Die Irrtümer Quesnels

Wie viel könnte man aus der Geschichte lernen! Wie viele Fehler könnte man vermeiden, würde man nur die Vergangenheit eingehender studieren und früheren Einsichten entsprechend beachten. Leider sind nur ganz wenige dazu in der Lage, die Geschichte als Lehrmeisterin anzuerkennen, weil die Beschäftigung mit den Toten vielfach als unnütz gilt oder weil man sich einbildet, sowieso alles besser zu wissen und zu können.

Wir sind vor einiger Zeit auf einen Text gestoßen, der diesen Sachverhalt demonstrieren kann. Der hl. Alphons von Liguori hat ein umfangreiches Werk über die Geschichte der Häresien geschrieben. In diesem dokumentiert er die Entstehung und Überwindung der vielen Irrtümer, die im Laufe der Jahrhunderte entstanden und sich verbreiteten. Wir wollen in der Folge einen Ausschnitt von 9 Seiten wiedergeben, der sich mit den Irrtümern Quesnels auseinandersetzt. Während der Lektüre dieses Textes waren wir mehr und mehr erstaunt, von welch großer Aktualität diese Gedanken sind. Aber lesen Sie selbst...

Alphons Maria von Liguori, Dogmatische Werke, Fünfter Band,
Geschichte der Häresien und ihre Widerlegung I.
Regensburg, 1846, In Commission bei G.J. Manz

S. 565-574
Die Irrtümer Quesnels.
166. Quesnel wird aus der Kongregation des Oratoriums entlassen.
167. Er läßt in Brüssel mehrere schädliche Schriften erscheinen.
168. Er wird verhaftet, entflieht nach Amsterdam und stirbt dort außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft.
169. Das Buch Quesnels. Die moralischen Reflexionen.
170. Die Bulle Unigenitus, durch welche dasselbe verdammt wird.
171. Derselbe wird vom König, Klerus und von der Sorbonne angenommen, worauf die Anhänger Quesnels an ein Konzil appellieren.
172. Mehrere Bischöfe, sowie der Kardinal von Noailles appellieren ebenfalls, worauf das Konzil von Embrun diese Appellationen als nichtig erklärt.
173. Die Konsulation der Advokaten wird von der Versammlung der Bischöfe verworfen, der Kardinal von Noailles widerruft und nimmt die Bulle an, welche sowohl von der Sorbonne, als von den Bischöfen als dogmatisch erklärt wird.
174 – 176. Dreifache Grundlage des Religionssystems von Quesnel.

166. Unter dem Pontifikat Clemens’ XI. erschien das Buch: Moralische Reflexionen über das neue Testament von Quesnel, welches dieser Papst durch die Bulle Unigenitus verboten hat. Quesnel ward 1634 zu Paris geboren und 1657 von Kardinal Berulle in die Kongregation des Oratoriums aufgenommen. Im Jahre 1678 ward in einer Generalversammlung des französischen Oratoriums der Beschluß gefaßt, daß jedes Mitglied dieser Versammlung eine gewisse gegen die Lehren des Bajus und Jansenius gerichtete Formel unterschreiben solle. Als Quesnel sich weigerte, diese Formel zu unterschreiben, mußte er die Kongregation verlassen, worauf er sich nach Orleans (Tournely Compend. Theolog. tom. 5. part. 1. Disp. 8. art. ? § 1. p. 396) begab.

167. Aus Furcht vor anderweitigen Strafen ging Quesnel im Jahre 1685 nach Brüssel, um sich daselbst mit Arnauld, der in dieser Stadt als Flüchtling verborgen lebte, zu verbinden, von wo aus beide mehrere Schriften zugunsten des Jansenismus verbreiteten. Im Jahre 1690 wurden indes beide aus Brüssel verwiesen, worauf sie sich nach Delft in Holland begaben; später gingen sie ins Lütticher Gebiet und kehrten hierauf wieder nach Brüssel zurück. Nach dem Tode Arnaulds (1694), dem Quesnel die Sterbesakramente gereicht, hielt er sich auch fernerhin in letzterer Stadt verborgen, nachdem er seinen Namen geändert hatte; worauf die Jansenisten ihn als ihr Haupt unter dem Namen des Pater Prior bezeichneten. Hierauf fuhr er fort, von seinem Schlupfwinkel aus, mehrere Apologien seiner Person und seiner Lehrern erscheinen zu lassen, welche zugleich gegen die Dekrete des Papstes und der weltlichen Macht gerichtet waren, welchen die Appellanten Widerstand leisteten: wie man solches deutlich aus dem Urteil des Erzbischofs von Mecheln in der Angelegenheit Quesnels ersieht. (Tournely p. 397. e Gotti c. 119. §. 1. n. 3.)

168. Im Jahre 1703 ließ der Erzbischof von Mecheln, um das Unkraut, welches durch diese Schriften gesät ward, gänzlich auszurotten, nachdem er sich des Beistandes des weltlichen Armes versichert, den Aufenthalt Quesnels und seines getreuen Genossen Gerberon erforschen; worauf beide am 30. Mai desselben Jahres in das bischöfliche Gefängnis eingeschlossen wurden, woselbst Gerberon im Jahre 1710, auf Veranlassung des Kardinals Noailles seine irrigen Meinungen zurücknahm und, nachdem er die Formel unterschrieben, frei gegeben ward. Quesnel dagegen war, schon wenige Monate nach seiner Festsetzung mit Beihilfe seiner Freunde, welche eine Öffnung in der Wand eingebrochen, nach Holland entflohen, wo er fortfuhr, den Jansenismus zu verteidigen. Nach seiner Flucht war er von seinen Anhängern mit dem Namen eines zweiten Paulus beehrt, und er selbst schrieb an den Generalvikar von Mecheln, er sei gleichwie der heilige Petrus von einem Engel aus dem Gefängnis geleitet worden. Er bemerkte aber nicht, daß der heilige Petrus sich nicht vor seiner Flucht mit Freunden deshalb beraten und ihnen nicht auf einer Bleiplatte die schriftliche Bitte mitgeteilt, in der Nacht die Mauer des erzbischöflichen Palastes zu durchbrechen. (Tournely p. 399, Gotti n. 5.) – Nach all diesen Vorgängen ward dem Quesnel zu Brüssel der Prozeß gemacht, worauf der Erzbischof von Mecheln am 10. November 1704 denselben, weil er des Jansenismus und Bajanismus überführt sei, von der Kirchengemeinschaft ausschloß und so lange zur Einsperrung in ein Kloster verurteilte, bis der Papst ihn davon freisprach. (Tournely p. 405). Endlich starb der unglückliche Quesnel in seiner Verhärtung und mit päpstlichen Zensuren beladen zu Amsterdam am 2. Dezember 1719 im fünfundachtzigsten Lebensjahre.

169. In Bezug auf die moralischen Reflexionen Quesnels zum neuen Testament ist zu bemerken, daß sie derselbe zuerst im Jahre 1671 in einem kleinen Duodezband herausgab, der eine französische Übersetzung der heiligen Evangelien mit einigen kurzen Betrachtungen dazu enthielt, die meist aus einer vom P. Jourdan, Obern des Oratoriums, verfaßten Sammlung von Aussprüchen Jesu Christi gezogen waren. Nach und nach vermehrte Quesnel das Buch, sodaß er sechzehn Jahre nach dessen ersten Erscheinen (1687) schon eine Ausgabe davon in drei kleinen Bänden herausgab, worin er Betrachtungen über das ganze neue Testament zusammengestellt hatte. Im Jahre 1693 veranstaltete Quesnel eine neue Ausgabe davon in acht Bänden und noch eine andere mit unbedeutenden Veränderungen im Jahre 1695, der eine Gutheißung des späteren Kardinals von Noailles, des damaligen Bischofs von Chalons, beigefügt war. Die letzte Ausgabe vom Jahre 1699 ward aber nicht mehr von dem Kardinal von Noailles gutgeheißen. Kurz Quesnel bemühte sich, zweiundzwanzig Jahre hindurch, dies Werk immer mehr zu vervollkommnen, nicht etwa, indem er die Irrtümer, die sich eingeschlichen, verbesserte, sondern indem er die Zahl derselben immerfort vermehrte; denn in der ersten Ausgabe fanden sich nur fünf der später verdammten Propositionen (die 12te, 13te, 30ste, 62ste und 65ste); in der zweiten Ausgabe zählt man achtundvierzig Irrtümer mehr, und in den folgenden steigt die Zahl derselben bis auf hundertundeins, die in der Bulle Unigenitus sämtlich verdammt worden sind. Man muß auch mit Tournely bemerken (pag. 409, c. 410), daß nur die erste Ausgabe (vom Jahre 1671) vom damaligen Bischofe von Chalons in einem Hirtenbriefe gutgeheißen ward (1685) und daß die späteren Ausgaben (obgleich sie doch wegen ihrer Vermehrung um mehr als das Doppelte einer neuen Gutheißung bedurft hätten) nur jene Gutheißung der Ausgabe von 1671 erhalten hatten. Die Anhänger des Quesnel rühmten sich auch, daß jenes Buch allgemeine Anerkennung gefunden. Tournely (p. 412. e seqq.) zeigt aber bis zur Evidenz, daß viele französische Bischöfe und Theologen alsbald das darin verborgene Gift erkannt hatten. Auch rühmten sich jene einer Gutheißung Bossuets; wovon man aber das Gegenteil, daß nämlich Bossuet sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, zur Genüge bewiesen hat. (Tournely p. 419. e. seqq.)

170. Als das Buch in seiner vollendeten Gestalt (1693) erschien, ward es sogleich von den Theologen zensuriert und von mehreren Bischöfen verboten und durch ein besonderes Breve Papst Clemens’ XI. im Jahre 1708 verdammt. Als aber im Jahre 1711 drei französische Bischöfe durch besondere Mandate die Reflexionen verboten, so verwarf der Kardinal von Noailles, der sich beleidigt fühlte, ein Buch, das er früher gutgeheißen, als ketzerisch darin bezeichnet zu finden, diese bischöflichen Mandate. Als hierauf ein großer Lärm in Frankreich entstanden, bat der König in Übereinstimmung mit den Bischöfen und namentlich mit dem Kardinal den Papst Clemens XI., er möge doch das Buch Quesnels neuerdings untersuchen lassen und durch eine förmliche Bulle die darin etwa vorgefundenen Irrtümer verdammen. Nachdem die Untersuchung, die von Kardinälen und Theologen geführt ward, zwei Jahre lang gedauert, erschien am 8. September 1713 die Bulle Unigenitus Dei filius, in welcher 101 Sätze aus den Reflexionen als falsch, verfänglich, verwegen, irrig, der Ketzerei nahe grenzend und als respektiv häretisch, und die Sätze des Jansenius in dem Sinne, in welchem sie verdammt waren, erneuernd, förmlich verurteilt worden. Überdies ward erklärt, daß man hierdurch nicht beabsichtige, das sonst noch in dem Buche Enthaltenen gutzuheißen, da man außer den 101 Sätzen noch viele ähnliche darin gefunden und überdies entdeckt habe, daß der Text des Neuen Testamentes selbst häufig verfälscht worden sei. (Tournely p. 426 et seqq. et Gotti §. 2. n. 3 et 4.)

171. Nachdem König Ludwig XIV. vom Nuntius die Bulle Clemens’ XI. empfangen hatte, ordnete er eine Versammlung von Bischöfen an, damit sie diese Bulle förmlich annehmen und hierauf erst bekanntmachen sollten. Nach mehreren Privatkonferenzen ward dann auch wirklich am 23. Januar 1714 diese Versammlung gehalten, in welcher die Bulle und die Verdammung der 101 Sätze in der Weise, wie der Papst sie verdammt habe, angenommen wurde; worauf den Bischöfen das Muster zu einer Belehrung mitgeteilt wurde, damit allenthalben sowohl die Bulle, als auch die Annahme derselben vonseiten des Klerus veröffentlicht werde. Die Anhänger Quesnels behaupten, daß diese Annahme beschränkt und bedingt gewesen sei; wenn man aber die Erklärung der Versammlung, die Wort für Wort bei Tournely (p. 431) abgedruckt ist, aufmerksam liest, so ersieht man offenbar, daß in derselben durchaus keine Bedingung und Begrenzung enthalten sei. Diese Deklaration des französischen Klerus ward von vierzig Bischöfen unterschrieben und nur acht Bischöfe, unter denen namentlich der Kardinal von Noailles sich befand, verweigerten ihre Unterschrift, indem sie behaupteten, sie fänden in Bezug auf einige der verdammten Sätze Schwierigkeiten, und meinten deshalb, man solle den Papst um Aufklärung derselben bitten. Als aber Ludwig XIV. vernahm, daß die Versammlung die Bulle angenommen, befahl er am 14. Februar desselben Jahres, daß dieselbe bekanntgemacht und im ganzen Königreiche in Wirksamkeit gesetzt werde. Auch schrieben die Bischöfe an den Papst, daß sie mit Freude die Bulle empfangen und sorgfältig für ihre Beachtung wachen würden; worauf der Papst in seinem Antwortschreiben ihnen wegen ihrer Wachsamkeit Glück wünschte, sich aber zugleich über die wenigen Bischöfe beklagt, die sich der Versammlung anzuschließen geweigert hätten. Am 5. März 1714 nahm auch die theologische Fakultät der Universität Paris die Bulle an, indem sie erklärte, alle Universitätsmitglieder verfielen ipso facto den angedrohten Strafen, wie sie die Annahme der Bulle verweigern würden. Die Bulle wurde alsdann nicht nur von den anderen Universitäten des Königreiches, z. B. Douay, Nantes sc., sondern auch von den auswärtigen Universitäten Löwen, Alcala, Salamanca sc. angenommen. (Tournely p. 435. et Gotti §.2 n.7.). Desungeachtet verbreiteten die Anhänger Quesnels eine Menge Schmähschriften gegen die Bulle, insbesondere zwei, nämlich die Hexapli und das Zeugnis der Wahrheit in der Kirche, welche durch die Zensuren der 1715 versammelten Bischöfe verdammt wurden; worauf die Hartnäckigen; da sie sich allenthalben zurückgewiesen sahen, zur Berufung von der päpstlichen Bulle an ein zukünftiges allgemeines Konzil ihre Zuflucht nahmen.

172. Hierauf appellierten vier Bischöfe (die Bischöfe von Mirevoix, Senez, Boulogne und Montpellier) am 1. März von der Bulle Unigenitus an ein zukünftiges allgemeines Konzil; diesem schlossen sich bald darauf viele Doktoren der Sorbonne und andere Bischöfe an, und es entstand die Partei der Appellanten. Es war bis jetzt unter den Katholiken unerhört gewesen, daß von einer das Dogma betreffenden Bulle des Papstes von denselben Bischöfen, in deren Diözesen dieselbe bereits angenommen, an ein Konzil appelliert ward, weshalb sowohl die geistliche als auch die weltliche Macht diese Appellation verwarf. Im Jahre 1718 schloß sich auch noch der Kardinal von Noailles an die Appellanten an; worauf aber die strenge Bulle des Papstes Pastoralis officia erschien, nach welcher jeder, der die Annahme der Bulle verweigerte, von der Kirche ausgeschlossen sein sollte. Am Ende des Jahres 1718 erließen an fünfzig französische Bischöfe eine Verordnung an ihre Diözesanen, worin denselben anbefohlen ward, sich einfach und aufrichtig der Bulle zu unterwerfen, da sie ein das Dogma betreffendes Urteil der allgemeinen Kirche enthalte, sodaß nicht mehr appelliert werden könne. (Tournely p. 139 et 441). Aber auch dies genügte den Anhängern Quesnels noch nicht; sie erhoben sich mit einer Wut gegen die Bischöfe und verbreiteten eine Menge Schmähschriften; weshalb im Jahre 1727 ein Provinzialoffizium zu Embrun gehalten ward, das dem Bischof von Senez, der die Bulle nicht unterschreiben wollte, suspendierte und erklärte, die Bulle Unigenitus enthalte ein das Dogma betreffendes, somit unwiderrufliches Urteil der Kirche; in Bezug auf die Appellation der Anhänger Quesnels ward erklärt, daß dieselbe ipso jure schismatisch und nichtig sei. Diese Entscheidungen wurden sowohl von Papst Benedikt XIII., als auch vom König gutgeheißen. (Tournely p. 453. Gotti §. 3. n. 4 et 13.)

173. Hierauf nahmen die Appellanten ihre Zuflucht zu den Pariser Advokaten, welche eine von ihnen abgehaltene Konsultation veröffentlichten, durch welche sie das Urteil des Konzils von Embrun zu entkräften suchten, indem sie mehrere Fehler gegen die Form, die darin vorgekommen sein sollte, hervorhoben. Diesen schlossen sich zwölf Bischöfe an, welche an den König ein gegen das Konzil gerichtetes Schreiben richteten. Der König wies dieses Schreiben höchst aufgebracht zurück und befahl, daß in Paris eine außerordentliche, aus allen Bischöfen des Reiches bestehende Versammlung gehalten werde, die ihr Urteil in Bezug auf die Beratung der Advokaten abzugeben habe. Diese Versammlung der Bischöfe fand wirklich am 5. Mai 1728 statt, worauf dieselben dem König vorstellten, diese Konsultation der Advokaten sei nicht bloß beleidigend, sondern auch der Häresie verdächtig und wegen der beigefügten Behauptungen sogar häretisch, weshalb der König durch ein besonderes Edikt die Konsultation verwarf. (Tournely p. 455. al 57. Gotti §. 3. n. 13.) Infolgedessen entschloß sich der Kardinal von Noailles endlich im Jahre 1728, da er sich seinem Lebensabend nahe sah, auf die Ermahnung Benedikts XIII. [,der] die Berufung auf ein Konzil zurückzunehmen verbot, indem er die Bulle einfach und aufrichtig annahm, all seinen Diözesanen die Lesung des Quesnel’schen Buches und sandte zugleich zur größten Freude des Papstes diesen seinen Widerruf nach Rom. Ungefähr sechs Monate später starb der Kardinal. (Tournely p. 459 et 465. Gotti n. 15 et 16). Im Jahre 1724 nahm die Sorbonne neuerdings feierlich die Bulle an und verwarf (mit der Bemerkung quantum opus est) die Appellation, die damals unter dem Namen der Fakultät verbreitet ward; worauf das hierüber abgefaßte Dekret von sechshundert Mitgliedern unterschrieben und noch von anderen Universitäten des Reiches und von der im Jahre 1730 gehaltenen Versammlung der Geistlichkeit bestätigt ward. Endlich hieß auch noch Clemens XII. alles gut und der König erklärte durch ein Edikt, die Bulle solle als fortwährendes Kirchen- und Staatsgesetz beachtet werden. Nach dem Tode Benedikts XIII. (1730) haben seine Nachfolger Clemens XII. und Benedikt XIV. die Bulle bestätigt.

Ist es nicht spannend zu lesen, mit welcher Mühe die hl. Kirche die Irrtümer dieses Mannes zurückwies und mit welcher Hartnäckigkeit dieser und seine Anhänger bei ihrer irrigen Meinung blieben? Zum Verständnis dieser mühevollen Auseinandersetzungen ist es nötig, die besondere Situation der Kirche in Frankreich zu beachten. Der sog. Gallikanismus war in Frankreich zuweilen weit verbreitet. Die Gallikaner stellten das Urteil der Kirche über das Urteil des Papstes, sie leugneten also die Unfehlbarkeit des Papstes in seinen definitiven Lehrentscheiden – zumindest indirekt. In diesem speziellen Fall sieht man jedoch, zu welchen Konsequenzen dieser Irrtum führt, denn wann ist ein Urteil von der Kirche angenommen und gefällt? Die Anhänger Quesnels schafften es immer wieder, eine Reihe von Bischöfen auf ihre Seite zu ziehen. Die jansenistischen Irrtümer waren im verborgenen noch vorhanden, so daß die Gedanken Quesnels durchaus auch bereite Ohren fanden. Aber selbst nach dem Urteil Roms, das von den meisten Bischöfen und vom König angenommen wurde, gaben sich die Anhänger des Quesnels nicht geschlagen. Sie fanden Einwand über Einwand, weshalb sie die römische Entscheidung meinten nicht einfach akzeptieren zu müssen.

Erinnert das nicht an das Vorgehen der Modernisten und inzwischen auch vieler Traditionalisten? Mit welcher Autorität muß Rom sprechen, daß es überhaupt noch ernst genommen wird? Das ordentliche Lehramt gilt schon lange nicht mehr als unfehlbar. Aber selbst auch bei feierlichen Akten des Lehramts findet man Ausrede über Ausrede, weshalb diese Entscheidung dann doch wieder nicht verbindlich und schon gar nicht unfehlbar sein soll. Wir haben etwa schon öfter auf die Frage der Heiligsprechungen hingewiesen.

Der hl. Alphons von Liguori fügt seinen Ausführungen über den Fall Quesnel eine Fußnote bei, in welcher er auf die Verbindlichkeit lehramtlicher Texte zu sprechen kommt. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß diese Zeilen etwa 100 Jahre vor der Definition des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes bei definitiven Entscheidungen in Glaubens- und Sittenfragen geschrieben wurden.

Fußnote:

Nach so vielen Erklärungen und Bestätigungen der Bulle blieb den Anhängern Quesnels nichts übrig als zu behaupten, die Bulle enthalte keine auf die Glaubenslehre sich beziehendes Urteil und keine Glaubensnorm, sondern ein bloßes Disziplinargesetz. Es ist indes unbegreiflich, wie man dies noch behaupten konnte, nachdem die Pariser Fakultät im Jahre 1721 durch ein förmliches Dekret die Bulle angenommen: als eine das Dogma betreffende Entscheidung der allgemeinen Kirche, weshalb dies Dekret nicht nur von den französischen Bischöfen, sondern auch von den ausländischen Universitäten angenommen ward. Die Disziplin betrifft nur die nach der Zeit wechselnde Anwendung der kirchlichen Gesetze, nicht aber das Wesentliche der kirchlichen Lehren: nun hat aber Innozenz XI. in der Bulle Unigenitus ausdrücklich erklärt, daß die Sätze Quesnels eine falsche Lehre und Grundsätze enthalten, die schön früher in dem Buche des Jansenius verdammt worden (tamquam falsas … haeresi proximas, ac demum etiam haereticas variasque haereses, et potissimum, quae in Jansenii propositionibus continentur, manifeste innovantes). – Aber, wenden die Gegner noch ein, die Sätze Quesnels sind in globo verdammt, ohne daß man jeden insbesondere näher bezeichnet hatte; und deshalb kann man die Bulle durchaus nicht eine dogmatische Entscheidung und eine Glaubensnorm nennen. Ich antworte, daß, wenn auch die Entscheidung in globo geschah, ohne einer jeden Proposition ihre nähere Bezeichnung zu geben, so hat dennoch die Bulle es der Untersuchung der Gelehrten freigestellt, näher zu erörtern, welche Sätze man als der kirchlichen Lehre (de fide) entgegengesetzt zu betrachten habe. Dies geht aus den Worten der Bulle selbst hervor, da es heißt, daß mehrere Sätze Quesnels schon mehrmals verdammt worden seien als solche, die da mehrfache Ketzereien und namentlich die beim Jansenius verurteilten erneuerten: Pluries damnatas ac demum etiam haeriticas, variasque haereses, et potissimum illas, quae in Jansenii propositionibus continentur, manifeste innovantes. Wie kann man aber nur sagen, daß sich nichts von Glaubenslehren, sondern nur von Disziplinarpunkten handle, da doch von ketzerischen Propositionen die Rede ist, welche bereits verdammte Häresien erneuern? Es ist freilich wahr, daß die Sätze Quesnels durch die Bulle in globo verdammt sind; aber gerade gegen diesen Vorwurf, den auch die fünfzig Pariser Advokaten dem Konzil von Embrun machten, antworteten die auf Befehl Ludwig XIV. versammelten Bischöfe, daß ja auch das Konzil von Konstanz auf gleiche Weise die Sätze Wyclifs und Hus in globo verdammt, daß Leo X. auf gleiche Art die Sätze Luthers, Urban XIII. und Pius V. jene des Bajus und Innozenz XI. die des Molinos und zuletzt noch Innozenz XII. die aus den Grundsätzen der Heiligen gezogenen Sätze verdammt haben. Aber, wendet man ein, wie kann nur eine Bulle Glaubensregel sein, die uns nicht ausdrücklich lehrt, welcher Satz denn eigentlich gegen den Glauben gerichtet ist? Um diesen Einwurf zu widerlegen, genügt der bereits geführte Beweis, daß man nicht in Zweifel ziehen könne, daß die Bulle eine dogmatische Entscheidung in sich schließe, da jede dogmatische Entscheidung zugleich Glaubensnorm ist. Um indes direkt auf den Einwurf zu antworten sage ich, daß, wenn eine solche Bulle auch nicht in dem Sinne eine Glaubensnorm ist, daß sie uns vergewissert, daß diese oder jene Proposition ketzerisch sei, sie doch für die Gelehrten eine Glaubensregel ist, welche, da sie wissen, daß sich unter den Sätzen mehrere ketzerische Behauptungen befänden, gar leicht erforschen und dartun können, um die Bulle Unigenitus eine Glaubensnorm nennen zu können, genüge, daß sie uns lehrt, es befände sich unter den 101 verdammten Sätzen des Quesnel kein einziger, der nicht irgendeine der in der Bulle bezeichneten Noten verdiene (die Worte der Bulle lauten: Nullam esse ex damnatis propositionibus, quae non meretur aliquam e censurae notis quae in bulla exprimuntur). Was hilft dies aber? möchte man fragen. Es hilft soviel, antworte ich, daß jeder Gläubige erkennen kann, daß alle diese Sätze sich von der katholischen Wahrheit entfernen und nicht vorwurfsfrei seien. Dies alles hat Collet in Fortsetzung des Tournely’schen Werkes ausführlich dargetan.

Kommen einem diese Einwände, oder besser gesagt, Ausreden, der Anhänger Quesnels nicht sehr bekannt vor? Findet man diese nicht allenthalben sowohl bei konservativen Modernisten wie auch bei Traditionalisten? Für viele hat es offensichtlich gar kein Vatikanisches Konzil gegeben – zumindest haben sie daraus nichts gelernt. Der hl. Alphons von Liguori jedenfalls hatte schon 100 Jahre vor dem Vatikanischen Konzil eine bessere Einsicht in diese Glaubenswahrheit als viele Heutige 145 Jahre danach. Woran das wohl liegt?