Aus Anlaß der Krebs-Erkrankung von Prevost alias „Leo XIV.“ hat ein gewisser Andrew Likoudis auf „Where Peter Is“ einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel „What Do We Owe the Pope?“ – „Was schulden wir dem Papst?“ Das ist eine interessante grundsätzliche Frage - abgesehen davon, daß sie nebenbei beweist, daß es sich bei Prevost nicht um den Papst handelt.
Derselbe fundamentale Irrtum
Natürlich nennt Likoudis in erster Linie das Gebet, das seit Bekanntwerden der Krankheit für „Leo XIV.“ verrichtet wird und dem er sich selbstverständlich anschließt. Gebet für den Papst ist auf jeden Fall eine der ersten Pflichten des Katholiken, die wir ihm schulden. Und obwohl wir Prevost als Papst nichts schulden, da er kein Papst ist, beten wir dennoch für ihn, weil wir für alle Kranken gerne beten und besonders dann, wenn ihr Seelenheil in Gefahr ist. Doch außer dem Gebet – was schulden wir dem Papst noch? Darauf hat Likoudis eine ausführliche Antwort mit seinem „ersten Buch“ gegeben, wohl sein „Erstlingskind“ auf das er gerne und stolz hinweist: „To His Face: Indefectibility & the Problem of Dissent“, jüngst erst veröffentlich und verfügbar als „Paperback“, bei „Kindle“, und als „Audiobook“.
Ein interessanter Titel auf jeden Fall, unter welchem solche Fragen behandelt werden wie: „Wann darf ein Katholik der Lehre der Kirche seine Zustimmung verweigern? Was unterscheidet legitime theologische Forschung von Abweichung? Und was garantiert die Unfehlbarkeit der Kirche tatsächlich hinsichtlich des Lehramtes von Petrus und seinen Nachfolgern?“ Fragen, die zweifellos auch für uns von Bedeutung sind, haben sie doch, wie der Autor betont, „die Katholiken seit Jahrzehnten gespalten“, „insbesondere in den Jahren seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil“. Als Beispiele nennt er „Humanae Vitae“ von Montini, in welchem es um die „künstliche Empfängnisverhütung“ ging oder neuerdings das wieder aufgekochte Thema der „Todesstrafe“. Hier stünden zwei entgegengesetzte Strömungen gegeneinander, nämlich die „Progressiven“, welche sich auf das Gewissen berufen, und die „Traditionalisten“, welche die „Tradition“ für sich reklamieren. Doch beide, so die These von Likoudis, begehen denselben „fundamentalen Irrtum“, indem sie ihr „privates Urteil über das lebendige Lehramt“ stellen. Das hat er sehr richtig und gut erkannt!
In seinem Buche behandelt er diese Fragen anhand der Heiligen Schrift, den Dokumenten des kirchlichen Lehramts und der theologischen Tradition, wobei er „historische Kontroversen“ miteinbezieht, welche sich um Päpste entsponnen haben, die man der Verkündigung von Lehrirrtümer bezichtigt hat – sog. „Problempäpste“, denen wir eine eigene Broschüre gewidmet haben. Das alles ist genau unser ständiges Thema, weshalb wir sehr gespannt sind. Im folgenden soll uns die Einleitung und das erste Kapitel dieses bemerkenswerten Buches wiedergegeben werden.
Fundament des theologischen Liberalismus
Im Juli 1981, so beginnt das Exzerpt, hat „Kardinal“ Ratzinger an Erzbischof Lefebvre, den Gründer der „Piusbruderschaft“, geschrieben, daß der von ihm gewählte Weg – die Texte des lebenden Lehramts seinem eigenen interpretativen Urteil zu unterwerfen, bevor er diesen seine Zustimmung erteile – nicht der Verteidigung der Tradition dienten, wie er behaupte. „Indem Sie die Texte des Lehramts persönlich auslegen, würden Sie paradoxerweise ein Beispiel für jenen Liberalismus liefern, den Sie so vehement bekämpfen, und würden damit dem Ziel, das Sie verfolgen, zuwiderhandeln.“ So schrieb Ratzinger als „Glaubenshüter“ damals und zeigte damit eine Klarsicht, die Lefebvre offensichtlich fehlte. „Das private Urteil des Einzelnen, das über die lebendige Autorität der Kirche gestellt wird, bildet das Fundament des theologischen Liberalismus“, kommentiert Likoudis, „und daran ändert sich nichts, nur weil die Schlußfolgerungen, zu denen er gelangt, eher politisch konservativ als progressiv sind.“ Das ist richtig. Es ist ein und dasselbe liberale Prinzip, auch wenn es zu scheinbar entgegengesetzten Schlußfolgerungen führt.
Likoudis sieht darin den „Schlüssel zum Verständnis dessen, was im katholischen theologischen Diskurs und in der katholischen Kultur an ihren beiden gegenwärtigen extremen Enden schiefgelaufen ist“. „Der Progressive, der seine Zustimmung zu ‚Humanae Vitae‘ mit der Begründung verweigert, daß das Lehramt den ‚sensus fidelium‘ nicht angemessen berücksichtigt habe, und der Traditionalist, der sich weigert, der Lehre des ordentlichen Lehramts zur Todesstrafe zu folgen, mit der Begründung, daß diese von der Tradition abgewichen sei, haben beide das lebendige Autoritätswort der Kirche durch ihr eigenes Urteil ersetzt.“ Sieh da, hier werden die „Traditionalisten“ selber zu einem der „Extreme“, wo sie sich doch immer rühmen, die wohltuende „Mitte“ zwischen den „Extremen“ einzuhalten! Und in der Tat: „Les extrêmes se touchent“. Es ist, wie Likoudis sagt: Beide, die „Progressiven“ wie die „Traditionalisten“, haben nach dem Vorbild des Protestantismus „das lebendige Autoritätswort der Kirche durch ihr eigenes Urteil ersetzt“. „Beide haben sich effektiv selber zu zum obersten Richter darüber gemacht,was als authentische katholische Lehre gilt.“ So ist es. Eben das ist „theologischer Liberalismus“.
„Theologische Antwort auf die gegenwärtige Krise der Autorität und des Dissens in der Kirche“
Die „Erkenntnis dieses methodologischen und erkenntnistheoretischen Fehlers“ ist für den Autor „der Anfang einer eigentlich theologischen Antwort auf die gegenwärtige Krise der Autorität und des Dissens in der Kirche“. Sagen wir, es könnte ein solcher „Anfang“ sein. Denn bald würde man darauf stoßen, daß die beiden „Extreme“ auf der Grundlage desselben Prinzips nicht nur zu verschiedenen Schlußfolgerungen gelangen, sondern daß dies darin begründet ist, daß sie verschiedene Ansatzpunkte haben. Wie Likoudis sagt: Die einen bemängeln, daß „das Lehramt den ‚sensus fidelium‘ nicht angemessen berücksichtigt“, die anderen, daß das „ordentliche Lehramt … von der Tradition abgewichen sei“. Mit dieser Feststellung haben letztere recht, nur wollen sie die logische Schlußfolgerung nicht ziehen, daß es sich somit nicht um das „ordentliche Lehramt“ handeln kann, denn dieses würde niemals „von der Tradition“ abweichen. Stattdessen weichen sie ihrerseits auf das liberale Prinzip aus und ersetzen „das lebendige Autoritätswort der Kirche durch ihr eigenes Urteil“, wie es die „Progressisten“ von Anfang an tun. Im Ergebnis ist das dasselbe, nur in verschiedenem Gewand. Um beides zu vereinbaren, müßte man die „Autorität“ selber unter die Lupe nehmen und prüfen, inwieweit diese an der „gegenwärtigen Krise“ und dem „Dissens in der Kirche“ beteiligt bzw. dafür verantwortlich ist. Dann erst wäre man auf dem Weg zu einer „eigentlich theologischen Antwort auf die gegenwärtige Krise der Autorität und des Dissens in der Kirche“, die in nichts anderem als der Feststellung einer offenkundigen Sedisvakanz besteht, dem aktuellen Fehlen jeglicher kirchlicher Autoritäten.
Das will Likoudis natürlich nicht so sehen, schließlich hat er sein Vorwort mit dem Datum versehen: „11. Oktober 2026, Fest des heiligen Papstes Johannes XXIII.“ Für ihn steht die Legitimität der „konziliaren Autoritäten“ somit zweifelsfrei fest, sowohl die des „heiligen Johannes XXIII.“ als auch jener, die ihn „heiliggesprochen“ haben, und daher beschränkt er sich rein auf das protestantische Prinzip, das „Progressisten“ wie „Traditionalisten“ gemeinsam zugrunde liegt, ohne die faktischen Hintergründe zu beleuchten. Stattdessen will er das Prinzip selber untersuchen, die „dogmatischen Voraussetzungen“ angeben, sich mit dem „Wesen der Zustimmung“ befassen und der „Frage, warum diese nicht relativiert werden kann“, mit den „angemessenen Grenzen der Kompetenz des Theologen und der kirchlichen Grundlage der Zustimmung“, mit der Frage nach „verantwortungsvollem Dissens“ – und damit, was „Donum Veritatis“, die „Instruktion der Glaubenskongregation über die kirchliche Berufung des Theologen“, zu sagen hat über die „Unterscheidung zwischen Formen der Diskontinuität“, die „historischen Argumente gegen die Unfehlbarkeit der Kirche“ sowie den „Stellenwert des Gewissens im Verhältnis zur Autorität“. Das ist immerhin sehr viel, was er sich da vorgenommen hat.
Das ordentliche Lehramt
Zunächst hält er es für angebracht, eine Bemerkung zum „epistemischen Status“ seiner Argumentation zu machen. Denn das Gesamt der von ihm verteidigten Lehre, „vor allem die Unfehlbarkeit der Kirche und die religiöse Unterordnung von Verstand und Willen gegenüber dem authentischen Lehramt, wurde endgültig durch das ordentliche Lehramt dargelegt, das sich im Laufe der Zeit aus einer Vielzahl von Texten zusammengesetzt hat, und nicht durch einen einzigen entscheidenden Akt des außerordentlichen Lehramtes“. „Es wurde nicht durch das außerordentliche Lehramt feierlich definiert.“ Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt, und es zeigt, daß Likoudis ein wahrhaft katholisches Verständnis vom Lehramt hat, namentlich von der Unfehlbarkeit auch des „ordentlichen“ Lehramts, das von den Tradis ebenso wie von den „Progressisten“ grundsätzlich ignoriert oder geleugnet wird. Was nicht „durch das außerordentliche Lehramt feierlich definiert“ worden ist, hat für sie keinerlei verpflichtende Geltung. Und doch lehrt das Vatikanische Konzil „feierlich“ durch sein außerordentliches Lehramt: „Mit göttlichem und katholischem Glauben ist ferner all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche – sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes – als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird“ (DH 3011; Hervorhebung von uns).
Eine weitere Vorbemerkung scheint dem Autor nötig, nämlich zu erklären, was er unter „Magisterium (Lehramt)“ versteht. Denn schließlich hängt seine ganze Arbeit an diesem Begriff. Die Definition lautet: „Das Magisterium ist das Lehramt, das Christus Petrus und den Aposteln sowie deren Nachfolgern übertragen hat, und es wird auf folgende Weise ausgeübt: durch den Papst, der als universaler Hirte lehrt, sei es durch eine feierliche Definition oder durch die gewöhnliche Ausübung seines Lehramtes; durch das Bischofskollegium, das in Gemeinschaft mit dem Papst lehrt, sei es versammelt in einem ökumenischen Konzil oder über die ganze Welt verstreut in Übereinstimmung über eine Frage des Glaubens oder der Sitten; und, wenn auch weniger anerkannt, durch die römischen Dikasterien, die damit betraut sind, den Papst bei der Ausübung seines Amtes zu unterstützen.“ Eine ausgezeichnete Definition! Von den „Traditionalisten“ wird stets einiges davon unterschlagen, so vor allem die „gewöhnliche Ausübung“ des päpstlichen Lehramts und natürlich die „Dikasterien“. Der Papst lehrt für sie nur verbindlich, wenn er „eine feierliche Definition“ gibt – was er zum Glück sehr selten tut –, und daneben gibt es bei ihnen noch ein „allgemeines ordentliches Lehramt“, das jedoch der Papst nicht alleine, sondern nur in Gemeinschaft mit allen Bischöfen ausüben darf und kann, wobei eine Einmütigkeit nicht nur im Raum, sondern vor allem auch in der Zeit gegeben sein muß. „Was immer, überall und von allen geglaubt worden ist“, so beschreiben sie es frei nach dem „Kanon des hl. Vinzenz von Lérins“ und setzen es schlicht mit ihrer „Tradition“ in eins. Entscheidungen der „Dikasterien“ zählen für sie ohnehin nicht. So kommen sie zu ihrer Auffassung von „Magisterium“, das außer den „feierlichen Akten“ – die wie gesagt nur höchst selten vorkommen, etwa einmal in hundert oder hundertfünfzig Jahren und nun schon seit 1950 nicht mehr – nur die „Tradition“ gelten läßt, die sie selber vertreten.
Das Magisterium
Es ist sehr erfreulich, daß Herr Likoudis demgegenüber die katholische Auffassung vertritt. Für die Ausdehnung des Magisteriums auf die Kurie beruft er sich u.a. auf Papst Pius IX., der 1863 in „Tuas libenter“ gelehrt hat, daß die Katholiken sich auch den Entscheidungen der päpstlichen Kongregationen zu unterwerfen haben, und auf den heiligen Pius X., der in „Praestantia Scripturae“ vom 18. November 1907 die päpstliche Autorität ausdrücklich auf die Päpstliche Bibelkommission ausweitet. „Deswegen sehen Wir es als notwendig an, zu erklären und zu gebieten, wie Wir gegenwärtig erklären und ausdrücklich gebieten“, so schrieb er, „daß (nämlich) alle insgesamt durch Gewissenspflicht gebunden werden, sich den Entscheidungen des Päpstlichen Bibelrates (…) ebenso wie den Dekreten der Heiligen Kongregationen, die sich auf die Lehre beziehen und vom Papst bestätigt wurden, zu unterwerfen“ (DH 3503).
Auch der Ortsbischof als Lehrer seiner Herde hat Anteil am Lehramt, weshalb seine Wort innerhalb seiner Kompetenzen verpflichtend ist, wenngleich er natürlich keine Entscheidungen in Fragen der universalen Lehre und Disziplin treffen kann, was der universalen Autorität (dem Papst oder der Gesamtheit der Bischöfe zusammen mit dem Papst) vorbehalten ist. Darüberhinaus muß man das Amt des Papstes von der Person des Trägers unterscheiden, auch wenn sich beides niemals trennen läßt. (Eine sehr wichtige Bemerkung, denn bekanntlich neigen vor allem die Tradis dazu, ein in der Luft schwebendes Papstamt zu abstrahieren, dem zu folgen sie vorgeben, während sie gleichzeitig dessen angeblichem Träger offen ungehorsam sind.) Dazu erklärt Likoudis, daß etwa „das Urteil eines Papstes zu einer umstrittenen historischen Frage, seine Einschätzung einer bestimmten politischen Situation oder die Äußerungen, die er in einem Interview oder einer Ansprache macht, die keine Glaubens- oder Lehrinhalte enthalten“, dem „Menschen und nicht dem Amt“ entspringen und daher „an sich keine Verpflichtung zur Zustimmung“ begründen, „auch wenn solche Äußerungen dennoch Einblicke in das Denken und den Willen des Papstes gewähren können“. Das gilt natürlich nur, wenn diese Dinge nicht irgendwie Glauben oder Sitten oder die Kirche betreffen und wenn Ärgernis vermieden wird; denn sonst ist dem Papst sehr wohl Folge zu leisten.
Außerdem dürfen wir an die Worte des heiligen Pius X. aus seiner Ansprache an die Priester der Vereinigung der Apostolischen Union am 18. November 1912 erinnern: „Und wie muß man den Papst lieben? ,Non verbo neque lingua, sed opere et veritate‘ (Nicht mit Worten oder der Zunge, sondern in der Tat und Wahrheit). Wenn man eine Person liebt, sucht man sich in allem ihren Gedanken gleichförmig zu machen, ihre Willensmeinungen auszuführen, ihre Wünsche zu erraten. Und wenn unser Herr Jesus Christus von sich sagte: ,si quis diligit me, sermonem meum servabit‘ (wenn jemand mich liebt, wird er meine Gebote halten), so ist es, um unsere Liebe zum Papste zu beweisen, notwendig, ihm zu gehorchen.“ Aber Liebe zum Papst – oder zu dem, den man dafür hält – darf man ja heute von niemandem mehr erwarten, am wenigsten von den „Traditionalisten“.
Akte des Lehramts
Die eigentlich päpstlichen Akte, also „die Dokumente und Lehren, die er der [universalen] Kirche vorlegt, sei es in Form von päpstlichen Bullen, Enzykliken, Apostolischen Schreiben und Exhortationen, Motu-Proprios oder allgemeinen Ansprachen und Predigten“, sind „Akte des Lehramts selbst“, betont Herr Likoudis. Da hören wir die Tradis schon aufschreien: Was? Enzykliken usw. sollen „päpstliches Lehramt“ sein? Sie haben sich inzwischen so an den Gedanken gewöhnt, außer feierlichen Dogmatisierungen gar nichts mehr als päpstliches Lehramt zu respektieren, daß ihnen solches als reine Zumutung erscheinen muß.
Und so tun sie genau das, was Likoudis als „No-go“ qualifiziert, wenn er fortfährt, derlei Akte könnten „nicht einfach als private Meinungen oder Reflexionen desjenigen betrachtet werden, der das Papstamt innehat, sondern müssen im Hinblick auf die Autorität bewertet werden, mit der sie vorgebracht werden, und insofern sind sie für den Willen, den Verstand und das Gewissen verbindlich“. Genau das aber sehen die Tradis anders und verfahren entsprechend, z.B. mit dem „Motu proprio Traditionis custodes“ oder der „Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia“ ihres „Heiligen Vaters“ „Franziskus“. Sie haben sie als private Meinung Bergoglios abgetan und ihnen keinerlei lehramtlichen Wert beigemessen. Wir sind daher sehr dankbar und erfreut, daß einmal jemand die Dinge auf wahrhaft katholische Weise darstellt.
Die Frage der Lehrentwicklung
Nachdem Likoudis uns dargelegt hat, was das Magisterium ist und wie es geübt wird, bleibt die Frage, was im Laufe der Zeit mit seiner Lehre geschieht, denn ein Amt, das zwanzig Jahrhunderte lang gelehrt hat, kann nicht immer nur dieselben Dinge sagen. Es muß auch einmal etwas sagen, was vorher nicht gesagt wurde, ohne daß dies das vorherige für falsch erklärt. Kurz, es geht um die Frage der Lehrentwicklung, und da sind wir gespannt, was der Herr uns zu sagen hat. Wir wir hätten wetten können, beginnt er mit der berühmt-berüchtigten Weihnachtsansprache Ratzingers alias „Benedikts XVI.“ vor der Kurie im Jahre 2005, als dieser von einer „Erneuerung in der Kontinuität der einen Subjekt-Kirche“ faselte sowie von einer „von der Tradition anerkannten Diskontinuität, die sich eher auf das Zeitgebundene als auf das Feierliche und Endgültige bezieht“.
„Gerade in dieser Verbindung von Kontinuität und Diskontinuität auf verschiedenen Ebenen“, so Ratzinger damals, liege das „eigentliche Wesen einer wahren Reform“. Das war seine legendäre „Hermeneutik der Reform“ (nicht „Hermeneutik der Kontinuität“, welche die Tradis gleich daraus machten). „Doktrinen sind wahrer als die kulturell bedingte Sprache, in der sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht werden, und aus diesem Grund kann es zu Diskontinuitäten im Ausdruck und in der Anwendung einer Lehre kommen, die deren Substanz jedoch nicht berühren“, zitiert der Autor „Mysterium Ecclesiae“ der „Glaubenskongregation“ von 1973.
Lehre der Modernisten
Ja, schade. Da zeigt sich der Pferdefuß, wenn jemand heute gut katholisch und „papsttreu“ sein will, aber dem falschen „Papst“ folgt. Wie wir wissen, sind die „Päpste“ seit Roncalli keine Päpste, sondern Modernisten. (Da macht auch Ratzinger keine Ausnahme, der trotz seiner bisweilen „konservativen“ Anwandlungen und seines „traditionellen“ Flairs ein wachechter Modernist gewesen ist.) Das, was die „Glaubenskongregation“ 1973 gelehrt hat, ist reiner Modernismus, wie ihn der heilige Papst Pius X. 66 Jahre zuvor in seiner Enzyklika „Pascendi Dominici gregis“ vom 8. September 1907 aufgedeckt hat. Dort nennt er es ein „Hauptkapitel“ der modernistischen Lehre, was diese über Ursprung und Wesen des Dogmas fabulieren. „Den Ursprung des Dogmas verlegen sie in jene allerersten und einfachen Formeln, welche für den Glauben in gewisser Hinsicht notwendig sind“, denn diese sind die Versuche, das „religiöse Gefühl“, in welchem eigentlich die Offenbarung besteht, in Worte zu fassen, um es mitteilen und darüber nachdenken zu können. „Vom eigentlichen Dogma als solchem aber behaupten sie (…), daß es in den Sätzen zweiter Art enthalten sei.“ Dies sind Sätze, welche die einfachen Formeln weiter ausdeuten.
Die genannten Formeln sind „bloß unzulängliche Zeichen“ für den Inhalt des Glaubens, „in bezug auf den Glaubenden aber sind sie weiter nichts als bloße Hilfsmittel“. „Es läßt sich also in keiner Weise der Schluß ziehen, daß sie die Wahrheit vollendet und uneingeschränkt enthalten: denn als Symbole sind sie Bilder der Wahrheit und müssen sich als solche dem religiösen Gefühle und seiner Beziehung zum Menschen anpassen; als Hilfsmittel sind sie Vehikel der Wahrheit und sind so ebenfalls dem Menschen und dessen Beziehung zum religiösen Gefühle anzupassen. (…) Also müssen auch die Formeln, welche wir Dogmen nennen, dem gleichen Wandel unterliegen, und daher sind auch sie veränderlich. Damit ist der Entwicklung im Innersten des Dogmas Tür und Tor geöffnet.“
Genau das behauptet die „Glaubenskongregation“ in ihrem Dokument, wenn sie die „Doktrinen“ für „wahrer als die kulturell bedingte Sprache“ erklärt, „in der sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht werden“, weshalb es „zu Diskontinuitäten im Ausdruck und in der Anwendung einer Lehre kommen“ könne“. Daß diese „Diskontinuitäten“ deren „Substanz jedoch nicht berühren“, kann nur ein Modernist sich einbilden, während doch in Wirklichkeit damit der Entwicklung „im Innersten des Dogmas“, d.h. gerade in deren Substanz, „Tür und Tor geöffnet“ wird. Dagegen erklärt das Vatikanische Konzil in den Canones seiner Konstitution „Dei Filius“ Nr. 4: „3. Wer sagt, es könne geschehen, daß den von der Kirche vorgelegten Lehrsätzen einmal entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft ein anderer Sinn zuzuschreiben sei als der, den die Kirche gemeint hat und meint: der sei mit dem Anathema belegt“ (DH 3043).
Fortsetzung folgt