Vergessenes Dogma

1. Unsere papstlose Zeit bringt es mit sich, daß die Gläubigen schutzlos Irrlehren gegenüberstehen, bisweilen solchen, die eigentlich schon lange als geklärt und abgetan gelten sollten. Der Ausfall der Autoritäten hat sie verunsichert, sie trauen im Grunde nur noch ihrem eigenen Urteil, und so fallen sie auf manche Irrtümer herein, vor allem, wenn diese ihnen recht „streng katholisch“ erscheinen. Der Modernismus hat alles aufgeweicht, darum sucht man wieder nach Konturen, und je schärfer die Konturen, desto „katholischer“.

2. Ein solcher Irrtum, welcher derzeit bevorzugt in „Sedisvakantisten“-Kreisen fröhlich Urständ feiert, ist der der „Feeneyiten“. Er geht zurück auf Leonard Feeney (1897 bis 1978), einen amerikanischen Priester und Jesuiten. „Sein Lebenswerk war die Verteidigung des Dogmas vom exklusiven Heilsanspruch der Kirche, was seit Cyprian von Karthago mit der Formel extra Ecclesiam nulla salus zum Ausdruck gebracht wird; dies führte zur zeitweiligen Exkommunikation“, faßt „Wikipedia“ zusammen. „Feeney war lange Zeit, auch wegen seines literarischen Werks, einer der bekanntesten katholischen Priester der USA.“

Wir folgen weiter dem „Online“-Lexikon, um näheres zu erfahren. Demnach trat Feeney 1914 in den Jesuiten-Orden ein und empfing 1928 die Priesterweihe. „Schnell wurde er ein bekannter Autor, der z.B. das in der damaligen Zeit unter Katholiken in den USA weitverbreitete Buch ‚Fish on Fridays‘ schrieb, und Feuilletonredakteur der amerikanischen jesuitischen Zeitschrift ‚America‘. In den dreißiger Jahren war er einer der bekanntesten und beliebtesten katholischen Priester der USA, so äußerte z.B. Bischof Fulton Sheen er würde sich in seiner Radiosendung nur durch Pater Feeney vertreten lassen.“ 1942 nahm sein Leben eine entscheidende Wendung, denn er wurde „mit Erlaubnis seiner Ordensoberen der spirituelle Begleiter des Saint Benedict Center, eines katholischen Studentenzentrums an der Universität Harvard, das zwei Jahre zuvor von Catherine Goddard Clarke gegründet worden war“. „Während es sich anfangs um eine Nebentätigkeit handelte, wurde daraus schon 1945, wiederum mit Erlaubnis seiner Oberen, eine Vollzeitaufgabe. In der relativ kurzen Zeit, in der Pater Feeney das Zentrum regulär leitete, konvertierten mehrere hundert Harvard-Studenten und -Lehrer durch ihn zum Katholizismus. Bekanntestes Mitglied des Saint Benedict Center war damals Avery Dulles, später Kardinal.“

Zweifellos war Father Feeney ein seeleneifriger Priester und ausgezeichneter Seelsorger. Früh erkannte er auch einen „Verfall des Katholizismus“, besonders in Amerika, der „auf ein ‚vergessenes Dogma‘ zurückzuführen sei, das zu finden er sich zur Aufgabe machte“. „Zwei Jahre später, im Juli 1947 schließlich verkündete er, das ‚vergessene Dogma‘ gefunden zu haben, das Dogma Extra ecclesiam nulla salus (‚außerhalb der Kirche kein Heil‘). Dabei legte er eine äußerst rigoristische Auslegung dieses Dogmas vor und lehrte, dass jeder, der nicht getauftes Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche sei, zur Höllenstrafe verurteilt sei. Auch die von vielen Heiligen gelehrten Konzepte der Begierdetaufe und Bluttaufe lehnte er ab, betonte aber, dass dies nur seine persönliche Meinung sei.“ Wie bei so vielen Irrtümern liegt auch hier am Grund eine tiefe Wahrheit. Tatsächlich haben Liberalismus, Modernismus und Ökumenismus das Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche verdrängt und in Vergessenheit geraten lassen. Feeney überzog freilich in der Auslegung dieses Dogmas, und, wie bei so vielen anderen Irrlehrern, nahm er das, was er zwar „nur seine persönliche Meinung“ nannte, dann doch für mehr als das eigentliche Dogma.

Seine Oberen hatten ihn vom Saint Benedict Center abgezogen, nachdem er dort Jünger seiner Lehre um sich geschart hatte, und nach Massachusetts versetzt. „Nur kurz danach überzeugten ihn jedoch extra angereiste Mitglieder des Saint Benedict Center zurückzukehren. Nach seiner Rückkehr gründete er die Mancipia Immaculati Cordis Mariae (Slaves of the Immaculate Heart of Mary / Sklaven des unbefleckten Herzens Mariens), die er als ‚meinen Orden‘ bezeichnete, der zur Verteidigung und Verbreitung des von ihm ‚wiederentdeckten Dogmas‘ dienen sollte. Gleichzeitig legte er selbst den jesuitischen Ordenskürzel SJ ab und ersetzte ihn durch MICM. Der Orden hatte jedoch keinerlei kirchenrechtliche Form, und viele Mitglieder, vormals Mitglieder des Saint Benedict Center, waren verheiratet und hatten Kinder, was klar gegen kanonisches Recht verstößt. Man entschied sich zum gemeinsamen Aufziehen der Kinder, was die Mancipia eher in die Nähe einer Sekte als eines Katholischen Ordens rückte.“

Soweit nimmt alles den typischen Verlauf, auch in der weiteren Folge: „Da Pater Feeney auch weiterhin allen Anweisungen seiner Oberen ungehorsam war, wurde ihm am 31. Dezember 1948 die Beichterlaubnis entzogen, am 18. April 1949 wurde er suspendiert und allen Katholiken wurde verboten an Aktivitäten des Saint Benedict Center teilzunehmen. Nachdem er bereits am 10. Oktober 1949 aus dem Jesuitenorden ausgeschlossen worden war, weigerte sich Leonard Feeney in der Folgezeit mehrfach seiner Vorladung vor das Heilige Offizium in Rom Folge zu leisten und schrieb sogar einen Brief an Papst Pius XII., in dem er dieses der Häresie anklagte. Schließlich wurde er am 13. Februar 1953 wegen seiner fortgesetzten Weigerung vor dem Heiligen Offizium zu erscheinen, von ebendiesem mit Zustimmung des Papstes exkommuniziert. Die meisten Mitglieder der Mancipia folgten ihm jedoch auch nach diesem Schritt weiterhin. 1957 verkauften Pater Feeney und seine Anhänger alle Häuser in Cambridge und zogen auf das Land nach Still River, wo sie, ehemalige Harvardstudenten, ein landwirtschaftlich geprägtes Leben anfingen.“

Erst der „Liebeskirche“ des „II. Vatikanums“ war es vorbehalten, die verfahrene Situation zu entwirren. 1972 wurde die Exkommunikation Pater Feeneys aufgehoben, „ohne dass er einer seiner Lehren abschwören musste“. In der Menschenmachwerkskirche ist eben Platz für alle Irrtümer. „Zusammen mit ihm begann ein Teil des Saint Benedict Center eine kanonische Struktur anzunehmen und ist heute eine anerkannte benediktinische Abtei.“ Der heutige Stand ist dieser: „Während ein Teil des Saint Benedict Center sich schon 1974 um eine kanonische Struktur bemühte, 1987 zum benediktinischen Priorat und 1993 zur Abtei erhoben wurde, widersetzte sich ein anderer Teil diesem Vorgehen, da sie die nachkonziliare Liturgiereform ablehnten. Von diesen wurde wiederum ein Teil nach dem päpstlichen Motu Proprio Ecclesia Dei regularisiert, so dass es heute auf diözesaner Ebene tatsächlich einen anerkannten Orden namens Mancipia Immaculati Cordis Mariae gibt. Ein anderer Teil wiederum lebt in anderen Diözesen ohne Anerkennung, allerdings auch ohne Zensuren von kirchlicher Seite. Alle drei Gruppierungen halten nach wie vor an der rigoristischen Auslegung des Extra Ecclesiam Nulla Salus fest. Insbesondere die ersten beiden Gruppen gelten, wenn man die Situation in den 50er und 60er Jahren bedenkt, als Beispiele gelungener Reintegration sektiererischer Tendenzen in die Kirche.“ Ein beachtenswertes Vorbild für die derzeitigen Bemühungen um Integration der „Piusbruderschaft“, ohne Frage. „Ansonsten ist das Wirken Pater Feeneys, dessen Exkommunikation aufgrund seiner Bekanntheit für großes Aufsehen gesorgt hatte, außerhalb von traditionalistischen Kreisen in Amerika, wo die Anhänger der Theologie Feeneys oft für hitzige Diskussionen sorgen, größtenteils in Vergessenheit geraten.“

3. Soweit „Wikipedia“. Leider sind die „Feeneyiten“ nicht nur in Amerika nicht ausgestorben, sondern finden neuerdings auch in Europa, namentlich in „sedisvakantistischen“ Kreisen, fruchtbaren Boden. Wie wir schon angedeutet haben: Gerade die Aufweichung des Dogmas von der Heilsnotwendigkeit der Taufe und der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche durch den Liberalismus, Modernismus und Ökumenismus verleitet dazu, gewissermaßen als „agere contra“ auf der anderen Seite das Dogma zu schärfen und ungebührlich zuzuspitzen. Die These Leonard Feeneys, daß keiner gerettet werden könne, der nicht die Wassertaufe empfangen habe und in äußerlicher Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche gestorben sei, erscheint da sehr verlockend.

Doch wie sieht die katholische Lehre wirklich aus? Im Katechismus des heiligen Pius X. lesen wir: „Ist die Taufe notwendig, um sich zu retten? - Die Taufe ist unbedingt notwendig, um sich zu retten, denn der Herr hat ausdrücklich gesagt: ‚Wenn jemand nicht wiedergeboren wird aus dem Wasser und dem Heiligen Geist, so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen‘ (Joh 3,5)“ (Frage 566). Die nächste Frage lautet: „Kann man den Mangel der Taufe irgendwie ersetzen?“ Die Antwort: „Den Mangel der Taufe kann das Martyrium ersetzen, das Bluttaufe heißt, oder ein Akt der vollkommenen Liebe zu Gott oder der Reue, verbunden mit dem wenigstens eingeschlossenen Verlangen nach der Taufe; dies heißt Begierdetaufe.“

In Nr. 169 wird gefragt: „Kann sich jemand außerhalb der katholischen, apostolischen, römischen Kirche retten?“, und geantwortet: „Nein, außerhalb der katholischen, apostolischen, römischen Kirche kann sich niemand retten, wie sich auch niemand außerhalb der Arche Noahs, die ein Vorbild dieser Kirche war, vor der Sintflut retten konnte.“ Jedoch auf die Frage: „Könnte aber jemand, der sich ohne seine Schuld außerhalb der Kirche befindet, gerettet werden?“ hören wir die Antwort: „Wer sich ohne seine Schuld, das heißt im guten Glauben, außerhalb der Kirche befindet und die Taufe empfangen oder unausgesprochen wenigstens das Verlangen darnach hat, wer außerdem aufrichtig die Wahrheit sucht und den Willen Gottes erfüllt, so gut er kann, der ist, wenn auch getrennt vom Leib der Kirche, dennoch mit ihrer Seele vereinigt und daher auf dem Wege des Heils.“

4. Damit ist, so sollte man meinen, die katholische Lehre über diesen Punkt klar und ausreichend dargelegt. In der heutigen Verwirrung jedoch gibt es Gläubige, die selbst am heiligen Pius X. zweifeln oder doch den Verdacht haben, sein Katechismus sei gefälscht worden (zumal die Version, aus der wir zitiert haben, von der „Piusbruderschaft“ herausgegeben worden ist). Darum wollen wir noch zwei weitere, zuverlässige Zeugen der – wahren – katholischen Tradition hören. In Wetzer und Welte‘s Kirchenlexikon (2. Auflage, Freiburg 1899) schlagen wir nach unter dem Stichwort „Taufe“. Über die Notwendigkeit der Taufe heißt es dort: „Nach der Promulgation des Evangeliums ist die Taufe in re oder in voto [tatsächlich oder dem Verlangen nach] zur Seligkeit notwendig necessitate medii [als notwendiges Mittel] (Trid. Sess. VI, c. 4, Denz. 678). Für diejenigen also, welche ein opus operantis [selbständiges Werk] nicht vollziehen und ein votum sacramenti [Verlangen nach dem Sakrament] nicht erwecken können [z.B. kleine Kinder vor dem Vernunftgebrauch], ist der wirkliche Empfang der Taufe das unerläßliche Mittel, um zur rechtfertigenden Gnade zu gelangen. Das positive Gebot ferner (necessitas praecepti), welches in der necessitas medii schon enthalten und im Taufbefehl ausgesprochen ist, verpflichtet diejenigen, welche, des Vernunftgebrauches fähig, dieses Gebot zu erfüllen im Stande sind“ (Bd. 11, Sp. 1271). Das scheint uns ausreichend streng. Wer ohne Vernunftgebrauch ist, gelangt ohne Wassertaufe nicht in den Stand der heiligmachenden Gnade, und wer den Vernunftgebrauch hat, ist verpflichtet, die Wassertaufe zu empfangen, sofern er dazu imstande ist. „Von diesem Gebote entbindet deshalb weder das bevorstehende Martyrium, noch die durch vollkommene Liebe oder Reue schon erlangte Gnade der Rechtfertigung, sondern nur die Unmöglichkeit“ (ebd.).

Das Lexikon fährt fort: „Die absolute Notwendigkeit der Taufe ist ausgesprochen in den Worten des Herrn Joh. 3,5 und wird in der Tradition von Anfang an auf das Klarste bezeugt und besonders im Kampfe gegen die Pelagianer auf das Nachdrücklichste betont. Der hl. Augustinus bezeichnet die Behauptung, die ohne die Taufe sterbenden Kinder könnten die Nachlassung der Erbsünde und das Leben in Christus erhalten, als gegen die apostolische Überlieferung und gegen den katholischen Glauben. Die Ansicht des Vinc. Victor, der die Erbsünde zugab, aber doch den ungetauften Kindern das Himmelreich zusprach, hielt er für tadelnswerter selbst als die Lehre der Pelagianer, welche trotz der Leugnung der Erbsünde die Notwendigkeit der Taufe ‚für das Himmelreich‘ nicht zu leugnen wagten“ (a.a.O. Sp. 1271 f). Was hätte der heilige Augustinus zu einem Ratzinger gesagt, der als „Papst“ der Menschenmachwerkskirche des „II. Vatikanums“ den „limbus puerorum“ leugnete, jenen „Vorhölle“ genannten Ort, an welchen die Kinder gelangen, die vor Erlangung des Vernunftgebrauchs ungetauft sterben?

Nach unserem Kirchenlexikon kann die Wassertaufe jedoch ersetzt werden „1. in Bezug auf den hauptsächlichsten Effekt, die Zuwendung der heiligmachenden Gnade, durch die Begierdetaufe (baptisma flaminis), d.h. durch den Akt der vollkommenen Liebe oder Reue und das in diesen Akten eingeschlossene votum sacramenti [Verlangen nach dem Sakrament]“ (a.a.O. Sp. 1273). Wir finden diese Begierdetaufe bereits in der Schrift des Pseudo-Cyprian De rebaptismate und beim heiligen Ambrosius. „Das Recht und die Kraft derselben ist vom Tridentinum anerkannt, indem die Lehrsätze, welche die Notwendigkeit der Sakramente und der Taufe aussprechen, stets die Begierde nach denselben als Ersatzmittel einschließen“ (ebd.). Das Konzil von Trient bestimmt in Sessio VI can. 4, daß die Rechtfertigung des Menschen als Übergang von jenem Stand der Erbsünde, in welchem der Mensch als Kind Adams zur Welt kommt, zum Stand der Gnade als Adoptivkind Gottes „post Evangelium promulgatum sine lavacro regenerationis aut eius voto fieri non potest“, nach Promulgation des Evangeliums ohne das Bad der Wiedergeburt, die Taufe, oder das Verlangen danach (aut eius voto) nicht geschehen kann (Dz. 796). Ebenso definiert der can. 4 der Sessio VII: „Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht zum Heil notwendig, sondern überflüssig, und die Menschen erlangten ohne sie oder den Wunsch nach ihnen [aut eorum voto] allein durch den Glauben von Gott die Gnade der Rechtfertigung – auch wenn sie nicht alle für jeden notwendig sind –: der sei mit dem Anathema belegt“ (Dz. 847; DS 1604). „Wenn einzelne Väter warnen, sich mit der Begierde nach der Taufe zu begnügen, so wollen sie die Taufpflicht betonen und den Aufschub der Taufe, der aus Bequemlichkeit oder sonst einem Grunde geschah, bekämpfen“, ergänzt das Kirchenlexikon (a.a.O.).

Außer durch die Begierdetaufe kann die Wassertaufe durch die Bluttaufe ersetzt werden. „2. Nach allen ihren Wirkungen, die Einprägung des Charakters ausgenommen, kann die Wassertaufe ersetzt werden durch die Bluttaufe (baptisma sanguninis), d.h. durch den Martertod“ (ebd.). Dafür zeugt das ganze christliche Altertum, von den Vätern u.a. Tertullian, Cyprian, Cyrill von Jerusalem und der heilige Augustinus. „Zum Beweise dienen Matth. 10,39. Luk. 9,24. Joh. 12,25. Die theologische Begründung gibt der hl. Thomas (S.th. 3, q. 66, a. 11 et 12)“ (ebd.). Es gehört schon etwas dazu, eine so klar bezeugte katholische Lehre zu bestreiten.

5. Trotzdem ziehen wir noch eine Dogmatik heran, und zwar die von J.B. Heinrich, fortgeführt durch Dr. Constantin Gutberlet, Bd. 9, Mainz 1901. Dort heißt es über die Notwendigkeit der Taufe: „Ist also die Taufe notwendig necessitate medii, so sind alle Menschen zu ihrem Empfange verpflichtet, kein Mensch kann ohne sie zur Seligkeit gelangen, auch diejenigen nicht, welche die Taufe nicht kennen oder sie nicht empfangen können. Diese Notwendigkeit erstreckt sich also auch auf die unmündigen Kinder, welche noch nicht zum Gebrauch der Vernunft gelangt sind“ (S. 342).

Weiter unten jedoch heißt es: „Wenn, wie wir gezeigt haben, die Wassertaufe von Christus als durchaus notwendiges Mittel zum Heil eingesetzt ist, so kann zwar der Mensch sie nicht umgehen: Gott selbst aber ist an diese seine Einrichtung nicht so gebunden, daß er außer diesem Mittel nicht auch auf anderen Wegen dem Menschen das Heil ermöglichen könnte. Seine universale Kausalität und absolute Unabhängigkeit in der Spendung der Gnaden ist nicht auf die Taufe, nicht einmal auf die Kirche eingeengt, sondern greift weit über dieselbe hinaus. Die Wirkungen des Leidens Christi brauchen nicht schlechthin durch die Sakramente vermittelt zu werden, es kann jemand auch durch eigene Tätigkeit auf den Empfang der Gnade sich vorbereiten, er kann durch heldenmütigen Tod für Christus mit dem Leiden Christi sich innigst einigen und so dessen Früchte genießen: es kann neben der Wassertaufe auch die Begierde- und Bluttaufe Geltung haben“ (S. 345 f). Die Dogmatik stützt sich dabei auf den heiligen Thomas von Aquin, der in seiner Summa (III q. 66 a. 11) schreibt: „Die Wassertaufe hat ihre Wirksamkeit vom Leiden Christi, welchem die Person durch die Taufe vereinigt wird, und außerdem als erste Ursache vom Heiligen Geist. Wenn auch die Wirkung von der ersten Ursache abhängt, so übersteigt doch die Ursache die Wirkung und hängt von ihr nicht ab. Und darum kann jemand außer der Wassertaufe die Wirkung des Sakramentes aus dem Leiden Christi erlangen, indem er sich dem leidenden Christus zuliebe mit diesem vereinigt.“

„Freilich können diese Mittel nur als außerordentliche Ersatzmittel für das regelrechte Gnadenmittel dienen“, betont die Dogmatik. „Damit der Wassertaufe ihre Bedeutung und Notwendigkeit gewahrt bleibe, muß jeder, der auf andere Weise die Rechtfertigung erlangen will, irgend welche Intention haben, die Taufe, wenn er kann, wirklich zu empfangen. Denn nur wenn er nicht in der Möglichkeit sich befindet, die Taufe wirklich zu empfangen, kann er von dem wirklichen Empfang entbunden sein; er muß also den ausdrücklichen oder doch einschließlichen Willen haben, das Sakrament, wenn er kann, wirklich zu empfangen. Das ist das votum sacramenti, welches das Konzil von Trient für die Erlangung der Rechtfertigung bei der Taufe wie bei der Buße verlangt … Begierde- und Bluttaufe heißen also nur uneigentlich Taufe, darum nämlich weil sie Wirkungen der Taufe haben, und zwar nur durch die innigste Beziehung zur Wassertaufe als deren Ersatz“ (a.a.O. S. 346).

Ferner gilt: „Begierde- und Bluttaufe sind nicht nur bloße Ersatzmittel für die sakramentale Taufe, sondern auch unvollkommene Ersatzmittel: sie mögen in Bezug auf Gnade der Wassertaufe gleichkommen, sie unter Umständen sogar übertreffen, aber sie können dieselbe nicht ersetzen in Bezug auf den Charakter und alles, was damit zusammenhängt; insbesondere verleihen sie keinen Anspruch auf den Empfang weiterer Sakramente“ (a.a.O. S. 346 f). Ja, es ist sogar so, daß ohne Wassertaufe der Empfang weiterer Sakramente gar nicht möglich und gültig wäre.

„Daß durch die Begierdetaufe die Rechtfertigung und das Heil erlangt werden kann, bedarf keines Beweises“, erläutert die Dogmatik, „man braucht bloß den Begriff derselben darzulegen. Man versteht darunter eine solche Disposition, durch welche nach der Natur der Sache und nach der Offenbarung die Rechtfertigung ipso facto erfolgt. Wer seine Sünden aus vollkommener Liebe Gottes bereut, der wird damit unfehlbar und mit einer gewissen inneren Notwendigkeit gerechtfertigt; denn die vollkommene Liebe bildet einen inneren Gegensatz zur Sünde“ (a.a.O. S. 347). Beispiele dafür finden wir nicht nur im Alten, sondern auch im Neuen Testament, so etwa die heilige Maria Magdalena und den Hauptmann Cornelius. Hinzu kommt freilich nach der Promulgation der Taufe, daß „niemand mehr ohne votum sacramenti gerechtfertigt wird“. „Dieses votum ist aber eigentlich schon in der Liebe enthalten: denn wer Gott über alles liebt, ist auch bereit, alles zu tun, was er zum Heile angeordnet hat. Wenn er also auch gar nichts von Taufe und Kirche wüßte, könnte ein Mensch mit vollkommener Liebe doch das erforderliche votum haben und also gerechtfertigt werden. Nun besteht aber gerade die Begierdetaufe in einer vollkommenen Liebe Gottes, in vollkommener Reue über die Sünden und dem Willen, wenn möglich die Taufe zu empfangen. Also kann und muß die Begierdetaufe die Rechtfertigung und das Heil erwirken“ (ebd.).

Als Traditionszeugen werden angeführt der heilige Ambrosius und der heilige Gregor von Nazianz. Der heilige Augustinus hat unter dem Eindruck des Pelagianismus in seinen „Retractationes“ seine „wohl überlegte“ Annahme vom Wert der Begierdetaufe aufgegeben. Dabei tut diese, „wie wir sahen, der Notwendigkeit der Wassertaufe nicht den mindesten Eintrag, oder man müßte dasselbe auch von der Bluttaufe sagen, zumal es sich bei dem reumütigen Schächer, auf den Augustin mit dem hl. Cyprian sich beruft, nicht um eine Bluttaufe, sondern lediglich um eine Begierdetaufe handeln kann. Denn derselbe vergoß sein Blut nicht für Christus, nicht zum Bekenntnis des Glaubens, sondern für sein Verbrechen. Wenn er also doch sofort ins Paradies gelangte, so hat dies nur sein starker Glaube und seine lebendige Reue bewirkt“ (a.a.O. S. 348).

Für das Lehramt wird Papst Innozenz III. genannt. Dieser „betrachtet die Gültigkeit der Begierdetaufe als eine selbstverständliche Sache, wenn er einem Juden, der sich selbst getauft, die Seligkeit zuspricht wegen seines Glaubens und dann ebenso einem Priester, der ohne die Taufe die Weihe empfangen und so gestorben ist“ (a.a.O. S. 349). Außerdem erkennt auch, wie wir gesehen haben, das Konzil von Trient „die Begierdetaufe an, wenn es zur Rechtfertigung die entsprechende Vorbereitung mit dem votum oder propositum für hinreichend erklärt“ (ebd.).

„Mit der Geltung der Begierdetaufe ist die der Bluttaufe bereits nachgewiesen: reicht die Begierdetaufe zum Heile hin, dann a fortiori die Bluttaufe. Diese hat denn auch nie Bedenken im christlichen Altertum gefunden: seit den ersten Zeiten des Christentums ward ihr Wert anerkannt, so allgemein und zuversichtlich, daß, wie wir hörten, der hl. Ambrosius durch sie die Begierdetaufe zu rechtfertigen unternahm“ (ebd.). Die Bluttaufe steht jedoch über der Begierdetaufe: „Doch würden wir den hohen und wesentlichen Vorzug der Bluttaufe vor der Begierdetaufe mißkennen, wenn wir ihren Wert nur in eine vollkommene Tugendübung setzen wollten. Die Bluttaufe hat ihre spezifischen Eigenschaften, sie ist vor allem ein Zeugnis für die Wahrheit des Glaubens. Das ist ein entscheidender Grund für eine Wirksamkeit des Martyriums, die der des opus operatum der Sakramente nahe kommt, während die Begierdetaufe lediglich ex opere operantis wirkt. Die unmittelbare Aufnahme in den Himmel, also die Nachlassung auch aller zeitlichen Strafen, kann zwar die Begierdetaufe mit dem Martyrium und der Wassertaufe gemein haben, aber dies nicht immer und nur ex opere operantis: wenn nämlich der Katechumene eine so außerordentliche Liebe besitzt, daß sie auch zum unmittelbaren Eingang in die Seligkeit befähigt. Meist wird die Liebe der Begierdetaufe, wenn auch vollkommen, doch nicht so stark sein, um an diese ungewöhnliche Wirkung heranzureichen“ (a.a.O. S. 350).

Zwar steht die Bluttaufe „in Bezug auf die Wirksamkeit ex opere operato der Wassertaufe einigermaßen nach“, doch sind „einige Wirkungen jener viel vortrefflicher als die der Wassertaufe und um so mehr als die der Begierdetaufe“ (a.a.O. S. 354). „Freilich den Charakter kann nur die sakramentale Taufe verleihen. Aber desselben bedarf der Martyrer auch gar nicht. Denn im jenseitigen Leben bekommt er in der aureola martyrum eine weit höhere Auszeichnung, als ihm der allen Christen gemeinsame Taufcharakter verleihen könnte“ (ebd.). Weiter: „Aber auch die Gnade der Bluttaufe ist stärker als die der Wassertaufe. Deren Maß hängt nämlich ab von der mehr oder weniger innigen Vereinigung mit dem Leiden Christi, der moralischen Ursache der Gnadenspendung, und von dem Walten des Heiligen Geistes, dem Spender der Gnaden. Nun stellt aber die Bluttaufe eine innigere Verbindung mit Christus dar als die Wassertaufe. Der Ritus der letzteren wird von Gott als Akt Christi angesehen, er stellt in der dreimaligen Untertauchung das Leiden Christi dar: aber das Martyrium ist eine reale persönliche Nachbildung des Kreuzestodes Christi. Der Heilige Geist wirkt in der Taufe durch eine verborgene Kraft, am energischsten aber in der flammenden Liebe des Martyrers“ (ebd.). All diese lichtvollen und herrlichen Ausführungen gehen in der irrigen Auslegung eines Feeney völlig verloren.

6. Kehren wir zum Schluß noch einmal zurück zu unserem Kirchenlexikon. „Extra ecclesiam nulla salus, hat der hl. Cyprian zum Schibboleth der katholischen Kirche erhoben und im Ketzertaufstreite sogar gegen Papst Stephanus einseitig aufgefaßt“, lesen wir dort im Artikel „Kirche“ (Bd. 7 Sp. 491). „Der hl. Augustinus verteidigte diesen Satz mit Nachdruck gegen die Donatisten. Gegen diese hat auch eine numidische Synode den Satz aufgestellt: ‚Wer von dieser katholischen Kirche getrennt ist, wird, so löblich er leben mag, schon durch das Verbrechen allein, daß er von der Kirche geschieden ist, nicht das Leben haben, sondern der Zorn Gottes bleibt auf ihm.‘ Ebenso lehrt das athanasianische Glaubensbekenntnis: ‚Wer immer selig werden will, der muß vor allem den katholischen Glauben festhalten. Wer diesen nicht ganz und unversehrt bewahrt, der wird ohne Zweifel in Ewigkeit verloren gehen.“

Weiter: „Pius IX. hat in seiner ersten Enzyklika (9. Nov. 1846) sowie in einer spätern (9. Dez. 1854; vgl. Syll. Prop. 15-18) diese Wahrheit gegenüber dem modernen Indifferentismus nachdrücklich hervorgehoben“ (a.a.O. Sp. 492). Es bedurfte nicht erst eines Leonard Feeney, um hundert Jahre später diese Gefahr zu entdecken. „Zugleich aber warnt der Heilige Vater vor der vorwitzigen Frage über das Los derjenigen, welche der katholischen Kirche nicht angehören, denn die Menschen dürften nicht die geheimen Ratschlüsse und Urteile erforschen wollen. Jedenfalls sei aber für sicher anzunehmen, daß diejenigen, welche die wahre Religion nicht kennen, vor Gott mit keiner Schuld behaftet werden, wenn die Unkenntnis unüberwindlich sei. Dies galt von jeher als Grundsatz der katholischen Kirche. Stets hat sie zwischen den hartnäckig Widerstrebenden und den schuldlos Irrenden unterschieden; jene müssen dem Urteil des Herrn verfallen, weil sie die Kirche nicht hören; diese aber dürfen bei redlichem Streben nach Wahrheit und Tugend auf die Barmherzigkeit Gottes vertrauen, welcher will, daß alle Menschen selig werden, und keinem, der tut, was an ihm liegt, die Gnade verweigert. Doch ist nicht zu übersehen, daß solchen viele Gnadenmittel und äußere Anregungen, welche in der Gemeinschaft des kirchlichen Lebens gegeben sind, entgehen“ (ebd.).

7. So sieht die katholische Lehre aus. Es mag uns eine Warnung sein, daß ein Pater Feeney und seine Anhänger trotz des noch vorhandenen und tätigen Lehramts in dieser Frage auf solche Abwege gerieten. Umso mehr müssen wir uns bemühen, in der heutigen papstlosen Zeit dem kirchlichen Geist und ihrer Lehre treu zu bleiben und weder nach links noch nach rechts davon abzuweichen.