Was wir dem Papst schulden (2/2)

Ein gewisser Andrew Likoudis hat sich auf „Where Peter Is“ daran gemacht zu untersuchen, „was wir dem Papst schulden“. Dabei hat er einige sehr grundlegende Dinge zutage gefördert, die auch für uns relevant sind, weil sie die Grundsätze betreffen – auch wenn Likoudis sie dann leider auf das falsche Objekt anwendet. Wenn wir diesen Fehler vermeiden, können wir jedoch sehr von seiner Arbeit profitieren. Einige wichtige Punkte haben wir uns bereits angesehen und machen da weiter, wo wir zuletzt aufgehört haben.

Gehorsam gegen das lebendige Lehramt

Es folgen noch einige Zitate des „konziliaren Lehramts“, die für uns unbrauchbar sind. Doch endlich kommt Likoudis zur Schlußfolgerung, daß die „angemessene Haltung der Gläubigen“ gegenüber dem Lehramt „die des Vertrauens“ sei, und daß die Zustimmung zu dem, was formell gelehrt wird, „nicht nur auf unverbindliche Weise gewünscht“ werde, sondern „geschuldet“ sei. So ist es. Das ist die normale katholische Haltung: unbedingtes Vertrauen in das kirchliche Lehramt und anstandslose Unterwerfung. Diese geforderte Zustimmung, fügt der Autor hinzu, hänge nicht „von der Fähigkeit des Einzelnen ab, die Lehre intellektuell zu begreifen“. Hierzu zitiert er „Paul VI.“ aus einem Brief an Erzbischof Lefebvre vom 11. Oktober 1976 mit den Worten: „Wenn Begründungen dazu dienen, die intellektuelle Akzeptanz zu erleichtern (…), so sind sie an sich doch nicht notwendig für die Zustimmung im Gehorsam, die dem Ökumenischen Konzil und den Entscheidungen des Papstes gebührt“. Wir staunen immer wieder, wie katholisch Montini in vielen Dingen noch gedacht hat im Gegensatz zu Erzbischof Lefebvre.

„Dieses Vertrauen der Gläubigen richtet sich auf das lebendige Lehramt, wie es derzeit lehrt, und nicht auf ein zukünftiges Pontifikat, von dem man hofft, daß es angenehmer sein möge“, fährt Likoudis fort. „Die Kirche hat die Haltung,von der gegenwärtigen Ausübung der Autorität auf eine zukünftige zu appellieren, stets abgelehnt“, weiß er ganz richtig. „Pius II. verurteilte im Jahr 1460 die Praxis, vom Papst an ein zukünftiges Konzil zu appellieren, als ‚verabscheuungswürdig‘ und fragte: ‚Wer würde es nicht lächerlich finden, wenn Appelle an etwas gerichtet werden, das nicht existiert und von dem niemand weiß, wann es existieren wird?‘“ Auch Leo XIII. weiß er anzuführen aus seinem Brief „Epistola tua“ von 1885: „Jene, die angesichts zweier verschiedener Anordnungen die gegenwärtige zurückweisen, um an der früheren festzuhalten, bezeugen damit keinen Gehorsam gegen die Autorität, welche das Recht und die Pflicht hat, sie zu führen. Ja in gewisser Weise ähneln sie jenen, die, wenn sie verurteilt werden, an ein künftiges Konzil appellieren wollen oder an einen verständigeren Papst.“

Kein „stückweiser“ Gehorsam

Das lebendige Lehramt ist dazu da, uns in der jeweiligen Zeit zu leiten, schreibt Likoudis. Dieser Gehorsam darf nicht ständig bezüglich seiner Grenzen „hinterfragt“ werden. Dazu wiederum Papst Leo XIII. in „Sapientiae Christianae“ von 1890: „Was nun die Reichweite dieses Gehorsams angeht, so soll sich niemand einreden, man brauche den Oberhirten der Kirche und besonders dem Römischen Papst nur bezüglich jener Glaubenslehren zu gehorchen, deren hartnäckige Verwerfung das Vergehen des Irrglaubens ausmacht. Ebenso wenig genügt die aufrichtige und feste Zustimmung zu jenen Lehren, die, wenngleich von der Kirche nicht durch feierliches Urteil entschieden, doch von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt als göttlich offenbart zu glauben vorgestellt werden, Wahrheiten, von denen das Vatikanische Konzil sagt, man müsse sie mit ‚katholischem und göttlichem Glauben’ festhalten. Die Christenpflicht geht weiter und fordert überdies, daß man sich durch die Autorität der Bischöfe und besonders des Apostolischen Stuhles leiten lasse.“ Denn ein solcher Gehorsam „kann nicht stückweise geleistet werden; ja, wäre er nicht in jeder Hinsicht absolut und vollkommen, so könnte er zwar den Namen Gehorsam tragen, doch würde sein Wesen verloren gehen“. Ach ja, solche Texte wenn die Tradis mal lesen und studieren würden!

Zwar, so Likoudis weiter, diskutieren Theologen berechtigterweise darüber, was genau gelehrt wurde und mit welchem Grad der Autorität, doch sollte dies „stets in einer empfänglichen Haltung geschehen, indem man das Lehramt unterstützt und nicht versucht, über dessen Lehre zu urteilen, als ob die Entscheidungen des Lehramts dem Verständnis des einzelnen Theologen vom Glaubensgut unterworfen wären“. Das ist der Unterschied. Fälle von angeblichen päpstlichen Irrtümern wie die berühmten „Liberius, Honorius, Vigilius, Johannes XXII.“ usw., die ständig vorgebracht werden und denen Likoudis in seinem Buch einen eigenen Abschnitt gewidmet hat, sind klar zu unterscheiden von einem Akt des Papstes, in welchem dieser, formell sein Lehramt übend, eine Lehre verkünden würde, welche in irgendeiner Weise der von der Kirche festgehaltenen Wahrheit widerspricht. Die „Fehler“ der genannten Päpste sind von anderer Art (vgl. unsere Broschüre „Problempäpste“). Tatsächlich können Päpste bisweilen in historischen oder wissenschaftlichen Fragen oder in Sachen der Klugheit Fehlurteile treffen. Davor sind sie durch die Gabe der Unfehlbarkeit nicht gefeit.

Indefektibilität

„Die Zustimmung, die die Kirche von den Gläubigen erwartet“, fährt Likoudis fort, „setzt nicht voraus, daß jede päpstliche Äußerung das gleiche Gewicht hat oder derselben Art ist, da die verschiedenen Ebenen ihres Lehramtes eine Unterscheidung zulassen – wenn auch nach ihren eigenen Maßstäben.“ Es ist daher nicht Sache des einzelnen Gläubigen, diese Unterscheidung selber zu treffen und sich die Glaubenspflicht je und je zu erleichtern oder ganz davon zu dispensieren. Die Unterscheidung der Grade der Verpflichtung ist Sache der Theologen und letztlich des Lehramtes. „Die Kirche läßt auch die Möglichkeit von Unzulänglichkeiten in der nicht endgültigen Lehre offen, gesteht jedoch keinesfalls einen Lehrirrtum zu, der in ihren authentischen, formellen Lehräußerungen nachgewiesen worden wäre, und vertritt die Haltung, daß Unzulänglichkeiten oder Korrekturen, wo auch immer sie sich finden mögen, lediglich kontingente Urteile betreffen, die in einem bestimmten Lehrakt enthalten sind, und die wesentliche Kontinuität der Lehre nicht unterbrechen.“ Der Name für diese Garantie, so Likoudis, sei „Indefektibilität“. Er stützt sich auf den Dogmatiker Ludwig Ott, der schreibt: „Die Indefektibilität der Kirche besagt sowohl ihre Unvergänglichkeit, d.i die stete Dauer bis an das Ende der Welt, als auch die wesentliche Unveränderlichkeit ihrer Lehre, ihrer Verfassung und ihres Kultes. Den Untergang von Einzelkirchen und akzidentelle Veränderungen schließt sie jedoch nicht aus“ (Grundriß der katholischen Dogmatik, Freiburg-Basel-Wien 1965, S. 357).

Der damalige „Kardinal“ Ratzinger schrieb als Chef der „Glaubenskongregation“ am 28. Juli 1987 an Lefebvre: „Aufgrund der Garantie durch die Verheißungen Christi wird er [der Papst] niemals in der Lage sein, sich dem authentischen Lehramt und der heiligen Tradition zu widersetzen.“ Er hatte recht damit. Wäre Lefebvre theo-logisch vorgegangen statt rein pragmatisch, so hätte er zu der Schlußfolgerung gelangen müssen, daß der damalige „Papst“ unmöglich der Papst sein konnte. Denn tatsächlich ist aufgrund der Verheißungen Christi der Papst „niemals in der Lage, sich dem authentischen Lehramt und der heiligen Tradition zu widersetzen“. Tut er es offensichtlich doch, dann kann er nicht der Papst sein. Tatsächlich ist die Kirche indefektibel, und das schließt die „wesentliche Unveränderlichkeit ihrer Lehre, ihrer Verfassung und ihres Kultes“ ein und läßt nur „akzidentelle Veränderungen“ zu. Wenn es auch nur eine nachweisbare wesentliche Veränderung, beispielsweise des Kultes gibt (Stichwort „Novus Ordo“), so kann es nicht die Kirche sein. Leider wollte Lefebvre diese Schlüsse nicht ziehen, und so war er theologisch den neurömischen Modernisten unterlegen.

Im Kern eine Glaubenskrise

Likoudis faßt zusammen: „Die Kirche hält daran fest, daß ihre lebendige und wirksame Autorität unmöglich im Widerspruch zu ihrer authentischen Tradition stehen kann, und die Vorstellung, daß irgendein formeller Akt dies tue, daher zwangsläufig ein falscher Eindruck ist.“ Es gehe nicht nur um die zulässige Frage der Hermeneutik, um die „methodologische Präferenz“ irgendeiner „theologischen Schule“ oder um die Thematisierung fragwürdiger „Absichten hinter bestimmten fehlgeschlagenen Reformen“ oder von „Fällen von Amtsmißbrauch“. Vielmehr gehe es darum, daß hier gerade die „dogmatischen Voraussetzungen in Frage“ gestellt würden, auf denen das „theologische Unterfangen“ beruht. Aus diesem Grund sei die „Krise der Dissidenz“, also des Widerspruchs gegen Akte des „Lehramts“, „in ihrem Kern eine Glaubenskrise im kategorischen Sinne, insofern sie ein Versagen des Vertrauens in die göttliche Verfassung der Kirche und das Dogma der Unfehlbarkeit darstellt, wie es die Kirche versteht, als die Grundlage, auf der das theologische Urteil selbst beruht“. Ausgezeichnet gesagt! So ist es! Endlich haben wir eine klare Bestimmung dessen, was die Tradis immer nebulös als „Kirchenkrise“ im Munde führen: Es ist eine „Krise der Dissidenz“ und damit im Kern eine Glaubenskrise, und sie selber sind maßgeblich davon betroffen.

Das Lehramt könne in Demut die eine oder andere Unzulänglichkeit zugeben, niemals aber einen Bruch eingestehen, erläutert Likoudes. Der alte Katechismus von Baltimore habe dies für „Generationen amerikanischer Katholiken“ auf den Punkt gebracht: „Indefektibilität bedeutet, daß die Kirche niemals eine der Lehren ändern kann, die unser Herr gelehrt hat, und auch niemals aufhören wird zu existieren. Wenn wir sagen, sie sei unfehlbar, meinen wir damit, daß sie, solange sie besteht, keine Irrlehren verbreiten kann; wenn wir jedoch sagen, sie sei unvergänglich, meinen wir damit, daß sie für immer bestehen und für immer unfehlbar sein wird und daß sie zudem stets so bleiben wird, wie unser Herr sie gegründet hat.“ Ganz richtig, so ist es Lehre der Kirche. Und genau daran können die Tradis nicht mehr glauben. Das ist ihre „Glaubenskrise“. Vielleicht sollten sie sich einmal in den Katechismus von Baltimore vertiefen.

„Der Fülle der Wahrheit entgegen“

Somit meint Herr Likoudis abschließend, daß dieses Prinzip den Diskussionen um „Amoris Laetitia“ oder „Fiducia Supplicans“ und andere „umstrittene“ Dokumente zugrundegelegt werden müsse, weshalb es sich nur um legitime Lehrentwicklungen handeln könne, gemäß den Worten des „II. Vatikanums“, das in „Dei Verbum“, Nr. 8, lehrt: „diese apostolische Überlieferung kennt in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt: es wächst das Verständnis der überlieferten Dinge und Worte …“ Hier läßt Likoudis bezeichnenderweise einen Abschnitt aus, der lautet: „… durch das Nachsinnen und Studium der Gläubigen, die sie in ihrem Herzen erwägen, durch innere Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt, durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben“. Genau diese genuin modernistische Darstellung aber hatte Wojtyla in seinem „Motu proprio Ecclesia Dei“ verwendet, um den „falschen Traditionsbegriff“ Lefebvres zu brandmarken. Likoudis ist sie offensichtlich etwas peinlich, weshalb er gleich den Satz anschließt: „denn die Kirche strebt im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen, bis an ihr sich Gottes Worte erfüllen“.

Das ist zwar genauso modernistisch, aber nicht gar so plump wie das mit dem „Nachsinnen und Studium der Gläubigen“, die da „in ihrem Herzen erwägen“, was mit ihrer „inneren Einsicht, die aus geistlicher Erfahrung stammt“ vereinbar ist und was nicht. In Wahrheit strebt die Kirche nicht „im Gang der Jahrhunderte ständig der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegen“, sondern sie besitzt sie von Anfang an, und das nicht aufgrund des „Nachsinnens und Studiums der Gläubigen“, sondern aufgrund der Offenbarung Christi, die Er den Aposteln und ihren Nachfolgern zu treuen Händen übergeben und anvertraut hat zusammen mit der Versicherung des immerwährenden Beistands des Heiligen Geistes. Likoudis aber nimmt die Lehre des „II. Vatikanums“ brav an und meint, diese sei das „Selbstverständnis der Kirche, wie es sich in der Entwicklung ihres Lehramtes ausdrückt“, und selbiges erfordere daher „zwangsläufig eine lebendige und dynamische Komponente innerhalb ihrer Autoritätsstruktur, die befähigt ist, zu erkennen, ob eine vorgeschlagene Entwicklung echtes Wachstum oder Verfall darstellt, und nur jene Entwicklungen in ihr Lehramt aufzunehmen, die authentisch sind“. Dies sei „die Rolle des Lehramtes“.

„Synodale Kirche“

Das ist zwar nicht ganz falsch, denn selbstverständlich hat das Lehramt die Fähigkeit, zwischen legitimen und nicht legitimen Entwicklungen im kirchlichen Leben zu unterscheiden. Doch so, wie die „Rolle des Lehramts“ in diesem Kontext erscheint, entspricht sie genau dem Konzept, das Bergoglio für seine „Synodale Kirche“ entworfen hat: Die „Hirten“ hören auf das „Volk“, das durch sein „Nachsinnen und Studium“ am „prophetischen Amt Christi“ teilnimmt, und fungieren dann als „Bewahrer, Interpreten und Zeugen des Glaubens“ dieser „ganzen Kirche“. Auf sie hört nun wieder der „Bischof von Rom“, und endlich gipfelt der „synodale Weg“ im „Hören auf den Bischof von Rom, der berufen ist, sich als ‚Hirt und Lehrer aller Gläubigen‘ zu äußern: nicht ausgehend von seinen persönlichen Überzeugungen, sondern als oberster Zeuge des ‚fides totius Ecclesiae’, ‚Garant des Gehorsams, der Übereinstimmung mit dem Willen Gottes, mit dem Evangelium Christi und der Tradition der Kirche‘“.

Denn dafür haben Bischöfe und Papst ihr „sicheres Charisma der Wahrheit empfangen“, um aus der „Stimme des Volkes“ das herauszuhören, was in „Übereinstimmung mit dem Willen Gottes, mit dem Evangelium Christi und der Tradition der Kirche“ ist. Dabei können durchaus „Bereiche der Lehre“ herauskommen, die „vielleicht neu sind“ (Wojtyla, „Eccl. Dei“) und deswegen womöglich nicht gleich „von allen verstanden“ werden, wie z.B. der „Heilswert“ der „anderen Religionen“. Es gibt demnach sehr wohl eine substanzielle Lehrentwicklung, deren Motor das „Volk“ ist, das am „prophetischen Amt Christi“ teilnimmt, während die „Hirten“ und zuletzt der „Bischof von Rom“ lediglich das Steuer in der Hand haben, damit die Entwicklung nicht ganz aus dem Ruder gerät.

Die Regel des heiligen Paulus

Wir stellen abschließend fest, daß Herr Likoudis ebenso ein Opfer der „Glaubenskrise“ ist wie die Tradis. Zwar erkennt er den „fundamentalen Irrtum“, der sowohl den „Progressisten“ als auch den „Traditionalisten“ zugrunde liegt und den er richtig als „theologischen Liberalismus“ kennzeichnet, und bemüht sich, eine „theologische Antwort auf die gegenwärtige Krise der Autorität und des Dissens in der Kirche“ zu geben, indem er korrekt die katholischen Prinzipien herausarbeitet, was das ordentliche Lehramt, das Magisterium, die Lehrentwicklung usw. betrifft, und den Glauben auf den integralen Gehorsam gegen das lebendige Lehramt und das Vertrauen auf die Indefektibilität der Kirche zurückführt. Genau darin lassen es „Progressive“ wie „Traditionalisten“ gleichermaßen fehlen. Ihnen mangelt daher das wesentliche, das „Formelle“ des Glaubens.

Indem er jedoch allein dieses „Formelle“ ins Auge faßt, übersieht er, daß der Glaube eine Einheit ist aus dem „formellen“ und dem „materiellen“ Glauben, so wie Form und Materie stets eine Einheit bilden. Wir haben nicht einen leeren, abstrakten Glauben, sondern einen konkreten Glaubensinhalt. Die Kirche legt daher durchaus auch Wert auf das Materielle des Glaubens, weshalb sie uns ein klares Glaubensbekenntnis vorlegt und aufsagen läßt und uns vorschreibt, von diesem niemals abzuweichen. Der heilige Paulus schärft uns ein, jemanden, der uns ein anderes Evangelium vorlegt als das, welches wir empfangen haben, in den Bann zu tun, ganz gleich wer es sei: „Allein wenn auch wir, oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium verkündete, als wir euch verkündet haben, der sei ausgestoßen! Wie wir eben gesagt haben, so sage ich auch jetzt abermals: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkündet als das, welches ihr empfangen habt, der sei ausgestoßen!“ (Gal 1, 8-9).

Fazit

Anders als die „Traditionalisten“ diese Stelle im Galaterbrief interpretieren, die sie ständig im Munde tragen, ist dies keine Anweisung, die Aussagen des Lehramts anhand der „Tradition“ zu überprüfen und nach dem Aschenputtel-Prinzip das eine auszuscheiden und das andere zu behalten. Es ist aber sehr wohl eine wichtige Regel, um zu erkennen, ob wir es mit einem Gläubigen oder einem Häretiker zu tun haben, um letzteren „auszustoßen“, d.h. als von der Kirche getrennt zu behandeln, und ganz gewiß nicht als unser „Lehramt“ anzuerkennen. Das gilt auch dann, wenn er sich uns als „Apostel“ oder als „Engel des Himmels“ präsentiert, also auch wenn er als „Papst“ oder „Bischof“ auftritt. Natürlich ist diese Regel nur anzuwenden, wenn ein klarer und offensichtlicher Widerspruch auftritt. Das aber ist mit dem „II. Vatikanum“ und seinen „Reformen“ geschehen. Was vorher „ja“ war, wurde „nein“, und was vorher „nein“ war, wurde „ja“. Denken wir nur an die Heilsnotwendigkeit der Kirche, die von der Kirche stets festgehalten wurde und vom „II. Vatikanum“ in einen „Heilswert“ der anderen Religionen umgewandelt wird.

Ein solcher „Bruch“ kann aufgrund der Indefektibilität der Kirche nicht sein, wie Likoudis richtig gesagt hat. Es gibt dann nur zwei Lösungen. Die eine hat Likoudis gewählt, indem er sagt: Dann ist es eben kein Bruch. Es mag mir als Bruch erscheinen, aber es ist das Lehramt, und wenn das Lehramt es sagt, ist es mit Sicherheit eine legitime Lehrentwicklung und im Gehorsam anzunehmen. Er macht also die Augen zu, übersieht den Widerspruch und nimmt die „neue Lehre“ an. Die andere Lösung ist die des heiligen Paulus: Wenn uns jemand ein „anderes Evangelium verkündet als das, welches ihr empfangen habt, der sei ausgestoßen“, und wenn es ein „Papst“ und ein „Konzil“ ist. Es kann unmöglich das Lehramt sein, das solches tut. Das sind die zwei einzigen Lösungen, welche das katholische Glaubensprinzip zuläßt. Die eine geht rein vom „Formellen“ aus, die andere bezieht das „Materielle“ mit ein. Eine dritte Lösung oder ein „Mittelding“, wie es die „Traditionalisten“ versuchen, indem sie das „Formelle“ des Glaubens zugunsten des „Materiellen“ opfern, ist nicht möglich. Die richtige Lösung kann nur die sein, die beides, das „Formelle“ und das „Materielle“, miteinander verbindet. Dann wissen wir nicht nur, was wir dem Papst schulden, sondern auch, daß wir nichts von alledem jenen schulden, die gar keine Päpste sind, auch wenn sie vorgeben, es zu sein.