Unfehlbar?

Als wäre die Verwirrung unter den armen Rest-Katholiken unserer finsteren Epoche nicht bereits groß genug, da werden diese stets weiter bombardiert mit den immer wieder neu aufgekochten und daher zunehmend fader werdenden Suden aus der anti-infallibilistischen Küche alter Tage. Von der „Fehlbarkeit der Päpste“ ist dann die Rede, von der „Übertreibung der Unfehlbarkeit“ durch die früheren Theologen, von den wichtigen Unterscheidungen, die zu treffen seien zwischen dem unfehlbaren außerordentlichen und dem nicht unfehlbaren ordentlichen Lehramt usw. Das alles geschieht, um den Katholiken eine Irrtümer lehrende „Konzilskirche“ als ihre katholische Kirche zu verkaufen.

Als Erben der „Infallibilisten“ und Antimodernisten sehen wir uns gerufen, hier einige Dinge klarzustellen, um wieder Licht und Ordnung in das katholische Denken zu bringen. Man möge uns verzeihen, daß wir dabei festhalten an jenen „klassischen katholischen Handbüchern der Theologie“ wie den Dogmatiken von Heinrich oder Scheeben, die zwar angeblich – so unlängst ein „Traditionalisten“-Bischof – „auf ihre Weise wunderbar“ sind, jedoch „alle vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil geschrieben“ wurden und daher dazu neigen, „dem Papst eine Unfehlbarkeit zuzugestehen, welche der Kirche gehört“. Uns erinnert solches beängstigend an die abfällige und verächtliche Rede der Modernisten vom „älteren Lehrbuchwissen“, von der „Durchschnitts-Theologie der lateinischen Lehrbücher“, die zwar „als solche durchaus ihr Recht und ihre Bedeutung hat“, die man jedoch nicht „dogmatisch verbindlich“ machen dürfe (Ratzinger). Hat sich denn mit dem „Zweiten Vatikanischen Konzil“ tatsächlich die Theologie geändert oder gar gebessert, sodaß wir „heute“ selbstverständlich viel mehr verstehen und wissen als jene alten Theologen und diese, immerhin gestandene katholische Professoren mit kirchlicher Approbation, einfach auf den Abfallhaufen der Geschichte werfen können? Und klingt es nicht allzu beunruhigend nach der „Neuen Theologie“ der Herren Küng und Congar, wenn derselbe „Traditionalisten“-Bischof behauptet, in Wahrheit finde sich die Unfehlbarkeit der Kirche nicht bei Personen, sondern nur bei der Institution – als ob Papst und Bischöfe einfach „Personen“ wären und nicht gerade das institutionelle Lehramt der Institution Kirche –, sodaß Papst und Bischöfe auch in ihrer Quasi-Gesamtheit irren könnten, unbeschadet der Unfehlbarkeit, solange nur noch ein paar Katholiken und möglicherweise auch ein Bischof am Glauben festhält usw. Ganz in diesem Sinn schreibt Hans Küng: „Unfehlbarkeit, Untäuschbarkeit in diesem radikalen Sinn, meint also ein fundamentales Verbleiben der Kirche in der Wahrheit, das von individuellen Irrtümern nicht ausgelöscht wird. Aber die Wahrhaftigkeit der Kirche ist nicht absolut abhängig von explizit unfehlbaren Propositionen, sondern von ihrem Verbleiben in der Wahrheit durch alle – sogar irrige – Sätze hindurch.“ Und Yves Congar: „Ein Teil oder ein anderer der Kirche kann irren, sogar die Bischöfe, sogar der Papst. Die Kirche kann sturmgeschüttelt werden, aber am Ende bleibt sie gläubig.“

Wir also sind der Überzeugung, uns auf sicherem katholischen Boden zu befinden, wenn wir jenen „klassischen katholischen Handbüchern der Theologie“ folgen, zumal ihre Autoren aufgrund der damaligen Zeitumstände wahre Experten in Fragen der Unfehlbarkeit waren und bereits alle Argumente der „Anti-Infallibilisten“ kannten und widerlegt haben. Daran ändern auch neue Ereignisse wie das „II. Vatikanum“ nichts, denn, wie Papst Pius IX. damals gegenüber den Unfehlbarkeitsgegnern betonte, die ebenfalls vorwiegend historisch argumentierten und Beispiele „fehlbarer Päpste“ beibringen zu können glaubten, dogmatische Wahrheiten lassen sich nicht durch geschichtliche Fakten widerlegen, egal ob diese in Vergangenheit oder Zukunft liegen. Somit stellen wir fest, daß sich in diesen „Handbüchern“ keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, daß wir als Katholiken dem kirchlichen Lehramt nur zu gehorchen hätten, wo es unfehlbar spricht, daß dieses nur in seltenen und außergewöhnlichen Fällen überhaupt vorkomme und im übrigen das Lehramt genauso fehlbar sei wie jedermann, und schon gar nicht dafür, daß die Unfehlbarkeit der Kirche jemals irgendwo anders zu finden sei als in ihrem Lehramt, dessen Haupt, Garant und Säule niemand ist als der Papst. Das Lehramt der Bischöfe kann nur teilhaben an der Unfehlbarkeit des Papstes, stellt aber nie ein unfehlbares Lehramt neben, außer oder gar gegen das des Papstes. Im einzelnen dazu die folgenden Punkte.

1. Wir haben der kirchlichen Autorität, vor allem dem Papst, nicht nur dort zu gehorchen, wo sie unfehlbar spricht.

Papst Leo XIII. führt in seiner Enzyklika „Sapientiae Christianae“ dazu aus: „Was nun die Reichweite dieses Gehorsams angeht, so soll sich niemand einreden, man brauche den Oberhirten der Kirche und besonders dem Römischen Papst nur bezüglich jener Glaubenslehren zu gehorchen, deren hartnäckige Verwerfung das Vergehen des Irrglaubens ausmacht. Ebenso wenig genügt die aufrichtige und feste Zustimmung zu jenen Lehren, die, wenngleich von der Kirche nicht durch feierliches Urteil entschieden, doch von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt als göttlich offenbart zu glauben vorgestellt werden, Wahrheiten, von denen das Vatikanische Konzil sagt, man müsse sie mit 'katholischem und göttlichem Glauben' festhalten. Die Christenpflicht geht weiter und fordert überdies, daß man sich durch die Autorität der Bischöfe und besonders des Apostolischen Stuhles leiten lasse. Die Zweckmäßigkeit eines solchen Verhaltens ist leicht einzusehen. Der Inhalt der göttlichen Offenbarung betrifft nämlich teils Gott, teils den Menschen selbst und die zu seinem ewigen Heil notwendigen Mittel. Nun ist es aber, wie oben erklärt, nach göttlichem Recht Sache der Kirche und innerhalb derselben des Papstes, darüber Vorschriften zu geben, was uns nach beiden Beziehungen hin obliegt, was wir nämlich zu glauben und was wir zu tun haben.”

2. Es ist keineswegs so, daß die unfehlbaren Akte des Lehramts äußerst selten wären, und insbesondere ist es nicht so, daß nur dessen außerordentliche Akte unfehlbar wären, die ordentlichen nicht.

Heinrich schreibt in seiner Dogmatik (Bd. 2 S. 215), daß es zwei Arten von Akten des Magisteriums (Lehramtes) gibt: „gewöhnliche und ordentliche Akte des allgemeinen Magisteriums“ einerseits und „außerordentliche und förmliche Lehrentscheidungen oder Lehrdeklarationen“ andererseits. Er fährt fort: „Mag nun das kirchliche Lehramt in jener oder in dieser Weise eine Wahrheit als eine von Gott geoffenbarte und im kirchlichen Depositum enthaltene uns zu glauben vorstellen, in beiden Fällen ist es unfehlbar und sind wir zum Glauben verpflichtet.“

Der Dogmatiker Reginald M. Schultes O.P. erklärt: „Von katholischer Seite wird vielfach der dem Papst resp. der Kirche verheißene Beistand des Hl. Geistes als nur in außergewöhnlichen, seltenen Fällen eintretend gedeutet, während er doch ein dauernder, mit dem Amt gegebener ist. Außergewöhnlich sind nur die Formen, in denen sich die Unfehlbarkeit des Papstes zuweilen äußert“ (R.M. Schultes, Was beschwören wir im Antimodernisteneid? Mainz 1911, S. 5). Anton Straub S.J., ebenfalls Dogmatiker, legt dasselbe noch etwas ausführlicher so dar: „Man muß beachten, daß dem kirchlichen Lehramt nicht eine zweifach geartete Unfehlbarkeit verheißen ist, eine für seine feierlichen Entscheidungen, eine andere für seine gewöhnliche, alltägliche Betätigung. Eine solche Unterscheidung ist in der Offenbarung nicht begründet; vielmehr wird durch sie die Unfehlbarkeit einfach zugesagt für ‚alle Tage bis ans Ende der Welt‘ (Matth 28,20). Und in der Tat, wesentlich ist der Kirche das unfehlbare Lehren, nichtwesentlich ist ihr eine gewisse Feierlichkeit des Lehrens; die Konzilien, von denen die feierlichen Lehrdekrete des Gesamtepiskopates herrühren, sind der Kirche überhaupt nicht schlechtweg notwendig, geschweige denn wesentlich, und auch das sonstige Lehren ist in keinem Fall an eine feierliche Form gebunden. Erfordert zum unfehlbaren Lehren ist nur das selbstverständlich Eine, daß etwas zu glauben, d.h. nicht zu einem vorläufigen und bedingten, sondern einem unwiderruflichen und unbedingten Fürwahrhalten vorgelegt werde, und darauf weist das Vaticanum (I) hin…“ (Anton Straub, a.a.O., S. 290).

Leo XIII. lehrt in „Satis Cognitum“: „Dazu (d.h. zum Zweck der Einheit im Glauben) hat Jesus Christus in der Kirche ein lebendiges, authentisches und ebenso immerwährendes Lehramt eingesetzt, das er mit seiner eigenen Vollmacht bereicherte, mit dem Geist der Wahrheit ausstattete und durch Wunder bestätigte; und er wollte und befahl nachdrücklich, daß dessen Lehrvorschriften ebenso angenommen würden wie seine eigenen. – Sooft also durch das Wort dieses Lehramtes verkündet wird, daß dies oder jenes zum Bereich der von Gott überlieferten Lehre gehöre, muß jeder gewiß glauben, daß dies wahr ist: wenn es in irgendeiner Weise falsch sein könnte, würde daraus folgen – was offensichtlich widersinnig ist -, daß Gott selbst der Urheber des Irrtums im Menschen ist...“

„Mit diesem, von Leo XIII. beschriebenen Lehramt ist offensichtlich nicht allein das außerordentliche Lehramt gemeint, das doch nur eher selten tätig wird, sondern hauptsächlich das sog. ordentliche Lehramt, das 'ein lebendiges, authentisches und ebenso immerwährendes Lehramt' ist. In anderen Texten heißt es auch das tägliche Lehramt, weil es jeden Tag seine Aufgabe erfüllt. Dieses lebendige, authentische und ebenso immerwährende Lehramt ist für jeden Katholiken 'die oberste und unerschütterliche Richtschnur der Rechtgläubigkeit', wie der hl. Pius X in einer Ansprache an Studenten betont: 'Das erste und bedeutsamste Kriterium des Glaubens, die oberste und unerschütterliche Richtschnur der Rechtgläubigkeit ist der Gehorsam gegenüber dem immerzu lebendigen und unfehlbaren Lehramt der Kirche, die von Christus als ‚columna et firmamentum veritatis‘, als ‚Säule und Grundfeste der Wahrheit‘ eingerichtet wurde' (Ansprache Pius X. Con vera soddisfazione an Studenten, am 10. Mai 1909, EPS/E n.716). Die Kirche Jesu Christi ist also nur deshalb immerwährende 'Säule und Grundfeste der Wahrheit', weil sie ein immerzu lebendiges und unfehlbares Lehramt besitzt, das sie vor dem Irrtum in Glauben und Sitten bewahrt“ (Wahrheit oder Ideologie?).

3. Es kann nicht an uns sein, jeweils zu untersuchen, wann das Lehramt der Kirche unfehlbar spricht und wann nicht, um danach gewissermaßen unseren Gehorsam auszurichten.

In der Zeitschrift „Der Katholik. Zeitschrift für katholische Wissenschaft und kirchliches Leben“ (Mainz, Jg. 50,1870, Bd. I, S. 689 ff und Bd. II S. 38 ff), herausgegeben und redigiert von C.H. Moufang und dem Dogmatiker J. B. Heinrich, lesen wir: „Es versteht sich von selbst, daß die Unfehlbarkeit nur jener Lehrentscheidungen durch die assistentia spiritus sancti (den Beistand des hl. Geistes) gesichert sind, welche von der höchsten Lehrautorität in formell gültiger Weise als verpflichtende Glaubensentscheidungen erlassen sind. Ob solches der Fall sei, kann definitiv und unfehlbar selbstverständlich nur die Kirche selbst entscheiden, und ist der Einzelne in dieser Beziehung an die Entscheidungen der Kirche gebunden: denn wäre dieses nicht der Fall, so wäre wieder das Privaturteil der höchste Richter in Glaubenssachen, und jeder Häretiker könnte sich der Autorität der Kirche dadurch entziehen, daß er die ihn betreffenden Entscheidungen als formell ungültig erklärte…“ (S. 697 f).

Ferner: „In Glaubenssachen kann die Kirche ihre Kompetenz nicht überschreiten; sie ist dagegen durch ihre Unfehlbarkeit gesichert. Wollte der Einzelne sich anmaßen, über die Lehrentscheidungen der Kirche zu urteilen, ob die Kirche nicht die Grenzen des depositum fidei überschritten (habe), so hätte er bereits aufgehört, Katholik zu sein, indem er sein Privaturteil über das Urteil der Kirche setzte. Da das depositum in der hl. Schrift und der Tradition enthalten ist, so ist die Kirche verpflichtet, ihre Entscheidungen aus diesen beiden Quellen des Glaubens, der hl. Schrift und Überlieferung, zu schöpfen. Daß sie dieses wirklich tut, und niemals eine Glaubensentscheidung erläßt, die nicht in den Quellen des Glaubens und der Überlieferung begründet wäre, dafür bürgt gleichfalls ihre Unfehlbarkeit und kann die autoritative Entscheidung darüber, ob eine Lehre in der Schrift und Tradition begründet sei, nur der Kirche selbst zustehen. Diese Entscheidung dem Einzelnen anheimstellen, heißt das katholische Autoritätsprinzip zerstören. Ob die Heilige Schrift oder die Tradition und ihre Quellen dem Privaturteil unterworfen werden, ist eines und dasselbe. Es wäre daher ein die Kirche und den Glauben umstürzendes Prinzip, wenn man die letzte Entscheidung darüber, ob die Lehrentscheidungen der Kirche gültig, weil der Überlieferung gemäß seien, der Wissenschaft zusprechen wollte…“ (S. 692).

4. Eine Trennung in ein unfehlbares Lehramt, dem wir zu folgen haben, und ein nicht unfehlbares, das Irrtümer verkünden kann und dem wir daher nicht folgen brauchen, ist nicht nur unmöglich, sondern auch völlig unsinnig. Wir haben es mit einem einzigen, unteilbaren Lehramt zu tun, welches letztlich das Lehramt Christi ist, das zwar verschiedene Akte kennt und verschiedene Grade der Teilhabe, die aber insgesamt von der Gabe der Unfehlbarkeit getragen und zusammengehalten werden. Die Unfehlbarkeit kann nie irgendwo anders liegen als bei diesem Lehramt.

„Die Kirche besitzt also in ihrem Apostolat [d.h. in heutiger Sprechweise: das mit apostolischer Sendung und Vollmacht ausgestattete Lehramt] ein allezeit unfehlbares Lehr- und Richteramt, bei dem allezeit jeder Einzelne unfehlbare Belehrung in Glaubenssachen findet… Niemand hat das kirchliche Lehr- und Richteramt und ist unfehlbar in seinen dogmatischen Entscheidungen, als nur der von Christus eingesetzte Apostolat – und auch der größte Gelehrte, der größte Heilige, der wunderbar Erleuchtete ist es nicht, sondern muß sich, um nicht dem Irrtum anheimzufallen, den Lehraussprüchen der lehrenden Kirche unterwerfen. Davon gilt das Wort des hl. Paulus: Und wenn auch ein Engel vom Himmel käme und euch anders lehrte, als ich euch verkündet habe, so sei er Anathema. Wir haben gesagt, dieses kirchliche Lehramt sei immer und allezeit unfehlbar und jederzeit könne man bei ihm die Wahrheit finden. Es ist also nicht möglich, daß diese Unfehlbarkeit je eine Unterbrechung erleide und daß die lehrende Kirche irgendeinmal, wenn auch nur vorübergehend, Falsches lehre und falsche Lehrentscheidungen gebe. Wenn es demnach, wie oben angeführt, eine Häresie ist, zu sagen, es könne in der Kirche je eine allgemeine Verdunkelung bezüglich irgendwelcher Wahrheiten der katholischen Glaubens- oder Sittenlehre eintreten [Anm: hier wird auf die erste in der Bulle „Auctorem fidei“ vom 28. August 1794 durch Pius VI. als häretisch verurteilte These der Synode von Pistoja angespielt, wonach eine solche Verdunkelung de facto stattgefunden habe (DS 2601)], so ist es ebenso eine Häresie, zu meinen, es könne das kirchliche Lehramt jemals, wenn auch vorübergehend, in Sachen des Glaubens und der Moral in einen Irrtum fallen…“ („Der Katholik“ Bd. I S. 694 f).

„Es ist… offenbar häretisch und die Grundverfassung der Kirche und das Fundament des Glaubens zerstörend, wenn man behauptet: … Es stehe, sei es den Einzelnen oder der Gesamtheit, oder den Gelehrten zu, zu entscheiden, ob eine kirchliche Lehrentscheidung mit der Überlieferung im Einklang sei oder nicht. Das heißt nichts anderes, als das protestantische Schriftprinzip auf die Tradition anwenden…“ („Der Katholik“ Bd. II S. 38 f).

Es ist also wohl möglich, daß Gläubige irren oder Priester. Es ist auch möglich, daß Bischöfe irren oder sogar eine ganze Bischofssynode. In so einem Fall würde freilich sofort der Papst eingreifen und notfalls durch einen außerordentlichen Gebrauch seiner Unfehlbarkeit den Irrtum verurteilen und die Sache klären. Es ist aber unmöglich, daß die auf einem ökumenischen Konzil versammelte Gesamtheit so gut wie aller Bischöfe zusammen mit dem Papst, also praktisch das gesamte Lehramt, Irrtümer lehrt, auch nicht vorübergehend. Das würde nichts anderes bedeuten, als daß das Lehramt der Kirche ausgefallen ist, und dieses ist durch nichts und niemand zu ersetzen (schon gar nicht durch eine Gruppe von Katholiken, die meint, anhand der „Tradition“ die irrigen Lehren dieses „Lehramts“ sieben zu können).

Genau das scheint heute der Fall zu sein. Das „konziliare“ Lehramt ist nicht das Lehramt der Kirche. Das Licht des unfehlbaren kirchlichen Lehramtes leuchtet nicht mehr, und Finsternis hat sich überall ausgebreitet. Die Kirche hat sich „verfinstert“, wie es die Königin der Propheten in La Salette vorhergesagt hat. Das ist die gerechte Strafe Gottes dafür, daß die Menschen und sogar die Katholiken unter ihnen die Lehrautorität Seiner Kirche nicht wollten, daß sie ihr nicht gehorchten, ja sie bekämpften, sie bedrängten, sie auszulöschen trachten. Nun müssen wir erleben, wie es ist, wenn wir ohne sie zurechtkommen müssen, und die tragischen, ja tödlichen Folgen sind alle Tage mit den Händen zu greifen, gerade auch unter jenen, die sich noch bemühen, gute Katholiken zu sein.

Wir schließen mit dem Aufruf Unserer Lieben Frau von La Salette: „Gott wird für seine treuen Diener und für die Menschen guten Willens sorgen. Das Evangelium wird überall gepredigt. Alle Völker und alle Nationen werden Kenntnis von der Wahrheit erhalten. Ich richte einen dringenden Aufruf an die Erde. Ich rufe die wahren Jünger Gottes, der in den Himmeln lebt und herrscht. Ich rufe die wahren Nachahmer des menschgewordenen Christus, des einzigen und wahren Erlösers der Menschen. Ich rufe meine Kinder, meine wahren frommen Kinder, die sich mir hingegeben haben, damit ich sie zu meinem göttlichen Sohn führe. Meine frommen Kinder, die ich sozusagen in meinen Armen trage und die von meinem Geist gelebt haben. Endlich rufe ich die Apostel der letzten Zeiten, treue Jünger Jesu Christi, die ein Leben in Verachtung gegen die Welt und ihrer selbst geführt haben – in Armut und Demut, in Verachtung und Schweigen, im Gebet und in der Abtötung, in Keuschheit und in der Vereinigung mit Gott, in Leiden und Verborgenheit vor der Welt. Die Zeit ihres Auszuges ist gekommen, um die Welt mit Licht zu erfüllen. Geht und zeigt euch als meine geliebten Kinder. Ich bin mit euch und in euch, sofern euer Glaube das Licht ist, das euch in diesen Tagen der Drangsale erleuchtet. Euer Eifer macht euch hungrig nach dem Ruhm und nach der Ehre Jesu Christi. Kämpfet, Kinder des Lichtes! Ihr seid nur eine kleine Zahl, die sehend ist, denn die Zeit der Zeiten, das Ende der Enden ist da.“