Fußnotentheologen - Teil 2

Wenn der Wunsch zum Vater des Gedankens wird

Es ist schon wieder einige Jahre her, da fiel einem Priester ein Büchlein aus Traditionalistenkreisen in die Hand, worin die Behauptung zu lesen war, „auch Garrigou-Lagrange, einer der bedeutendsten Theologen des 20. Jahrhunderts“ schließe sich der Meinung an, nach der ein „offenkundig häretischer Papst die Jurisdiktion“ behalten würde, „bis er von der Kirche als offenkundig häretisch erklärt wird“. Als Belegstelle wird in dem Text angegeben: „De Verbo Incarnato, p. 232“. Spontan hatte der Priester seine Zweifel an dieser Behauptung, konnte aber nichts Genaueres darüber erfahren, da ihm das angegebene Buch gerade nicht zur Hand war. Einige Wochen später kam er bei einem Gespräch mit einem anderen Priester auf diesen Text zu sprechen. Dieser hatte das angegebene Buch in seinem Bücherschrank stehen und war ebenfalls schon über die Behauptung aus dem Büchlein gestolpert. Als er nun die angegebene Seite aufschlug, war er nicht wenig überrascht zu lesen: „Es entgegnet aber der hl. Bellarmin: Der in die geheime Häresie gefallene Papst bleibt noch aktives Glied der Kirche, weil er nämlich weiterhin tatsächlich das Haupt der Kirche bleibt, wie Cajetan, Soto, Cano, Suarez u.a. lehren.“ (1)

An der angegebenen Stelle wird also nicht vom "gewöhnlichen" Häretiker gesprochen, sondern vom Sonderfall des geheimen Häretikers, also eines Mannes, der weder in Wort noch Schrift jemals seine Irrlehren kundgetan hat, weshalb natürlich auch niemand darum wissen kann, daß er ein Häretiker ist. All das verschweigt aber der Autor seinen Lesern und suggeriert durch seine Fußnotenangabe: Garrigou-Lagrange würde von einem im gewöhnlichen Sinne häretischen Papst sprechen. Hätte der Schreiber die Stelle selber gelesen – was offensichtlich nicht der Fall ist, er hat sie vielmehr einfach so bei den Dominikanern von Avrillé abgeschrieben – dann hätte er gleich im nächsten Satz folgendes lesen können: „Dieser Fall ist vollkommen unnormal, weshalb auch etwas vollkommen Unnormales daraus folgt, daß nämlich ein Papst als geheimer Häretiker nicht länger tätiges Glied der Kirche wäre, wie es im Hauptteil des Artikels dargelegt wird, aber dennoch weiterhin die Jurisdiktion behielte, durch die er die Kirche beeinflußt, indem er sie regiert. So behielte er seine Funktion als Haupt gegenüber der Kirche, auf welche er auf diese Weise weiterhin seinen Einfluß ausübt, und wäre nicht länger ein Glied Christi, weil er den lebendigen Einfluß des Glaubens von Christus, dem unsichtbaren und ersten Haupt, nicht empfängt. Auf diese völlig unnormale Weise wäre er bezüglich der Jurisdiktion Haupt der Kirche, ohne deren Glied zu sein.“ (2)

Der in Frage stehende Fall ist also wirklich die Ausnahme von der Ausnahme, so könnte man es wohl am Treffendsten formulieren, und „vollkommen unnormal – omnino anormalis“! Diesen Fall machen sodann unsere Fußnotentheologen ganz einfach zur Regel, womit sie dem „bedeutendsten Theologen des 20. Jahrhunderts“ die absurde Meinung unterschieben, jedweder Häretiker könnte so einfach weiterhin Papst bleiben. Natürlich sagen alle großen Theologen das genaue Gegenteil – und deswegen natürlich „auch Garrigou-Lagrange, einer der bedeutendsten Theologen des 20. Jahrhunderts“!

Dabei ist Garrigou-Lagrange in seinem Urteil über einen geheimen Häretiker sogar noch strenger als der hl. Robert Bellarmin, gehört dieser doch für ihn gar nicht mehr zur Kirche. Daher ergibt sich für ihn überhaupt erst das große Problem – diese völlig abnormale Situation! – wie denn ein geheimer Häretiker überhaupt noch das Haupt der Kirche sein könne. Bei offenkundiger Häresie existiert dieses Problem für ihn und viele anderen Theologen gar nicht, wie wir noch genauer sehen werden.

Die Theologen und Kanonisten haben nämlich zu allen Zeiten gesehen, daß ein Papst von niemandem zu richten ist, also auch von niemandem abgesetzt werden kann, außer in zwei Fällen. In dem Werk von F. Kober „Die Deposition und Degradation nach den Grundsätzen des kirchlichen Rechts historisch-dogmatisch dargestellt“, Tübingen 1867, kann man dazu zusammenfassend lesen: „Wenn wir die Häresie und das Schisma als die zwei Fälle bezeichneten, welche von der Regel, daß der Papst nicht abgesetzt werden könne, eine Ausnahme begründen, so ist der letztere Ausdruck doch nur im uneigentlichen Sinne zu verstehen, denn weder bei dem einen noch bei dem andern Verbrechen wird der Papst abgesetzt. Wenn der Inhaber des hl. Stuhles in Häresie verfallen sollte, so hat er sich selbst aus der Mitgliedschaft der Kirche ausgeschlossen, kann also auch nicht mehr ihr Oberhaupt sein. Der Ausspruch des Konzils, daß der Häretiker sein Amt verwirkt habe, ist keine Deposition, sondern nur die Erklärung, der Tatbestand der Häresie liege vor, der Papst habe sich selbst aus der Kirche ausgeschlossen und seiner erhabenen Würde beraubt. Ganz in derselben Weise verhält es sich beim Schisma.“

Weil ein Fußnotentheologe einfach alles abschreibt, was ihn in den eigenen Kram paßt, so hat auch unser Fußnotentheologe offensichtlich einfach nur von den dominikanischen Kollegen aus Frankreich abgeschrieben, weshalb er natürlich auch in keiner Weise auf die Idee kommt, es könnte bei der abgeschriebenen Behauptung etwas falsch sein. Dementsprechend schrieb er nicht nur den Hinweis auf Garrigou-Lagrange, sondern auch gleich fleißig den Verweis auf Billuart mit ab, wobei hier die Quellenangabe für diese Stelle in seinem Werk De fide, die in der ersten Ausgabe noch ohne Anführungszeichen stand, dann aber mit solchen versehen worden ist, offensichtlich nicht nur eine irrige Ansicht suggeriert, sondern vollkommen falsch ist. Unser Abschreiber hat sich natürlich nicht die Mühe gemacht, die Stelle selbst nachzuprüfen, sonst hätte er nämlich merken müssen, daß es die angegebene Stelle gar nicht gibt – Zitat und Quellenangabe sind falsch (vgl. Pseudo-Theologie)! Damit haben wir ein Schulbeispiel dafür, wenn sich ein Fußnotentheologe auf einen anderen Fußnotentheologen verläßt, dann ist Hopfen und Malz verloren. Und wer sich wissentlich auf einen Fußnotentheologen verläßt, der ist von allen guten Geistern verlassen und befindet sich schwuppdiwupp inmitten eines ganzen Gestrüpps von Unsinnigkeiten. Wir wollen versuchen, in dieses Gestrüpp von Unsinnigkeiten, das in der deutschen Zusammenfassung der Arbeit aus Frankreich beinahe undurchdringlich dicht wird, etwas Ordnung und Klarheit zu bringen.

Als Ausgangspunkt soll uns eine Stelle aus dem Werk Billuarts De fide dienen, das auch die Fußnotentheologen aus Frankreich meinen, reichlich zitieren zu können, ohne es aber richtig und im Zusammenhang gelesen zu haben. Es ist also auch da schon zu befürchten, daß auch sie wiederum von anderen Fußnotentheologen abgeschrieben haben. Billuart schreibt: „Da er (der Papst) im Falle der Häresie, und nicht in anderen, mit seiner Häresie sein Papstamt verliert: Wie könnte er denn das Haupt der Kirche bleiben, wenn er weiter nicht deren Glied ist? Deswegen ist er dem Urteil der Kirche unterworfen, nicht damit er abgesetzt wird, da er sich selbst durch die Häresie abgesetzt und das Papstamt zurückgewiesen hat, sondern damit er als Häretiker erklärt würde und so der Kirche bekannt werde, daß er nicht weiter Papst sei. Vor dieser Erklärung ist es nicht erlaubt, ihm den Gehorsam zu verweigern, weil er solange die Jurisdiktionsgewalt behält, nicht von Rechts wegen, so als ob er noch der Papst sei, sondern in der Tat, weil es Gott so will, wegen des Allgemeinwohls der Kirche“ (3) (Summa Sti. Thomae, F.C.R. Billuart, t. V. Paris 1904, de fide, S. 221).

Zunächst ist einmal festzuhalten, daß Billuart wie alle großen Theologen ganz einfach feststellt, daß ein Papst, der Häretiker ist, sein Amt verloren hat, weil ein Häretiker nicht mehr zur katholischen Kirche gehört, denn: “Wie könnte er … das Haupt der Kirche bleiben, wenn er weiter nicht deren Glied ist?“ Die eigentliche, uns heute beschäftigende Schwierigkeit ergibt sich daraus, daß Billuart sodann hinzufügt: „Deswegen ist er dem Urteil der Kirche unterworfen, nicht damit er abgesetzt wird, da er sich selbst durch die Häresie abgesetzt und das Papstamt zurückgewiesen hat, sondern damit er als Häretiker erklärt würde und so der Kirche bekannt werde, daß er nicht weiter Papst sei. Vor dieser Erklärung ist es nicht erlaubt, ihm den Gehorsam zu verweigern...“ An einer anderen Stelle nuanciert Billuart seine Aussage ein klein wenig: „Wenn er soweit geht, die Kirche im Glauben zu verändern, dann ist er offen häretisch, womit er von seinem Amt abfällt; es bedarf dann nur noch des Urteils der Kirche, um ihm den Gehorsam zu verweigern, wie wir vorher sagten“ (Ebd. S. 225). (4)

Die beachtenswerte Nuance in der Formulierung: „…es bedarf dann nur noch des Urteils der Kirche“ ist das Wort „nur“. Dieses „nur“ hört sich so einfach an, ist es aber, wie wir heute wissen und täglich leidvoll erfahren, leider nicht. Es ist nämlich leider ganz anders gekommen als Billuart und auch die anderen großen Theologen es sich haben vorstellen können: der „Papst“ war zwar ein Häretiker, aber das Urteil der Kirche ist ausgefallen. Diesem Gedanken wollen wir in der Folge noch weiter nachgehen, weil er gar so viel Verwirrung stiftet, wie uns die Fußnotentheologen aus Frankreich, Deutschland und den USA zur Genüge beweisen.

Lassen wir dazu zunächst einen nicht so bekannten Theologen aus dem 16. Jahrhundert zu Wort kommen, der sehr gut den damaligen Stand der theologischen Diskussion betreffs unserer Frage wiedergibt. Francisco Toledo (Franciscus Toletus) S.J. schreibt in seinem Werk, In Summam Theologiae S. Thomae Aqu. Enarratio, das im Jahr 1869 in Rom herausgegeben wurde (Francisci Toleti In Summam theologiae S. Thomae Aquinatis enarratio, ex autographo in Bibliotheca Collegii Romani Asservato nunc primum edidit Iosephus Paria. Romae, Typis S. Congregationis de Propaganda Fide, 1869-70): „Drittens antwortet Turrecremata an der zitierten Stelle, wenn der Papst ein Häretiker wird, hört er sofort auf, Papst zu sein, weshalb er jetzt auch irren kann, weil er kein Papst (mehr) ist. Diese Lösung ist nicht wahr und sicher. Denn wegen einer Häresie verliert der Papst oder ein Bischof nicht sofort die Jurisdiktion und ebenso (muß) er von der Kirche zurückgewiesen und verdammt werden, wie Cajetan in seinem Werk De auctoritate Papae et Concilii c. 19. 20. gut sagt. Der Grund dafür ist, weil sodann erstens in der ganzen Kirche keine Festigkeit (mehr) wäre. Denn wer weiß, wie es im Papst innen aussieht, ob er glaubt oder nicht? Außerdem scheint es unwürdig zu sein, daß die Kirche von jemandem abhängt, der selber irren kann.“ (5)

Die Gedankenführung unseres Theologen ist recht interessant, zeigt sie uns doch die entscheidende Schwierigkeit recht gut auf, die entsteht, wenn man die Lösung so nimmt, wie sie hier gegeben wird. Zunächst gibt Toletus die Meinung Cajetans (und anderer) wieder, die sagen, daß ein Papst, sobald er in Häresie fällt, zwar sofort sein Amt verliert, aber nicht sogleich seine Jurisdiktion (d.i. seine Rechtsgewalt über die Kirche). Der Grund, der von allen diesen Theologen genannt wird, ist das „bonum commune“ der Kirche, das Allgemeinwohl der Kirche. Denn würde der Häretiker sofort Amt und Jurisdiktion verlieren – so meinen diese Theologen – würde die Kirche in einen Zustand der Rechtlosigkeit fallen, die Folge davon wäre ein Chaos, ein vollkommenes rechtliches Durcheinander in der Kirche.

Toletus meint, daß dann „in der ganzen Kirche keine Festigkeit (mehr) wäre“ – und er fragt: „Denn wer weiß, wie es im Papst innen aussieht, ob er glaubt oder nicht?“ Nun, diese Frage ist etwas verräterisch, weil sie nämlich vom Thema ablenkt, bzw. zu einer ganz anderen, neuen Fragestellung führt. Die Antwort auf diese rhetorische Frage lautet natürlich: Niemand. Aber diese Antwort gilt nicht nur für einen Papst, sondern ganz allgemein: Was der Mensch denkt, das weiß kein Mensch, bzw. das weiß Gott allein! Deswegen urteilt auch die Kirche nicht über die innersten und geheimsten Gedanken der Menschen, sondern nur über die Äußerungen dieser Gedanken. Es erscheint nun etwas merkwürdig, daß unser Theologe diese Frage in diesem Zusammenhang stellt, denn es gilt sicherlich auch: Jedermann weiß, daß ein Häretiker nicht mehr den wahren Glauben besitzt, sondern einem Irrglauben anhängt und somit nicht mehr Glied der Kirche ist.

Toletus gleitet also unbemerkt zur oben schon angesprochenen Frage des geheimen Häretikers ab, vom normalen Fall zum absolut abnormalen, wie uns Garrigou-Lagrange schon darlegte. Der Jesuitentheologe fügt noch einen weiteren Grund an, der aber doch ebenfalls etwas seltsam anmutet: „Zudem scheint es unwürdig zu sein, daß die Kirche von jemandem abhängt, der selber irren kann.“ Das ist sicherlich wahr, aber wäre dann die einzig richtige Schlußfolgerung nicht die: Ein Häretiker kann ganz sicher nicht mehr Papst sein und auch keine Jurisdiktion über die Kirche haben, weil er offensichtlich im Glauben irrt? Der Glaube ist aber das Fundament jeglicher Jurisdiktion in der Kirche. Die notwendige Schlußfolgerung daraus wäre wiederum die: Gott darf den Papst erst gar nicht in Häresie fallen lassen!

Da jedoch die Möglichkeit eines Papstes, der in Häresie fällt, von allen Theologen angenommen wird, muß Toletus seine Zuflucht zu einer anderen Lösung des Problems nehmen: Er glaubt oder besser gesagt hofft, daß Gott – sobald ein Häretiker auf dem Stuhl Petri sitzt – wunderbar eingreifen wird. Heute wissen wir, daß das zwar ein schöner und frommer, aber leider ein falscher Gedanke war. Gott hat nicht wunderbar eingegriffen, als der Stuhl Petri von einem Häretiker widerrechtlich eingenommen wurde – bis heute nicht.

Es ist hier angebracht, auf einen wesentlichen Unterschied zwischen den katholischen Theologen aus dem 16. Jahrhundert und den heutigen Fußnotentheologen hinzuweisen. Während Toletus noch klar erkennt, daß Gott verpflichtet ist, einen Irrtum der Kirche zu verhindern, meinen die Fußnotentheologen, daß man ohne weiteres auch einen Häretiker auf dem Stuhl Petri anerkennen müsse, solange er nicht durch eine entsprechende Autorität für abgesetzt erklärt worden ist. Die Fußnotentheologen aus Frankreich und Deutschland meinen wirklich allen Ernstes, in diesem Fall den Rechtsgrundsatz anwenden zu können: „In dubio melior est conditio possidentis“ (Im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug), und reden ihren Anhängern ein, man sei „auf jeden Fall verpflichtet, an der Gültigkeit der nachkonziliaren Päpste festzuhalten“. Wir werden später noch zeigen, wie glaubenszerstörend diese Meinung ist.

Zunächst sei aber daran erinnert, daß die Fußnotentheologen offensichtlich selbst gar keinen Zweifel daran haben, daß ihre „Päpste“ Häretiker sind – in dem Text selbst heißt es etwa: „Dies (die Sakrilegien während des sog. interreligiösen Religionstreffens in Assisi) sind keine bedeutungslosen Details, sondern Offenbarungen einer Geisteshaltung, einer den katholischen Glauben zerstörenden Ideologie.“ Und: „Mit den genannten Päpsten ist aber der Glaube an die Gottheit Christi erschüttert worden, das Festhalten an seinem alleinigen Vertretungsanspruch, an seinem Königtum in der ganzen Gesellschaft.“ Oder auch noch: „Wenn jetzt Papst Franziskus eingefleischte liberale Kirchenmänner begünstigt, die in der Praxis die Lehre Christi von der Unauflöslichkeit der Ehe unterlaufen, so können wir nur den Kopf schütteln und den Herrn um Erleuchtung des Heiligen Vaters anflehen. Die bisherigen zwei Jahre Pontifikat haben unsagbare Verwirrung in der Kirche gestiftet“ (Hervorhebungen von uns).

Auch wenn in diesen Zitaten das Wort „Häresie“ peinlichst vermieden wird, so handelt es sich der Sache nach eindeutig um Häresie, bzw. sogar um Apostasie! – also nochmals: trotz der Erkenntnis dieses Sachverhalts der Häresie, ja Apostasie der römischen Usurpatoren meinen die Fußnotentheologen aus Frankreich und Deutschland, man müsse an diesen zweifelhaften „Päpsten“ unbedingt festhalten. Man wird unwillkürlich an einen anderen schweren Irrtum dieser Leute erinnert: Man müsse sich auch mit zweifelhaften Sakramenten zufrieden geben.

Nun, es gibt tatsächlich einen Rechtsgrundsatz darüber, wie man zweifelhafte Päpste beurteilen müsse, dieser heißt: „Papa dubius, papa nullus“ – ein zweifelhafter Papst ist gar kein Papst. Wenn auch dieser Grundsatz in neuerer Zeit von manchen Kanonisten angezweifelt wurde, so meint doch Dr. Paul Hinschius in seinem Buch „System des katholischen Kirchenrechts“, Band I, all diejenigen, die solches meinen, setzen „sich über geltendes Recht einfach hinweg“. Es ist wohl auch jedem Katholiken leicht und unmittelbar einsehbar, daß ein Zweifel bezüglich der Legitimität eines Papstes unbedingt so schnell wie möglich beseitigt werden muß, wenn daraus kein unabsehbarer Schaden für die ganze Kirche entstehen soll.

Während also der Theologe des 16. Jahrhunderts das durchaus noch wußte, wie wir am Beispiel Toledos gesehen haben, ist den Fußnotentheologen des 21. Jahrhunderts diese Einsicht im Eifer des Gefechts entglitten – und Hopfen und Malz verloren. Nachdem nämlich der deutsche Fußnotentheologe, wie oben angeführt, die Skandale (= Häresie und Apostasie!) seiner Konzils“päpste“ eifrig aufgezählt und sich darüber moralisch gebührend entrüstet hat, fährt er fort: „Hier und da werden Stimmen laut, die behaupten, der päpstliche Stuhl sei vakant; Franziskus sei nur ein Schein-Papst. Einige gehen so weit zu sagen, schon seit dem Tode Pius‘ XII. habe es keinen rechtmäßigen Papst mehr gegeben.“

Ohne daß es die Anhänger der Fußnotentheologen wahrgenommen hätten, hat sich mit der Ablehnung der sog. Sedisvakanz am Glauben dieser Leute etwas Grundlegendes geändert. Während die echten Theologen den Fall eines häretischen Papstes aufgrund der Furchtbarkeit desselben letztlich für unmöglich gehalten haben, weshalb sie diesen für eine zwar denkbare, aber aufgrund der gütigen Waltung der göttlichen Vorsehung nie eintretende Theorie hielten, nehmen die heutigen Fußnotentheologen zwar das Faktum der derzeitigen Häresien ihrer Konzils- und Nachkonzils“päpste“ wahr, meinen jedoch unbegreiflicherweise, dieses Faktum habe keinerlei weitere Folgen für die Kirche!

Wie anders die früheren Theologen dachten, soll nochmals anhand der Erwägungen des Jesuiten Franciscus Toletus aufgezeigt werden. Wir haben schon gehört, wie er aufgrund der Gefahr für die Kirche meinte, Gott würde sogar durch ein Wunder verhindern, ein häretischer Papst könnte etwas Irriges der Kirche als Glaubenssatz vorlegen. Diesen Gedanken führt er sogar noch weiter: „Diese Lösung (der Frage) verlassend, gegen die unten noch weiter zu handeln ist, sage ich, daß in solch einem Fall (eines häretischen Papstes) eins von zweien geschehen würde: entweder würde es Gott nicht zulassen, daß von diesem Hirten eine Lehre festgelegt würde, die er selbst fälschlich glaubt; oder Gott würde sein Herz verändern, daß er Wahres sagt. Wenn du nun fragst, woher hast du das? So antworte ich: Aus dem, daß Gott seiner Kirche beisteht und deren Haupt beisteht; das (oben Gesagte, bzw. Behauptete) aber gehört zum (göttlichen) Beistand dazu. Zudem lesen wir in der Hl. Schrift diese Tatsache. In Num. 22, als nämlich Balaam das Volk Gottes verfluchen wollte, wurde er zuerst von einem Engel daran gehindert, als dieser durch den Esel zu ihm sprach. Später aber änderte Gott seine Rede, da er dreimal fluchen wollte, mußte er dreimal segnen.“ (6)

Für Toletus ist eines sicher, weil es für den Wesensbestand der makellosen Braut Jesu Christi, der heiligen katholischen Kirche, absolut notwendig ist: Auch wenn ein Häretiker auf dem Stuhl Petri sitzen würde, müßte Gott verhindern, daß er die Kirche in den Irrtum führt! An der Argumentation Toledos fällt aber eines auf: Wenn Gott schon wunderbar eingreifen soll und muß, dann wäre es doch eigentlich viel naheliegender, wenn er gleich verhindern würde, daß ein Häretiker auf den Stuhl Petri erhoben wird, oder ein Papst zum Häretiker würde.

Dennoch ist der Glaubensernst des Jesuiten von dem der Fußnotentheologen aus Frankreich und Deutschland und den USA durch Welten getrennt. Diese meinen allen Ernstes einwenden zu können: „Die Sedisvakantisten berufen sich gerne auf den hl. Robert Bellarmin, der die Ansicht vertritt, dass ein Papst bei formeller und offenkundiger Häresie ipso facto (durch die Tat selbst) sein Amt verliere. Bellarmin fügt indes hinzu, diese Annahme habe seines Erachtens weniger Wahrscheinlichkeit als der Standpunkt, dass der Papst erst gar nicht in Häresie fallen könne.“

Ein studierter Mann sollte eigentlich fähig sein, zwischen einer Frage, die die Möglichkeit der praktischen Verwirklichung betrifft, und einer Frage bezüglich der theologischen Möglichkeit eines Sachverhalts unterscheiden zu können. Daß der hl. Robert Bellarmin es für wahrscheinlicher hält, daß ein Papst erst gar nicht in die Häresie fallen könne, widerspricht in keiner Weise dem anderen Faktum, daß er nämlich als allein richtige Meinung diese ansieht: „…ein offenbar ketzerischer Papst höre von selbst auf, Papst und Haupt der Kirche zu sein, sowie er von selbst aufhört, Christ und Glied des kirchlichen Leibes zu sein; darum könne er von der Kirche gerichtet und bestraft werden. Dies ist die Ansicht aller alten Väter, welche lehren, offenbare Ketzer verlören alsbald alle Jurisdiktion“. Trotz dieses klaren und eindeutigen theologischen Urteils meint aber unser Fußnotentheologe, den Schluß ziehen zu können: „Für Bellarmin sind diese Ansichten nicht mehr als Hypothesen, die mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit beanspruchen können (De Romano pontifice, Buch II, 30. Kapitel).“

Eine theologisch sichere Meinung ist keine Hypothese, sondern eine theologisch sichere Meinung, das sollte eigentlich jeder katholische Theologe klar und sicher unterscheiden können. Ein katholischer Theologe ja, ein Fußnotentheologe offensichtlich nein. Mit seinem Hinweis auf die Quelle meint der Fußnotentheologe seine Leser wieder einmal beeindrucken zu können, geht er doch davon aus, daß diese niemals den hl. Robert Bellarmin gelesen haben, wie übrigens wiederum zu befürchten ist, er auch nicht. Wer nämlich den Text des hl. Kirchenlehrers im Zusammenhang liest, wird sicherlich einen ganz anderen Eindruck gewinnen, als den hier hypothetisch suggerierten.

Zum Beweis ein kurzer Auszug aus dem Text: „Aber ein Papst kann, solange er Papst bleibt, nicht vermieden werden. Denn wie sollen wir unser Haupt vermeiden? Wie sollen wir von einem mit uns verbundenen Gliede lassen? Der Vernunftgrund, und zwar von der zuverlässigsten Art, ist der: Ein Nicht-Christ kann auf keine Weise Papst sein, wie Cajetanus (Eod.lib., cap. 26) einräumt. Der Grund davon ist der, weil das, was nicht Glied ist, auch nicht Haupt sein kann. Und derjenige ist kein Glied der Kirche, welcher nicht Christ ist. Aber ein offenbarer Ketzer ist kein Christ, wie Cyprianus (Lib 4, cap. 2), Athanasius (Serm. 2 contra Arianos), Augustinus (Lib. de gratia Christi, cap. 2o), Hieronymus (Contra Luciferianos) und andere deutlich lehren. Ein offenbarer Ketzer kann also nicht Papst sein.“ (7)

Jeder wird wohl zugeben müssen, das hört sich so gar nicht nach Hypothese im Sinne des Fußnotentheologen an. Klarer kann man eine Lehre wohl kaum noch darlegen. Die Herren Dominikaner aus Frankreich und ihre Abschreiber aus Deutschland irritiert das jedoch in keiner Weise. Sie meinen dagegen – und nun wird es allmählich wirklich absurd: „Dieser Rechtsgrundsatz verpflichtet umso mehr, je schwerwiegender die Folgen aus der entgegengesetzten Position sind oder wären. Da es aber beim päpstlichen Primat um die ganze Kirche geht – also die überhaupt schwerwiegendste Folge, die man sich vorstellen kann – kann man die Sedisvakanzannahme nur auf absolut gesicherte Tatsachen bauen, niemals auf Thesen, und wären sie von den besten Theologen aufgestellt.“ Spontan möchte man fragen: Was soll der Unsinn? Damit wir aber auch alles recht verstehen – man möge verzeihen, wenn wir etwas satirisch werden, aber anders als in einer Satire kann man diesen Unsinn nicht mehr kommentieren:

Es ist also für jeden Katholiken verpflichtend, einen Häretiker, ja Apostaten als seinen Papst anzuerkennen, weil nämlich die Folgen der gegenteiligen Annahme überaus schwerwiegend wären. Ja nicht nur schwerwiegend wären die Folgen dieser gegenteiligen Annahme – die nach allen großen Theologen die einzig richtige ist, denn wie der hl. Robert Bellarmin feststellt: „Ein offenbarer Ketzer kann also nicht Papst sein“ –, sondern die schwerwiegendste überhaupt! Und weil es so ist, weil eine Kirche ohne Papst das Schlimmste ist, was ein Fußnotentheologe sich vorstellen kann – was aber schon weit über 200 mal, nämlich zumindest jedesmal nach dem Tod eines Papstes unübersehbare und unleugbare Tatsache war – darum müssen wir einen Mann, den wir zwar als Häretiker, ja Apostaten entlarvt haben, dennoch als unseren Papst anerkennen, weil nämlich nur „absolut gesicherte Tatsachen“ uns berechtigen würden, ihn als Nichtpapst anzusehen.

Darum sind wir der felsenfesten Überzeugung, für die eine Annahme, die von allen Theologen als die einzig richtige angesehen wird, können nur „absolut gesicherte Tatsachen“ zur Geltung gebracht werden, wohingegen für die andere Annahme, daß nämlich ein als Häretiker oder gar als Apostat erkannter Mann, dennoch legitimer Papst bleibt, was zwar zu völlig irrsinnigen und glaubenszerstörenden Schlußfolgerungen führt, weswegen die früheren Theologen der Überzeugung waren, eher würde Gott eingreifen, als dies zuzulassen, für diese absurde Meinung genügt uns durchaus ein „beständiger Zweifel“, denn „In dubio melior est conditio possidentis“ (Im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug). Es geht nämlich in dieser Frage nicht um Nebensächliches, es geht um den Primat des Papstes, es geht um die ganze Kirche.

Darum ist uns ein zweifelhafter Papst, ja ein Häretiker oder selbst ein Apostat auf dem Stuhl Petri lieber als gar kein Papst. Jawohl, so ist es, dieser liberale und modernistische „Papst“ in Rom kann machen, was er will, ich bleibe ganz einfach katholisch! Damit die Kirche fortbestehe, halten wir vorsichtshalber einmal einen Irrlehrer für den legitimen Papst, aber wir folgen und gehorchen ihm natürlich nicht, weil wir ihn nämlich erst belehren und bekehren müssen, diesen Verführer und Verwirrer der Herde Jesu Christi, ehe wir ihm wieder folgen können. Denn schließlich haben wir die Tradition, die wir den Römern schon zurückbringen werden, ob sie wollen oder nicht, diese Kirchenzerstörer und Apostaten.

So oder ähnlich sprechen unsere Fußnotentheologen wenigstens in den heißen Phasen ihres Kirchenkampfes gegen das moderne Rom. Sie haben natürlich im Eifer des Gefechts inzwischen vergessen, was einer ihrer Kronzeugen, Billuart, geschrieben hat: „Vor dieser Erklärung ist es nicht erlaubt, ihm den Gehorsam zu verweigern. Weil er solange die Jurisdiktionsgewalt behält, nicht von Rechts wegen, so als ob er noch der Papst sei, sondern in der Tat, weil es Gott so will, wegen dem Allgemeinwohl der Kirche.“

Nun, offensichtlich haben unsere Papstverteidiger ihrem „Papst“ doch schon vor dem Urteil der Kirche den Gehorsam versagt, was doch Billuart ausdrücklich als unmöglich bezeichnet, weil doch dieser Papst die Jurisdiktion noch innehat. Ob da nicht schon gleich zu Beginn der theologischen Auseinandersetzung mit dem Modernismus und dem modernen Rom etwas Entscheidendes übersehen wurde, weshalb man plötzlich gar nicht mehr weiß, was denn ein Papst im Grund und wesentlich ist und immer sein muß? Billuart sieht die Sache ganz anders und ebenfalls der hl. Robert Bellarmin. Dieser urteilt natürlich ganz anders als die Fußnotentheologen, gibt er doch zu bedenken: „Im übrigen wäre das eine sehr elende Lage der Kirche, wenn sie (die hl. Kirche) gezwungen würde, einen offen reißenden Wolf als Hirten anzuerkennen.“ (8)

Lassen wir zu diesem Thema auch noch den bedeutenden Jesuitentheologen Franz Suarez zu Wort kommen, der ebenfalls als einer der Kronzeugen für die absurden Thesen unserer Fußnotentheologen herhalten muß. Dieser betont zunächst: „Wenn er (der Papst) aber hartnäckig gegen eine schon sicher definierte Wahrheit irrt, muß man nicht mehr warten, sondern ihn auf der Stelle aus dem Amt entfernen.“ Wir sehen, anders als die Dominikaner aus Frankreich meint Suarez nicht, ein zweifelhafter Papst könne ruhig über Jahrzehnte weiter im Amt bleiben, sondern er müsse auf der Stelle aus diesem entfernt werden! Für Suarez steht jedoch nach dieser Feststellung noch die Frage im Raum, wie denn konkret, in der Wirklichkeit, wenn es denn wirklich so kommen sollte, der Häretiker aus seinem Amte entfernt werden soll und wie lange das evtl. dauern könne oder würde? Dazu meint Suarez: „Was zwar jedem freisteht als wahrscheinlich anzunehmen, mir jedoch scheint kurz gesagt frömmer und wahrscheinlicher, daß zwar der Papst, als Privatperson, aus Unwissenheit, nicht aber aus Hartnäckigkeit irren kann. Obwohl nämlich Gott bewirken kann, daß ein häretischer Papst der Kirche nicht schadet, so scheint es doch der göttlichen Vorsehung angemessener, daß, weil Gott versprochen hat, der Papst würde bei einer Definition niemals irren, er folglich dafür sorgen würde, daß jener niemals Häretiker sei. Ich füge hinzu, daß dieser Fall (eines häretischen Papstes) in der Kirche noch niemals eintrat und nach Einschätzung der göttlichen Ordnung und Vorsehung auch niemals eintreten kann.“ (9)

Es sei nochmals betont, der Grund für diese Einschätzung ist der ungeheure und unabsehbare Schaden, der unmittelbar und notwendigerweise durch einen Häretiker auf dem Papstthron folgen würde. Es sei zudem daran erinnert, daß Franz Suarez, wenn man ihn denn gelesen hätte, die Fußnotentheologen sehr treffend hätte belehren können, weiß er doch, „daß dieser Fall (eines häretischen Papstes) in der Kirche noch niemals eintrat“, wohingegen diese dreist behaupten: „Es gab in der Geschichte mehrfach Päpste, die zumindest materielle Häretiker waren (Honorius, Liberius, Johannes XXII.)“. Daß Johannes XXII. kein Häretiker war, müßte jeder Theologiestudent wissen, bei den anderen beiden Päpsten wäre nur ein rudimentäres Studium der Kirchengeschichte oder eine Dogmatik notwendig, um zu demselben Wissen zu gelangen. Ganz im Gegensatz zu dem Jesuitentheologen Franz Suarez fehlt den Fußnotentheologen selbst dieses rudimentäre Wissen.

Doch folgen wir dem Text des „Doctor Eximius“, des „herausragenden Lehrers“ noch weiter. Man kann beim Lesen dieser Zeilen nur feststellen, dem großen Theologen Suarez läßt der Gedanke, ein Häretiker könnte wirklich auf dem Papstthron sitzen, einfach keine Ruhe. Er greift diesen nochmals auf und gibt zu bedenken: „Und dieselbe Unannehmlichkeit würde folgen, wenn ein geheimer Häretiker zum Papst gewählt wird, was niemand, soweit ich sehe, leugnet, daß es geschehen könnte; wenn also solches geschehen würde, scheint man es nicht leugnen zu können, daß ein solcher Papst auch mit seiner Häresie (Papst) bleibe. Wie aber immer es in solchen Fällen sei, es ist ganz und gar zu glauben, daß Gott es niemals zulassen wird, daß die Kirche in solche Bedrängnisse geraten würde, wie sie die oben berührten Zweifel unterstellen. Wenn nämlich irgendein solcher Papst anfinge, der Kirche vorzustehen, würde ihn Gott entweder unverzüglich aus unserer Mitte nehmen, oder er würde sicherlich vorsehen, mit welchen Mitteln er ein derartiges Übel in Kürze austilgen könne, wie wir sehen, daß er es schon in weniger dringenden Fällen immer getan hat.“ (10)

Beim Lesen des Textes meint man, wahrnehmen zu können, wie dem Theologen allein schon, wenn er daran denkt, der Atem stockt: „Wie aber immer es in solchen Fällen sei, es ist ganz und gar zu glauben, daß Gott es niemals zulassen wird, daß die Kirche in solche Bedrängnisse geraten würde, wie sie die oben berührten Zweifel unterstellen.“ Im lateinischen Original kommt diese Angst sogar noch etwas stärker zu Ausdruck: Suarez denkt, hofft, ist aufgrund der überaus großen Gefahr für die Kirche überzeugt, dies kann Gott einfach nicht zulassen – und er wird es auch nicht zulassen. So die felsenfeste Überzeugung unseres Theologen aus dem 16./17. Jahrhundert.

Worin aber besteht denn nun eigentlich konkret diese große Gefahr, die durch einen Häretiker auf dem Stuhl Petri für die ganze Kirche unmittelbar und sofort entsteht? Die Antwort darauf gibt ein Text von Kardinal Billot. Die in Frage stehende Textpassage zitieren zwei amerikanische Fußnoten“theologen“ (es handelt sich in der Tat um keine Theologen, sondern um einen Geschäftsmann und einen Anwalt), die meinten, ein geradezu ausuferndes Buch gegen die Sedisvakantisten schreiben zu müssen. Erstaunlicherweise oder auch nicht brechen sie gerade an der Stelle ab, an der es interessant zu werden beginnt. Was aber gibt Billot zu bedenken und was meinen die Herren, ihren Lesen vorenthalten zu müssen?

Nachdem Billot festgestellt hat, „Das öffentliche Anhangen der ganzen Kirche ist immer aus sich ein unfehlbares Zeichen der Legitimität der Person des Papstes“ (11) – diese Stelle zitieren die Amerikaner – weist er auch auf die Folgen hin, die eine Anhänglichkeit an einen falschen Papst unmittelbar und sofort nach sich zieht: „Es wäre nämlich dasselbe, wenn die Kirche einem falschen Papst anhinge, wie wenn sie damit einer falschen Glaubensregel anhinge, da der Papst die lebendige (Glaubens-)Regel ist, der die Kirche im Glauben folgen muß und in der Tat immer folgt, was aus dem Gesagten im Folgenden noch klarer gezeigt werden wird.“ (12) Diese Stelle zitieren die Amerikaner nicht. Dabei nehmen die amerikanischen Fußnotentheologen, die aus dem Dunstkreis der Lefebvristen kommen, gar nicht mehr wahr, in welchen Irrsinn sie geraten, wenn sie den Lesern einreden wollen, man könne ruhig einen Irrlehrer als Papst anerkennen.

Aber alles der Reihe nach. Was die erste Aussage Billots betrifft, also die von den Amerikanern zitierte, so ist festzustellen, es stimmt mit den Tatsachen gar nicht überein, wenn behauptet wird, die Konzils- und Nachkonzilspäpste seien von allen „Katholiken“ als legitime Päpste anerkannt worden, also seien sie auch wirklich Päpste. Denn letztlich gehorcht ihnen niemand, weder die Modernisten, noch die Traditionalisten und natürlich schon gar nicht die wahren Katholiken. Man anerkennt aber den Papst allein durch den Gehorsam, d.h. indem man ihn als nächste Glaubensregel anerkennt. Am wenigsten aber gehorchen ihnen die beiden amerikanischen Fußnotentheologen selbst, denn diese meinen gar, aufgrund der irrigen Lehren über das Papsttum und die Kirche, die sie wohl von den Lefebvristen gelernt haben und die ihren Grund letztlich im Anerkennen eines Häretikers als Papst haben, so weit gehen zu müssen, die nächste Norm des Glaubens mit der entfernten zu vertauschen.

Man ist fast fassungslos, aber es ist wirklich so, für diese zwei Herren ist die nächste Norm des Glaubens die sog. Tradition und die entfernte Norm ist der lehrende Papst. Da wird es auch verständlich, weshalb sie den nachfolgenden Text Billots „übersehen“ haben oder vielleicht auch gar nicht mehr recht verstehen und einordnen konnten, weshalb sie ihn vorsichtshalber ignorierten. Soweit kommt man, sobald man meint, einen Häretiker als seinen „Papst“ anerkennen zu können, man wird selber zum Häretiker. Denn damit wird entweder der Irrglaube des Häretikers notwendigerweise zur eigenen nächsten Norm des Glaubens oder man lehnt ihn als nächste Norm des Glaubens ab und wird somit selber zum Papst.

Weil diese Einsicht in unserer papstlosen Zeit gar so grundlegend und wichtig ist, soll zu diesem Thema wieder einmal der Dogmatiker Heinrich zu Wort kommen. Heinrich legt dar: „Die katholische Glaubensregel also lautet: Alles Dasjenige ist als von Gott in Christus geoffenbarte und durch die Apostel der Kirche übergebene Wahrheit zu glauben, was als solche das kirchliche Lehramt unter dem Beistand Gottes aus Schrift und göttlicher Überlieferung uns zu glauben vorstellt. Die durch Gottes Beistand unfehlbare kirchliche Proposition ist also die nächste und unmittelbare Regel des wahren Glaubens.“

Heinrich fährt fort: „Von dieser wahren katholischen Glaubensregel weicht aber nicht nur der Protestantismus mit seinem Formalprinzip von der sola scriptura ab, sondern ebenso sehr auch der Pseudo-Katholizismus der Jansenisten und der neuesten Häretiker (damit sind die Altkatholiken gemeint), welche zwar die Notwendigkeit der Tradition zur Bezeugung, Erklärung und auch zur Ergänzung der Heiligen Schrift anerkennen, aber die letzte Entscheidung über die Echtheit der Tradition und ihren wahren Sinn nicht dem kirchlichen Lehramt, sondern dem gläubigen Individuum oder der Wissenschaft, oder der, wiederum von der Wissenschaft zu beurteilenden öffentlichen Meinung oder der Geschichte zuschreiben. Durch alle diese Irrlehren, wie sie immer nuanciert sein mögen, wird nicht nur die nächste Glaubensregel, sondern in und mit ihr auch das Fundament der Schrift und Tradition zerstört.“

Weiter: „Hiervon sind wiederum verschieden jene Irrtümer, welche zwar die Autorität des kirchlichen Lehramtes als nächste Regel des Glaubens im Allgemeinen anerkennen, aber in irgendeiner Beziehung bezüglich des Organismus, der Autorität und des Umfanges dieses Lehramtes von der Wahrheit sich entfernen. So namentlich die orientalischen Schismatiker, …, ferner die Gallikaner durch die Leugnung, resp. Beeinträchtigung der höchsten päpstlichen Lehrautorität; überhaupt alle Diejenigen, welche in irgendeiner Weise den vollen Umfang der kirchlichen Lehrautorität und Unfehlbarkeit nicht anerkennen, indem sie z.B. letztere nur für die förmlichen judiciellen Entscheidungen, nicht aber für das allgemeine und ordentliche Magisterium zugeben, oder den Gegenstand der kirchlichen Autorität und Unfehlbarkeit in unberechtigter Weise einschränken.“ (13)

Es ist wohl beim Lesen dieser Zeilen nicht schwer einzusehen, der große Dogmatiker Heinrich hat schon vor bald 150 Jahren die verschiedenen Irrtümer dargelegt, welche heutzutage unter den sog. Traditionalisten grassieren. Dabei ist vor allem eines zu bedenken: „Durch alle diese Irrlehren, wie sie immer nuanciert sei mögen, wird nicht nur die nächste Glaubensregel, sondern in und mit ihr auch das Fundament der Schrift und Tradition zerstört.“

Sobald man die kirchliche Lehre über die nächste Norm des Glaubens richtig erfaßt hat - „Die durch Gottes Beistand unfehlbare kirchliche Proposition ist also die nächste und unmittelbare Regel des wahren Glaubens“ – wird es sofort und unmittelbar klar: Ein häretischer Papst ist ein quadratischer Kreis, eine Unmöglichkeit. Wer meint, diese Unmöglichkeit möglich machen zu können, bezahlt dieses gedankliche Abenteuer mit dem Verlust des übernatürlichen Glaubens. Denn er wird entweder den Papst seiner Unfehlbarkeit entkleiden, wie es die Modernisten tun, oder er wird ihm diese nur noch theoretisch zugestehen, aber in Wirklichkeit die Tradition über das Lehramt stellen, also das eigene Urteil zum Maß aller Dinge erheben, wie in der Geschichte schon geschehen durch die Jansenisten und Altkatholiken, „welche zwar die Notwendigkeit der Tradition zur Bezeugung, Erklärung und auch zur Ergänzung der heiligen Schrift anerkennen, aber die letzte Entscheidung über die Echtheit der Tradition und ihren wahren Sinn nicht dem kirchlichen Lehramt, sondern dem gläubigen Individuum oder der Wissenschaft, oder der, wiederum von der Wissenschaft zu beurteilenden öffentlichen Meinung oder der Geschichte zuschreiben“.

Weil der Mensch nicht immer ganz ehrlich zu sich selbst ist, gibt es noch die Nuance, dem Papst zwar theoretisch die Unfehlbarkeit zuzugestehen, diese aber in der Praxis soweit wie möglich einzuschränken, um den Spielraum der eigenen Urteilsfreiheit möglichst groß zu gestalten. Der Papst ist dann nur alle 100 Jahre einmal unfehlbar, sonst kann ich als Katholik denken und machen, was ich will, wie es „die Gallikaner durch die Leugnung, resp. Beeinträchtigung der höchsten päpstlichen Lehrautorität“ schon vor Jahrhunderten in Frankreich lehrten und „überhaupt alle Diejenigen, welche in irgendeiner Weise den vollen Umfang der kirchlichen Lehrautorität und Unfehlbarkeit nicht anerkennen, indem sie z.B. letztere nur für die förmlichen judiciellen Entscheidungen, nicht aber für das allgemeine und ordentliche Magisterium zugeben, oder den Gegenstand der kirchlichen Autorität und Unfehlbarkeit in unberechtigter Weise einschränken“.

Wie man sieht, gibt es wirklich nichts Neues unter der Sonne. Anders, als es meist gesagt wird, haben sich auch die Konzilsväter auf dem ersten (und einzigen) Vatikanischen Konzil über die Frage eines Häretikers auf dem Stuhl Petri Gedanken gemacht. Immerhin ist diese Frage im Zusammenhang mit der Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes von höchster Brisanz: „Oratio r.p.d. Laurentii Gastaldi episcopi Salutiarum...“. Darin heißt es: „Ein Papst kann, wenn ihr so wollt, häretisch sein, aber ein Papst kann in Glaubens- und Sittenfragen keine dogmatische Definition geben, die irrig wäre. Und hier die Begründung: Was ist Häresie? – Einer von der Kirche schon ausdrücklich verurteilten Ansicht folgen. Wenn also ein Papst je einer von der Kirche schon ausdrücklich verurteilten Ansicht, Lehre, Behauptung oder Meinung folgen wollte, so haben wir eine Regel, nach der wir uns vor seinen Worten in Acht nehmen können. Wir werden in diesem Fall die Regel des hl. Paulus auf ihn anwenden (Gal. 1,8): ‚Aber selbst wenn wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium verkündeten, als wir euch verkündet haben: Er sei verflucht!‘ Entschuldigt, wenn ich folgendes Beispiel gebrauche: Wenn – was ganz ausgeschlossen ist – Papst Pius ein Dekret gegen die dogmatische Definition der Unbefleckten Empfängnis erließe, dann sagten wir: Du fällst in Häresie. Und eine formal erklärte Häresie trennt unmittelbar den Menschen von der Kirche. Der Papst hörte auf, Papst zu sein, er wäre nicht länger Autorität!“ (14)

Auch hier wieder die damals noch selbstverständliche Bemerkung: „was ganz ausgeschlossen ist“! Leider ist es doch anders gekommen, Gott hat die Verfinsterung der Kirche zugelassen, wohl vor allem auch deswegen, weil die Katholiken ihren Papst gar nicht mehr als nächste Norm des Glaubens schätzten, sondern meinten, es sowieso im Grund und fast immer besser zu wissen als dieser.

Das ist wohl auch der entscheidende Grund, weshalb die heutigen Fußnotentheologen die Nöte der alten Theologen bei der Behandlung dieses Themas gar nicht mehr verstehen – und angesichts der atemberaubenden Wirklichkeit eines Häretikers oder gar eines Apostaten auf dem Stuhl Petri meinen, sich mit einem dummen Spruch beruhigen zu können: „In dubio melior est conditio possidentis“ (Im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug). Nein, „Papa dubius, papa nullus“ – ein zweifelhafter Papst ist gar kein Papst, denn die Folgen eines Häretikers auf dem Stuhl Petri sind so weitreichend, daß sie nicht mehr überschaubar sind.

Möge uns das abschließend nochmals der Jesuitentheologe Suarez einschärfen: „Dritte allgemeine Meinung. – Drittens sagte ich: Sobald gegen einen häretischen und unbelehrbaren Papst durch die legitime Jurisdiktion der Kirche ein erklärendes Urteil gefällt wird, hört er auf, Papst zu sein. Das ist die allgemeine Meinung der Lehrer. Sie wird gestützt auf den ersten Brief Clemens‘ I., wo er sagt, Petrus habe gelehrt, daß ein häretischer Papst abgesetzt werden müsse. Der Grund dafür ist aber der, daß es zum allergrößten Schaden für die Kirche sein würde, wenn sie einen solchen Hirten hätte noch sich in so großer Gefahr helfen könnte. Außerdem wäre es gegen die Würde der Kirche, wenn sie einem häretischen Oberhirten untertan bleiben müßte und ihn nicht von sich stoßen könnte. Denn wie der Oberhirte und Priester ist, so pflegt auch das Volk angesehen zu werden. Dasselbe bestätigen die Sachgründe der vorherigen Sätze, jener besonders, daß die Häresie wie ein Krebs heranschleicht, weswegen das Übel, der Häretiker nämlich, soweit möglich zu meiden ist. Umso mehr aber ein häretischer Hirte. Wie aber kann er gemieden werden, wenn er nicht aufhört, Hirte zu sein?“ (15)

Was aber geschieht eigentlich, wenn die Mehrheit dem Häretiker hinterherläuft, weil niemand da war, der ihn als Papst für abgesetzt erklärt hat? Der übernatürliche Glaube wird bei dieser Mehrheit ruiniert und das Wissen um die wahre Kirche Jesu Christi löst sich auf, wie der Dunst im Morgengrauen eines Frühsommertages. Aus den Hirten und Lehrern aber werden dann blinde Blindenführer.

Beenden wir unsere Ausführungen mit einer Vision Anna Katharina Emmerichs, aus der man trotz der Kürze sehr viel mehr Licht und Erkenntnis gewinnen kann, als aus all dem vielen Geschreibsel der Fußnotentheologen aus Frankreich, Deutschland und den USA. „Wie Er in der Zeit des alten Bundes die Verwüstung seiner Stadt und des heiligen Tempels zugelassen hatte, um das Volk für Untreue und Abfall zu züchtigen, so mussten ihm auch jetzt die feindlichen Gewalten zur Zuchtrute und als Schaufel zur Säuberung seiner Tenne dienen. So lange aber dieses Strafgericht und die Gräuel der Verwüstung dauern, so lange hält Gott die Heiligtümer seiner Kirche, wie ehedem auf sein Geheiß die Priester des alten Tempels das heilige Feuer, an sicherer Stätte verborgen, bis sie nach gesühnter Schuld der Kirche neuen Glanz verleihen können. Die Brunnen, in welche jetzt das heilige Feuer aus der Kirche geflüchtet wird, sind die wenigen heiligen Seelen jener Zeit, welche unter den Wassern der Leiden und Trübsale die Schätze zu bergen haben, welche, sonst die Wonne und Zierde der Braut Jesu Christi, nun von Solchen in Staub getreten sind, an welchen sie leuchten, von Jenen preisgegeben und verraten, welche sie behüten und wahren, von Jenen aber geplündert und vergeudet sind, welche sie schirmen und verteidigen sollten“ (Schmöger S. 163).

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(1) Objicit sanctus Bellarminus: Summus pontifex lapsus in haeresim occultam, remanet adhuc Ecclesiae membrum in actu, nam re manet adhuc caput Ecclsiae, ut docent Cajetanus, Soto, Suarez et alii.

(2) Respondetur: Hic casus est omnino anormalis, unde non mirum est quod sequatur aliquid anormale, scil. Papa occulte haereticus non remaneret adhuc Ecelesiae membrum in actu, secundum doctrinam expositam in corpore articuli, sed retineret adhuc jurisdictionem per quam influeret in Ecclesiam eam regendo. Sic retineret rationem capitis erga Ecclesiam, in quam sic adhuc influeret, et non amplius esset membrum Christi, quia non reciperet influxum vitalem fidei a Christo invisibili et primario capite. Sic modo omnino anormali esset quoad jurisdictionem caput Ecclesiae et non esset ejus membrum.

(3) Quia in casu haeresis et non in aliis, ipsa sua haersi, excidit a pontificatu; quomodo enim remaneret caput Ecclesiae qui non est amplius eijus membrum? Unde subjicitur judicio Ecclesiae, non ut deponatur, cum jam seipsum per haeresim deposuerit et pontificatum abjecerit, sed ut declaratur haereticus, sicque innotescat Ecclesiae non esse amplius pontificem; ante quam declarationem non licet ipsi denegare obedientiam; quia eo usque retinet jurisdictionem, non de jure quasi esset adhuc pontifex, sed de facto, Deo ita volente et dispensante propter commune Ecclesiae bonum.

(4) Si nitatur subvertere Ecclesiam in fide, cum tunc sit manifeste haereticus, hoc ipso excidit a pontificatu; et requiritur tantum declaratio Ecclesiae, ut denegetur ipsi obedientia, sicut diximus antea.

(5) Ad 3um respondet Turrecremata loc. cit. Papam simul atque fiat haereticus, desinere esse Papam: ob idem posse tunc errare, quia non est Papa. Ista solutio non est vera, nec tuta. Non enim ob haeresim statim amittit iurisdictionem Papa aut Episcopus, quoque ab Ecclesia reprobetur et damnetur, ut bene dixit Cajetanus opusc. De auctoritate Papae et Concilii c. 19. 20. Et ratio est, primo quia tunc nulla esset firmitas in tota Ecclesia. Quis enim scit, qualis sit Papa intra se, an credit vel non? Rursus videtur indignam, quod tota Ecclesia pendeat a fide cuisdam, qui posset errare in se. (Fr. Toleti in Summam Theologiae S. Thomae Aqu. Enarratio, t II (Rom 1869) in II-II., S. 73)

(6) Omissa ergo hac solutione, contra quam inferius est latius agendum, dico, quod in tali casu unum fiet e duobus: aut non permittetur a Deo talis Pontifex determinare dogma, quod apud se falso tenet; aut Deus mutabit cor ipsius, ut verum dicat. Quod si dicas; unde nos hoc habemus? Dico: ex eo, quod Deus assistit Ecclesiae suae, et capiti huius Ecclesiae; pertinent autem hoc ad assistentiam. Rursus hoc factum modo aliquot in Scripturis legimus. Num. 22. quum Balaam voluisset populo Deo maledicere, primo ab Angelo est impeditus, quum asina locuta est: postea vero Dominus convertit linguam illius ter volentis maledicere in trinam benedictionem. (Ebd. S. 73)

(7) …at non potest vitari papa manens papa; quomodo enim vitabimus caput nostrum? Quomodo recedemus a membro nobis conjuncto? Ratio vero et quidem certissima haec est. Non Christianus non postest ullo modo esse papa, ut Cajetanus fatetur in in eod. lib. cap. 26. et ratio est, quia non potest esse caput id quod non est membrum; et non est membrum Ecclesiae is qui non est Christianus: at haereticus manifestus non est Christianus, ut aperte docet Cyprianus lib. 4.epist. 2. Athanasius ser. 2. cont. Arian. Augustinus lib. de grat. Christ. cap. 20. Hieronymus cont. Lucifer. et alii; haereticus igitur manifestus papa esse non potest.

(8) Adde, quod esset miserrima conditio Ecclesiae, si lupum manifeste grassantem, pro pastore agnoscere cogeretur.

(9) Quod licet multi verisimiliter affirment, mihi tamen breviter et magis pium et probabilius videtur, posse quidem Papam, ut privatam personam, errare ex ignorantia, non tamen ex contumacia. Quamvis enim efficere Deus possit ut haereticus Papa non noceat Ecclesiae, suavior tamen modus divinae providentiae est, ut, quia Deus promisit Papam definientem nunquam erraturum, consequenter provideat ne unquam ille haereticus sit. Adde, quod hactenus in Ecclesia nunquam accidit, censendum ex Dei ordinatione et providentia accidere non posse. (Franz Suarez, Op. omnia XII. Paris 1858, Disp. de fide, spe, caritate, S. 319)

(10) Et idem incommodum sequeretur, si occultus haereticus in Papam eligatur, quod nullus quem viderim negat esse possibile; si ergo tale quid accideret, non videtur dubitandum posse ejusmodi Pontificem cum sua haeresi perseverare. Quidquid vero sit de his casibus, credendum omnino est Deum nunquam permissurum ut Ecclesia ad eas angustias deveniat, quas dubia supra tacta supponunt; nam si talis quispiam Pontifex inciperet Ecclesiam administrare, vel illum Deus confestim de medio tolleret, vel certe provideret qua ratione tantum malum brevi extingueretur, ut in casibus minus urgentibus videmus hactenus semper fecisse. (Ebd.)

(11) …adhaesionem universalis Ecclesiae fore semper ex se sola infallibile signum legitimitatis personae Pontificis. (Ludovico Billot S.J. Thomus Prior, De credibilitate Eccclesiae, et de intima ejus constitutione, Editio Tertia, Prati, Ex Officina Liberraria Giachetti, Flilii et Soc. 1909 Tractatus De Ecclesia Christi, Thesis XXIX, Quaestio XIV., §3, S. 620)

(12) Idem namque foret, Ecclesiam adhaerere pontifici falso, ac si adhaereret falsae fidei regulae, cum Papa sit regula vivens quam Ecclesia in credendo sequi debet et semper de facto sequitur, uti ex dicendis in posterum luculentius adhuc apparebit. (Ebd. S. 620f)

(13) J.B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Zweiter Band, Verlag von Franz Kirchheim Mainz 1882, S. 668f)

(14) Papa, si vultis, potest esse haereticus; sed papa non potest proferre definitionem dogmaticam de fide et moribus, quae sit erronea. Et causam affero. Quid est haeresis? Est adhaerere opinioni iam explicite darmatae ab Ecclesia. Si itaque pontifex umquam velit adhaerere opinioni, doctrinae, propositioni, sententiae iam damnatae explicito modo ab Ecclesia, regulam habemus, qua nobis caveamus ab eius verbis. Tunc applicabimus ei regulam sancti Pauli (Gal.1,8): Licet nos, aut angelus de coelo evangelizet vobis praeterquam quod evangelizavimus vobis, anathema sit: excusate me si utar hoc exemplo. Si per impossibile summus Pontifex Pius promulgaret decretum contra definitionem dogmaticam immaculatae Conceptionis, diceremus tunc: in haeresim laberis. Iamvero haeresis explicata, formalis separat (ó) immediate hominem ab Ecclesia: PAPA CESSARET ESSE PAPA; NON ESSET AMPLIUS SUPERIOR‘. Mansi 511 334 BC.

(15) Tertio assertio communis. – Dico tertio: si Papa haereticus et incorrigibilis, cum primum per legitimam Ecclesiae jurisdictionem sententia declaratioria criminis in eum profertur, desinit esse Papa. Est communis Doctorum; colligitur ex Clemente I. epistola prima, ubi ait Petrum docuisse haereticum Papam esse deponendum. Fundamentum autem hoc est, quia gravissimum foret nocumentum Ecclesiae talem habere pastorem, nec posse sibi subvenire in tam gravi periculo; praeterea contra dignitatem Ecclesiae facit subditam manere haeretico Pontifici, neque posse illum a se depellere; nam qualis est princeps et sacerdos, talis solet existimari populus: hoc item confirmant rationes prioris sententiae, illa praecipue, quod haeresis ut cancer serpit, propter quod malum, haeretici, quoad fieri potest, vitandi sunt, multo vero magis pastor haereticus; quomodo autem vitari potest, si pastor esse non desinat?