Wenn Bergoglio nicht Papst wäre (2/2)

Auf „Rorate Caeli“ hat sich „Don“ Pietro Leone Gedanken gemacht, was wäre, wenn Bergoglio gar nicht Papst wäre. Das ist natürlich, wie von vornherein klargestellt wurde, eine rein hypothetische Frage, denn daß „Franzl“ Papst ist, steht so fest wie das Amen in der Kirche. Mit dem „was wäre wenn“ soll nur die Absurdität einer solchen Vorstellung aufgezeigt werden und keine ernsthaften Überlegungen angestellt, die diese Möglichkeit ins Auge fassen. Von all den Konsequenzen, die das hätte, wollte der „Don“ nur zwei besonders schreckliche groß ausmalen. Die eine ist das „Una cum“ in der Messe. Müsse man auf „una-cum-Francisco“-Messen verzichten, wenn sich herausstellte, daß „Franziskus“ gar nicht der Papst ist? Keineswegs, so beruhigt uns der „Don“. Denn selbst, wenn es so wäre, so bedeutet doch das „una cum“ in der Messe keinerlei „besondere Einheit“ mit dem Papst. Auch könne eine solche Messe in keiner Weise den teilnehmenden Gläubigen schaden. Weder sei sie ungültig, noch sei die Teilnahme sündhaft noch bedeute sie Gemeinschaft mit der „Bergoglianischen Kirche“, die es als solche ohnehin nicht gebe, höchstens in einem „analogen Sinn“; denn es gebe keine zwei Kirchen, sondern nur eine.

Das ist richtig, aber da es nur eine Kirche gibt, ist es auch von Wichtigkeit, diese Kirche zu „treffen“. Denn es gibt zwar nur eine wahre Kirche, aber viele falsche. Und das leider nicht nur im „analogen Sinn“. Zu diesen gehört auch die „Konziliare“ oder „Bergoglianische Kirche“, wie wir aufgezeigt haben. „Don“ Leone bildet sich hingegen ein, eine solche „extravagante“ Sichtweise entbehre der „psychologischen Ausgeglichenheit“ und der „theologischen Seriosität“. Sie „dämonisiere“ die Kirche und den heutigen Papst in einer ähnlichen Weise, wie weiland Luther sie in Bausch und Bogen verteufelt habe. Wir fragen uns, wer hier die Kirche „dämonisiert“, indem er uns die teuflische Fratze der „Bergoglianischen Monsterkirche“ als das Antlitz unserer heiligen Mutter Kirche verkaufen will.

„Mutmaßlicher Papst“

Es erübrigt dem „Don“ noch, den Punkt d) seiner Paraphrase der „una-cum-These“ zu behandeln: „Daß der Zelebrant den Namen des Papstes nicht in der Heiligen Messe nennen soll und die Gläubigen keinen liturgischen Funktionen solcher Zelebranten beiwohnen sollen“. Eigentlich wäre eine Antwort darauf obsolet, denn nie hat irgendwer, der die „una-cum-Messen“ ablehnt, gefordert, der Zelebrant solle „den Namen des Papstes nicht in der Heiligen Messe nennen“. Im Gegenteil. Es ist durchaus notwendig und für die Erlaubtheit und Wirksamkeit der Messe wesentlich, daß der Name des Papstes genannt wird. Es sind die „Traditionalisten“ und andere Pseudo-Theologen, die das „una cum“ im Kanon der Heiligen Messe für völlig nebensächlich und gleichgültig ansehen und sich über jene lustig machen, die es ernst nehmen. Selbstverständlich soll und muß der Zelebrant den Namen des regierenden Papstes an der genannten Stelle einsetzen, nicht aber den eines häretischen und apostatischen Pseudo-Papstes. Solches zu tun, wäre ein Frevel.

„Don“ Leone freilich meint, im ersten Teil seines Artikels genugsam bewiesen zu haben, „daß Franziskus der Papst ist“ und niemand die Kompetenz habe, es ihm abzustreiten. Daher sei es „voreilig, wenn ein Zelebrant sich aufgrund seiner persönlichen Meinung von der Autorität eines mutmaßlichen Papstes und der Rubriken der Messe dispensiert“. Ach, auf einmal gilt die Autorität sogar eines nur „mutmaßlichen Papstes“ („presumed Pope“; ist es also doch nicht bewiesen, „daß Franziskus der Papst ist“?) und die Autorität der Rubriken! Sonst interessiert die „Traditionalisten“ weder das eine noch das andere. Ihrem „Papst“ und seiner „Autorität“ widerstehen sie ins Angesicht, und die Rubriken, die beispielsweise streng die Einsetzung des regierenden Papstes im Kanon der Heiligen Messe verlangen (und ebenso streng das Auslassen dieses Namens, wenn kein Papst vorhanden ist), sind für sie völlig nebensächlich, weil das „una cum“ weder verbal noch sakramental noch moralisch irgendetwas aussagt. Für uns Katholiken ist das nicht so. Nach dem Grundsatz „papa dubius, papa nullus“ – „ein zweifelhafter Papst ist gar kein Papst“ – dürfen wir einen nur „mutmaßlichen Papst“ nicht im Kanon der Heiligen Messe nennen, erst recht nicht einen apostatischen Pseudo-Papst. Dabei geht es nicht um unsere „persönliche Meinung“, sondern um klare theologische Fakten und kirchliche Anweisungen.

Kein Grund fernzubleiben?

Für die Gläubigen findet der „Don“ die beruhigenden Worte, daß es keinen Grund für sie gebe, solchen „Heiligen Messen“ – die „una cum“ Bergoglio stattfinden – fernzubleiben. Vielmehr sei es für sie „gefährlich“, einer Messe beizuwohnen, in der sie Gefahr liefen, „eine Sekte zu bilden“; oder wo sie mit der Zeit in ein Schisma geraten könnten, werde doch das nächste „Konklave“ sich sehr wahrscheinlich aus von „Papst Franziskus“ kreierten „Kardinälen“ zusammensetzen, weshalb es nach der „Logik“ der „Anti-una-cum“-Vertreter unfähig sei, einen künftigen Papst zu wählen; oder wo die Teilnahme unerlaubt sei, wenn der Zelebrant exkommuniziert wäre. Auf wen er mit letzterem anspielt, wissen wir nicht, gilt doch selbst die „Piusbruderschaft“ nicht mehr als „exkommuniziert“.

Ansonsten aber hat er ganz recht. Man darf nicht an der Messe einer Sekte teilnehmen, und genau das ist das Problem der „una-cum“-Messen. Wer eine solche Messe liest oder ihr beiwohnt, begibt sich – objektiv! – in eine Sekte und ins Schisma. Der „Don“ fügt noch hinzu, daß es „objektive Zweifel an der Gültigkeit des Papsttums von Papst Franziskus“ gebe, und daß deshalb jene, die ausschließlich Messen besuchen, in welchen sein Name nicht genannt werde, nicht automatisch in Schisma und Todsünde fielen. Das tröstet uns ungemein. Nur ist es gerade umgekehrt. Diese „objektiven Zweifel“ entschuldigen nicht von der Teilnahme an „non-una-cum“-Messen, sondern belasten die Teilnehmer einer „una-cum“-Messe. Denn noch einmal: Ein zweifelhafter Papst ist kein Papst.

Grundprinzipien

Der brave „Don“ zieht nun die Bilanz aus den ersten beiden Teilen seiner fundamentalen Arbeit und exzerpiert daraus die „Grundprinzipien einer katholischen Vision zu den strittigen Fragen“ einerseits und die „Grundprinzipien der Andersdenkenden“ andererseits. Die „Grundprinzipien“ der „katholischen Vision“ – es sind natürlich die seinen, bildet er sich wenigstens ein – sind nach Auskunft des erhabenen „Don“ Leone „objektiv und übernatürlich“. In den in Rede stehenden Fragen seien sie nichts anderes als die oben dargelegte „katholische Lehre“, nämlich zum einen in bezug auf das „Papsttum von Papst Franziskus“: Die Kirche lege fest, was Häresie sei, indem sie die Zensur „Anathema sit“ ausspreche, die Kirche auch sei es, welche die Bedingungen für eine gültige Wahl festlege ebenso wie die Bedingungen für einen gültigen Rücktritt, und die Kirche entscheide darüber, wer Papst sei (so wie bei der Wahl von Papst Johannes XXIII. [???]).

Für die Frage nach einem eventuellen „Schaden“, der aus einer „Messe in Vereinigung mit Papst Franziskus“ hervorgehe, gelte: Die Kirche setzt die Worte fest, welche der Zelebrant während der Messe zu sprechen hat, die Kirche lege die Gültigkeit der Heiligen Messe und deren Wirkung fest, und die Kirche sei es, die darüber entscheide, was uns von Christus trennt (nämlich vor allem die Todsünde eines Individuums; hier irrt der „Don“ schon wieder, denn die Todsünde trennt nicht von der Kirche, jedenfalls nicht von ihrem „Leib“, die Häresie tut das sehr wohl). Für die Gültigkeit des „Papsttums von Papst Franziskus“ ergebe sich daraus: Wir haben keine absolute objektive Sicherheit, daß Papst Franziskus nicht Papst ist, hingegen sei es wahrscheinlich, daß er es ist. Daher sei es für den Zelebranten nur vernünftig, den Namen in der Messe einzusetzen. Wenn er dies in gutem Glauben tue, so werde dies keine negativen Folgen für ihn oder die Meßteilnehmer haben. Es gebe keinen Grund für die Gläubigen, Messen zu besuchen, die anders gelesen werden, im Gegenteil sei es unklug und gefährlich, so zu handeln.

Wir haben unsererseits oben die „objektiven und übernatürlichen“ „Grundprinzipien“ der „katholischen Lehre“, u.a. aus dem Katechismus des heiligen Pius X., dargestellt und unsere Schlußfolgerungen daraus gezogen, die ein wenig anders aussehen als die des „Don“. Wenn es keine „absolute objektive Sicherheit“ gibt, daß „Franziskus“ Papst ist oder nicht Papst ist, handelt es sich um einen zweifelhaften Papst. Nach dem Grundsatz „papa dubius, papa nullus“ ist es demnach alles andere als „vernünftig“, seinen Namen dennoch im Kanon der Heiligen Messe einzusetzen. Wenn ein Zelebrant das im „guten Glauben“ tut, so mindert das womöglich seine Schuld oder hebt sie ganz auf – ebenso bei den Meßbesuchern, die „bona fide“ sind –, das ändert aber nichts daran, daß die auf diese Weise zelebrierte Messe unerlaubt und unwirksam ist. Es gibt daher einen sehr guten Grund für die Gläubigen, die „una-cum“-Messen zu meiden und es wäre „unklug und gefährlich“, sie weiterhin zu besuchen. (Übrigens ist man schon nicht mehr „guten Glaubens“, wenn man ernsthafte Zweifel hat, ob Bergoglio überhaupt der Papst ist, und ihn dennoch im Kanon einsetzt. Man müßte sich dann bemühen, den Zweifel zu lösen, statt sich mit der „Wahrscheinlichkeit“ zufrieden zu geben, daß er es ist. Der „gute Glaube“ ist da kein Entschuldigungsgrund, sondern eine faule Ausrede.)

Die „Dummheit“ der Liberalen

Doch welche „Grundprinzipien“ sind es, die der brave „Don“ den „Andersdenkenden“ (sprich den „Sedisvakantisten“) unterstellt? Im Gegensatz zu seinen erhabenen „objektiven und übernatürlichen“ Prinzipien sind diese selbstverständlich primitiv, „subjektiv und natürlich“. Sie bestehen hauptsächlich in „Emotionen, Gefühlen, Redewendungen und rationalistischen Argumenten“. Da haben wir’s! Möge der geschätzte Leser also vergessen, was wir bisher geschrieben haben. Wir gestehen: es waren reine „Emotionen, Gefühle, Redewendungen und rationalistische Argumente“. Im „Licht der katholischen Prinzipien“ belehrt und ermahnt uns naturalistische „Andersdenkende“ der weise „Don“ Pietro: Es stehe dem Individuum nicht zu, Häresie festzustellen oder die Gültigkeit des Papstes oder die Rubriken oder die Gültigkeit der Heiligen Messe, auch nicht die für die heilige Kommunion erforderlichen Bedingungen oder die für die Vereinigung mit Christus oder die Todsünde oder die Katholizität irgendeines Priesters oder Laien. Da hat er es uns aber gegeben! Wir sind zutiefst beschämt.

Allerdings kommen wir nicht umhin, uns an einige Aussagen des Dom Sardà y Salvany zu erinnern, die er in seinem Buche „Der Liberalismus ist Sünde“ (Salzburg 1889), das von der römischen Index-Kongregation belobigt wurde, weil es „mit gründlichen in klarer Ordnung dargelegten Beweisen … die gesunde Lehre aufstellt und verteidigt“ (also doch wohl den „objektiven und übernatürlichen“ Prinzipien entspricht), geschrieben hat (Kapitel 38, S. 119-124): „Da haben wir einen Skrupel, oder besser, eine Dummheit, welche vor einigen Jahren von den Liberalen und liberal Angehauchten in Umlauf gebracht, sehr landläufig geworden ist. Wahrlich dies ist eine neue Theorie in der Kirche Gottes, die, wie wir mit Erstaunen gesehen haben, von solchen angenommen und verfochten wurde, von denen wir uns niemals hätten träumen lassen, daß sie sich so verrennen könnten; eine Theorie, welche überdies dem Teufel und seinen Anhängern so gelegen kommt, daß diese, von einem guten Katholiken angegriffen und entpuppt, sogleich zu derselben ihre Zuflucht nehmen, und hinter ihr sich verschanzen, mit der wichtigsten Miene der Welt fragend: ‚Wer seid Ihr, daß Ihr Euch herausnehmt, mich oder mein Blatt als liberal zu bezeichnen? Wer hat Euch zum Lehrmeister in Israel gesetzt, zu erklären, wer gut katholisch ist und wer nicht? Seid vielleicht ihr es, bei denen man um das Patent des Katholizismus nachsuchen muß?’“ Ist das nicht genau der Vorwurf, welchen der „Don“ den „Andersdenkenden“ macht: „Wer hat Euch zum Lehrmeister in Israel gesetzt, zu erklären, wer gut katholisch ist und wer nicht, wer Papst ist und wer nicht, wann eine Messe wirksam ist und wann nicht usw.? Seid vielleicht ihr es, bei denen man um das Patent des Katholizismus nachsuchen muß?“ Kann es vielleicht sein, daß der „Don“ auf die „Dummheit“ der Liberalen hereingefallen ist?

Die Urteilskraft des Katholiken

Don Sardà weiter: „Diese letzte Phrase vor allem hat, wie man zu sagen pflegt, Glück gemacht und es gibt keinen liberal angehauchten Katholiken, der in schwierigen, kritischen Fällen nicht mit derselben als letztem Behelf aufrückte. So laßt uns denn sehen, was sich darüber Gutes sagen läßt, und ob das gesunde, theologisch richtige Lehre ist, was die liberalen Katholiken über diesen Punkt darlegen.“ Ja, ohne Frage, der gute „Don“ Pietro Leone ist ein „liberaler Katholik“ – wie alle „Traditionalisten“. Der echte Don (Sardà) stellt die „Frage klar und einfach ohne Umschweife in folgender Weise: Muß man, um eine Person oder eine Schrift als liberal zu bezeichnen, immer das konkrete oder ausdrückliche Urteil der lehrenden Kirche über diese Person oder Schrift abwarten?“ Genau das hatte ja der falsche „Don“ behauptet: Während er und die anderen „objektiv und übernatürlich“ Denkenden stets das „konkrete und ausdrückliche Urteil der lehrenden Kirche“ abwarten, urteilen die „Andersdenkenden“ einfach „subjektiv und natürlich“ von sich aus, was doch dem „Individuum“ gar nicht zustehe. Wie ist es nun? Dürfen wir als Katholiken kein eigenes Urteil fällen, sondern müssen immer „das konkrete oder ausdrückliche Urteil der lehrenden Kirche über diese Person oder Schrift abwarten“?

„Wir antworten keck: in keiner Weise.“ Was? Wie bitte?! Das ist doch zu stark! Allzu „keck“! Oder nicht? Don Sardà erklärt: „Ließe man diese liberale, ungereimte, widersinnige Meinung gelten, so wäre damit ohne Zweifel das wirksamste Mittel gegeben, daß alle Verdammungsurteile der Kirche, hinsichtlich der Schriften sowohl als der Personen, in der Praxis ohne Wirkung bleiben würden.“ Ebenso alle Lehren und Vorschriften, die uns die Kirche über den Vollzug der Heiligen Messe gibt usw. Wie das? „Die Kirche allein besitzt rechtlich und tatsächlich das oberste Lehramt, magisterium supremum juris et facti, indem ihre oberste Autorität, verkörpert im Papste, allein endgültig und unanfechtbar die Glaubenslehren in abstracto qualifizieren und erklären kann, daß solche Lehren in concreto im Buche dieser oder jener Person enthalten sind: ausgerüstet mit einer Unfehlbarkeit, welche nicht durch Gesetze angedichtet (…), sondern wahr und wirklich ist, weil begründet in dem beständigen Beistande des hl. Geistes und verbürgt durch die feierliche Verheißung des göttlichen Heilandes, eine Unfehlbarkeit, die sich erstreckt auf das Dogma und auf die dogmatische Tatsache und deswegen die ganze notwendige Ausdehnung hat, um jedwelche Frage in letzter Instanz vollständig zu entscheiden.“ Das ist klar. Nun gilt jedoch: „Dies bezieht sich auf das letzte und entscheidende Urteil, auf das feierliche und maßgebende Urteil, auf das unwiderrufliche und unappellierbare Urteil, wie gesagt; auf das Urteil in letzter Instanz. Aber dies schließt nicht aus, daß den Gläubigen nicht auch andere Entscheidungen als Leuchte und Wegweiser dienen sollen, die nicht von solchem Ansehen, jedoch gleichwohl höchst achtbar sind, die man keineswegs mißachten darf und die den Christgläubigen sogar im Gewissen verpflichten können.“ Wozu hätten wir sonst überhaupt ein Gewissen? Das Gewissen ist nicht dazu da, das Gesetz aufzuheben oder sich darüber zu erheben, sondern es wirksam zu machen, indem es konkret angewendet wird. Ohne diese konkrete Anwendung wäre das Gesetz sinnlos.

Wegweiser

Der Autor zählt nun folgende „Wegweiser“ auf, die wir außer dem höchsten Lehramt für unser Gewissen haben, und bittet „den Leser deren Abstufung wohl zu beachten“. „1. Das Urteil der Bischöfe in ihren Kirchensprengeln. … 2. Das Urteil der Pfarrer in ihrem Kirchspiel. (…) 3. Das Urteil der Gewissensführer. Die Beichtväter können und müssen nach ihrem besten Wissen und Gewissen sich gegenüber denen, die sich ihrer Leitung anvertrauen, aussprechen, was sie von diesem oder jenem Buche oder von dieser oder jener Lehre halten, wenn sie darüber befragt werden, sie beurteilen nach den Regeln der Sittenlehre und Philosophie, ob jene Lektüre, oder jene Gesellschaft ihrem Beichtkinde gefährlich oller schädlich werden könne, und sie sind durchaus ermächtigt, demselben anzubefehlen, sich davon vorkommenden Falls zu enthalten. Es hat also auch der Beichtvater eine gewisse Vollmacht, ein Urteil über Lehren und Personen abzugeben. 4. Das Urteil eines einfachen Gottesgelehrten, der von Laien um Rat befragt wird. Peritis in arte credendum, sagt die Philosophie: ‚den Sachverständigen darf man in dem Glauben schenken, was ihr Beruf oder Fach betrifft.‘ Natürlich nicht in dem Sinne, als ob er hierin eigentlich unfehlbar sei, sondern weil er gewissermaßen besonders befugt ist, diesbezügliche Fragen zu lösen. Die Kirche verleiht dem Theologen, welcher den Doktorgrad erlangt hat, eine Art offiziellen Rechts, den Gläubigen die hl. Wissenschaft und deren Anwendungen zu erklären. Indern sie von diesem Rechte Gebrauch machen, schreiben sie über Theologie, und beurteilen und urteilen nach ihrem besten Wissen und Verstehen. Ohne Zweifel besitzen sie also eine gewisse wissenschaftliche Autorität, um in Glaubensfragen ein Urteil zu fällen und zu erklären, welche Bücher eine fragliche Lehre enthalten, und welche Personen sich zu ihr bekennen.“

Das was hier über „Personen und Bücher“ gesagt ist, gilt natürlich mutatis mutandis auch für die in Rede stehende Frage des „una cum“. Nun muß man freilich aufgrund der herrschenden Verhältnisse heute etwas modifizieren. Es gibt derzeit keine „Bischöfe in ihren Kirchensprengeln“ und keine „Pfarrer in ihrem Kirchspiel“. Diese beiden „Wegweiser“ fallen für uns leider weg, ebenso wie das höchste Lehramt in Rom, und lassen sich durch irgendwelche weltweit auf eigene Faust agierende „Weihbischöfe“ oder „Traditionalisten“-Patres nicht ersetzen. Bei den Beichtvätern und Gottesgelehrten ist höchste Vorsicht angebracht, wofür der „Don“ Leone das beste Beispiel ist. Ihm als Beichtvater würden wir weder uns noch sonst irgendjemanden anvertrauen, und seiner „Gottesgelehrtheit“ ist jeder überlegen, der nur im Besitz des „Kompendiums der christlichen Lehre“ des heiligen Pius X. ist. Darum braucht es noch einen weiteren, höchst wichtigen und für uns heute ganz entscheidenden „Wegweiser“, nämlich:

„5. Das Urteil der einfachen, gehörig unterrichteten und aufgeklärten Vernunft. Ja, meine Lieben, auch diese ist ein locus theologicus, wie man in der Theologie sich ausdrückt, d.h. auch diese ist eine wissenschaftliche Erkenntnisquelle in Religionssachen. Der Glaube steht allerdings über der Vernunft; und es muß diese in allem sich jenem unterordnen; aber immerhin ist es falsch, daß die Vernunft aus sich allein nichts vermag; es ist falsch, daß der von Gott im menschlichen Erkenntnisvermögen entzündete Funken nichts erhelle, wenn er auch nicht so erleuchtet, wie die höhere Flamme des Glaubens. Es ist daher dem Gläubigen gestattet, und manchmal obliegt ihm sogar die Verpflichtung, über Gegenstände seines Glaubens nachzudenken, Folgerungen daraus zu ziehen, Anwendungen zu machen, Vergleichungen und Analogien oder Ähnlichkeiten abzuleiten.“

Oberste Glaubensregel

Das sind goldene Worte, die sich jeder Katholik fest einprägen sollte. Denn heute mehr als zu irgendeiner anderen Zeit in der Geschichte der Kirche obliegt einem jeden von uns „die Verpflichtung, über Gegenstände seines Glaubens nachzudenken, Folgerungen daraus zu ziehen, Anwendungen zu machen, Vergleichungen und Analogien oder Ähnlichkeiten abzuleiten“. Wir müssen dazu unseren Glauben gut kennen und sollen uns dabei natürlich auf die Lehre der Kirche und zuverlässige Autoren stützen, aber letztlich bleiben die konkreten Entscheidungen unserem eigenen Urteil überlassen, das deshalb gründlich geschult werden muß. Dem dienen übrigens unsere Seiten, die genau zu diesem Zweck geschrieben wurden, damit das individuelle Urteil eben nicht „subjektiv und natürlich“ ausfällt und die Gründe lediglich in „Emotionen, Gefühlen, Redewendungen und rationalistischen Argumenten“ bestehen, wie das bei den „Traditionalisten“ gewöhnlich der Fall ist. Das beste Beispiel ist wieder „Don“ Leone selber, der mit seinem „Rationalismus“-Vorwurf offensichtlich dem von Don Sardá „falsch“ genannten Vorurteil aufsitzt, „daß die Vernunft aus sich allein nichts vermag“ und „daß der von Gott im menschlichen Erkenntnisvermögen entzündete Funken nichts erhelle, wenn er auch nicht so erleuchtet, wie die höhere Flamme des Glaubens“. Es ist derselbe Fehler des modernen „Traditionalismus“, der ihn mit dem „Traditionalismus“ des 19. Jahrhunderts verbindet, daß er der Vernunft nichts zutraut. Ironischerweise fällt er dadurch ins andere Extrem und unterwirft den Glauben ausgerechnet den eigenen Vorurteilen, „Tradition“ genannt.

Don Sardá gibt zu bedenken: „Wozu diente die Glaubens- und Sittenregel, wenn der einfache Gläubige sie nicht auf jeden einzelnen Fall unmittelbar anwenden könnte, ohne sich beständig an den Papst und den Oberhirten der Diözese zu wenden und um Rat zu fragen?“ In der Tat: Wozu haben wir die Lehren der Kirche, wenn wir sie nicht anwenden dürfen? Wieso lehrt uns die Kirche, daß ein Häretiker sich außerhalb der wahren Kirche befindet, wenn wir dann nicht sagen dürfen, daß dieser oder jener offenkundige Häretiker nicht ein Glied der Kirche ist und daher nicht Papst sein kann? Wieso lehrt uns die Kirche die Notwendigkeit, die Heilige Messe in Gemeinschaft mit dem regierenden Papst zu feiern, wenn wir dann nicht urteilen können oder dürfen, ob der Name, den wir einsetzen, wirklich der des rechtmäßigen Papstes ist oder nicht? Sardà y Salvany erläutert: „Wie die allgemeine Sittenregel das Gesetz und die Richtschnur ist, und trotzdem jeder noch in seinem Innern ein Gewissen (dictamen practicum) besitzt, vermöge dessen er besagte allgemeine Regel auf die konkret gegebenen Fälle anwendet, ohne daß eine Zurechtweisung ausgeschlossen wäre, wenn er dabei vom rechten Wege abirrte; so verhält es sich auch mit der allgemeinen Regel des Glaubens, nämlich die unfehlbare Autorität der Kirche. Diese gestattet (und sie hat ihre Gründe dafür), daß jeder mit seiner besonderen Urteilskraft ähnliche Anwendungen auf die einzelnen Fälle mache; dies verhindert jedoch nicht, daß er zurechtgewiesen und zur Widerrufung verpflichtet werde, wenn er hierbei einen Irrtum begeht. Man macht die oberste Glaubensregel eitel, widersinnig und unmöglich, wenn man verlangt, daß sie unmittelbar von der höchsten Autorität selbst angewendet werden müsse und zwar auf jeden gegebenen Fall, der stündlich, ja jeden Augenblick eintreten kann.“

So ist es. Die „Traditionalisten“ machen „die oberste Glaubensregel eitel“, und das auf zweifache Weise: Einmal, indem sie von „Andersdenkenden“ verlangen, „daß sie unmittelbar von der höchsten Autorität selbst angewendet werden müsse und zwar auf jeden gegebenen Fall“, und zum anderen, indem sie sich selber von dieser Glaubensregel, die nichts anderes ist als die Autorität des lebendigen Papstes, dispensieren. Wir „Andersdenkende“ hingegen versuchen, die oberste Glaubensregel schlicht und einfach auf die gegebenen Fälle anzuwenden, die ja „stündlich“ und sogar „jeden Augenblick eintreten“ können und das auch tun, ohne daß wir auf Entscheidungen einer kirchlichen Autorität warten können, die wir derzeit ohnehin nicht haben. Dabei sind wir aber jederzeit bereit, uns von einer solchen Autorität zurechtweisen zu lassen, wenn wir wieder eine solche haben und falls wir in unsere Anwendung Fehler begehen oder begangen haben. Denn anders als manche „Traditionalisten“ halten wir uns keineswegs für unfehlbar.

Das Urteil des Don über den „Don“

Hören wir noch das Urteil, das Don Sardà über jene Irrlehre des „Don“ Pietro spricht: „Wir haben hier eine Art rohen, satanischen Jansenismus, gleich jenem, den die Schüler des unglücklichen Bischofs von Ypern vertraten, als sie für den Empfang der hl. Sakramente eine solche Disposition, Willensmeinung und Vorbereitung verlangten, welche dieselben für die Menschen, zu deren Heil und Trost sie eingesetzt sind, schlechterdings unmöglich machten. Der Rigorismus in Verordnungen und Satzungen, den man hier aufstellt, ist ebenso absurd, wie der asketische Rigorismus, welchen man in Port-Royal predigte, und er würde noch zu schlimmeren und traurigeren Folgen führen.“ Wie das? Sind es nicht gerade die „Andersdenkenden“, die einen solchen „Rigorismus“ vertreten und die armen Gläubigen durch ihr strenges „una-cum-Verbot“ von der Heiligen Messe und den Sakramenten abhalten, während der gute „Don“ Leone in seiner Milde und Güte großzügig den Zutritt zu allen Messen und Sakramenten gewährt? „Wie erklärt man diesen scheinbaren Widerspruch? Er erklärt sich sehr deutlich, wenn man bedenkt, daß nichts dem Liberalismus so zu statten käme, als die gesetzliche Kneblung seiner entschiedensten Gegner, damit sie ja kein Wort reden und keine Feder führen könnten.“

Wenn die Kirche uns warnt, an Messen in Gemeinschaft mit Häretikern teilzunehmen, dann tut sie das nicht, um uns von der Messe und den Sakramenten abzuhalten, im Gegenteil! Sie will uns damit nur von unerlaubten und unwirksamen, für unser Seelenheil gefährlichen Messen abhalten, um unsere Seelen vom Gift zu bewahren und mit der wahren geistlichen Speise zu ernähren. Den Liberalen mit ihren verderblichen Lehren liegt nichts am Heil der Seelen, wohl aber wollen sie ihren „Gegnern“, den „Andersdenkenden“, den Mund stopfen. Daher der „Rigorismus“, mit welchem ein „Don“ Leone in so hehrer, „objektiver und übernatürlicher“ Weise allein auf das Urteil der „Kirche“ pocht und das so notwendige Urteil der durch den Glauben erleuchteten praktischen Vernunft als „subjektiv und natürlich“, lediglich aus „Emotionen, Gefühlen, Redewendungen und rationalistischen Argumenten“ bestehend niedermacht.

Während Bischof Martin von Paderborn zur Zeit des „Kulturkampfs“ in Sorge um ihr Heil seine Schäfchen mahnte: „Von einem Priester, der mit Eurem Bischofe und dem obersten Hirten der Kirche keine Gemeinschaft hat, haltet euch fern!“ und hinzufügte: „Die Gemeinschaft in religiösen Dingen mit Häretikern und Schismatikern d. i. mit den durch Irrlehre oder Spaltung von der Kirche Getrennten ist strenge verboten. Sie schließt eine mittelbare Glaubensverleugnung, die Gefahr des Abfalls und ein Ärgernis für die Gläubigen in sich. Der Katholik darf also nicht an dem Gottesdienst einer Sekte teilnehmen, vor ihren Geistlichen keine Ehe eingehen, von denselben keine Sakramente empfangen, seine Toten von ihnen nicht beerdigen lassen.“ Während ein seeleneifriger wahrer Bischof so sprach, sieht ein Liberaler vom Schlage des „Don“ Pietro kein Problem darin, wenn die Gläubigen eine solche „Gemeinschaft in religiösen Dingen mit Häretikern und Schismatikern“ eingehen. Dies habe „keine negativen Folgen“ für sie und es gebe „keinen Grund“, solche Messen zu meiden, ja es sei sogar „unklug und gefährlich“, so zu handeln. Welchem dieser „Wegweiser“ würde die katholisch erleuchtete Vernunft folgen? Dem Bischof Martin oder dem „Don“ Leone?

Konsequenzen

Am Schluß seiner Abhandlung stellt sich der „Don“ die Frage „nach den Motiven für den Dissens“ zwischen ihm und den „Andersdenkenden“ und meint antworten zu können, „daß die Gläubigen in den letzten zwei Generationen stark unter dem Mangel an gesunder Lehre, gesunder Liturgie und gesunder Spiritualität leiden mußten“. Das ist fraglos richtig (auch wenn es mehr als nur die „letzten zwei Generationen“ betrifft), aber woher das wohl kommt, stellt er sich diese Frage auch? Kann dafür vielleicht der Ausfall des kirchlichen Lehr- und Hirtenamtes verantwortlich sein, vulgo „Sedisvakanz“ genannt? Nein, diese Frage stellt er sich nicht. Vielmehr sieht er „drei wichtige Konsequenzen für das Thema unseres Aufsatzes“, deren erste lautet: „Die Gläubigen sind zu rechtschaffener Empörung aufgeweckt worden und haben ein geschärftes Bewußtsein für die von der Hierarchie in den letzten Jahren begangenen Übel entwickelt.“ Ach, wenn es doch so wäre! Und das „Bewußtsein“, daß diese „Übel“ nicht erst „in den letzten Jahren“ und schon gar nicht „von der Hierarchie“, jedenfalls nicht von der wahren Hierarchie der Kirche, „begangen“ worden sind, haben diese „Gläubigen“ wohl bisher nicht „entwickelt“.

Ihr „rechtschaffener“ Ärger aber müsse in die richtige Richtung „kanalisiert“ werden, fordert der „Don“, und das heißt nicht gegen jeden, der nicht ihre eigene Ansicht teile (so wie die bösen „una-cum-Theoretiker“ tun, die sich selber die „Freiheit“ nehmen, Bergoglio nicht für den Papst zu halten, während sie niemandem anderen die Freiheit gönnen, ihn sehr wohl für den Papst anzusehen), und auch nicht gegen „extreme und gefährliche Positionen“ (wie jene beispielsweise, die „nichts mit Bergoglio zu tun haben wollen“, wie aus dem Munde eines Anhängers von „Signor Minutella“ – der ein arger Bösewicht zu sein scheint – zu hören war). Ah ja, wenigstens wissen wir, wohin der „Ärger“ nicht „kanalisiert“ werden soll, die „richtige Richtung“ hat uns der „Don“ damit jedoch nicht gewiesen.

Vielmehr gibt er uns die „unleugbare Möglichkeit“ zu bedenken, daß „der Prälat Franziskus“ eben doch der Papst sei (er wird offensichtlich immer unsicherer; während er zuerst meinte, bewiesen zu haben, daß er es sei, dann jedoch nur noch vom „mutmaßlichen Papst“ sprach, hat er es jetzt auf eine bloße „Möglichkeit“ reduziert), und daß wir uns in diesem Fall nicht von ihm trennen, wenn wir ihn nicht im Kanon nennen, denn nur Häresie und Schisma hätten diese Wirkung. Hmmm, verstehen wir nicht, was er damit sagen will. Daß es völlig wurscht ist, ob wir den Papst im Kanon nennen oder nicht und ob es überhaupt der Papst ist odre nicht? Hingegen offenbare diese Haltung einen bedenklichen Mangel an katholischer Pietät, wie wir sie dem Papst schulden, habe doch der Heiland selber dem ungerechten Hohenpriester die schuldige Ehrfurcht erwiesen. Tja, aber das wäre ja die Frage, ob der „Prälat“ mit Namen „Franziskus“ überhaupt der „Hohepriester“ ist, nicht ob er „ungerecht“ ist. „Don“ Leone entblödet sich nicht, auch noch das „Es-ist-doch-der-Vater“-Klischee anzubringen und uns auf das vierte Gebot hinzuweisen. Dazu unsere klare Antwort: Bergoglio ist eben nicht „der Vater“, und das vierte Gebot verpflichtet uns sicher nicht, dem ersten Gebot zu widersprechen und durch Einsetzen eines häretischen und apostatischen Gegenpapstes im Kanon der Heiligen Messe einen ungesetzlichen Gottesdienst zu vollziehen.

Weitere Konsequenzen und frommer Schluß

Die zweite „Konsequenz“, die „Don“ Leone sieht: „Die Gläubigen haben angefangen, selber zu denken.“ Ach! Wenn sie es nur täten! Und denen, die es tun, hat der „Don“ eben noch vorgeworfen, ihr „subjektives und natürliches“ Urteil über das „objektive und übernatürliche“ der Kirche zu stellen! Jetzt nennt er das Selberdenken „gut in sich selbst“, warnt jedoch vor der Gefahr des Stolzes, der uns verleiten könnte, mit der Vernunft allein zur Kenntnis der Wahrheit zu gelangen. Ah ja, also wieder der „Rationalismus“. Das mahnende Beispiel ist ihm wiederum die Zeit von „Johannes XXIII.“, als es „drei Päpste“ gab und niemand wissen konnte, wer der wahre sei. (Bis Roncalli den Namen „Johannes XXIII.“ annahm und damit entschied, daß der damalige „Johannes XXIII.“ jedenfalls nicht Papst gewesen sei; so meint er es wohl, und daher auch seine Anspielung oben.) In unserer Zeit des „militanten Individualismus“ führe dieser Stolz allzu leicht zur Blindheit und zur Zurückweisung der gesetzlichen Autorität. „Hältst du’s mit Bergoglio?“ werde da gefragt als handle es sich um eine politische Frage wie: „Hältst du’s mit Trump?“ Jedoch gehe es nicht um Ideologie, sondern um die „objektive Wahrheit und Autorität“. Entweder sei er Papst oder er sei es nicht. Genau! Darum geht es! Und diese Frage muß und kann von jedem entschieden werden. Nicht so für den „Don“, der einmal mehr wiederholt, es sei eine Frage, die von der Kirche entschieden werden müsse. Damit ist das „Selberdenken“ schon wieder erledigt.

Dritte Konsequenz: „Die Gläubigen wurden zu Privatoffenbarungen hingezogen.“ So ist es. Seit dem Ausfall der kirchlichen Autorität ist das ein fast unausweichliches Phänomen. „Don“ Pietro weist fürsorglich darauf hin, daß mystische Ansprachen und Visionen „keine Unfehlbarkeit genießen“, ja daß es teuflischer Betrug sein könne, um „selbst die Auserwählten zu verführen“. Vor dieser Gefahr haben wir selber schon oft genug gewarnt, wissen aber nicht, was das jetzt im Zusammenhang mit dem „una cum“ für eine besondere Bedeutung haben soll. Der „Don“ faßt abschließend zusammen: „Kurz gesagt, wir müssen uns auf das Objektive und nicht auf das Subjektive, auf das Übernatürliche und nicht auf das Natürliche verlassen: auf die immerwährende Lehre und Praxis der Kirche, nicht auf rationalistische Bücher von Journalisten, auf Emotionen, Gefühle und Offenbarungen jeglicher Art – wie sie sogar Signor Minutella selbst zu genießen behauptet.“ Ah, dieser „Signor Minutella“ muß ja wirklich ein wahrer Teufel sein und einen tiefen Eindruck auf „Don“ Pietro gemacht haben! Offenbar ist er für ihn das abschreckende Beispiel schlechthin für die „Andersdenkenden“, und daher wohl auch die ausdrückliche Warnung vor den „Privatoffenbarungen“.

Der demgegenüber so überaus gemäßigte und überlegen „objektiv und übernatürlich“ denkende Don schließt mit den Worten: „Wir müssen ruhig, demütig, wachsam und nüchtern sein und für das Wohl des mutmaßlichen Papstes beten, und daß der allmächtige Gott sich herablassen möge, die Wunden seiner heiligen und unbefleckten Kirche quam primum zu heilen.“ Die „Kirche“ des „mutmaßlichen Papstes“ Bergoglio, für dessen „Wohl“ wir „beten“ müssen, ist also die „heilige und unbefleckte Kirche“ Gottes, deren „Wunden“ allerdings dringend der „Heilung“ bedürfen. Tut uns leid, so „ruhig, demütig, wachsam und nüchtern“ sind wir nicht, für das „Wohl“ eines „mutmaßlichen Papstes“ und um „Heilung“ seiner „Konziliaren“ und „Synodalen Kirche“ zu beten. Wir beten gerne für das Seelenheil der Verirrten, auch des Herrn Bergoglio, sonst aber lieber für die wahre, heilige und unbefleckte Kirche Gottes, die derzeit als hirtenlose „Kirche in der Zerstreuung“ darbt, daß Gott sie wieder sammeln und ihr wahre Hirten geben möge. „Amen“, um mit dem überaus frommen „Don“ zu schließen.

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