Gespaltene Katholiken (2/2)

Will man „schismatüchtige“ Katholiken haben, so muß man sie zu „gespaltenen Katholiken“ machen. Das ist das große Anliegen einer „Studie“, die anläßlich der schismatischen Bischofsweihen durch Erzbischof Lefebvre 1988 erschien und von der „Piusbruderschaft“ derzeit neu aufgelegt wird, um ihre Anhänger auf erneute schismatische Bischofsweihen vorzubereiten und einzuschwören. Diese scheinen umso dringlicher zu werden, als unlängst einer der letzten beiden verbliebenen „Pius“-Bischöfe auch noch vorübergehend ausgefallen ist und nur noch ein einziger übrig war, um die anstehenden Weihen zu spenden. Da scheint es angebracht, sich zu beeilen, damit man nicht unversehens ganz ohne Bischöfe dastehe und das Schicksal der ungeliebten „Schwesterbruderschaft“, der „Petrusbrüder“, teile. Also auf, um geschwind den „gespaltenen Katholiken“ auf die Sprünge zu helfen, auch wenn es mit einer veralteten „Studie“ ist, die wir uns weiter ansehen wollen.

Kriterien

Diese armen „gespaltenen“ Geschöpfe mit ihrer „gespaltenen Kirche“ und ihrem „gespaltenen Papst“ sehen sich nun fortwährend vor irgendeine „Wahl“ gestellt, und dafür brauchen sie natürlich „Kriterien“, die uns die „Studie“ im folgenden an die Hand geben will: „Le critère du choix“. Nicht subjektiv, nein „objektiv“ sei das „Kriterium“, mit welchem wir messen, ob es sich um eine legitime Ausübung der Autorität handle oder um eine „persönliche Initiative“, denn es richte sich nach der „Tradition der Kirche“, der „Hüterin des Glaubens“. Die „Tradition“ (sprich die „Traditionalisten“) ist also die „Hüterin des Glaubens“ und kann als „Kriterium“ gegen das Lehramt ausgespielt werden? Dafür beruft sich der Autor der „Studie“ auch noch auf „Satis cognitum“ von Leo XIII.

Was aber sagt Leo XIII. wirklich in „Satis cognitum“? Er spricht von der Einsetzung des Lehramts durch Christus, das die Aufgabe hat, die Lehre der Apostel (die „Tradition“) zu bewahren. „Es war also vorgesehen“, schreibt der Papst, „daß das Lehramt, welches Jesus Christus eingerichtet hat, nicht auf die Zeit des Lebens der Apostel beschränkt war, sondern ewig fortdauern sollte.“ Er fährt fort: „Fortdauern muß also einerseits ununterbrochen und unabänderlich die Obliegenheit alles zu lehren, was Christus gelehrt hat, sowie andererseits die fortwährende und unveränderliche Verpflichtung, die ganze Lehre von jenen anzunehmen und zu bekennen.“ Der Aufgabe des Lehramts, die unverfälschte Lehre zu bewahren und weiterzugeben, entspricht unsere Pflicht, auf das Lehramt zu hören und ihm zu folgen, seine „ganze Lehre … anzunehmen und zu bekennen“.

Tatsächlich hat die „durch diese Gebote unterwiesene Kirche [sc. das kirchliche Lehramt] … eingedenk ihrer Amtspflicht für nichts größere Anstrengung und Eifer aufgewendet, als um die Unversehrtheit des Glaubens von allen Seiten zu schützen. So behandelte sie alle, die in was immer für einem Stück ihrer Lehre nicht mit ihr übereinstimmten, als Hochverräter und verbannte sie weit weg von sich.“ Das wäre doch einmal eine „Tradition“, welche sich die „gespaltenen Katholiken“ zu Herzen nehmen könnten! Doch statt Montini, Wojtyla, Ratzinger & Co „wie Hochverräter“ zu behandeln und „weit weg“ von der Kirche zu verbannen, betrachten sie diese als ihre („gespaltenen“) „Päpste“ (und verbannen sich damit selbst). „So hat es die Kirche immer gehalten“, bestätigt Leo XIII. noch einmal, „und zwar nach dem übereinstimmenden Urteil der heiligen Väter: jeder, der auch nur im allerkleinsten von der katholischen Lehre abwich, wurde als der katholischen Gemeinschaft verlustig und als abgefallen von der Kirche angesehen.“ Das ist „Tradition“! Montini, Wojtyla, Ratzinger & Co sind „als der katholischen Gemeinschaft verlustig und als abgefallen von der Kirche“ anzusehen, nicht als deren „Päpste“! Es folgt jene berühmte, von uns bereits öfters zitierte Stelle: 

„Aus dem Gesagten geht eindeutig hervor, daß Jesus Christus ein lebendiges, beglaubigtes und ewig fortdauerndes Lehramt in der Kirche eingesetzt hat, das er mit seiner Vollmacht ausstattete, mit dem Geist der Wahrheit ausrüstete und durch Wunder bestätigte; und er hat gewollt und aufs nachdrücklichste eingeschärft, man solle die Vorschriften dieses Lehramtes aufnehmen, wie wenn es seine eigenen wären. Sooft folglich dieses Lehramt erklärt, diese oder jene Wahrheit gehöre zum Inhalt der von Gott geoffenbarten Lehre, dann hat jedermann fest zu glauben, dass dies wahr ist; könnte das jemals falsch sein, so würde daraus folgen, was ein offensichtlicher Widerspruch ist, dass nämlich Gott selber der Urheber des Irrtums im Menschen wäre. ‚Herr, wenn das ein Irrtum ist, so sind wir durch dich betrogen‘ (Richard v. St. Viktor).“

Der Papst ergänzt: „Nichts widerspricht nämlich der Natur des Glaubens mehr, als das eine gläubig anzunehmen, das andere zurückzuweisen“, weil angeblich das eine in legitimer Ausübung der Autorität erfolgt und das andere aus „persönlicher Initiative“. „Denn wer aus der christlichen Lehre eben nur herausnimmt, was ihm beliebt, der stützt sich auf sein eigenes Urteil, nicht auf den Glauben“, erklärt Papst Leo. „Solche Menschen sind weit entfernt davon, den ganzen Verstand gefangen zu nehmen zum Gehorsam Christi und gehorchen eher sich selbst als Gott.“ Damit hat der Papst das Urteil über die „Traditionalisten“ gesprochen. Wer meint, der „Tradition“ als „objektivem Kriterium“ zu folgen im Widerstand gegen das kirchliche Lehr- und Hirtenamt, der „stützt sich auf sein eigenes Urteil, nicht auf den Glauben“ und ist „weit entfernt davon, den ganzen Verstand gefangen zu nehmen zum Gehorsam Christi“, er gehorcht „eher sich selbst als Gott“. Das wirklich „objektive Kriterium“ ist das Wort des Lehramts, das Wort des Papstes.

Außergewöhnliche Situation

Den Abschnitt der „Studie“ über den „Ökumenismus“ sparen wir uns und kommen gleich zur „außergewöhnlichen“ Situation „in der Kirche“: „Situation «extraordinaire» dans l’Église“. Für uns Katholiken ist die „Situation in der Kirche“ derzeit wahrhaft „außergewöhnlich“, weil wir uns unserer Hirten beraubt sehen und in der Zerstreuung befinden. Was aber macht die Situation für die „gespaltenen Katholiken“ so „außergewöhnlich“? Es ist die Spaltung, der Bruch zwischen der Einheit des Glaubens und der „Einheit der Gemeinschaft“ mit einer Hierarchie, welche die Lehre Gottes verändert oder verfälscht habe. Für uns Katholiken nicht eine „außergewöhnliche“, sondern eine völlig ausgeschlossene Situation. Nie wird die kirchliche Hierarchie die Lehre Gottes verändern oder verfälschen!

Den armen „gespaltenen Katholiken“ aber wird die Sache so verkauft: Ihre „kirchliche Hierarchie“ widerspricht in „persönlicher Initiative“ Christus, dem unsichtbaren Haupt der Kirche, und entgegen dem „sensus fidei“ der braven „gespaltenen Katholiken“ will man ihnen diese falsche „Orientierung“ (warum eigentlich nie „falsche Lehre“?) aufzwingen. So befinden sich die Gewissen dieser ohnehin schon „gespaltenen Katholiken“ in einem ständigen „Konflikt“, eben dem zwischen Häresie und Schisma. Denn wenn sie die falsche „Orientierung“ annehmen, werden sie häretisch, wenn sie sich aber zu folgen weigern, werden sie schismatisch. Daraus sollen sie befreit werden, indem sie sich beherzt für das Schisma entscheiden (und damit zugleich häretisch werden, also beides auf einmal; wenigstens sind sie dann nicht mehr „gespalten“ - oder doch?).

Zu diesem Behufe werden nun zuerst die Laien, dann die Bischöfe, dann der Papst über ihre Rechte und Pflichten belehrt. Den Laien kommen „außergewöhnliche Aufgaben“ zu: „Devoirs extraordinaires des laïcs“. Gleich der heiligen Johanna von Orleans gelte ihre erste Treue nicht dem Menschen, sondern Gott. Klage man sie also des Ungehorsams gegen den Papst an, so sei ihre Antwort, daß auch der Papst nichts an dem ändern könne, was göttlicher Einrichtung sei. Daher leisten sie im Namen der „Tradition“ allen „Neuerungen“ tapfer Widerstand. Das haben die „Altkatholiken“ ganz genau so gesehen und danach gehandelt und sind dabei in Schisma und Häresie gelandet. Bewundernswert! Denken wir noch einmal an die Worte Papst Leos XIII.: Gott „hat gewollt und aufs nachdrücklichste eingeschärft, man solle die Vorschriften dieses Lehramtes aufnehmen, wie wenn es seine eigenen wären“, und würde es etwas Falsches lehren, „so würde daraus folgen, was ein offensichtlicher Widerspruch ist, dass nämlich Gott selber der Urheber des Irrtums im Menschen wäre“.

Legitim und gerecht

Das ficht die „gespaltenen Katholiken“ nicht an. Freilich scheint ihr „heiliger Gewissenswiderstand“ die „sichtbare Einheit der Kirche“ zu zerreißen. Daran leiden diese guten „gespaltenen Katholiken“ zwar, aber sie sagen sich, sie könnten ja nichts dafür. Man habe sie sozusagen dazu gezwungen. So hat das auch ein Dr. Martinus Luther empfunden und sich in seinem „heiligen Gewissenswiderstand“ in keiner Weise beirren lassen, allen Gewissensbissen zum Trotz: Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Fraglos bekennen sich die „gespaltenen Katholiken“ zum Primat des Papstes und sind jederzeit bereit, ihm zu gehorchen – freilich nur, wenn er das sagt, was sie hören wollen –, und wenn es eben notwendig ist, dann zögern sie nicht, ihm Widerstand zu leisten im Namen dessen, der über ihm steht (der „Tradition“ oder des „Traditionalisten“). Kurz, sie nehmen die Stelle Christi ein und stehen über dem Papst. Ihr „sensus fidei“ – ihr schlechtes Gewissen – tröstet sie mit Stellen, die sie sich nach ihrem Geschmack und Bedürfnis aus den Schriften der heiligen Kirchenväter und der Theologen heraussuchen, ihre bekannte selektive „Ideo-Theologie“ und „Eisegese“. Und dort lesen sie zu ihrer großen Befriedigung, daß ihr Widerstand „legitim“ und „gerecht“ sei. Alles, was dem widerspricht, überlesen sie geflissentlich. Ob das ihre Gewissen wirklich zum Schweigen bringen wird? Selbst bei einem Dr. Martinus Luther hat das nicht wirklich funktioniert.

Was nun die Bischöfe betrifft, so müßten diese sich emanzipieren in dem Bewußtsein, daß sie nicht „Delegierte oder Stellvertreter des Papstes“ seien, sondern eigenverantwortliche Hirten der Seelen. Wenn sie zwar eindeutig dem Papste untergeordnet seien, so habe dieser doch nicht die Macht, ihnen eine falsche „Orientierung“ unterzujubeln. Ihre Gewalten hätten sie „direkt von Gott“ empfangen, die Jurisdiktionsgewalt zwar durch Vermittlung des Papstes, die Weihegewalt durch die Konsekration. Erstere könne entzogen werden, letztere aber verbleibe ihnen, weshalb sie gültig einen Bischof weihen könnten, auch wenn das von der zuständigen Autorität nicht erlaubt sei. Mehr sagt die „Studie“ dazu nicht, und es genügt auch, um zu sagen: Bischöfe, scheut nicht das Schisma, sondern gebt munter die Bischofsweihe weiter! Merkwürdig nur, daß die „Piusbruderschaft“ es gar nicht gerne sah und es laut monierte, als der von ihr „ausgeworfene“ Bischof Williamson ganz nach dieser Devise handelte und Bischöfe weihte, nicht nur ohne den „Papst“, sondern auch ohne die „Piusbrüder“ zu fragen. Ein Affront! (Dabei hatte Williamson nichts anderes getan als Lefebvre auch und mit der gleichen Begründung. Lefebvre hatte seine Bischöfe geweiht, weil sie für den Bestand der „Piusbruderschaft“ notwendig waren, Williamson die seinen, weil sie für den Bestand des „Widerstands“ benötigt wurden.)

Schließlich wird auch der Papst belehrt, was er darf und was er nicht darf. Was er nicht darf, ist z.B., den „Piusbrüdern“ ihre Weihen zu verbieten. In diesem Fall handelt er willkürlich nach rein „persönlichen“ Gesichtspunkten, und das geht nicht! Wenn auch die bischöfliche Gewalt durch den Papst begrenzt sei, so sei doch auch die päpstliche Gewalt durch das göttliche Recht begrenzt. (Die alte Sorge der „gespaltenen Katholiken“, die päpstliche Gewalt um jeden Preis zu „begrenzen“.) Somit könne der Papst nicht einfach handeln, wie er wolle, sondern müsse schon im Einklang mit den Erfordernissen der Ehre Gottes, dem Wohl der Kirche und dem ewigen Heil der Seelen vorgehen (und welche das sind, bestimmen allein die Tradis). Da nun die „Ehre Gottes“, das „Wohl der Kirche“ und das „ewige Heil der Seelen“ unbedingt „Pius-Bischöfe“ erfordern, kann sie der Papst nicht einfach verbieten. Das müßte doch jedem einleuchten, oder nicht?

Dummerweise ist es so, daß nicht der „gespaltene Katholik“, sondern der oberste Hirte der Kirche die letzte Entscheidung darüber hat, was zur „Ehre Gottes, dem Wohl der Kirche und dem ewigen Heil der Seelen“ notwendig ist und was nicht, was dem schadet und was nicht. In dieser seiner Einschätzung kann er in partikulären disziplinären Anordnungen bisweilen irren, das ist richtig. Das gibt aber niemandem das Recht, sich seinen Anordnungen zu widersetzen oder sich über sie hinwegzusetzen und ungehorsam zu sein. Denn, noch einmal sei es gesagt, der päpstliche Primat ist derart, daß es gegen seine Entscheidungen keine Berufung gibt und erst recht keine Berechtigung zum Widerstand. Die „gespaltenen Katholiken“ können noch so sehr überzeugt sein, daß sie besser wissen als der Papst, was notwendig ist, es ist dennoch der Papst, der darüber souverän entscheidet, was zu tun ist und was nicht. Und das nach göttlichem Recht!

„Das Urteil des Apostolischen Stuhles aber, über dessen Autorität hinaus es keine größere gibt, darf von niemandem neu erörtert werden, und keinem ist es erlaubt, über sein Urteil zu urteilen. Daher irren vom rechten Pfad der Wahrheit ab, die behaupten, man dürfe von den Urteilen der Römischen Bischöfe an ein ökumenisches Konzil als an eine gegenüber dem Römischen Bischof höhere Autorität Berufung einlegen“ (Dogmatische Konstitution „Pastor aeternus“; DH 3063).

Äpfel und Birnen

Die „Studie“ will’s gründlich machen und schließt einen kleinen geschichtlichen Überblick an, wie zu verschiedenen Zeiten die Ernennung der Bischöfe erfolgte, was ja, wie wir zur Genüge wissen, keineswegs immer direkt durch den Papst geschah. Das strenge und strafbewehrte Verbot von Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat findet sich erst im kanonischen Rechtsbuch von 1917, die Strafe der Exkommunikation für dieses Delikt geht auf Pius XII. zurück. Die „Studie“ greift hier geschickt auf die Methode der Modernisten zurück, den von Pius XII. so genannten und zurückgewiesenen „Archäologismus“. Nach dem Urteil des Papstes ist „offensichtlich von keinem weisen und gesunden Eifer getrieben, wer zu den alten Riten und Bräuchen zurückkehren und die neuen ablehnen wollte, die doch unter dem Walten der göttlichen Vorsehung mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse eingeführt worden sind“. Dies gilt ebenso für die „Riten und Bräuche“ bei der Ernennung von Bischöfen. „Diese Denk- und Handlungsweise läßt jene übertriebene und ungesunde Altertumssucht wiederaufleben, der die unrechtmäßige Synode von Pistoja Auftrieb gegeben hat“, tadelt Papst Pius (Mediator Dei v. 20. Nov. 1947, Nr. 64).

Das hinderte die Modernisten so wenig wie heute die „Traditionalisten“, diese „übertriebene und ungesunde Altertumssucht“ „wiederaufleben“ zu lasen und weidlich für ihre Zwecke einzuspannen. In der „Kirchengeschichte“, so wird in der „Studie“ frech behauptet, überwiegen die Fälle, wo die Bischöfe in außergewöhnlichen Situationen, die besonders in den ersten Jahrhunderten bestanden hätten und nach der Fülle der bischöflichen Gewalt verlangten, einfach Bischöfe weihten, ohne sich an die „disziplinären Normen jener Epoche“ zu halten. Sie hätten das unter Inanspruchnahme jenes „Gesetzes der Stellvertretung“ („loi de suppléance“) getan, das in der Kirche wie in jedem Organismus existiere, wenn die Funktionen notwendiger oder unerläßlicher Organe beeinträchtigt sind. So habe im 4. Jahrhundert Eusebius von Samosata unermüdlich die vom Arianismus verwüsteten orientalischen Kirchen durchstreift und dort, ohne irgendeine besondere Jurisdiktion zu besitzen, Bischöfe geweiht und eingesetzt.

Sehen wir uns die Geschichte des heiligen Eusebius von Samosata ein wenig an. In Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon (4. Band, Freiburg i.Br. 1886) lesen wir: „Unter der Regierung des Kaisers Valens, der, von den Arianern gewonnen, eine Verfolgung gegen die Katholiken erregte, wurde Eusebius 374 nach Thracien verbannt. Aber auch in seiner Verbannung wirkte er sehr wohltätig. Verkleidet in ein Soldatengewand, bereiste er mehrere Male Syrien, Palästina und Phönicien, um die Christen in dem wahren Glauben zu befestigen, um Priester zu weihen für die Orte, wo keine waren, und um die Bischöfe bei Besetzung der erledigten Kirchenstellen mit würdigen Hirten zu versehen. Als 378 Theodosius zur Regierung gelangte und der Kirche Frieden gab, durfte auch Eusebius in seinen Sprengel zurückkehren und entwickelte sofort eine bewunderungswürdige Tätigkeit im Interesse der katholischen Sache. Mehrere Bistümer, wie Beröa, Hierapolis und Cyrus, erhielten durch seine Bemühung ausgezeichnete Hirten; auch zu Dolicha, einer kleinen Stadt der Landschaft Commagene, die damals von der arianischen Irrlehre angesteckt war, wollte er bereits den katholischen Bischof Maris inthronisieren, als ein arianisches Weib ihm einen Ziegelstein auf den Kopf warf, so daß er schon nach einigen Tagen in Folge davon starb (379 oder 380)“ (Sp. 1011). Er wird heute als heiliger Martyrer verehrt.

Wir sehen nicht, inwieweit sich dieser heroische heilige Mann und sein Tun in irgendeiner Weise mit Erzbischof Lefebvre vergleichen läßt. Zweifellos befanden sich die Katholiken damals in einer „Notlage“, aber nicht durch den Papst, sondern weil der Kaiser ihnen eine Irrlehre aufnötigen wollte und sie ihrer katholischen Hirten beraubte. Selbstverständlich griff der heilige Eusebius in dieser Situation beherzt ein, aber keineswegs ohne sich an die „disziplinären Normen jener Epoche“ zu halten. Die „disziplinären Normen“ verlangten damals nicht nach einem ausdrücklichen päpstlichen Mandat. „In altchristlicher Zeit wurde der Bischof von Klerus und Volk unter maßgeblicher Mitwirkung der Nachbar-Bischöfe gewählt“, erfahren wir im Lexikon für Theologie und Kirche (LThK) (2. Band, Freiburg i.Br. 1958). „Das Nicaenum gab dem Metropoliten das Bestätigungs- und Weiherecht; bei der Wahl mußten wenigstens drei Bischöfe zugegen sein, die mitbestimmend an der Wahl wie an der Prüfung und Bestätigung des Gewählten teilnahmen.“

Die Metropoliten waren in jener Zeit oftmals durch den Kaiser eingesetzte Arianer und fielen daher aus. Auch waren nicht immer drei katholische Bischöfe zur Verfügung zur Teilnahme an der Wahl und der Bestätigung des Gewählten. Aber wenigstens ein Bischof war da und tat, was er konnte, die katholische Hierarchie unter diesen Umständen zu erhalten und wieder aufzurichten, wobei er so gut wie möglich die „disziplinären Normen jener Epoche“ beobachtete. Dabei konnte er selbstverständlich mit dem vollen Einverständnis des Papstes rechnen, der im fernen Rom nicht so einfach zu erreichen war wie heute. Ganz anders sieht die Sache bei Erzbischof Lefebvre aus, der nicht mit einem die Arianer fördernden Kaiser, sondern mit seinem eigenen „Papst“ in Konflikt lag und von diesem ein ausdrückliches Verbot erhalten hatte, jene Bischofsweihen vorzunehmen, und das zu einer Zeit, als längst das Kirchenrecht in Kraft war, das ein päpstliches Mandat für die erlaubte Vornahme von Bischofsweihen verlangte und schon für die Vornahme einer bloßen Weihe ohne Mandat – von einer Weihe gegen päpstliches Verbot ganz zu schweigen – die schwere Strafe der Exkommunikation vorsah.

Man mag darüber streiten, wie explizit die Zustimmung des Papstes zu einer Bischofsweihe gegeben sein muß. Man kann aber nicht darüber streiten, daß eine Bischofsweihe gegen das explizite Verbot eines Papstes auf jeden Fall unerlaubt ist. Trotzdem behauptet die „Studie“ ungerührt, man könne in vergleichbaren Situationen vernünftigerweise die Zustimmung der vorgesetzten kirchlichen Autorität annehmen, die nichts anderes als das Wohl der Kirche und das Heil der Seelen im Auge haben könne, und eine eventuelle „materielle“ Verletzung der geltenden „disziplinären Normen“ sei durch den „Notstand“ und das aus diesem folgenden „Notstandsrecht“ vollständig gerechtfertigt. Das könnte vielleicht für den heiligen Eusebius zutreffen (der so etwas allerdings nie behauptet oder getan hätte), ganz gewiß aber nicht für Erzbischof Lefebvre, der auf keinen Fall „vernünftigerweise die Zustimmung der vorgesetzten kirchlichen Autorität annehmen“ konnte, nachdem diese selber ihm ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hatte, und der nicht nur „materiell“ irgendwelche „disziplinären Normen“ verletzte, sondern offen seinem „Papst“ ins Angesicht widerstand und damit dessen Primat praktisch leugnete. Wir müssen leider Wojtyla recht geben, der in seinem „Motu Proprio Ecclesia Dei“ schrieb, niemand könne „der Tradition treu bleiben, der die Bande zerschneidet, die ihn mit jenem verbinden, dem Christus selbst in der Person des Apostels Petrus den Dienst an der Einheit in seiner Kirche anvertraute“. Das Vergleichen von Äpfeln und Birnen ist, wie wir wissen, ein beliebter Trick ideologischer Propaganda und wird von den „gespaltenen Katholiken“ eifrig geübt.

„Alles paletti“

Die „Studie“ bemüht sich nun, den „Notstand in der Kirche“ zu erläutern und zu begründen. Denn nur mit diesem „Notstand“ (otmals vulgo „Krise“ genannt) können und sollen die schismatischen Bischofsweihen letztlich gerechtfertigt werden. Die Ausführungen wollen wir uns schenken, da den „gespaltenen Katholiken“ immer ein „Notstand“ vorgeführt wird, den es nicht gibt, nie gab und nicht geben kann. Ihr „Notstand“ besteht bekanntlich darin, daß der von Christus gelegte Fels, auf dem die Kirche unvergänglich ruht, allen göttlichen Verheißungen und den kirchlichen Dogmen zum Trotz ins Wanken geraten bzw. sogar untergegangen ist. Statt uns Halt zu geben, zieht er uns ins Verderben hinab. Deshalb fühlen sich die „gespaltenen Katholiken“ berechtigt, jeden nur erdenklichen Widerstand gegen ihren „Fels“ zu leisten, um sich nicht von ihm in den Abgrund reißen zu lassen, und, mehr noch, sie fangen sogar an, selber „Fels“ zu spielen und dessen Funktionen zu „ersetzen“.

Für jeden nicht gespaltenen Katholiken steht fest, daß das nicht möglich ist. Petrus, der Fels, kann nicht versagen und nicht untergehen. Er kann auch nicht ersetzt werden. Wohl aber kann es sein, daß der Stuhl Petri unbesetzt ist, und das ist dramatisch genug, vor allem wenn dieser Zustand Jahre und Jahrzehnte andauert. Besonders dramatisch gerade deshalb, weil der Felsenmann durch nichts und niemanden ersetzt werden kann. Hinzu kommt, daß wir in der gegenwärtigen außergewöhnlichen Sedisvakanz nicht nur den Heiligen Stuhl, sondern alle Bischofsstühle unbesetzt finden, ja daß sich zu allem Überfluß in den äußeren Strukturen unserer Kirche eine falsche, apostatische Menschheitskirche eingenistet hat, die von aller Welt – einschließlich der „gespaltene Katholiken“ – für die katholische Kirche angesehen wird. Das ist der „Notstand“, in dem wir ungespaltene Katholiken uns befinden. So dramatisch er ist, so verlangt er von uns selber doch wenigstens keine „Spaltung“, weder im Glauben noch im Verstand noch im Gewissen.

Wir ungespaltene Katholiken müssen nicht ständig entscheiden, ob der Papst gerade seine Autorität ausübt oder eine „persönliche Initiative“ unternimmt. Wir müssen nicht fortwährend sortieren zwischen dem, was in der Lehre des Papstes mit der „Tradition“ übereinstimmt und dem, was nicht dazu gehört. Wir müssen nicht sorgfältig forschen, ob vielleicht der seltene Fall eingetreten ist, da der Papst ausnahmsweise einmal seine Unfehlbarkeit in Anspruch nimmt. (Immerhin könnte diese Gefahr nunmehr bald 100 Jahre nach dem „letzten Dogma“ von 1950 in absehbarer Zeit wieder auftauchen.) Wie glücklich wären wir, wenn wir einen Papst hätten! Die „gespaltenen Katholiken“ haben angeblich einen und sind todunglücklich darüber. So ungerecht ist die Welt.

Damit die „gespaltenen Katholiken“ sich ihres „Papstes“ umso munterer erwehren, versichert ihnen die „Studie“, daß „in der Kirche wirklich ein Notstand existiert“ („Il existe réellement dans l’Église un état de nécessité“) – ihr „Fels“ ist ja nicht nur „gespalten“, sondern gleichsam untergegangen, und nun dürfen und müssen sie selber „Fels“ spielen –; daß zweitens „alle gewöhnlichen Mittel erschöpft“ seien („Tous les moyens ordinaires ont été épuisés“) – weshalb man zu ganz außergewöhnlichen Mitteln greifen darf und muß wie z.B. zum Schisma –; daß drittens der von Lefebvre vollzogene Akt (die schismatischen Bischofsweihen) „nicht in sich schlecht“ gewesen und keinerlei Schaden für die Seelen daraus entstanden sei – wenn das nicht beruhigend ist: ein Schisma ist nicht „in sich schlecht“ und bedeutet keinerlei „Schaden für die Seelen“ –; daß er sich viertens in den strengen Grenzen dessen gehalten habe, was notwendig gewesen sei („Dans les limites des exigences effectives“) – und das Schisma war eben „notwendig“ –, und fünftens die Autorität des Papstes überhaupt nicht in Frage gestellt worden sei („L’autorité du Pape n’est pas mise en question“). Klar, seit wann stellt ein Schisma die Autorität des Papstes „in Frage“? Überhaupt nicht! Es leugnet sie schlicht und einfach nach dem Motto: „Der Papst kann sagen was er will, ich bleibe doch katholisch.“ Also „alles paletti“.

Stimme des Hirten

Somit bleibt noch ein letzter Abschnitt, in welchem man die „gespaltenen Katholiken“ beruhigen und ihnen einschärfen muß, daß sie trotz Schisma keine Exkommunikation zu befürchten haben, weil es erstens gar kein Schisma gebe, zweitens wenn, dann die Exkommunikation nur die Bischöfe betreffe, welche die Weihe spendeten oder geweiht würden. Da aber die „gespaltenen Katholiken“ ganz und gar nie nicht ein Schisma wollen (woher weiß das die „Studie“?) und selber weder weihen noch geweiht werden, sind sie gegen jede Strafe gefeit. Wenn sie Erzbischof Lefebvre folgten, so deshalb, weil sie „Seine Stimme kennen“ (Joh 10, 4) und die Stimme des wahren Hirten eindeutig heraushören. Und wenn sie den Stimmen der „anderen Hirten in der Kirche“ nicht folgten, so eben deshalb, weil die Schafe „einem fremden“ nicht folgen, „denn sie kennen die Stimme der Fremden nicht“ (ebd.). Oha, so bibelfest und fromm haben wir noch selten ein Schisma begründet gefunden! Ausgerechnet die Stimme ihres „obersten Hirten“, des Stellvertreters Christi, ist für die „gespaltenen Katholiken“ die Stimme eines „Fremden“, während sie in der Stimme eines schismatischen Erzbischofs „Seine“, d.h. Christi Stimme vernehmen.

Genau so hätten die schismatischen Ostkirchen sprechen können, die in der Stimme des Papstes nur die eines Fremden vernahmen, während die Stimme Christi durch Photius und Cärularius zu ihnen drang. Oder die Protestanten, die nicht aus dem „fremden“ Mund des Papstes, sondern aus dem Munde Luthers den „Guten Hirten“ sprechen hörten. Oder die Altkatholiken, zu denen Christus nicht durch die Stimme Pius’ IX. und des Vatikanischen Konzils sprach, sondern durch diejenige Döllingers und Actons. Für uns ungespaltene Katholiken gibt es leider nicht so viele Wahlmöglichkeiten. Für uns steht mit gottgegebener Sicherheit fest, daß wir die Stimme des Guten Hirten aus dem Munde Seines Stellvertreters auf Erden hören, zu dem Er gesprochen hat: „Wer euch hört, hört mich“, und aus dem Munde derjenigen Bischöfe, die mit dem Obersten Hirten vereint sind. Ganz gewiß vernehmen wir sie nicht aus dem Munde eines Bischofs, der seinem „Papst“ ungehorsam ist.

Wir wir wissen, tritt nach dem Kirchenrecht auf das Vergehen des Schisma die Exkommunikation „latae sententiae“, also automatisch ein. Sie muß nicht erst erklärt werden. Außerdem genügt das Schisma selber bereits, um von der Kirche zu trennen. Denn das ist ja das Wesen eines Schisma, daß es von der Kirche trennt. Freilich ist die „konziliare“ Menschheitskirche selber im Schisma, weshalb man auch als Schismatiker mit ihr „verbunden“ sein kann. Sie ist geradezu die große „Sammelkirche“ für alle Schismatiker und Häretiker. Das ändert nichts an der schismatischen Tat Lefebvres, der zwar bisweilen im Überschwang der Gefühle „starke“ Worte gebrauchte und von einer „schismatischen Kirche“ sprach, dann aber wieder beschwichtigte, daß er das nicht „im eigentlichen, theologischen Sinne“ gemeint habe. Bis an sein Lebensende gab er sich überzeugt, daß die „Konziliare Kirche“ die katholische Kirche sei und ihr Chef der römische Papst, der Stellvertreter Christi. Somit galt sein Ungehorsam und Widerstand dem Papst und war schismatisch und brachte die Exkommunikation mit sich. (Das umso mehr, als er die von seinem „Papst“ ausgesprochene „Exkommunikation“ mißachtete – wie Luther; ein eindeutiges Signal schismatischer Haltung.)

Abschließende Ermahnungen

Die „Studie“ schließt mit einigen Ermahnungen an die „gespaltenen Katholiken“ nach dem Vorbilde Wojtylas. Dieser hatte in seinem „Motu Proprio Ecclesia Dei“ vom 2. Juli 1988 zunächst die „Gläubigen“ ermahnt: „Der Ausgang, den die Bewegung Erzbischof Lefebvres nunmehr genommen hat, kann und muß für alle katholischen Gläubigen ein Anlaß zu einer gründlichen Besinnung über die eigene Treue zur Tradition der Kirche sein, wie sie, durch das ordentliche und das außerordentliche kirchliche Lehramt, authentisch dargelegt wird…“ Zweitens hatte er „besonders die Bischöfe“ erinnert, sie hätten „aufgrund ihres Hirtenamtes die schwere Pflicht, mit klarem Blick, mit Liebe und Unerschrockenheit darüber zu wachen, daß diese Treue überall gewahrt wird“, und drittens an „alle Hirten und übrigen Gläubigen“ die Mahnung erteilt, „aufs neue sich bewußt (zu) werden, daß die Vielfalt der Charismen sowie der Traditionen der Spiritualität und des Apostolates nicht nur legitim sind, sondern für die Kirche einen Schatz darstellen“.

Analog ermahnt die „Studie“ die „gespaltenen Katholiken“, die Ereignisse von 1988 als Anlaß zu nehmen, um nachzudenken und sich erleuchten zu lassen, und zwar als erstes die „Gläubigen“, daß sie sich ihrer Aufgabe bewußt werden, Gott durch „Selbstheiligung“ zu verherrlichen, wozu freilich notfalls das Schisma bzw. das unverzichtbare Recht gehöre, von den „Hirten der Kirche“ die dazu notwendigen Mittel zu empfangen (die ihnen ja Lefebvre heroisch geliefert hat). Zweitens ergeht die Mahnung an die „Hirten“, ihre Aufgabe wahrzunehmen, den Gläubigen die für ihr Seelenheil (bzw. die „Selbstheiligung“) notwendigen Mittel zukommen zu lassen, und sei es durch einen schismatischen Akt (wie es Lefebvre vorbildlich getan hat). Drittens die Mahnung „an alle“, sich nicht durch eine falsche Auffassung von Gehorsam ins Bockshorn jagen zu lassen und das Schisma nicht zu fürchten, denn man müsse „Gott mehr gehorchen als den Menschen“ – als ob der Gehorsam gegen das kirchliche Lehr- und Hirtenamt nur „Menschen“ gälte und nicht vielmehr zuträfe, was Leo XIII. sagt, daß nämlich Jesus Christus „gewollt und aufs nachdrücklichste eingeschärft“ hat, „man solle die Vorschriften dieses Lehramtes aufnehmen, wie wenn es seine eigenen wären (Leo XIII., Satis cognitum, s.o.; Hervorhebung von uns). Unnötig zu erwähnen, daß eine „Selbstheiligung“ auf diese Weise unmöglich ist, denn, wie der heilige Papst Pius X. betont, „wer heilig ist [oder es werden will], kann nicht vom Papste abweichen“, und daß die „Hirten“ den „Schafen“ einen schlechten Dienst erweisen, wenn sie sie auf solche Wege führen. Der Heiland nennt jene, die nicht durch die „Tür zu den Schafen“ eingehen, d.h. nicht durch die Kirche und letztlich durch den Obersten Hirten, den Papst, zu Hirten aufgestellt wurden, nicht „Hirten“, sondern „Diebe und Räuber“ (Joh 10, 7-8).

Kein wie immer gearteter „Gehorsam“ rechtfertige vor Gott die mehr oder minder getarnte Apostasie. Mit diesen markigen Worten endet die Studie. Und wir fügen hinzu: Kein wie immer geartetes „Recht“ auf die kirchlichen Heiligungsmittel rechtfertigt ein schlecht bemänteltes offenes Schisma. Wenn sich die „Konziliare“ Menschheitskirche in Apostasie befindet und ihre „Autoritäten“ Häresie und Apostasie verbreiten, dann braucht es kein Schisma, um sich von ihr loszusagen, denn sie selber ist im Schisma und hat sich von der katholischen Kirche losgesagt. Wenn es jedoch die katholische Kirche ist, dann kann sie unmöglich apostatisch sein und können ihre Autoritäten, allen voran der Heilige Vater und Stellvertreter Christi, uns unmöglich in Häresie und Apostasie führen, und nie und nimmer ist es zulässig, uns durch ein Schisma von ihr zu trennen. Für die armen „gespaltenen Katholiken“ aber ist auch ihre Kirche „gespalten“, zugleich katholisch und apostatisch, und so befinden sie sich ständig im Zwiespalt zwischen Apostasie und Schisma, haben sozusagen nur die Wahl zwischen Pest und Cholera, und sind allein schon aufgrund ihrer „Gespaltenheit“ im dauernden inneren Schisma. Bedauernswerte Geschöpfe, denen man aber nicht hilft und die man aber nicht heilt, indem man sie in ihrem Schisma bestärkt. Nur wer sie aufklärt und ihnen die Wahrheit sagt, kann sie von ihrer inneren „Spaltung“ befreien und zu glücklichen, ungespaltenen Katholiken machen.