,27).“
Die Wahrheit sieht so aus:
„Die Kirche besitzt also in ihrem Apostolat [d.h. in heutiger Sprechweise: ihrem mit apostolischer Sendung und Vollmacht ausgestatteten Lehramt] ein allezeit unfehlbares Lehr- und Richteramt, bei dem allezeit jeder Einzelne unfehlbare Belehrung in Glaubenssachen findet… Niemand hat das kirchliche Lehr- und Richteramt und ist unfehlbar in seinen dogmatischen Entscheidungen, als nur der von Christus eingesetzte Apostolat – und auch der größte Gelehrte, der größte Heilige, der wunderbar Erleuchtete ist es nicht, sondern muß sich, um nicht dem Irrtum anheimzufallen, den Lehraussprüchen der lehrenden Kirche unterwerfen. Davon gilt das Wort des hl. Paulus: Und wenn auch ein Engel vom Himmel käme und euch anders lehrte, als ich euch verkündet habe, so sei er Anathem“ („Der Katholik“ a.a.O.). Der „Weihbischof“ hat hier unbesehen die Irrlehren des „II. Vatikanums“ übernommen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Wenn aufgrund einer unergründlichen Zulassung Gottes an einem gewissen Punkt der Geschichte und in einem sehr seltenen Fall, ein Papst durch sein alltägliches oder ordentliches, nicht irrtumsfreies Lehramt Irrtümer und Häresien verbreitet, weckt die göttliche Vorsehung zur selben Zeit das Zeugnis einiger Glieder des Bischofskollegiums und auch der Gläubigen, um das zeitlich beschränkte Versagen des päpstlichen Lehramtes auszugleichen. Man muss sagen, dass so eine Situation überaus selten, aber nicht unmöglich ist, wie die Kirchengeschichte bewiesen hat. Die Kirche ist wirklich ein einziger organischer Leib. Wenn ein Versagen und ein Mangel im Haupt des Leibes (der Papst) auftreten, dann ergänzt der übrige Leib (die Gläubigen) oder herausragende Glieder des Leibes (die Bischöfe) das zeitliche päpstliche Versagen. Einer der berühmtesten und tragischsten Beispiele einer derartigen Situation ereignete sich während der arianischen Krise im vierten Jahrhundert, als die Reinheit des Glaubens weniger durch die ecclesia docens (Papst und der Episkopat), als durch die ecclesia docta (Gläubigen) aufrechterhalten wurde, wie es der selige John Henry Newman darlegte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
„Wir haben gesagt, dieses kirchliche Lehramt sei immer und allezeit unfehlbar und jederzeit könne man bei ihm die Wahrheit finden. Es ist also nicht möglich, daß diese Unfehlbarkeit je eine Unterbrechung erleide und daß die lehrende Kirche irgendeinmal, wenn auch nur vorübergehend, Falsches lehre und falsche Lehrentscheidungen gebe“ („Der Katholik“ ebd.). Nochmals: „Es ist… offenbar häretisch und die Grundverfassung der Kirche und das Fundament des Glaubens zerstörend, wenn man behauptet: … Es stehe, sei es den Einzelnen oder der Gesamtheit, oder den Gelehrten zu, zu entscheiden, ob eine kirchliche Lehrentscheidung mit der Überlieferung im Einklang sei oder nicht. Das heißt nichts anderes, als das protestantische Schriftprinzip auf die Tradition anwenden…“ („Der Katholik“ Bd. II S. 38 f). Der "selige" John Henry Newman ist kein glaubwürdiger Zeuge, wenn es um das Papsttum geht (s. Kardinal Newman - Ein Vorbild?).
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie oder die Meinung (der Verlust des Papstamtes durch Absetzung oder durch die Feststellung des ipso facto Verlustes des Papstamtes) identifiziert den Papst implizit mit der ganzen Kirche oder bekundet eine ungesunde Haltung eines Papst-Zentrismus, letztlich einer Papolatrie. Unter den Vertretern einer solchen Meinung (darunter auch einige Heilige) waren jene, die einen übersteigerten Ultramontanismus oder einen Papst-Zentrismus bekundeten, der den Papst zu einer Art Halbgott machte, der überhaupt keine Irrtümer begehen könne, auch nicht außerhalb des Gegenstandsbereichs der päpstlichen Unfehlbarkeit. Für die Anhänger dieser Meinung (Absetzung eines Papstes und Verlust seines Amtes aufgrund von Häresie) ist ein Papst, der lehrmäßige Irrtümer vertritt, was auch die theoretische und logische Möglichkeit eines schwersten glaubensmäßigen Irrtums, d.h. einer Häresie, einschließt, folglich untragbar und undenkbar, selbst dann, wenn der Papst solche Irrtümer in einem Bereich außerhalb des Gegenstandes der päpstlichen Unfehlbarkeit vertreten würde.“
Die Wahrheit sieht so aus:
In der Tat war diese „Theorie“ oder „Meinung“ bis zum Auftreten der „liberalen Katholiken“ katholischer Konsens, wie wir oben gesehen haben. Es gehört schon etwas dazu, Heiligen wie etwa dem heiligen Kirchenlehrer Robert Bellarmin „eine ungesunde Haltung eines Papst-Zentrismus, letztlich einer Papolatrie“ zu unterstellen und ihnen „einen übersteigerten Ultramontanismus oder einen Papst-Zentrismus“ vorzuwerfen, „der den Papst zu einer Art Halbgott macht“. Wir ziehen es vor, uns auf der Seite des heiligen Robert Bellarmin solchen Vorwürfen auszusetzen, als auf der Seite des „Weihbischofs“ das „protestantische Schriftprinzip auf die Tradition“ anzuwenden, was „offenbar häretisch und die Grundverfassung der Kirche und das Fundament des Glaubens zerstörend“ wäre. Wir halten es mit dem heiligen Kirchenlehrer Alphons Maria von Liguori, der sagte: „Der Wille des Papstes ist der Wille Gottes“, und lassen uns dabei gerne „Papolatrie“, „übersteigerten Ultramontanismus“ und „Papst-Zentrismus“ vorwerfen, lauter Ehrentitel, die uns als Katholiken kennzeichnen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie oder die theologische Meinung, dass ein häretischer Papst abgesetzt werden oder sein Amt verlieren kann, war dem ersten Jahrtausend fremd. Sie hat ihren Ursprung im Hochmittelalter, in einer Zeit, als der päpstliche Zentrismus an einen gewissen Höhepunkt gelangte, an dem der Papst unmerklich mit der Kirche als solches identifiziert wurde. Hier war in ihrer Wurzel schon die weltliche Haltung eines absolutistischen Fürsten sichtbar, gemäß dem Leitsatz: ‚L’État, c’est moi!‘, oder in kirchlichen Begriffen: ‚Die Kirche – das bin ich!‘“
Die Wahrheit sieht so aus:
Papst Pius XII. schreibt in seiner Enzyklika „Mediator Dei“: „Denn wie kein vernünftiger Katholik in der Absicht, zu den alten, von den früheren Konzilien gebrauchten Formeln zurückzukehren, die Fassungen der christlichen Lehre ablehnen kann, welche die Kirche unter der Leitung des Hl. Geistes in der neueren Zeit mit reicher Frucht gegeben und als verbindlich erklärt hat; oder wie kein vernünftiger Katholik die geltenden Gesetze ablehnen kann, um zu den aus den ältesten Quellen des kanonischen Rechts geschöpften Bestimmungen zurückzugehen – so ist gleichermaßen, wenn es sich um die heilige Liturgie handelt, offensichtlich der von keinem weisen und gesunden Eifer getrieben, der zu den alten Riten und Bräuchen zurückkehren wollte und die neuen ablehnte, die doch unter dem Walten der göttlichen Vorsehung mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse eingeführt worden sind. Diese Denk- und Handlungsweise läßt jene übertriebene und ungesunde Altertumssucht wiederaufleben, der die ungesetzliche Synode von Pistoja Auftrieb gegeben hat, und ebenso trachtet sie die vielfachen Irrungen wieder auf den Plan zu rufen, welche die Ursache zur Berufung jener Synode waren, aus ihr zum großen Schaden der Seelen sich ergaben, und welche die Kirche, die immer treue Hüterin des ihr von ihrem Stifter anvertrauten Glaubensgutes, mit vollem Recht verworfen hat. Denn solch verkehrtes Beginnen geht nur darauf aus, die heiligmachende Tätigkeit zu schmälern und zu schwächen, durch welche die Liturgie Gottes Gnadenkinder auf dem Wege des Heils dem himmlischen Vater zuführt.“ Ist es nicht eine ebensolche „ungesunde Altertumssucht“, wenn der „Weihbischof“ meint, hinter die seit dem Mittelalter entstandenen theologischen Errungenschaften zurückkehren zu müssen, die doch „die Kirche unter der Leitung des Hl. Geistes in der neueren Zeit mit reicher Frucht gegeben und als verbindlich erklärt hat“? Immerhin hat kein Geringerer als Papst Pius IX. den „päpstlichen Zentrismus“ glänzend bestätigt, nicht nur durch das von ihm abgehaltene Vatikanische Konzil mit dem Unfehlbarkeitsdogma, sondern auch durch seine etwas überspitzte Formulierung: „Ich, ich bin die Tradition! Ich, ich bin die Kirche!“
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie, dass ein häretischer Papst ipso facto sein Amt verliere, wurde eine verbreitete Meinung beginnend mit dem Hochmittelalter bis in das 20. Jahrhundert. Dennoch bleibt sie aber eine theologische Meinung und nicht eine Lehre der Kirche und kann deshalb nicht die Qualität einer dauernden und beständigen Lehre der Kirche als solches für sich beanspruchen, zumal weder ein Ökumenisches Konzil, noch ein Papst so eine Meinung ausdrücklich unterstützt haben. Jedoch bleibt die Tatsache, dass die Kirche einen häretischen Papst verurteilte, allerdings erst posthum und nicht während seiner Amtszeit. Auch wenn einige Kirchenlehrer (z.B. der heilige Robert Bellarmin, der heilige Franz von Sales) diese Meinung vertraten, wird dadurch nicht der Wahrheitsgehalt oder die Tatsache eines allgemeinen lehramtlichen Konsensus bewiesen. Auch Kirchenlehrer können sich irren, wie es beim heiligen Thomas von Aquin im Bezug auf die Frage der Unbefleckten Empfängnis, der Materie des Weihesakraments, oder des sakramentalen Charakters der Bischofsweihe, der Fall war.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Auch „Weihbischöfe“ können sich irren und haben es gar oft getan. Die „Theorie, dass ein häretischer Papst ipso facto sein Amt verliere“, ist, wie wir gesehen haben, eine gesicherte katholische Lehre, die sehr wohl vom Lehramt „ausdrücklich unterstützt“ wurde (s. Innozenz III., Paul IV.). Die Kirche hat niemals „einen häretischen Papst verurteilt“, weder „posthum“ noch „während seiner Amtszeit“. Eine von mehreren Kirchenlehrern einheitlich vertretene Lehre (nicht nur der heilige Robert Bellarmin und der heilige Franz von Sales, sondern auch der heilige Alphons von Liguori und der heilige Thomas von Aquin vertreten diese) ist dadurch sehr wohl in ihrem „Wahrheitsgehalt“ bewiesen. Denn wenn auch ein Kirchenlehrer in irgendeiner Sache bisweilen irren kann, so doch nicht mehrere Kirchenlehrer in derselben Sache.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Es gab in der Kirche eine Zeit, in der zum Beispiel eine objektiv falsche allgemeine theologische Meinung besagte, dass die Überreichung der Gegenstände die Materie des Weihesakraments ausmache, eine Meinung allerdings, die weder Alter noch Universalität für sich beanspruchen konnte, auch wenn sie für einen begrenzten Zeitraum von einem Papst (durch das Dekret Eugens IV) oder durch liturgische Bücher (zumindest für einen begrenzten Zeitraum) unterstützt wurde. Diese allgemeine Meinung wurde letztendlich von Pius XII. 1947 korrigiert.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Bereits das Konzil von Trient nennt die Auferlegung der Hände als Materie des Weihesakraments. Tatsächlich war die Frage jedoch lange Zeit offen, zumal die Erklärung des Konzils von Florenz einige Verunsicherung brachte. Bis dahin war stets nur die Handauflegung für wesentlich betrachtet worden, dann aber betrachteten einige die Übergabe der Instrumente als wesentlich. Allerdings hatte Eugen IV. (Decr. Pro Arm.) nicht die Absicht zu „definieren, was durchaus wesentlich zum Weiheritus sei, sondern er erwähnte der instrumenta bloß deshalb, weil er die Armenier, welche die Handlauflegung bereits hatten, hinsichtlich des ganzen Ritus zur Gleichförmigkeit mit der lateinischen Kirche hinführen wollte“. Endgültig und höchst lehramtlich geklärt wurde die Frage erst durch Papst Pius XII. Über die Frage eines „häretischen Papstes“ gab es nie einen solchen Dissens. Daß ein Häretiker nicht Papst sein könne, war allen zu allen Zeiten klar. Nur ob ein solcher durch die Häresie sein Amt sogleich verliere oder der Rechtssicherheit wegen erst für abgesetzt erklärt werden müsse, darüber ging die Debatte, die der heilige Robert Bellarmin klar im Sinne der kirchlichen Lehre entschied.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie – Absetzung eines häretischen Papstes oder der ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie – ist nur eine theologische Meinung, die nicht die notwendigen theologischen Kategorien von Alter, Universalität und Konsensus (semper, ubique, ab omnibus) erfüllt. Es gab keine Verlautbarungen des allgemeinen ordentlichen Lehramts oder des päpstlichen Lehramtes, welche die Theorien der Absetzung eines häretischen Papstes oder den ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie unterstützt hätten. Eine mittelalterliche kanonistische Tradition, die später im Corpus Iuris Canonici (das in der lateinischen Kirche bis 1918 gültige Kirchenrecht) gesammelt wurde besagt, dass ein Papst im Fall einer Häresie verurteilt werden könnte: ‚Papa a nemine est iudicandus, nisi deprehendatur a fide devius‘, d.h. ‚der Papst kann von niemandem verurteilt werden, außer er weicht vom Glauben ab‘ (Decretum Gratiani, Prima Pars, dist. 40, c. 6,3. Pars). Das Kirchenrecht von 1917 beseitigte allerdings die Norm des Corpus Iuris Canonici, in der von einem häretischen Papst die Rede ist. Auch das Kirchenrecht von 1983 beinhaltet eine derartige Norm nicht.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Es handelt sich um mehr als eine „theologische Meinung“, nämlich eine gesicherte kirchliche Lehre, wie wir gesehen haben. Die Meinung des „Weihbischofs“ ist es, die „nicht die notwendigen theologischen Kategorien von Alter, Universalität und Konsensus (semper, ubique, ab omnibus) erfüllt“. Es gab sehr wohl „Verlautbarungen des allgemeinen ordentlichen Lehramts oder des päpstlichen Lehramtes, welche die Theorien der Absetzung eines häretischen Papstes oder den ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie unterstützt hätten“, wie wir ebenfalls gesehen haben. Die „mittelalterliche kanonistische Tradition“ ist durch das Kirchenrecht von 1917 nicht beseitigt worden, sondern in den Canon 188 Nr. 4 eingegangen, der sich in seinen Fußnoten übrigens ausdrücklich auf die Konstitution „Cum ex Apostolatus“ von Papst Paul IV. beruft. Dieser Canon besagt, daß jemand, der öffentlich vom Glauben abgefallen ist, sein Amt „ipso facto“ und ohne jede Erklärung verliert.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Kirche hat immer gelehrt, dass auch eine häretische Person, die aufgrund einer formalen Häresie automatisch exkommuniziert wird, dennoch gültig die Sakramente spenden kann und dass ein Häretiker oder ein formell exkommunizierter Priester in einer Extremsituation auch einen Jurisdiktionsakt ausüben kann, indem er einem Pönitenten die sakramentale Absolution erteilt. Die Normen zur Papstwahl, die bis Paul VI. inklusive gültig waren, sahen vor, dass selbst ein exkommunizierter Kardinal an der Papstwahl teilnehmen und auch selbst zum Papst gewählt werden konnte: ‚Kein Kardinalwähler soll von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl des obersten Pontifex aufgrund oder wegen des Vorwands einer Exkommunikation, einer Suspendierung, eines Interdikts oder eines anderen kirchlichen Hindernisses ausgeschlossen werden. Jede dieser Einschränkungen muss als aufgehoben betrachtet werden, soweit das Ergebnis der Wahl betroffen ist‘ (Paul VI, Apostolische Konstitution Romano Pontifice eligendo, n. 35). Dieser theologische Grundsatz muss auch im Fall eines häretischen Bischofs oder eines häretischen Papstes angewandt werden, die trotz ihrer Häresien gültig Akte der kirchlichen Jurisdiktion ausüben können und deshalb aufgrund einer Häresie nicht ipso facto ihr Amt verlieren.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Die Tatsache, daß die Kirche im Notfall einem Häretiker gestattet, einem Sterbenden die Sakramente zu spenden und für diesen Fall die fehlende Jurisdiktion ersetzt, besagt nichts für den Fall eines „häretischen Papstes“, außer daß auch dieser – wenn er gültig geweiht wäre – einem Sterbenden gültig die Sakramente spenden könnte. Die „Normen zur Papstwahl“ sind menschlich positives Recht. Der Ausschluß eines Häretikers von kirchlichen Ämtern ist jedoch göttlichen Rechts und zwar quasi Naturrecht. Kein Papst kann davon dispensieren. Die Normen, die vorsahen, „dass selbst ein exkommunizierter Kardinal an der Papstwahl teilnehmen und auch selbst zum Papst gewählt werden konnte“, beziehen sich rein auf die Kirchenstrafe der Exkommunikation, nicht aber auf das Delikt der Häresie, das von sich aus, ex natura sua, bereits von der Kirche trennt, selbst wenn nicht zusätzlich die Tatstrafe der Exkommunikation einträte.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie oder theologische Meinung, die eine Absetzung eines häretischen Papstes oder den ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie für möglich hält, ist in der Praxis undurchführbar. Würde sie praktisch angewandt, würde eine Situation ähnlich derjenigen des Großen Schismas geschaffen, wie es die Kirche verhängnisvoll schon am Ende des 14. Jahrhunderts und zu Beginn des 15. Jahrhunderts erfahren hat. Es wird in der Tat immer einen Teil des Kardinalkollegiums und einen beträchtlichen Teil des Weltepiskopats und auch der Gläubigen geben, die nicht damit einverstanden sein werden, einen konkreten päpstlichen Irrtum (Irrtümer) als formale Häresie (Häresien) zu klassifizieren und die folgerichtig daran festhalten, den gegenwärtigen Papst als den einzig legitimen zu betrachten.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Tatsächlich konnte auch das „Große Schisma“ von der Kirche wieder gelöst werden. So ließe sich auch das Problem eines „häretischen Papstes“ einvernehmlich lösen. Wenn das heute „in der Praxis undurchführbar“ wäre, dann nicht aufgrund der „Theorie“, sondern wegen der Tatsache, daß wir keine kirchlichen oder christlichen Autoritäten mehr haben. Die Meinung, auch ein „häretischer Papst“ behielte weiter sein Amt, würde jedoch nicht nur „in der Praxis“, sondern auch in der Theorie die katastrophalsten Folgen haben, wie der heilige Robert Bellarmin warnt: „Im übrigen wäre das eine sehr elende Lage der Kirche, wenn sie gezwungen würde, einen offen reißenden Wolf als Hirten anzuerkennen.“ Ein „häretischer Papst“ hat notwendig eine „häretische Kirche“ im Gefolge – wie wir heute an der Menschenmachwerkskirche des „II. Vatikanums“ sehen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Ein formelles Schisma mit zwei oder mehr Anwärtern auf den päpstlichen Stuhl – was eine unvermeidbare Konsequenz auch einer kanonisch durchgeführten Amtsenthebung eines Papstes wäre – wird notwendig mehr Schaden für die Kirche als Ganzes verursachen als ein relativ kurzer und sehr seltener Zeitraum, in dem ein Papst lehramtliche Irrtümer oder Häresien verbreitet. Die Situation eines häretischen Papstes wird immer relativ kurz sein im Vergleich mit den zweitausend Jahren der Existenz der Kirche. In dieser seltenen und delikaten Angelegenheit sollte der göttlichen Vorsehung das Eingreifen überlassen werden.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Eine „kanonisch durchgeführte Amtsenthebung des Papstes“ ist ein Unding. Niemand kann den Papst seines Amtes „entheben“. Erst, wenn ein Papst durch öffentliche Häresie oder Apostasie sein Amt verloren hat, kann die Kirche über ihn urteilen und ihn für des Amtes verlustig erklären. Daß dies als „unvermeidbare Konsequenz“ ein „formelles Schisma“ nach sich ziehen würde, ist die bloße Spekulation des „Weihbischofs“, der dabei vermutlich an die beiden „Päpste“ Ratzinger und Bergoglio denkt. Daß „ein relativ kurzer und sehr seltener Zeitraum, in dem ein Papst lehramtliche Irrtümer oder Häresien verbreitet“, nicht nur unermeßlichen Schaden anrichten würde, mehr als jedes Schisma, sondern auch theologisch unmöglich ist, haben wir oben bereits gesehen. Wir „kurz“ auch immer die „Situation eines häretischen Papstes“ sein würde, es wäre damit die Verheißung Christi hinfällig, wonach die Pforten der Hölle (die Häresie) Seine Kirche und namentlich den Fels, auf den sie errichtet ist, nämlich den Nachfolger Petri, niemals überwinden werden. Daß wir heute tatsächlich „der göttlichen Vorsehung das Eingreifen überlassen“ müssen, liegt an der besonderen Situation, in der wir uns befinden, da wir uns aller kirchlichen Autoritäten beraubt finden.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der Versuch einen häretischen Papst um jeden Preis abzusetzen, ist ein Anzeichen für eine allzu menschliche Gesinnung, und spiegelt letztlich die mangelnde Bereitschaft wider, das zeitliche Kreuz eines häretischen Papstes zu tragen. Zugleich spiegeln sich auch die allzu menschliche Emotion von Ärger wider. Auf jeden Fall bietet man eine viel zu menschliche Lösung an, die der Verhaltensweise in der Politik ähnlich ist. Die Kirche und das Papsttum sind Wirklichkeiten, die nicht bloß menschlich, sondern auch göttlich sind. Das Kreuz eines häretischen Papstes – auch wenn nur von begrenzter Dauer – ist das größte vorstellbare Kreuz für die ganze Kirche.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Nach der „Summa theologiae“ des heiligen Thomas (IIa IIae) ist der Unglaube ein schwerere Sünde als alle sittlichen Verfehlungen (q. 10 a. 3). Unter den verschiedenen Arten des Unglaubens ist wiederum der der Häretiker der ärgste (a. 6). Der Heiland sagt uns: „Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet; wer nicht glaubt, wird verdammt werden.“ Ohne den wahren Glauben keine Rettung. Die Häresie bedeutet den Tod der Seele. Dem heiligen Petrus und seinen Nachfolgern hat der Heiland verheißen: „Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen. Und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.“ Wenn man diese Worte und das Furchtbare der Häresie ernst nimmt, wie kann man dann das „Kreuz eines häretischen Papstes“ für das „größte vorstellbare Kreuz für die ganze Kirche“ betrachten, anstatt es als das zu sehen, was es ist: Es wäre das Ende der Kirche. Es würde bedeuten, daß die ganze Kirche, die auf den Fels Petri gegründet ist, durch dessen Häresie ebenfalls in Häresie gestürzt würde. Damit hätten die Pforten der Hölle sie überwunden, was der Verheißung Christi widerspricht. Gerade weil Kirche und Papsttum Wirklichkeiten sind, „die nicht bloß menschlich, sondern auch göttlich sind“, ist ein solcher Fall ausgeschlossen. Es geht nicht darum, „einen häretischen Papst um jeden Preis abzusetzen“, sondern um die schlichte Feststellung, daß ein Häretiker nicht Papst und ein Papst nicht Häretiker sein kann, weil dies den Worten Christi widerspräche. Wer dies nicht sehen will, sondern im „häretischen Papst“ lediglich ein „Kreuz“ erblickt – wenngleich „das größte vorstellbare“ –, offenbart seinerseits „eine allzu menschliche Gesinnung“ und „spiegelt letztlich die mangelnde Bereitschaft wider“, mit dem Glauben ernst zu machen. Stattdessen „bietet man eine viel zu menschliche Lösung an, die der Verhaltensweise in der Politik ähnlich ist“, nämlich einen „häretischen Papst“ so zu behandeln, wie man etwa ein tyrannisches Staatsoberhaupt behandeln würde. Der Papst ist aber kein bürgerlicher Herrscher, sondern der Stellvertreter Christi auf Erden. Dr. Ernst Commer schrieb in seinem Nachruf auf den heiligen Pius X.: „Wir müssen daher mit der Frage beginnen: Was ist das Papsttum, was ist der römische Papst? Und die Antwort darauf gibt der Glaube, den Pius X. voll und ganz festhielt, in dem Glaubensgeheimnis von der Kirche, das für die bloße menschliche Vernunft unbegreiflich und nach seinem Inhalt ganz übernatürlich ist. Die Kirche ist die einzigartige sakramentale Gesellschaft, die allein den gläubigen Menschen das göttliche Leben vermittelt. Darnach ist das Papsttum die irdische lebendige und beständige Stellvertretung des gottmenschlichen Erlösers in der streitenden Kirche. Und der von Christus selbst zuerst in Petrus eingesetzte Stellvertreter Gottes auf Erden ist als Haupt der theomonarchisch konstituierten Kirche ihr oberster König: gleichsam der in der Geschichte immer wiederkehrende ‚alter Christus‘ oder wie man im Mittelalter auch sagte ‚quasi deus in terris‘ [gleichsam Gott auf Erden].“ Der „Weihbischof“ erblickt darin „eine ungesunde Haltung eines Papst-Zentrismus, letztlich einer Papolatrie“, wie wir gesehen haben. Er hält das für „einen übersteigerten Ultramontanismus oder einen Papst-Zentrismus“, der „den Papst zu einer Art Halbgott machte“. In Wahrheit ist es das „Glaubensgeheimnis von der Kirche, das für die bloße menschliche Vernunft unbegreiflich und nach seinem Inhalt ganz übernatürlich ist“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Ein anderer Fehler in der Absicht oder im Versuch einen häretischen Papst abzusetzen besteht in der indirekten oder unterbewussten Gleichsetzung der Kirche mit dem Papst oder darin, den Papst zum Dreh- und Angelpunkt des täglichen Lebens der Kirche zu machen. Das bedeutet letztlich und unbewusst eine Neigung zu einem ungesunden Ultramontanismus, eines Papst-Zentrismus und einer Papolatrie, d.h. eines päpstlichen Personenkults. Es gab in der Kirchengeschichte in der Tat Zeiten, in denen für einen beträchtlichen Zeitraum der Stuhl Petri vakant war. Zum Beispiel gab es vom 29. November 1268 bis zum 1. September 1271 weder einen Papst noch einen Gegenpapst. Deshalb sollten Katholiken den Papst und seine Worte und Taten nicht zum Brennpunkt ihres täglichen Lebens machen.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Vom heiligen Papst Pius X. stammt folgende wunderbare Erklärung: „Um den Papst zu lieben, braucht man nur darüber nachzudenken, was der Papst ist. Der Papst ist der Wächter des Dogmas und der Moral; er ist der Depositar der Grundsätze, welche die Familie ehrbar, die Nationen groß, die Seelen heilig machen; er ist der Berater der Fürsten und der Völker; er ist das Haupt, unter dem sich niemand tyrannisiert fühlt, weil er Gott selber repräsentiert; er ist im höchsten Sinne der Vater, der in sich alles das vereinigt, was liebevoll, zart, göttlich ist… Und wie muß man den Papst lieben? ,Non verbo neque lingua, sed opere et veritate.’ (Nicht mit Worten oder der Zunge, sondern in der Tat und Wahrheit) Wenn man eine Person liebt, sucht man sich in allem ihren Gedanken gleichförmig zu machen, ihre Willensmeinungen auszuführen, ihre Wünsche zu erraten. Und wenn unser Herr Jesus Christus von sich sagte: ,si quis diligit me, sermonem meum servabit,’ (wenn jemand mich liebt, wird er meine Gebote halten) so ist es, um unsere Liebe zum Papste zu beweisen, notwendig, ihm zu gehorchen. Wenn man also den Papst liebt, so macht man keine Diskussion über das, was er anordnet oder verlangt, oder bis wohin der Gehorsam gehen muß und in welchen Dingen man gehorchen soll; wenn man den Papst liebt, sagt man nicht: er hat nicht klar genug gesprochen, als ob er verpflichtet wäre, seinen Willen jedem einzelnen ins Ohr zu wiederholen, den er so oft nicht nur ‘mit Worten, sondern durch Schreiben und andere öffentliche Dokumente klar ausgedrückt hat; man setzt seine Anordnungen nicht in Zweifel unter dem leichten Vorwand eines, der nicht gehorchen will, als sei es nicht der Papst, der befiehlt, sondern seine Umgebung; man zieht nicht der Autorität des Papstes diejenige anderer noch so gelehrter Personen vor, die, wenn sie gelehrt sind, doch nicht heilig sind, denn wer heilig ist, kann nicht vom Papste abweichen“ (Alloc. ad sacerdotes Consociationis „l’Unione Apostolica“; 18. Nov. 1912, A. Ap. S. IV, 693). Ist das „ungesunder Ultramontanismus“, „Papst-Zentrismus“, „Papolatrie“? Oder ist es einfach die gesunde katholische Haltung? Wer hat recht: der heilige Papst Pius X. oder der „Weihbischof“ Schneider?
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Man kann Kinder einer Familie enterben. Man kann allerdings nicht den Familienvater enterben, wie schuldig und ungeheuerlich er sich auch verhält. Das ist das Gesetz der Hierarchie, das Gott auch in der Schöpfung grundgelegt hat. Dasselbe ist auch auf den Papst anwendbar, der, während seiner Amtszeit der geistige Vater der ganzen Familie Christi auf Erden ist. Im Falle eines verbrecherischen und ungeheuerlichen Vaters müssen sich die Kinder von ihm zurückziehen und den Kontakt mit ihm vermeiden. Dennoch können sie nicht sagen: ‚Wir wollen einen neuen und guten Vater für unsere Familie wählen.‘ Das wäre gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Natur. Dasselbe Prinzip sollte auch für die Frage der Absetzung eines häretischen Papstes zutreffen. Der Papst kann von niemanden abgesetzt werden, Gott allein kann eingreifen und Er wird das zu Seiner Zeit tun, weil Er sich in seiner Vorsehung nicht täuscht (‚Deus in sua dispositione non fallitur‘). Während des ersten Vatikanischen Konzils sprach Bischof Zinelli, Relator der Glaubenskommission, mit folgenden Worten über die Möglichkeit eines häretischen Papstes: ‚Wenn Gott ein so großes Übel erlaubt (d.h. einen häretischen Papst), dann wird es an Mitteln, um so eine Situation zu heilen, nicht mangeln‘ (Mansi 52, 1109).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Biologischer Vater wird man durch körperliche Zeugung. Der Papst ist in einem analogen, geistigen Sinn Vater, weil er die Gläubigen im Glauben „zeugt“. Darum heißt er auch „Heiliger Vater“, weil seine Vaterschaft eine übernatürliche, heilige ist. Was aber, wenn er die Gläubigen nicht im Glauben „zeugt“? Ist er dann immer noch „der Vater“? Biologischer Vater wird man durch den Zeugungs-Akt und bleibt es unwiderruflich für alle Ewigkeit. Der Papst ist „Heiliger Vater“ durch die Übertragung der göttlichen Vollmacht aufgrund einer gültigen Wahl, und seine Vaterschaft endet durch Tod, Abdankung oder öffentlichen Abfall vom Glauben – denn wie soll ein Mann ohne Glauben unser Vater im Glauben sein? Von einem „verbrecherischen und ungeheuerlichen Vater“ können sich die Kinder „zurückziehen und den Kontakt mit ihm vermeiden“. Er bleibt trotzdem ihr Vater aufgrund der Zeugung. Vom Papst können sich die Katholiken nicht „zurückziehen und den Kontakt mit ihm vermeiden“, weil er sie fortwährend im Glauben zeugt und sie sonst den Glauben verlieren würden. Von einem „häretischen Papst“ freilich müssen sie sich wohl „zurückziehen und den Kontakt mit ihm vermeiden“, weil er nicht „der geistige Vater der ganzen Familie Christi auf Erden“ sein kann. „Der Papst kann von niemanden abgesetzt werden“, das ist wahr. Aber, wie Papst Innozenz III. gesagt hat, im Falle der Häresie ist er bereits von Christus gerichtet und abgesetzt, „denn wer nicht glaubt, ist schon gerichtet“. An „Mitteln, um so eine Situation zu heilen“, würde es in der Tat nicht mangeln, wenn es noch genügend klarsehende Katholiken guten Willens gäbe.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Absetzung eines häretischen Papstes würde letztlich die Häresie des Konziliarismus, des Sedisvakantismus und eine geistige Haltung fördern, die für rein menschliche oder politische Gemeinschaften charakteristisch ist. Sie würde auch eine Geisteshaltung unterstützen, die dem protestantischen Separatismus oder dem Autokephalismus in der Welt der orthodoxen Kirchen, ähnlich ist.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Der „Sedisvakantismus“ ist keine Häresie, wie selbst die hartgesottensten Anti-Sedisvakantisten zugeben müssen. „Die Sedisvakanz ist eine Tatsache, wenn ein Papst gestorben ist, und sie ist eine ganz sichere, über Jahrhunderte sogar ins Kirchenrecht aufgenommene Lehre, die der hl. Robert Bellarmin folgendermaßen prägnant zusammenfaßt: ‚Ein notorisch häretischer Papst hört automatisch auf, Papst und Oberhaupt der Kirche zu sein, so wie er automatisch aufhört, Christ und Mitglied des Leibes der Kirche zu sein. Aus diesen Gründen kann er von der Kirche verurteilt und bestraft werden. Fügen wir hinzu, daß die Lage der Kirche sehr unglücklich wäre, würde sie gezwungen, als Hirt einen Wolf anzuerkennen, der sich offen gegen sie wendet‘“ (Monster Church). Nicht der „Sedisvakantismus“, sondern der „Traditionalismus“ fördert „eine geistige Haltung …, die für rein menschliche oder politische Gemeinschaften charakteristisch ist“, indem er das Papstamt seines übernatürlichen Charakters entkleidet. Wer den katholischen Glauben nicht hat, kann sehr wohl das Oberhaupt einer „rein menschlichen oder politischen Gemeinschaft“ sein, nicht aber das sichtbare Oberhaupt der übernatürlichen Gemeinschaft im Glauben, der Kirche. Nicht der „Sedisvakantismus“, wohl aber der „Traditionalismus“ unterstützt „eine Geisteshaltung …, die dem protestantischen Separatismus oder dem Autokephalismus in der Welt der orthodoxen Kirchen, ähnlich ist“, wie die verschiedenen „traditionalistischen“ Gemeinschaften beweisen. Der britische „Distriktobere“ der „Piusbruderschaft“ schrieb unlängst an seine Gläubigen: „Wenn die Hirten indisponiert sind, brauchen wir als Katholiken eine legitime Autorität, der wir uns unterwerfen können, um unseren Glauben zu praktizieren. So ist die Verfassung der Kirche – kein Katholik genügt sich selbst. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde ursprünglich gegründet, um Priester auszubilden, aber sie wurde zunehmend in die Rolle einer Not-Hierarchie gedrängt – nicht in Opposition zur offiziellen Hierarchie, aber um die Lücken zu füllen, in welchen die offizielle Hierarchie moralisch abwesend ist. In praktischer Hinsicht heißt das, daß jene, welche ein Meßzentrum der Bruderschaft besuchen, in dem Priester, der mit dem Meßzentrum betraut ist, ihren Pfarrer erblicken sollen. Er hat eine Autorität, welche uns unter Sünde verpflichtet, wenn sie richtig ausgeübt wird. Die Idee, daß die Krise der Kirche die Gläubigen von der kirchlichen Hierarchie befreit, ist purer Liberalismus!“ Die „Piusbruderschaft“ beansprucht eine „legitime“ kirchliche Autorität neben der „offiziellen Hierarchie“. Ist das nicht ähnlich „dem protestantischen Separatismus oder dem Autokephalismus in der Welt der orthodoxen Kirchen“? Die „Piusbruderschaft“ ist aber nicht „sedisvakantistisch“, sondern „traditionalistisch“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Theorie oder Meinung, die eine Absetzung und einen Amtsverlust des Papstes als legitim betrachtet, erscheint außerdem in seinen tiefsten Wurzeln – wenn auch unbewusst – als eine Art von auf das Papstamt angewandter Donatismus. Die Theorie des Donatismus identifizierte den geweihten Amtsträger (Priester und Bischöfe) fast schon mit der sittlichen Heiligkeit von Christus selbst, und verlangte deshalb für die Gültigkeit des Amtes die Abwesenheit sittlicher Verfehlungen oder Fehlverhaltens im öffentlichen Leben. Die erwähnte Theorie schließt in einer ähnlichen Weise die Möglichkeit eines Papstes, der lehramtliche Irrtümer, d.h. Häresien, begeht, aus, weil dadurch sein Amt für ungültig oder vakant erklärt wird, so wie es die Donatisten praktizierten, die das priesterliche oder bischöfliche Amt aufgrund von Irrtümern im moralischen Leben für ungültig oder vakant erklärten.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Es gibt keine „Absetzung“ eines Papstes, wohl aber einen Amtsverlust durch öffentlichen Abfall vom Glauben. Es gehört einiges dazu, diese „Theorie“, die von einer Unzahl von Theologen, von Päpsten und mehreren heiligen Kirchenlehrern vertreten wurde, „als eine Art von auf das Papstamt angewandter Donatismus“ zu bezeichnen und damit alle ihre Vertreter einschließlich der heiligen Kirchenlehrer zu verkappten Häretikern zu stempeln. Wir würden so etwas nicht wagen. Daß der Amtsverlust eines Papstes durch öffentlichen Glaubensabfall nichts mit Donatismus zu tun hat, liegt auf der Hand. Denn er geschieht ja durch öffentlichen Glaubensabfall, nicht durch „sittliche Verfehlungen oder Fehlverhalten im öffentlichen Leben“. „Irrtümer im moralischen Leben“ trennen nicht von der Kirche, Abfall vom Glauben sehr wohl. Kein „Sedisvakantist“ hat je „für die Gültigkeit des Amtes die Abwesenheit sittlicher Verfehlungen oder Fehlverhaltens im öffentlichen Leben“ verlangt. Die sichere kirchliche Lehre vom Amtsverlust eines öffentlich vom Glauben abgefallenen Papstes in die Nähe des Donatismus zu rücken, verrät entweder Ignoranz oder bösen Willen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Es wäre vorstellbar, dass die höchste Autorität der Kirche (der Papst oder ein Ökumenisches Konzil) in der Zukunft folgende oder ähnliche verpflichtende kirchenrechtliche Normen für den Fall eines häretischen oder eines offensichtlich heterodoxen Papstes erlassen könnte“, und zählt folgende auf:
„ - Ein Papst kann nicht abgesetzt werden in welcher Form oder aus welchem Grund auch immer, auch nicht aufgrund einer Häresie.
- Jeder neu gewählte Papst ist beim Amtsantritt gemäß seinem Amt als der höchste Lehrer der Kirche verpflichtet, einen Eid abzulegen, die ganze Herde Christi von den Gefahren der Häresien zu beschützen und in seinen Worten und Taten jeden Anschein einer Häresie zu vermeiden, in Übereinstimmung mit seiner Verpflichtung alle Hirten und Gläubigen im Glauben zu stärken.
- Ein Papst, der offensichtliche theologische Irrtümer oder Häresien verbreitet, oder der durch seine Handlungen und Unterlassungen der Verbreitung von Häresien fördert, sollte in einer brüderlichen und privaten Form vom Dekan des Kardinalkollegiums verpflichtend korrigiert werden.
- Nach erfolglosen privaten Ermahnungen ist der Dekan des Kardinalkollegiums verpflichtet, seine Ermahnung öffentlich zu machen.
- Zusammen mit der öffentlichen Ermahnung muss der Dekan des Kardinalkollegiums einen Aufruf zum Gebet für den Papst machen, damit er wieder die Kraft erlangt, die ganze Kirche unmissverständlich im Glauben zu stärken.
- Zur selben Zeit sollte der Dekan des Kardinalkollegiums eine Glaubensbekenntnisformel veröffentlichen, in der der theologische Irrtum, den der Papst lehrt oder duldet (ohne dass der Papst notwendigerweise genannt wird), zurückgewiesen wird.
- Wenn es der Dekan des Kardinalkollegiums unterlässt oder versäumt die Ermahnung, den Aufruf zum Gebet und die Veröffentlichung eines Glaubensbekenntnisses vorzunehmen, sollte jeder beliebige Kardinal, Bischof oder eine Gruppe von Bischöfen dieses unternehmen und, wenn es auch die Kardinäle oder Bischöfe unterließen oder versäumten, sollte jeder beliebige katholischen Gläubige oder eine Gruppe von katholischen Gläubigen das tun.
- Der Dekan des Kardinalkollegiums oder ein Kardinal, ein Bischof oder eine Gruppe von Bischöfen, ein gläubiger Katholik oder eine Gruppe von katholischen Gläubigen, die die Ermahnung, den Aufruf zum Gebet und die Veröffentlichung eines Glaubensbekenntnisses vorgenommen haben, können deswegen keinen kanonischen Maßnahmen oder Strafen ausgesetzt oder der Geringschätzung des Papstes beschuldigt werden.“
Die Wahrheit sieht so aus:
All das ist nett gemeint, ist aber entweder bereits geltendes Recht oder nicht praktikabel. Daß ein Papst „nicht abgesetzt werden kann“, steht nach göttlichem Recht ohnehin fest. Ebenso steht nach göttlichem Recht fest, daß er durch Häresie sein Amt ipso facto verliert und dann durch die Kirche gerichtet und für seines Amtes verlustig erklärt werden kann. Einen Krönungseid haben die Päpste ohnehin abgelegt und werden es auch weiter tun, wenn wir wieder Päpste haben. Die Kirche kann allerdings keinen Papst zu einem solchen Eid „verpflichten“, weil der Papst selber der höchste Gesetzgeber in der Kirche ist und sich an positive kirchenrechtliche Vorschriften nicht zu halten braucht. Ein Papst kann, solange er Papst ist, von niemandem rechtswirksam „korrigiert“ oder „ermahnt“ werden, auch nicht von einem „Dekan des Kardinalskollegiums“. Man kann bei Vorliegen entsprechender Vergehen eine private „correctio fraterna“ vornehmen, geheim oder unter Umständen öffentlich. „Ein Papst, der offensichtliche theologische Irrtümer oder Häresien verbreitet“, ist nicht zu „korrigieren“ oder zu „ermahnen“, sondern für seines Amtes verlustig zu erklären. Unter den gegenwärtigen Umständen ist weder vom „Dekan des Kardinalskollegiums“ noch von einem „beliebigen Kardinal, Bischof oder einer Gruppe von Bischöfen“ Hilfe zu erwarten, da nicht nur der päpstliche Stuhl vakant ist, sondern auch alle Bischofsstühle und Kurienämter verwaist sind. (Deshalb ist der „Weihbischof“ übrigens auch gar kein Weihbischof.) „Ein gläubiger Katholik oder eine Gruppe von katholischen Gläubigen“ richten derzeit nicht viel aus, weil ihnen niemand Gehör schenkt. Wenn sie die Wahrheit sagen, werden sie nur als „Sedisvakantisten“ verschrien und ausgegrenzt. Die Vorschläge des „Weihbischofs“ sind allesamt unnütz oder unbrauchbar.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Im überaus seltenen Fall eines häretischen Papstes kann die geistige Situation der Kirche mit den Worten des heiligen Papstes Gregor des Großen (590 – 604) beschrieben werden, der die Kirche seiner Zeit ein ‚ein altes und von den Wellen arg mitgenommenes Schiff‘ nennt, in das ‚von allen Seiten die Wellen eindringen, und vom täglichen, heftigen Sturm gepeitscht die morschen Bretter ächzend den nahen Schiffbruch ankündigen‘ (Registrum I, 4 Ep. Ad Ioannem episcopum Constantinopolitanum).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Die Worte des heiligen Papstes Gregor des Großen sind sicherlich nicht auf den „Fall eines häretischen Papstes“ gemünzt und können es auch nicht sein, weil dieser Fall nicht nur „überaus selten“ ist, sondern bisher nie vorgekommen ist, nicht vorkommen wird und auch nicht vorkommen kann.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die im Evangelium erzählte Episode über unseren Herrn, der den stürmischen See beruhigte und den im Wasser versinkenden Petrus rettete, lehrt uns, dass auch in der überaus dramatischen und menschlich verzweifelten Situation eines häretischen Papstes alle Hirten der Kirche und die Gläubigen glauben und vertrauen sollten, dass Gott in Seiner Vorsehung eingreifen wird und dass Christus den tobenden Sturm beruhigen und in den Nachfolgern Petri, Seines Stellvertreters auf Erden, die Kraft erneuern wird, alle Hirten und Gläubigen im katholischen und apostolischen Glauben zu stärken.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Da die „überaus dramatischen und menschlich verzweifelten Situation eines häretischen Papstes“ nicht eintreten kann, ist die „im Evangelium erzählte Episode“ auf diese nicht anwendbar.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der heilige Papst Agatho (678 – 681), der die schwierige Aufgabe hatte, den Schaden, den Papst Honorius I der Integrität des Glaubens zugefügt hatte, zu begrenzen, hinterließ lebhafte Worte und einen brennenden Appell an alle Nachfolger Petri, immer im Bewusstsein dieser schweren Verpflichtung die jungfräuliche Reinheit des Glaubensgutes unversehrt zu bewahren: ‚Wehe mir, wenn ich es vernachlässige die Wahrheit meines Herrn, welche sie aufrichtig gepredigt haben, zu verkündigen. Wehe mir, wenn ich mit Schweigen die Wahrheit verdecke, welche ich an die Wechsler weiterzugeben geboten bin, d.h. das christliche Volk zu lehren und es damit zu durchtränken. Was soll ich im künftigen Gericht, das Christus selbst vornimmt, sagen, wenn ich davor erröte – was Gott verbieten möge – hier die Wahrheit seiner Worte zu predigen? Welche Rechtfertigung werde ich für mich selbst geben können, für die Seelen, die mir anvertraut waren, wenn er eine strenge Rechenschaft über das Amt, das ich empfing, fordert?‘ (Ep. Consederanti mihi ad Imperatores).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Die Worte von Papst Agatho, wenn sie unter dem Eindruck des Versagens von Papst Honorius entstanden sind, bestätigen nur, daß Honorius kein Häretiker war. Er hat allenfalls „vernachlässigt, die Wahrheit meines Herrn … zu verkündigen“. Er hat allenfalls „mit Schweigen die Wahrheit verdeckt“, aber er hat sie nicht (aktiv) verfälscht.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Als der erste Papst, der heilige Petrus, materiell mit Ketten gefesselt war, betete die ganze Kirche für seine Befreiung: ‚So wurde nun Petrus im Gefängnis festgehalten; aber die Gemeinde betete ohne Aufhören für ihn zu Gott‘ (Apg. 12,5). Wenn ein Papst Irrtümer oder auch Häresien verbreitet, dann ist er in geistigen Ketten oder in einem geistigen Gefängnis. Die ganze Kirche muss eine übernatürliche Beharrlichkeit in so einem Gebet und eine übernatürliche Hoffnung in die Wahrheit haben, dass es letztlich Gott und nicht der Papst ist, der Seine Kirche leitet. Als Papst Honorius I (625 – 638) eine unklare Haltung im Bezug auf die Verbreitung der neuen Häresie des Monotheletismus annahm, sandte der heilige Sophronius, Patriarch von Jerusalem, mit folgenden Worte einen Bischof aus Palästina nach Rom: ‚Geh zum Apostolischen Stuhl, wo die Fundamente der heiligen Lehre sind, und höre nicht auf zu beten, bis der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt hat.‘“
Die Wahrheit sieht so aus:
Der heilige Petrus lag in Ketten, aber er hat keine „Irrtümer oder auch Häresien verbreitet“. Papst Honorius hat vielleicht „eine unklare Haltung im Bezug auf die Verbreitung der neuen Häresie des Monotheletismus“ eingenommen, aber er hat ebenfalls keine „Irrtümer oder auch Häresien verbreitet“. Darum läßt der heilige Sophronius auch nicht darum beten, daß der Papst aufhöre, „Irrtümer oder Häresien verbreiten“, sondern darum, daß „der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt“, die eben nicht vom Papst, sondern von anderen verbreitet wurde. Bei Bergoglio liegt die Sache ganz anders; denn er ist es selber, welcher „Irrtümer oder auch Häresien“ verbreitet, und das in seinen „amtlichen“ Akten.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„In der Auseinandersetzung mit dem tragischen Fall eines häretischen Papstes müssen alle Glieder der Kirche, beginnend mit den Bischöfen bis zu den einfachen Gläubigen alle legitimen Mitteln auszuschöpfen, wie etwa private und öffentliche Ermahnungen des irrenden Papstes, beständige und glühende Gebete und öffentliche Bekenntnisse der Wahrheit, damit der Apostolische Stuhl wieder mit Klarheit die göttlichen Wahrheiten bekenne, die der Herr dem Petrus und all seinen Nachfolgern anvertraut hat. „Den Nachfolgern des Petrus wurde der Heilige Geist nämlich nicht verheißen, damit sie durch eine Offenbarung eine neue Lehre ans Licht brächten, sondern, damit sie mit Seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. die Hinterlassenschaft des Glaubens heilig bewahren und getreu auslegen“ (I. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Pastor aeternus, Kap. 4).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Es gibt zum Glück für die Glieder der Kirche keine „Auseinandersetzung mit dem tragischen Fall eines häretischen Papstes“, weil ein Papst nicht Häretiker und ein Häretiker nicht Papst sein kann. Darum brauchen sie auch keine „legitimen Mittel auszuschöpfen“, „damit der Apostolische Stuhl wieder mit Klarheit die göttlichen Wahrheiten bekenne“. Der Apostolische Stuhl hat diese Wahrheiten immer mit Klarheit bekannt und wird sie immer bekennen, wie dies in derselben Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus des Vatikanischen Konzils bestätigt wird, wo es heißt, daß „dieser Stuhl des heiligen Petrus von jedem Irrtum immer unberührt bleibt“ (DH 3070), und das vierte Konzil von Konstantinopel zitiert wird: „…denn beim Apostolischen Stuhl wurde stets die katholische Religion unversehrt bewahrt und die heilige Lehre in Ehren gehalten“ (DH 3066).
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Jeder Papst und alle Glieder der Kirche müssen an die weisen und zeitlosen Worte erinnert werden, welche das Ökumenische Konzil von Konstanz (1414 -1418) über den Papst als die erste Person in der Kirche verkündete, der durch den Glauben gebunden ist und gewissenhaft über die Reinerhaltung des Glaubens wachen muss...“ Er erinnert an den päpstlichen Eid, der vom Konzil von Konstanz eingeführt wurde und betont, „wie zeitgemäß“ so ein „päpstlicher Eid“ sei „und wie dringend es ist, „so einen Eid in die Praxis umzusetzen, besonders in unseren Tagen!“ „Der Papst ist kein absoluter Monarch, der tun und sagen kann, was ihm gefällt, der die Lehre oder die Liturgie nach seinem eigenen Ermessen verändern kann. Unglücklicherweise wurde in den vergangenen Jahrhunderten – im Gegensatz zur apostolischen Tradition im Altertum – das Verhalten der Päpste als absolute Monarchen oder als Halbgötter derart allgemein akzeptiert, dass es die theologische und spirituelle Sicht der überwiegenden Mehrheit der Bischöfe und der Gläubigen besonders im frommen Volk prägte. Die Tatsache, dass der Papst der erste in der Kirche sein muss, der Neuerungen vermeidet, indem er in beispielhafter Weise der Tradition des Glaubens und der Liturgie gehorcht, war manchmal aus dem Bewusstsein der Bischöfe und der Gläubigen durch eine blinde und fromme Annahme einer Art des päpstlichen Absolutismus ausgeblendet.“
Die Wahrheit sieht so aus:
J.B. Heinrich schreibt in seiner Dogmatik (2. Band, 1882): „Die traditio divina (=göttliche Tradition) im objektiven Sinne ist nichts Anderes, als das unter dem Beistande und Einflusse Christi und seines Heiligen Geistes durch das authentische Zeugnis und die autoritative, öffentliche und unfehlbare Lehrverkündigung des apostolischen Lehramtes, und den daraus gegründeten einmütigen, offenkundigen und göttlichen Glauben der katholischen Christenheit, von den Aposteln her allezeit in der katholischen Kirche unversehrt, unverfälscht und in seinem richtigen Verständnisse bewahrte christliche Glaubens-Depositum. Im activen Sinne aber ist sie eben die gesamte von Christus durch den Heiligen Geist getragene Lehr- und Glaubenstätigkeit der Kirche, wodurch das apostolische Glaubens-Depositum in der angegebenen Weise bewahrt und überliefert wird.“ Die „Tradition des Glaubens und der Liturgie“ hängt wesentlich an der „autoritativen, öffentlichen und unfehlbaren Lehrverkündigung des apostolischen Lehramtes“, dessen höchster Inhaber der Papst ist. Dabei wird nicht unterschieden zwischen einem früheren und einem jetzigen Lehramt, denn das Lehramt ist – wenn es denn das Lehramt ist – dasselbe gestern wie heute. Nicht wir sagen dem Papst, was Tradition ist, sondern er sagt es uns. „Die Tradition bin ich“, wie Papst Pius IX. formulierte. Wieder zeigt der „Weihbischof“ eine ungesunde „Altertumssucht“, schwärmt er doch von der „apostolischen Tradition im Altertum“, und meint ganz nach Art der Modernisten, daß danach eine Fehlentwicklung in der Kirche eingesetzt habe, die die Päpste als „absolute Monarchen oder Halbgötter“ einem frommen Volk gegenüberstellte, welches „durch eine blinde und fromme Annahme einer Art des päpstlichen Absolutismus“ verdummt worden war. Damit macht er sich über das katholische Empfinden lustig und hängt modernistischen Vorstellungen an.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Derselbe päpstliche Eid benannte konkret die Treue zur lex credendi (Gesetz des Glaubens) und zur lex orandi (Gesetz des Gebets).“ Er behauptet ferner: „In den letzten hundert Jahren gab es einige Beispiele einer Art päpstlichen Absolutismus im Bezug auf Veränderungen in der liturgischen Tradition der Kirche. Wenn wir die lex orandi betrachten, können wir drastische Veränderungen feststellen, die durch Papst Pius X., Pius XII. und Paul VI., und - bezüglich der lex credendi - durch Papst Franziskus, vorgenommen wurden.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Wir haben bereits gesehen, mit welch frecher Dreistigkeit der „Weihbischof“ sich anmaßt, über Päpste und Heilige zu urteilen und sie gar des Donatismus zu beschuldigen. Hier nun zeiht er nicht nur Pius XII., sondern auch den heiligen Papst Pius X. des „päpstlichen Absolutismus“, mit welchem er „drastische Veränderungen“ in der „lex orandi“ vorgenommen habe. Für wen hält sich der „Weihbischof“? Ist er mehr als der heilige Pius X. oder weiß er es besser? Ungeniert stellt er den heiligen Papst Pius X. und Papst Pius XII. in eine Reihe mit Kirchenzerstörern wie „Paul VI.“ und „Papst Franziskus“. Er zeigt damit nur, was dabei herauskommt, wenn man Apostaten und Häretiker für Päpste hält. Man verliert jeden Sinn und Respekt für das Papsttum und alles Heilige. Es fällt auf, daß der "Weihbischof" Pius X. den Titel "heilig" stets verweigert.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Pius X [wieder ohne "heilig"!] wurde der erste Papst in der Geschichte der lateinischen Kirche, der so radikal die Psalmenordnung (cursus psalmorum) reformierte, dass er was die Verteilung der Psalmen betrifft, ein neues Offizium schuf.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Der Blog „Summorum Pontificum“ schreibt zur Reform des heiligen Pius X.: „In der Folge einer weit zurückreichenden unglücklichen Entwicklung, die durch das Brevier von Trient erneut und verbindlich kodifiziert worden war, kam noch ein weiteres Problem hinzu, das den Alltag der Beter noch viel stärker belasten sollte als die schiere Masse der Psalmen. Das Brevier Pius V. bestimmte nämlich, daß an Festtagen nicht die eigentlich nach dem Cursus fälligen Psalmen zu absolvieren waren, sondern die dem Umfang nach kürzeren Sonntagspsalmen. Unter diesen Umständen ist natürlich entscheidend, was als ‚Festtag‘ gewertet wird und wie viele solche Festtage es dementsprechend gibt. Die Ordnung von Trient hatte die Zahl der Festtage und Oktaven reduziert und damit ein möglicherweise zunächst tragbares Verhältnis von Fest- und Ferialtagen hergestellt. Doch innerhalb kurzer Zeit hatte sich dieses Verhältnis durch Aufnahme neuer Feste oder Aufwertung vorhandener so verändert, daß der Kalender um 1900 um die 320 Festtage enthielt. Die Auswirkungen auf das Breviergebet waren dramatisch: Tagaus tagein persolvierten die Beter einen nur in geringem Ausmaß variierenden Grundbestand von Psalmen, währen der größere Teil der Psalmen selten oder nie an die Reihe kam. Die Behebung dieses schwerwiegenden Mißstandes war die Intention der von Pius X. angeordneten und schließlich promulgierten Neuordnung. Die mit der Durchführung der Reform betrauten Liturgiewissenschaftler setzten bei diesem Vorhaben den Hebel an zwei Stellen an: Zum einen nahmen sie über Eingriffe in die Rubriken eine Neudefinition der ‚Festtage‘ vor, an denen die Sonntagspsalmen Vorrang vor den Tagespsalmen erhalten sollten. Von vorher über 300 blieben weniger als 100 Tage mit Sonntagspsalmen übrig – die Sonntage selbst eingeschlossen. Zum zweiten entwickelten sie zum Ausgleich von dadurch schmerzlich spürbar gewordenen Ungleichgewichten im Tagespensum einen weitgehend neuen cursus, der nicht nur tief in die Zuweisung der Psalmen zu bestimmten Horen und Festen eingriff, sondern auch einige längere Psalmen in handlichen Stücken auf mehrere Horen verteilte. Vom alten cursus psalmorum der römischen und der monastischen Tradition blieb praktisch kein Stein auf dem anderen.“ Der Blog fährt fort: „Während die erste Maßnahme der Neudefinition von Festtagen damals wie heute völlig unumstritten ist, sehen Autoren wie Kwasniewski oder Bischof Schneider in der zweiten einen bedeutenden Traditionsbruch, der bereits eine Vorausahnung des ‚ingenieurtechnischen‘ Herangehens der Liturgiereformer der Ära Bugnini erkennen läßt. Verteidiger des neuen Cursus verweisen demgegenüber darauf, daß auch die Ordnung von vor 1911 nur auf einer von mehreren älteren römischen Traditionen beruhte und jedenfalls nicht den ersten Eingriff in einen nur vermeintlich unantastbaren Traditionsbestand darstellte.“ „Summorum Pontificum“ gibt dazu folgenden Kommentar: „Wir sehen uns außerstande, uns in dieser sehr komplexen und ohne tiefgehende Untersuchungen schwerlich zu entscheidenden Frage für die eine oder die andere Antwort zu entscheiden. Dreierlei scheint uns aber auf der Hand zu liegen: Zum ersten: Der ‚Zeitgeist der Reformen‘ ist sicher nicht mit der Erhebung Papst Pauls VI. 1963 aus einem wolkenlos blauen Himmel gefallen. Bestimmt nicht hinsichtlich des Breviers, bei dessen bereits nach kurzer Zeit wieder zurückgezogenen Neufassung Kardinals Quiñones von 1535 dieser Geist ein erstes Mal machtvoll auf der Bühne erschienen ist. Es würde zweitens der Ehre des heiligen und nach besten Kräften gegen den Modernismus kämpfenden Papstes Pius X. keinen Abbruch tun, wenn sich herausstellte, daß dieser Zeitgeist auch auf einige von dessen heroischen Bemühungen zu Reform und Stabilisierung der vom Modernismus bedrohten Kirche nicht ohne Auswirkungen geblieben wäre. Und drittens erscheint uns diese Frage gänzlich ungeeignet als Streitpunkt im Verhältnis zwischen den Kräften der Tradition in einer Zeit, in der die Kirche ihre tiefste Krise seit den arianischen Wirren der Spätantike durchlebt.“ Dem können wir uns nur anschließen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der nächste Fall war Papst Pius XII., der für den liturgischen Gebrauch eine radikal veränderte lateinische Version des tausend Jahre alten und wohlklingenden Textes des Vulgatapsalters approbierte. Die neue lateinische Übersetzung, der sogenannte „Pius-Psalter“ war ein von Akademikern künstlich erstellter Text und in seiner Künstlichkeit schwer auszusprechen. Diese neue lateinische Version, zu recht mit dem Sprichwort „accessit latinitas, recessit pietas“ kritisiert, wurde de facto von der ganzen Kirche unter dem Pontifikat Papst Johannes XXIII. abgelehnt. Papst Pius XII. veränderte ebenfalls die Liturgie der Karwoche, ein Jahrtausend alter liturgischer Schatz der Kirche, um stattdessen teilweise ex novo erfundene Riten einzuführen. Beispiellose liturgische Veränderungen wurden dahingegen durch Papst Paul VI mit seiner revolutionären Reform der Messriten und der Riten aller anderen Sakramente durchgeführt, eine liturgische Reform, wie sie in einer derartigen Radikalität kein früherer Papst durchzuführen gewagt hatte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Im Gegensatz zur Brevierreform des heiligen Pius X. haben die Reformen unter Papst Pius XII. tatsächlich den Boden für den „Novus Ordo“ bereitet. „1948 gründete Pius XII. die ‚Päpstliche Kommission für eine allgemeine Reform der Liturgie‘. Ihr Präsident war Kardinal Clemente Micara, ihr Sekretär der Lazaristenpater und spätere Erzbischof Annibale Bugnini, der Schöpfer der ‚Neuen Messe‘, ihr Generaldirektor P. Giuseppe Antonelli, später Kardinal und Mitautor des ‚Novus Ordo‘. Mitglieder waren außerdem u.a. P. Augustin Bea, der schon für ‚Mediator Dei‘ von großem Einfluß war, Beichtvater von Pius XII., später ebenfalls Kardinal und einer der Drahtzieher für den Ökumenismus des ‚II. Vatikanums‘ (und der Verantwortliche für den ‚Pius-Psalter‘), P. Dante, der päpstliche Zeremonienmeister von 1947 bis 1967, seinerseits auch später zur Kardinalswürde erhoben, P. Joseph Löw, der zusammen mit Antonelli an der ‚erneuerten Osternacht‘ von 1951 sowie der Änderung der Zeremonien der Karwoche von 1955 beteiligt war, sowie P. Carlo Braga, ein enger Mitarbeiter Bugninis, der unter Paul VI. Sekretär des ‚Consilium‘ für die Liturgiereform wurde. Diese Kommission arbeitete weitgehend im Geheimen und völlig an der päpstlichen Ritenkongregation vorbei, nur direkt dem Papst verantwortlich“ (Tätige Teilnahme – Teil 1). Pater Braga nannte später die Veränderungen in der Liturgie der Karwoche, welche von dieser Kommission vorgenommen worden waren, den „Kopf des Rammbocks“, mit „welchem die Festung der bis anhin statischen Liturgie eingerissen wurde“. Daß Papst Pius XII. diese ersten Reformen abgesegnet hätte, wenn er deren Ziel und Ergebnis – den „Novus Ordo“ – gekannt hätte, ist kaum anzunehmen. Das aber war noch nicht abzusehen. Erst Montini alias „Paul VI.“ war es vorbehalten, „mit seiner revolutionären Reform der Messriten und der Riten aller anderen Sakramente“ nicht nur „eine liturgische Reform“ durchzuführen, „wie sie in einer derartigen Radikalität kein früherer Papst durchzuführen gewagt hatte“, sondern zum „Vater“ des „Novus Ordo“ und Zerstörer der Messe und der Sakramente zu werden. Dies war keine „Reform“, sondern eine Revolution. Als solche kann sie unmöglich von einem Papst der Kirche durchgeführt worden sein.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Papst Franziskus brachte eine revolutionäre theologische Veränderung, als er die Praxis einiger Ortskirchen guthieß, sexuell aktive Ehebrecher (die in sogenannten ‚irregulären Verbindungen‘ zusammenleben) in Einzelfällen zur heiligen Kommunion zuzulassen. Auch wenn diese lokalen Normen nicht die universelle Norm der Kirche widerspiegeln, so stellen sie dennoch eine in der Praxis stattfindende Leugnung der göttlichen Wahrheit der absoluten Unauflösbarkeit einer gültigen und vollzogenen sakramentalen Ehe dar. Seine andere Änderung in lehramtlichen Fragen besteht in der Veränderung der biblischen und beständigen zweitausendjährigen Lehre bezüglich des Grundsatzes der Legitimität der Todesstrafe. Eine weitere lehramtliche Veränderung besteht in seiner Billigung eines Satz im interreligiösen Dokument von Abu Dhabi am 4. Februar 2019, in dem behauptet wird, dass die Verschiedenheit der Geschlechter zusammen mit der Verschiedenheit der Rassen und der Verschiedenheit der Religionen Ausdruck des weisen Willens Gottes sind. Diese Formulierung bedarf einer offiziellen päpstlichen Korrektur, andererseits [wohl eher: andernfalls] würde sie offensichtlich dem ersten Gebot des Dekalogs und der unmissverständlichen und ausdrücklichen Lehre unseres Herrn Jesus Christus und damit der göttlichen Offenbarung widersprechen.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Wenn „Papst Franziskus“ eine „revolutionäre theologische Änderung“ brachte, die „eine in der Praxis stattfindende Leugnung der göttlichen Wahrheit der absoluten Unauflösbarkeit einer gültigen und vollzogenen sakramentalen Ehe“ darstellt; wenn er „der biblischen und beständigen zweitausendjährigen Lehre bezüglich des Grundsatzes der Legitimität der Todesstrafe“ widerspricht; wenn er eine „Formulierung“ verwendet, die „offensichtlich dem ersten Gebot des Dekalogs und der unmissverständlichen und ausdrücklichen Lehre unseres Herrn Jesus Christus und damit der göttlichen Offenbarung“ widerspricht, dann ist „Papst Franziskus“ ein Häretiker. Warum wagt der „Weihbischof“ nicht, seinen „Papst Franziskus“ so zu nennen, da er sich doch nicht scheut, einen Papst Honorius einen „Häretiker“ zu heißen?
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der extrem seltene Fall eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes muss letztlich im Licht des Glaubens an den göttlichen Charakter und an die Unzerstörbarkeit der Kirche und des Petrusamtes ertragen und erlitten werden. Der heilige Papst Leo der Große formulierte diese Wahrheit mit den Worten, dass die Würde des Heiligen Petrus nicht in seinen Nachfolgern verringert wurde, wie unwürdig sie auch sein können: ‚Cuius dignitas etiam in indigno haerede non deficit‘ (Serm. 3,4).“
Die Wahrheit sieht so aus:
Der „Fall eines häretischen oder teilweise häretischen [!] Papstes“ ist nicht „extrem selten“, sondern nicht existent. Zumal man nicht „teilweise häretisch“ sein kann, wie wir bereits sahen. Im „Licht des Glaubens an den göttlichen Charakter und an die Unzerstörbarkeit der Kirche und des Petrusamtes“ muß ein solcher „Fall“ nicht „ertragen und erlitten“, sondern ausgeschlossen werden. Kein Katholik wird bezweifeln, daß „die Würde des Heiligen Petrus nicht in seinen Nachfolgern verringert wurde, wie unwürdig sie auch sein können“. Ein Häretiker ist jedoch kein Nachfolger des heiligen Petrus. Er ist nicht „unwürdig“, sondern unfähig, die Papstwürde zu bekleiden.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Man könnte sich eine wahrhaft außerordentliche Situation vorstellen, dass ein Papst sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder Untergebener im Vatikan praktizieren würde. Was sollte die Kirche in so einer Situation tun? Sollte die Kirche einen päpstlichen sexuellen Gewalttäter von Minderjährigen oder von Untergebenen tolerieren? Wie lange sollte die Kirche einen solchen Papst ertragen? Sollte er aufgrund des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen oder Untergebenen sein Papsttum ipso facto verlieren? In einer derartigen Situation könnte eine neue kanonistische oder theologische Theorie oder Meinung entstehen, die eine Absetzung eines Papstes und des Verlustes seines Amtes aufgrund ungeheuerlicher sittlicher Verbrechen erlauben würde (z.B. sexueller Missbrauch von Minderjährigen oder Untergebenen). So eine Meinung wäre ein analoges Gegenstück der Theorie, die eine Absetzung eines Papstes und den Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie erlauben würde. Trotzdem würde so eine neue Theorie oder Meinung (die Absetzung eines Papstes und der Verlust seines Amtes aufgrund sexueller Verbrechen) gewiss nicht mit der beständigen Denkweise und Praxis der Kirche übereinstimmen.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Die Lehre, daß bei offenkundiger Häresie ipso facto ein Amtsverlust eintritt, beruht auf der Tatsache, daß die Häresie von der Kirche trennt, was andere Sünden nicht tun. Wir wiederholen die Begründung des heiligen Bellarmin: „Diese Ansicht ist darauf gebaut, dass ein offenbarer Ketzer auf keine Weise Glied der Kirche ist, d.h. weder mit Seele noch Leib oder weder nach einer innerlichen noch einer äußerlichen Einigung. Denn auch schlechte Katholiken sind vereinigt und sind Glieder, in der Seele durch den Glauben, körperlich durch das Bekenntnis des Glaubens und die Teilnahme an den sichtbaren Sakramenten. Die heimlichen Ketzer sind bloß zufolge der äußeren Einigung vereint und Glieder. So sind umgekehrt Katechumenen Kirchenglieder bloß zufolge einer innerlichen Einigung, nicht aber zufolge einer äußerlichen. Offenbare Ketzer auf keine Weise, wie bereits erwiesen worden.“ Daß ein Amtsverlust aufgrund moralischer Verfehlungen einträte, wurde daher nie von irgendjemandem vertreten und wäre kein „analoges Gegenstück“ zur Lehre des heiligen Robert, sondern Unsinn.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Duldung eines häretischen Papstes als ein Kreuz bedeutet nicht Passivität oder Bejahung seines falschen Handelns. Man sollte alles was möglich ist tun, um die Situation eines häretischen Papstes zu heilen. Das Kreuz eines häretischen Papstes zu tragen meint unter keinen Umständen, dass man seinen Häresien zustimme oder sich passiv verhalte. In ähnlicher Weise müssen Menschen z.B. auch ein ungerechtes oder atheistisches Regime als ein Kreuz ertragen (wie viele Katholiken lebten unter einem solchen Regime in der Sowjetunion und ertrugen diese Situation als ein Kreuz im Geist der Sühne), oder Eltern, die das Kreuz eines erwachsenen Kindes tragen, das ungläubig oder unsittlich geworden ist, oder Familienmitglieder z.B. das Kreuz eines Vaters tragen, der Alkoholiker ist. Die Eltern können ihr irrendes Kind nicht von seiner Zugehörigkeit zu ihrer Familie ‚absetzen‘, ebenso wie die Kinder ihren Vater nicht von seiner Zugehörigkeit zu seiner Familie oder vom Titel ‚Vater‘ ‚absetzen‘ können.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Einmal mehr verwechselt der „Weihbischof“ die übernatürliche Gemeinschaft im Glauben, die Kirche Christi, mit einer natürlichen Gemeinschaft. Ein bürgerliches Regime hört nicht auf, Regime zu sein, weil es „ungerecht und atheistisch“ ist. Ein Familienvater hört nicht auf, Vater zu sein, weil er Alkoholiker ist. Wohl aber würde ein Papst aufhören, Papst zu sein, wenn er offenkundig häretisch wäre. Der Grund dafür, noch einmal, ist der, "dass ein offenbarer Ketzer auf keine Weise Glied der Kirche ist“ und daher auch nicht ihr Haupt sein kann. Ist denn das so schwer zu verstehen? Ein Bürger hört nicht auf, Bürger zu sein, weil der „ungerecht und atheistisch“ ist. Ein Familienmitglied hört nicht auf, Familienmitglied zu sein, wenn es Verbrecher oder Alkoholiker ist. Wohl aber hört ein Katholik auf, Katholik zu sein, wenn er häretisch geworden ist, weil die Kirche nun einmal die Gemeinschaft des Glaubens ist. Was ist daran so unbegreiflich?
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der sicherere Weg, nämlich einen häretischen Papst nicht abzusetzen, steht für eine übernatürlichere Sicht der Kirche.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Das Gegenteil ist der Fall. Es ist die Sichtweise des „Weihbischofs“, welche die Kirche fortwährend mit natürlichen Gesellschaften wie dem Staat und der Familie verwechselt. Eine wahrhaft übernatürliche Sicht der Kirche ist mit einem „häretischen Papst“ unvereinbar. Auch wiederholt der „Weihbischof“ ständig den Terminus „einen Papst absetzen“, was ebenfalls mit einer übernatürlichen Sicht der Kirche unvereinbar ist. Den Papst als sichtbares Oberhaupt der Kirche und Stellvertreter Christi kann man nicht „absetzen“.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Ein solcher Weg mit seinen praktischen und konkreten Gegenmaßnahmen und Gegenhandlungen, bedeutet unter keinen Umständen Passivität oder Kollaboration mit den päpstlichen Irrtümern, sondern ein sehr aktives Engagement und ein wahres Mitleiden mit der Kirche, die in der Zeit eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes ihre Golgothastunde erlebt. Je mehr ein Papst doktrinelle Unklarheiten, Irrtümer oder auch Häresien verbreitet, desto leuchtender wird der reine katholische Glaube der Kleinen in der Kirche leuchten: Der Glaube der unschuldigen Kinder, der Ordensschwestern, der Glaube besonders der verborgenen Edelsteine der Kirche, der klausurierten Schwestern, der Glaube von heroischen und tugendhaften gläubigen Laien aus allen sozialen Schichten, der Glaube einzelner Priester und Bischöfe. Diese reine Flamme des katholischen Glaubens, häufig genährt durch Opfer und Sühneakte, wird heller brennen als die Feigheit, die Treulosigkeit, die geistige Unbeweglichkeit (Rigidität) und Blindheit eines häretischen Papstes.“
Die Wahrheit sieht so aus:
„Ein solcher Weg mit seinen praktischen und konkreten Gegenmaßnahmen und Gegenhandlungen“ gegen den für legitim angesehenen „Papst“ (!) bedeutet nicht „ein sehr aktives Engagement und ein wahres Mitleiden mit der Kirche“, sondern ist schismatisch. Wenn ein Papst tatsächlich „doktrinelle Unklarheiten, Irrtümer oder auch Häresien“ verbreiten würde, so würde „der reine katholische Glaube der Kleinen in der Kirche“ keineswegs „leuchten“, sondern erlöschen. Wo fänden wir etwa heute bei den „Traditionalisten“ jene „reine Flamme des katholischen Glaubens, häufig genährt durch Opfer und Sühneakte“? Wie auch könnte die „reine Flamme des katholischen Glaubens“ jemals von der „Feigheit, die Treulosigkeit, die geistige Unbeweglichkeit (Rigidität) und Blindheit eines häretischen Papstes“ sprechen? Was und wie die „reine Flamme des katholischen Glaubens“ tatsächlich über den Papst denkt, haben wir oben bereits gesehen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die Kirche besitzt einen derart göttlichen Charakter, dass sie für eine beschränkte Zeitdauer existieren und leben kann, ungeachtet eines regierenden häretischen Papstes, genau wegen der Wahrheit, dass der Papst nicht synonym oder identisch mit der Kirche ist. Die Kirche besitzt einen derart göttlichen Charakter, dass auch ein häretischer Papst nicht in der Lage ist die Kirche zu zerstören. Auch wenn er dem Leben der Kirche einen schweren Schaden zufügt, so hat doch seine Wirkung nur eine begrenzte Dauer. Der Glaube der ganzen Kirche ist größer und stärker als die Irrtümer eines häretischen Papstes und dieser Glaube kann auch nicht von einem häretischen Papst besiegt werden. Die Beständigkeit der ganzen Kirche ist größer und dauerhafter als das relativ kurzlebige Desaster eines häretischen Papstes. Der wahre Felsen, auf dem die Unzerstörbarkeit des Glaubens und der Heiligkeit der Kirche steht, ist Christus selbst, während der Papst nur sein Werkzeug ist, wie auch jeder Priester oder Bischof nur ein Werkzeug Christi des Hohepriesters ist.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Diese nach den Worten des Dogmatikers Heinrich „Kirche und Glauben radikal zerstörenden Irrtümer“ des „Weihbischofs“ ignorieren die Tatsache, daß nach den Worten des Heilands die Kirche auf den Papst als ihr Fundament gegründet ist. Er sagt nicht: „Ich bin Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen will ich Meine Kirche bauen“, sondern: „DU bist Petrus, der Fels…“ Im Evangelium des heiligen Lukas lesen wir, wie der Heiland zum heiligen Petrus spricht: „Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht aufhöre; und wenn du einst bekehrt bist, so stärke deine Brüder“ (Lk 22, 32). Der Bibelkommentar von Arndt-Allioli sagt dazu: „Alle sind in Gefahr, für einen betet Jesus in besonderer Weise, mithin können alle die Gefahr überwinden, wenn er wohlbehalten ist, wofern sie ihm als Führer folgen und gehorchen.“ Der „Glaube der ganzen Kirche“ hängt vom Glauben des Petrus ab und davon, diesem „als Führer“ zu „folgen“ und zu „gehorchen“. Weiter hießt es im Kommentar: „Lukas, der die bei Matth. 16, 18 aufgezeichnete Verheißung nicht bringt, bietet eine gleiche Verheißung des Primates: Der Teufel versucht die Kirche zu Grunde zu richten, den Glauben zu vernichten, Christus steht seiner Kirche bei, Petri Amt macht die Kirche unbesiegbar. Mit Recht also konnte das vatikanische Konzil den Satz aufstellen, daß diese Verheißung des Herrn den Stuhl Petri und die Kirche allezeit vor jedem Irrtum im Glauben bewahrte (Constit. über die Kirche, Kap. 4).“ „Petri Amt mach die Kirche unbesiegbar.“ Das „kurzlebige Desaster eines häretischen Papstes“, wenn auch von noch so „begrenzter Dauer“, hätte ihren Untergang zur Folge.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche hängt nicht exklusiv vom Papst ab, weil durch göttliches Gesetz die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche in der außerordentlichen Situation eines häretischen Papstes durch die Treue der Lehre der Bischöfe und letztlich auch durch die Treue durch die Gesamtheit der gläubigen Laien garantiert ist, wie der selige John Henry Newman und die Geschichte ausreichend gezeigt haben. Die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche hängt nicht wesentlich in einem solchen Ausmaß von den relativ kurzlebigen lehramtlichen Irrtümern eines einzelnen Papstes ab, dass dadurch der päpstliche Stuhl vakant würde. Wie die Kirche eine papstlose Zeit überstehen kann, was in der Geschichte sogar in einer Zeitspanne von einigen Jahren geschehen ist, so ist die göttliche Verfassung der Kirche so fest, dass sie auch die kurze Dauer eines häretischen Papstes überstehen kann.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Doch, die „lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche hängt“ sehr wohl „exklusiv vom Papst ab“, wie wir bereits ausführlich begründet haben. Daß „durch göttliches Gesetz die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche in der außerordentlichen Situation eines häretischen Papstes durch die Treue der Lehre der Bischöfe und letztlich auch durch die Treue durch die Gesamtheit der gläubigen Laien garantiert ist“, findet sich nirgendwo in der Lehre der Kirche. Der „selige John Henry Newman“ ist dafür kein glaubwürdiger Zeuge, war er doch in bezug auf das Amt des Papstes in seinen anglikanischen Vorurteilen befangen geblieben (s. Kardinal Newman - ein Vorbild?). Die „Geschichte“ hat solches ebenfalls nie gezeigt. Eine papstlose Zeit kann die Kirche überstehen, das hat die Geschichte in der Tat gezeigt und das ist auch kein Widerspruch gegen die göttliche Lehre. Die „kurze Dauer eines häretischen Papstes“ könnte sie freilich nicht „überstehen“, wie wir bereits gesehen haben. Darüber finden wir kein Beispiel in der Geschichte, und es würde der göttlichen Offenbarung widersprechen. Übrigens hätten wir, wenn dem so wäre, bisher nicht die „kurze Dauer eines häretischen Papstes“, sondern bereits die sehr viel längere Dauer von sechs „häretischen Päpsten“ überstehen müssen.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Der Akt der Absetzung eines Papstes aufgrund von Häresie oder die Erklärung einer Sedisvakanz aufgrund des ipso facto Verlusts des Papsttums aufgrund der Häresie, würde eine revolutionäre Neuerung im Leben der Kirche darstellen und das im Hinblick auf eine überaus wichtige Frage der Verfassung und des Lebens der Kirche. In einer derart heiklen Angelegenheit – auch wenn sie praktischer und nicht streng lehrmäßiger Natur ist - muss man dem sichereren Weg (via tutior) des beständigen Sinnes der Kirche (perennis sensus ecclesiae) folgen. Ungeachtet der Tatsache, dass drei aufeinanderfolgende Ökumenische Konzilien (das dritte Konzil von Konstantinopel 681, das zweite Konzil von Nicäa 787 und das vierte Konzil von Konstantinopel 870) und der heilige Papst Leo II 682 Papst Honorius I aufgrund von Häresie exkommunizierten, erklärten sie nicht einmal implizit, dass Honorius I sein Papsttum ipso facto aufgrund von Häresie verloren hätte. Tatsächlich wurde das Pontifikat von Papst Honorius I auch nachdem er in seinen Briefen an Patriarch Sergius im Jahre 634 eine Irrlehre unterstützt hatte, für gültig angesehen, weil er danach noch für weitere vier Jahre bis 638 regierte.“
Die Wahrheit sieht so aus:
Abgesehen davon, daß es – wir wiederholen – keinen „Akt der Absetzung eines Papstes“ geben kann, auch nicht „aufgrund von Häresie“, sondern nur die „Erklärung einer Sedisvakanz aufgrund des ipso facto Verlusts des Papsttums aufgrund der Häresie“; abgesehen davon sind es die Theorien des „Weihbischofs“, die „eine revolutionäre Neuerung im Leben der Kirche darstellen und das im Hinblick auf eine überaus wichtige Frage der Verfassung und des Lebens der Kirche“. Tatsächlich kann er sich für seine Ideen auf keine heiligen Kirchenlehrer oder Päpste berufen, sondern allenfalls auf protestantische, gallikanische, jansenistische, liberale und modernistische Vorläufer. Wenn man in „einer derart heiklen Angelegenheit“ dem „dem sichereren Weg (via tutior) des beständigen Sinnes der Kirche (perennis sensus ecclesiae) folgen“ muß, dann hat der Herr „Weihbischof“ selber sich bereits das Urteil gesprochen. Wir wiederholen, daß Papst Honorius von Leo II. nicht „aufgrund von Häresie“ exkommuniziert wurde, weshalb er auch nicht seines Papsttums für verlustig erklärt und sein Pontifikat selbstverständlich immer als gültig angesehen wurde.
Der „Weihbischof“ behauptet:
„Folgender Grundsatz, der vom heiligen Papst Stephan I (+257), wenn auch in einem anderen Kontext, formuliert wurde, sollte eine Leitlinie in der Behandlung des überaus heiklen und seltenen Falles eines häretischen Papstes sein: ‚Nihil innovetur, nisi quod traditum est‘, d.h. ‚Es soll nichts neu eingeführt werden, außer was überliefert ist.‘“
Die Wahrheit sieht so aus:
Genau diesem Grundsatz wollen wir folgen und lehnen daher die neuen und falschen Theorien des „Weihbischofs“ ab. Stattdessen folgen wir den beständigen Lehren der Päpste und der Kirche, bewährter Theologen und heiliger Kirchenlehrer.